Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Eingabe der Bürgerinitiative „Freunde der Realschule“ vom 08.09.2017 nicht zu folgen und die Schullandschaft in der Sekundarstufe I nicht zu erweitern.

 

Sachdarstellung :

 

Die Bürgerinitiative „Freunde der Realschule“ hatte am 8. September 2017 eine Eingabe zur Ratssitzung am 26. September 2017 dem Bürgermeister übergeben (Anlage 1). In der v. g. Ratssitzung wurde die Eingabe zur Besprechung in den Schulausschuss verwiesen.

 

Am 12. Oktober 2017 hat wiederum der Schulausschuss die Vorlage von der Tagesordnung genommen, damit in nichtöffentlicher Sitzung der Schulplanungskommission über das Thema und die Antragstellung diskutiert werden kann.

 

Die Sitzung der Schulplanungskommission findet am 15. November 2017 statt; das Ergebnis der Diskussion wird nachgereicht.

 

Weiterhin wurde die Verwaltung gebeten, Stellungnahmen der Bezirksregierung einzuholen. Die Verwaltung hat die Dezernate 48 – für das Genehmigungsverfahren, sowie die schulfachlichen Dezernate für die Gesamtschulen und die Realschulen angeschrieben. Außer einer Bestätigung über den Eingang der Anfragen liegen bisher keine weiteren Rückmeldungen vor.

 

Die CDU-Fraktion hatte zur bisherigen Vorlage einige ergänzende Fragen, zu denen die Verwaltung in der neuen Anlage 5 Bezug genommen hat.

 

Bei der beantragten Errichtung einer zweizügigen Realschule handelt es sich um eine schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 81 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Demnach entscheidet der Rat als Vertretungsgremium des Schulträgers über jede Maßnahme der Errichtung, Änderung oder Auflösung einer Schule (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW). Die öffentlichen Schulträger entscheiden dabei im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes.

 

Neben der Errichtung einer neuen Realschule als weitere Schule am Standort Emmerich am Rhein müsste als weitere genehmigungspflichtige Maßnahme gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW gegebenenfalls die Begrenzung der Zügigkeit der Gesamtschule und eventuell auch des Gymnasiums in Betracht gezogen werden.  Die Änderung der Zügigkeit von Schulen bietet dem Schulträger die Möglichkeit, auf Veränderungen der Schülerzahlen zu reagieren. Gleichzeitig ist sie das einzige gesetzliche Steuerungsinstrument des Schulträgers zur Lenkung von Schülerströmen. Dies ist erforderlich, wenn die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestgrößen der Schulen in Gefahr geraten könnte.

 

Herr Bieber, der bereits mit der Fa. Komplan die letzte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bearbeitet hat, wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung beauftragt, ein Gutachten in Form einer Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die bei einer derartigen schulorganisatorischen Maßnahme erforderlichen anlassbezogenen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (§ 80 Abs. 6 SchulG NRW) zu erstellen. Die Studie ist der Vorlage als Anlage 2 angehängt. Herr Bieber wird in der Sitzung sein Ergebnis erläutern und steht gegebenenfalls für Fragen zur Verfügung.

 

Da es sich um eine Neuerrichtung einer Realschule handelt sind für die Antragstellung folgende Verfahrensschritte und Unterlagen erforderlich:

 

1.       Ordnungsgemäßer Ratsbeschluss (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW)

2.       Nachweis der erforderlichen Beteiligungen (SchulA)

3.       Unterlagen zur Elternbefragung (Anschreiben, Fragebogen, Auswertung)

4.       Schülerzahlenprognose für fünf Jahre ab Maßnahmenbeginn

5.       Begründung des Antrags unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (§ 80 Abs. 6 SchulG NRW)

6.       Aussagen zu der Auswirkungen auf die übrige Schullandschaft im Bereich des Schulträgers und im benachbarten regionalen Umfeld (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW)

7.       Anhörungsschreiben an die benachbarten Schulträger (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW) und deren Antwortschreiben, evtl. weiterer Schriftwechsel, Gesprächsprotokolle u. a.

8.       Angaben zur Finanzierbarkeit der Maßnahme (Stellungnahme des Kämmerers, ggf. Finanzaufsicht)

9.       Angaben zur Zügigkeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW

10.     Errichtungstermin

11.     Standort der neu zu errichtenden Schule (mit Raumkonzept)

12.     Ggf. Bestimmungsverfahren gemäß §§ 27, 28 SchulG NRW zur Festlegung der Schulart

13.     Eine ausdrückliche Erklärung des Schulträgers, ab welchem Zeitpunkt die sachlichen Errichtungsvoraussetzungen erfüllt sein werden.

14.     Eine ausdrückliche Erklärung zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen gemäß § 79 SchulG NRW

 

Die Änderung der Zügigkeit bestehender Schulen ist ein eigenes Verfahren, das folgender Verfahrensschritte und Unterlagen bedarf:

 

1.       Ordnungsgemäßer Ratsbeschluss (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW)

2.       Nachweis der erforderlichen Beteiligungen (Schulausschuss, Schulkonferenz)

3.       Ggf. eine schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes

4.       Schülerzahlenprognose für fünf Jahre ab Maßnahmenbeginn

5.       Benennung des Termins des Beginns der Maßnahme

6.       Begründung des Antrags unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (§ 80 Abs. 6 SchulG NRW)

7.       Aussagen zu den Auswirkungen auf die übrige Schullandschaft im Bereich des Schulträgers und im benachbarten regionalen Umfeld (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW)

 

 

Im Folgenden wird von Seiten der Verwaltung Bezug genommen auf die einzelnen Punkte aus der Eingabe der Bürgerinitiative, bzw. offene Fragestellungen formuliert, für die Aussagen, die aus Sicht der Verwaltung nicht abschließend begründet scheinen.

 

·        Das Gymnasium erhält aktuell viele Anmeldungen ohne Gymnasialempfehlung

 

Es hatten sich in der Tat eine Reihe von Erziehungsberechtigten dazu entschlossen, ihre Kinder am Gymnasium anzumelden, obwohl keine entsprechenden Schulformempfehlungen vorlagen. Aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen freien Schulwahl der Eltern/Erziehungsberechtigten, kann das jedoch nicht beanstandet werden. Ähnliches ist bereits aus der Realschulzeit bekannt, als viele Eltern der Kinder mit reiner Hauptschulempfehlung ihre Kinder an der Realschule angemeldet hatten.

 

·        Viele dieser Kinder müssen in die 7. Klasse der Gesamtschule wechseln

 

Es gab immer Übergänge zwischen den Schulen der Sekundarstufe I nach Abschluss der Probezeit; dies unabhängig von der von den Grundschulen ausgesprochenen Schulformempfehlungen. Der Wunsch der Eltern auf einen möglichst hochwertigen Schulabschluss lässt sich manchmal nicht auf direktem Wege umsetzen.

 

·        Die Gesamtschule hat infolgedessen im 7. Jahrgang besonders große Klassen. Dieses wird sich gerade für die Inklusion und das gemeinsame Lernen negativ aus.

 

Die jetzige 8. Klasse der Gesamtschule war von Beginn an bereits stark besucht. Dies lag zum Teil an Übergängern von Haupt- und Realschule und nur in ganz geringem Umfang an Übergängen vom Gymnasium. Eine höhere Anzahl an Seiteneinsteigern (Zugezogene u. Flüchtlingskinder) musste ebenfalls aufgenommen werden.

 

·        Die Realschule ist landesweit wieder stark nachgefragt, siehe Kleve!

 

Die Karl-Kister-Realschule in Kleve ist seit Jahren dort stark nachgefragt. Kleve hat beim Umbau ihrer Schullandschaft eine Realschule geschlossen, so dass sich die Nachfrage nur noch auf eine Realschule konzentrieren musste.

 

Kenntnisse, dass die Nachfrage nach Realschulen gestiegen ist, liegen der Verwaltung nicht vor, zumal die Schüler-/Schulstatistik des Landes andere Angaben macht:

 

Schulform                                               Anzahl Schule/Schüler

                                      2014/15                         2015/16                         2016/17

Realschule                 563/263.140                  559/248.542                  538/235.524

Gesamtschule           306/266.102                  314/279.550                  327/294.749

Gymnasium               625/538.862                  625/532.522                  626/527.499

 

·        Die Stadt würde ein attraktives Schulangebot mit einer Gesamtschule, einer kleinen Realschule und einem Gymnasium erhalten.

 

Sicherlich würde eine weitere Schule das Schulangebot erweitern. Es würden aber die gleichen Abschlüsse angeboten werden.

 

·        Es gäbe neben 2. Ganztagsschulen (Gymnasium / Gesamtschule), auch eine Halbtagsschule (Realschule)

 

 

·        Die Realschule böte einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil für Emmerich, die heimischen Familien, mögliche zuziehende Familien und Firmen

 

Es wird leider von Seiten der BI nicht erläutert, worin der Standortvorteil liegt.

 

·        Es wären keine neuen Schulgebäude oder größere Umbauten erforderlich.

 

Das ist definitiv nicht richtig. Neben dem Gymnasium, das recht gut untergebracht ist, hat die Herrichtung der drei Gebäude Brink / Grollscher Weg / Paaltjessteege für die Gesamtschule begonnen. Im Rahmen der auch politisch gewollten Durchführung der Phase 0 wurde der Bedarf der Gesamtschule festgehalten und daraus ein auf diesen Bedarf einer 6- bis 7zügigen Gesamtschule zugeschnittenes Schulbaukonzept entwickelt.

 

Eine zweizügige Realschule neben einer vier- bis fünfzügigen Gesamtschule in diesen Gebäudekomplex zu integrieren, würde dies einen Neubeginn der Planungen nach sich ziehen müssen.

 

Der so genannte IKEA-Bau wäre auch nicht ausreichend für die Realschule, da zum Beispiel für Verwaltung, Sekretariat und Differenzierung zusätzlicher Raum erforderlich ist.

 

·        Das Gymnasium erhielte wesentlich weniger Schüler ohne Gymnasialempfehlung

 

Es ist leider nicht bekannt, woran die BI diese Prognose knüpft. Der Elternwille ist für die Anmeldungen maßgeblich.

 

·        Das Gymnasium muss nach der 5. oder 6. Klasse keine oder weniger Schüler zur Gesamtschule schicken.

 

siehe oben (2. Punkt)

 

·        Die gymnasialen Übergänger hätten die Wahl zwischen einer Realschule als Halbtagsschule oder einer Gesamtschule als Ganztagsschule

 

·        Die Gesamtschule könnte verlässlicher planen

 

Eine Planung ist in dieser Hinsicht immer schwierig. Wären Übergänge vorher erkennbar, ließen sich diese in die Planungen (verlässlich) einbauen. Angenommen, die Realschule wäre sehr gut nachgefragt, dann wären diese Klassen voll und könnten keine weiteren Kinder (z. B. Übergänge vom Gymnasium) aufnehmen. Diese würde dann doch zur Gesamtschule gehen müssen. Die Gesamtschule hätte bei vier Parallelklassen jedoch deutlich weniger Spielraum, als bei sechs Klassen.

 

·        Die Gesamtschule bekäme weniger Rückläufer vom Gymnasium

 

siehe vorherigen Punkt

 

·        Die Gesamtschule wäre in ihrem Bestand nicht gefährdet und könnte weiterhin 4 – 5 Züge bilden

 

siehe Gutachten von Herrn Bieber

 

·        Die Gesamtschule erhielte die meisten Übergänger nach der 10. Klasse der Realschule für ihre Oberstufe

 

Übergänge von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II innerhalb einer Gesamtschule lassen sich leichter planen, als die Übergänge von anderen Schulen der Sekundarstufe I. Es ist ein Schulwechsel erforderlich. Dabei werden andere Angebote ggf. eine größere Rolle spielen als bei Schülerinnen und Schülern, die in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.

 

·        In Notsituationen wäre ein wechselseitiger Lehrertausch (Realschule / Gesamtschule) möglich.

 

Das liegt allein in der Versorgungslage der Schulen und innerhalb deren Verantwortung. Der Schulträger kann hierzu keine Stellung nehmen.

 

·        Die Gesamtschule könnte so ausgebaut werden, wie von den Hausmann-Architekten geplant.

 

Wie bereits weiter oben angeführt, kann dieser Aussage nicht gefolgt werden. Zum Beispiel ist in den Hausmann-Entwürfen für das so genannte IKEA-Gebäude ein Ausbau mit Fachräumen geplant.

 

·        Der Elternwille muss erfüllt werden.

 

Die Entscheidung über die Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulen gehört zu den zentralen Aufgaben der Kommune, über die letztlich der Rat entscheiden muss. Der Elternwille wird bei der Entscheidung eine größere Rolle spielen, kann aber nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Der Schulträger muss immer seine gesamte Schullandschaft im Blick haben und kann Veränderungen nur vorantreiben, soweit die anderen Schulen / Schulformen nicht gefährdet werden.

 

·        Die Zweizügigkeit ermöglicht geordneten Schulbetrieb

 

Die Zweizügigkeit einer Realschule ist formal die Mindestgröße einer Realschule und für einen geordneten Schulbetrieb unumgänglich. In wieweit sich innerhalb einer zweizügigen Schule ein attraktives Schulangebot bewerkstelligen lässt, müsste auch pädagogischer Sicht betrachtet werden. Die Vielfalt an Angeboten einer sechszügigen Schule kann definitiv geboten werden.

 

·        Eine Halbtagsrealschule bereichert die Schullandschaft und ist eine Alternative zur Ganztagsschule

 

Auch eine Realschule hat einen Wochenstundenrahmen von 28 – 32 Stunden in den Klassen 5 und 6, sowie von 31 bis 34 Stunden ab Klasse 7. Dies allein in den Vormittag unterzubringen wird schwierig. Zusätzliche freiwillige Arbeitsgemeinschaften, wie sie an den Ganztagsschulen (Gymnasium und Gesamtschule) angeboten werden, müssen auch immer am Nachmittag stattfinden. Bei einem kompletten Stundenplan, also ohne Fehlstunden, und mit Annahme von freiwilligen Angeboten hat auch ein Halbtagsrealschüler durchaus am Nachmittag Aufenthaltszeiten in der Schule.

 

·        Die Realschüler hätten mehr Zeit in der Familie für Sport, Musik und Freizeit

 

Es lässt sich sicherlich darüber streiten, ob dem wirklich so ist. In einer Ganztagsschule entfallen in größerem Umfang die Hausaufgaben. Soweit Sport und Musik nicht in den Ganztagsbereich eingebunden sind, verschieben sich teils lediglich die Zeiten.

 

Der verpflichtende Nachmittagsunterricht (montags, mittwochs und donnerstags) endet am Gymnasium bereits um 15:05 Uhr und an der Gesamtschule um 15:20 Uhr.

 

·        Die Realschüler erhielten einen von Wirtschaft, Handwerk und Verwaltung hochgeschätzten Abschluss

 

Es ist leider nicht bekannt, womit die BI diese Aussage begründet.

 

Realschüler verlassen die Schule in der Regel mit einem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe). Diesen Abschluss können Schülerinnen und Schüler ebenfalls an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium erwerben.

 

·        Die Realschüler hätten die Wahl, die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule, des Gymnasiums oder des berufsbildenden Schulwesens zu besuchen.

 

·        Die Emmericher Schüler könnten in Emmerich zur Schule gehen. Die Fahrten zur Realschule nach Rees können entfallen.

 

Emmericher Schüler können auch heute schon in Emmerich zur Schule gehen. Für die Übergänger aus der Grundschule bietet sich mit Gymnasium und Gesamtschule die Möglichkeit, alle Abschlüsse in Emmerich zu erwerben.

 

 

 

Fazit

 

Die aktuelle Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (Verabschiedung im Rat am 20. September 2016) bestätigt, dass die Stadt Emmerich am Rhein mit dem Städt. Willibrord-Gymnasium und der Gesamtschule Emmerich am Rhein ein umfangreiches und ausreichendes Bildungsangebot besitzt und damit auch für die kommenden Jahre gut aufgestellt ist.

 

Auch wenn sich nicht alle Eltern mit diesem Angebot anfreunden konnten, besteht derzeit aus Sicht der Verwaltung kein Änderungsbedarf. Aufgrund der bestehenden freien Schulwahl steht den Eltern frei, ihre Kinder auch an Schulen außerhalb von Emmerich anzumelden.

 

Für die Änderung und Erweiterung der bestehenden Schullandschaft fehlen der Stadt die erforderlichen Schülerzahlen, um auch künftig ein attraktives Bildungsangebot anbieten zu können. Die Verringerung der Zügigkeit an der Gesamtschule und ggf. auch am Gymnasium geht einher mit einer Einschränkung der Wahlmöglichkeiten für Arbeitsgemeinschaften, Kurse und Neigungen. Auch an einer zweizügigen Realschule wird sich die Auswahl an Angeboten in Grenzen halten. Für ein entsprechend vielfältiges Angebot ist eine deutlich höhere Zügigkeit erforderlich.

 

Nicht außer Acht gelassen werde sollte auch, dass eine Gesamtschule von der Schülervielfältigkeit lebt. Da an einer Gesamtschule alle Bildungsabschlüsse angeboten werden, lebt sie davon, dass auch die Mischung innerhalb der Schülerschaft dementsprechend ist. Eltern wünschen sich für Ihre Kinder den bestmöglichen Bildungsabschluss. Dementsprechend viele Kinder werden am Gymnasium angemeldet – teils halt auch ohne entsprechende Schulformempfehlung. Somit entzieht das Gymnasium der Gesamtschule zurzeit einen Teil der Kinder mit höherer Schulformempfehlung. Soweit nun noch eine Realschule das Schulangebot in Emmerich ergänzt, würde auch ein Teil der mittleren Schulformempfehlungen wegbrechen. Für die Gesamtschule bliebe nur noch ein Bruchteil der Kinder mit mittleren und höheren Schulformempfehlungen. Dies würde der Heterogenität der Gesamtschule schaden.

 

In Bezug auf die Äußerungen der Bürgerinitiative muss an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Schulbauplanungen, die der Rat beschlossen hat, sich auf eine 6 bis 7 zügige Gesamtschule bezogen haben. Das Architekturbüro Hausmann hatte aus der Phase 0 eine Schularchitektur entwickelt mit entsprechenden Beziehungen der Räume nach den Bedarfen der entsprechenden Beteiligten der Gesamtschule; aufgeteilt nach Jahrgangsstufen auf drei Gebäude (Brink, Grollscher Weg und Paaltjessteege). Die Einfügung einer zweizügigen Realschule am Standort Grollscher Weg würden die Planungen zumindest für die Gebäude Brink und Grollscher Weg zu Nichte machen. Die Überlegungen der Bürgerinitiative, in denen das sogenannte IKEA-Gebäude mit 6 Klassenräumen und zwei kleinen Nebenräumen als Klassentrakt für die Realschule ausreichen sollte, sind aus Sicht der Verwaltung wenig hilfreich. Es bleiben zu viele offene Fragen; schließlich benötigt auch eine Realschule Verwaltungsräume (Büros für Schulleitung, stellvertretende Schulleitung, Sekretärin, Lehrerzimmer, …), Fachräume und Differenzierungsräume.

 

Im Rahmen der Inklusion müssen auch der Realschule entsprechende Räume zur Verfügung gestellt werden – auch die Hanse-Realschule hatte diesbezüglich bereits eine Vielzahl an Schülerinnen und Schüler aufgenommen, auch wenn die räumliche Situation bisher dafür nicht ausgelegt war.

 

Es bleibt zusätzlich festzuhalten, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen (Schlüsselzuweisungen) für den Schulträger bei gleichbleibender Schülerzahl, nicht verändern werden, wenn drei, anstatt zwei weiterführende Schulen am Ort sind. Die Ausgaben sind in vielen Bereichen jedoch abhängig von der Anzahl der Schulen und nicht zwangsläufig von der Schülerzahl.

 

Zusätzlich fördert das Land im Rahmen des Programmes „Geld oder Stelle“ nach Maßgabe des entsprechenden derzeit gültigen Ministererlasses Personalmaßnahmen in Halbtags- und Ganztagsschulen der Sekundarstufe I im Rahmen einer pädagogischen Übermittagsbetreuung sowie von außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten. Im Rahmen der aktuellen Erlasslage würde die zweizügige Realschule als Halbtagsschule bei einer geschätzten Schülerzahl von 336 einen Betrag in Höhe von 21.220 € pro Schuljahr zur Verfügung gestellt bekommen (Erlass Geld oder Stelle / BASS 11-02 Nr. 24 – Abschnitt 5.4.1 Buchstabe b)). Eine Ganztagsschule mit vergleichbarer Schülerzahl würde hingegen einen Betrag in Höhe von 124.800 € erhalten können (Abschnitt 5.4.2.1 Buchstabe b)). Diese Gelder stehen nicht nur für die pädagogische Übermittagbetreuung, also für die Betreuung während der Mittagspause, sondern auch für die Finanzierung von freiwilligen Angeboten für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.

 

Emmerich hat mit seiner Schullandschaft in der Primarstufe (sechs für fast alle Schüler gut erreichbare Grundschulen) und mit dem Angebot in den Sekundarstufen mit Gymnasium und Gesamtschule ein ausreichendes Schulangebot, an dem alle Abschlüsse erworben werden können. Die Größen der Schulen der Sekundarstufe ermöglicht ein vielfältiges Angebot, dass den Neigungen der Schülerinnen und Schülern entgegen kommt. Aufgrund der derzeitigen Schülerzahlenprognosen muss befürchtet werden, dass eine weitere Schule in der Sekundarstufe I diese Bildungslandschaft aus dem Gleichgewicht und somit unnötig in Gefahr bringt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister