hier: Eingabe Nr. 10/2017 der Bürgerinitiative "Freunde der Realschule"
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, der Eingabe der Bürgerinitiative „Freunde der Realschule“ vom
08.09.2017 nicht zu folgen und die Schullandschaft in der Sekundarstufe I nicht
zu erweitern.
Sachdarstellung :
Die Bürgerinitiative „Freunde der
Realschule“ hatte am 8. September 2017 eine Eingabe zur Ratssitzung am 26.
September 2017 dem Bürgermeister übergeben (Anlage 1). In der v. g. Ratssitzung
wurde die Eingabe zur Besprechung in den Schulausschuss verwiesen.
Am 12. Oktober 2017 hat wiederum der Schulausschuss
die Vorlage von der Tagesordnung genommen, damit in nichtöffentlicher Sitzung
der Schulplanungskommission über das Thema und die Antragstellung diskutiert
werden kann.
Die Sitzung der Schulplanungskommission
findet am 15. November 2017 statt; das Ergebnis der Diskussion wird
nachgereicht.
Weiterhin wurde die Verwaltung gebeten,
Stellungnahmen der Bezirksregierung einzuholen. Die Verwaltung hat die
Dezernate 48 – für das Genehmigungsverfahren, sowie die schulfachlichen
Dezernate für die Gesamtschulen und die Realschulen angeschrieben. Außer einer
Bestätigung über den Eingang der Anfragen liegen bisher keine weiteren
Rückmeldungen vor.
Die CDU-Fraktion hatte zur bisherigen
Vorlage einige ergänzende Fragen, zu denen die Verwaltung in der neuen Anlage 5
Bezug genommen hat.
Bei der beantragten Errichtung einer
zweizügigen Realschule handelt es sich um eine schulorganisatorische Maßnahme
gemäß § 81 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Demnach
entscheidet der Rat als Vertretungsgremium des Schulträgers über jede Maßnahme
der Errichtung, Änderung oder Auflösung einer Schule (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW).
Die öffentlichen Schulträger entscheiden dabei im Rahmen ihres
Selbstverwaltungsrechtes.
Neben der Errichtung einer neuen Realschule
als weitere Schule am Standort Emmerich am Rhein müsste als weitere
genehmigungspflichtige Maßnahme gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW gegebenenfalls die
Begrenzung der Zügigkeit der Gesamtschule und eventuell auch des Gymnasiums in
Betracht gezogen werden. Die Änderung
der Zügigkeit von Schulen bietet dem Schulträger die Möglichkeit, auf
Veränderungen der Schülerzahlen zu reagieren. Gleichzeitig ist sie das einzige
gesetzliche Steuerungsinstrument des Schulträgers zur Lenkung von
Schülerströmen. Dies ist erforderlich, wenn die Einhaltung der vorgeschriebenen
Mindestgrößen der Schulen in Gefahr geraten könnte.
Herr Bieber, der bereits mit der Fa. Komplan
die letzte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bearbeitet hat, wurde
zwischenzeitlich von der Verwaltung beauftragt, ein Gutachten in Form einer
Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die bei einer derartigen
schulorganisatorischen Maßnahme erforderlichen anlassbezogenen Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung (§ 80 Abs. 6 SchulG NRW) zu erstellen. Die Studie
ist der Vorlage als Anlage 2 angehängt. Herr Bieber wird in der Sitzung sein
Ergebnis erläutern und steht gegebenenfalls für Fragen zur Verfügung.
Da es sich um eine Neuerrichtung einer
Realschule handelt sind für die Antragstellung folgende Verfahrensschritte und
Unterlagen erforderlich:
1.
Ordnungsgemäßer Ratsbeschluss (§ 81 Abs. 2 SchulG
NRW)
2.
Nachweis der erforderlichen Beteiligungen (SchulA)
3.
Unterlagen zur Elternbefragung (Anschreiben,
Fragebogen, Auswertung)
4.
Schülerzahlenprognose für fünf Jahre ab
Maßnahmenbeginn
5.
Begründung des Antrags unter Darlegung einer
anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (§ 80 Abs. 6 SchulG NRW)
6.
Aussagen zu der Auswirkungen auf die übrige
Schullandschaft im Bereich des Schulträgers und im benachbarten regionalen
Umfeld (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW)
7.
Anhörungsschreiben an die benachbarten Schulträger
(§ 80 Abs. 2 SchulG NRW) und deren Antwortschreiben, evtl. weiterer
Schriftwechsel, Gesprächsprotokolle u. a.
8.
Angaben zur Finanzierbarkeit der Maßnahme
(Stellungnahme des Kämmerers, ggf. Finanzaufsicht)
9.
Angaben zur Zügigkeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2
SchulG NRW
10.
Errichtungstermin
11.
Standort der neu zu errichtenden Schule (mit
Raumkonzept)
12.
Ggf. Bestimmungsverfahren gemäß §§ 27, 28 SchulG
NRW zur Festlegung der Schulart
13.
Eine ausdrückliche Erklärung des Schulträgers, ab
welchem Zeitpunkt die sachlichen Errichtungsvoraussetzungen erfüllt sein
werden.
14.
Eine ausdrückliche Erklärung zur Gewährleistung der
ordnungsgemäßen Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen gemäß § 79 SchulG NRW
Die Änderung der Zügigkeit bestehender
Schulen ist ein eigenes Verfahren, das folgender Verfahrensschritte und
Unterlagen bedarf:
1.
Ordnungsgemäßer Ratsbeschluss (§ 81 Abs. 2 SchulG
NRW)
2.
Nachweis der erforderlichen Beteiligungen
(Schulausschuss, Schulkonferenz)
3.
Ggf. eine schulfachliche Stellungnahme des
Schulamtes
4.
Schülerzahlenprognose für fünf Jahre ab
Maßnahmenbeginn
5.
Benennung des Termins des Beginns der Maßnahme
6.
Begründung des Antrags unter Darlegung einer
anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (§ 80 Abs. 6 SchulG NRW)
7.
Aussagen zu den Auswirkungen auf die übrige
Schullandschaft im Bereich des Schulträgers und im benachbarten regionalen
Umfeld (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW)
Im Folgenden wird von Seiten der Verwaltung
Bezug genommen auf die einzelnen Punkte aus der Eingabe der Bürgerinitiative,
bzw. offene Fragestellungen formuliert, für die Aussagen, die aus Sicht der
Verwaltung nicht abschließend begründet scheinen.
·
Das Gymnasium
erhält aktuell viele Anmeldungen ohne Gymnasialempfehlung
Es hatten sich in der Tat eine Reihe von Erziehungsberechtigten dazu
entschlossen, ihre Kinder am Gymnasium anzumelden, obwohl keine entsprechenden
Schulformempfehlungen vorlagen. Aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen
freien Schulwahl der Eltern/Erziehungsberechtigten, kann das jedoch nicht
beanstandet werden. Ähnliches ist bereits aus der Realschulzeit bekannt, als
viele Eltern der Kinder mit reiner Hauptschulempfehlung ihre Kinder an der
Realschule angemeldet hatten.
·
Viele dieser
Kinder müssen in die 7. Klasse der Gesamtschule wechseln
Es gab immer
Übergänge zwischen den Schulen der Sekundarstufe I nach Abschluss der
Probezeit; dies unabhängig von der von den Grundschulen ausgesprochenen
Schulformempfehlungen. Der Wunsch der Eltern auf einen möglichst hochwertigen
Schulabschluss lässt sich manchmal nicht auf direktem Wege umsetzen.
·
Die Gesamtschule
hat infolgedessen im 7. Jahrgang besonders große Klassen. Dieses wird sich
gerade für die Inklusion und das gemeinsame Lernen negativ aus.
Die jetzige 8. Klasse der Gesamtschule war von Beginn an bereits stark
besucht. Dies lag zum Teil an Übergängern von Haupt- und Realschule und nur in
ganz geringem Umfang an Übergängen vom Gymnasium. Eine höhere Anzahl an
Seiteneinsteigern (Zugezogene u. Flüchtlingskinder) musste ebenfalls
aufgenommen werden.
·
Die Realschule ist
landesweit wieder stark nachgefragt, siehe Kleve!
Die Karl-Kister-Realschule in Kleve ist seit Jahren dort stark nachgefragt.
Kleve hat beim Umbau ihrer Schullandschaft eine Realschule geschlossen, so dass
sich die Nachfrage nur noch auf eine Realschule konzentrieren musste.
Kenntnisse, dass die Nachfrage nach Realschulen gestiegen ist, liegen
der Verwaltung nicht vor, zumal die Schüler-/Schulstatistik des Landes andere
Angaben macht:
Schulform Anzahl
Schule/Schüler
2014/15 2015/16 2016/17
Realschule 563/263.140 559/248.542 538/235.524
Gesamtschule 306/266.102 314/279.550 327/294.749
Gymnasium 625/538.862 625/532.522 626/527.499
·
Die Stadt würde
ein attraktives Schulangebot mit einer Gesamtschule, einer kleinen Realschule
und einem Gymnasium erhalten.
Sicherlich würde eine weitere Schule das Schulangebot erweitern. Es
würden aber die gleichen Abschlüsse angeboten werden.
·
Es gäbe neben 2.
Ganztagsschulen (Gymnasium / Gesamtschule), auch eine Halbtagsschule
(Realschule)
·
Die Realschule
böte einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil für Emmerich, die
heimischen Familien, mögliche zuziehende Familien und Firmen
Es wird leider von Seiten der BI nicht erläutert, worin der
Standortvorteil liegt.
·
Es wären keine
neuen Schulgebäude oder größere Umbauten erforderlich.
Das ist definitiv
nicht richtig. Neben dem Gymnasium, das recht gut untergebracht ist, hat die
Herrichtung der drei Gebäude Brink / Grollscher Weg / Paaltjessteege für die
Gesamtschule begonnen. Im Rahmen der auch politisch gewollten Durchführung der
Phase 0 wurde der Bedarf der Gesamtschule festgehalten und daraus ein auf
diesen Bedarf einer 6- bis 7zügigen Gesamtschule zugeschnittenes
Schulbaukonzept entwickelt.
Eine zweizügige
Realschule neben einer vier- bis fünfzügigen Gesamtschule in diesen Gebäudekomplex
zu integrieren, würde dies einen Neubeginn der Planungen nach sich ziehen
müssen.
Der so genannte
IKEA-Bau wäre auch nicht ausreichend für die Realschule, da zum Beispiel für
Verwaltung, Sekretariat und Differenzierung zusätzlicher Raum erforderlich ist.
·
Das Gymnasium
erhielte wesentlich weniger Schüler ohne Gymnasialempfehlung
Es ist leider nicht bekannt, woran die BI diese Prognose knüpft. Der
Elternwille ist für die Anmeldungen maßgeblich.
·
Das Gymnasium muss
nach der 5. oder 6. Klasse keine oder weniger Schüler zur Gesamtschule
schicken.
siehe oben (2.
Punkt)
·
Die gymnasialen
Übergänger hätten die Wahl zwischen einer Realschule als Halbtagsschule oder
einer Gesamtschule als Ganztagsschule
·
Die Gesamtschule
könnte verlässlicher planen
Eine Planung ist
in dieser Hinsicht immer schwierig. Wären Übergänge vorher erkennbar, ließen
sich diese in die Planungen (verlässlich) einbauen. Angenommen, die Realschule
wäre sehr gut nachgefragt, dann wären diese Klassen voll und könnten keine
weiteren Kinder (z. B. Übergänge vom Gymnasium) aufnehmen. Diese würde dann
doch zur Gesamtschule gehen müssen. Die Gesamtschule hätte bei vier
Parallelklassen jedoch deutlich weniger Spielraum, als bei sechs Klassen.
·
Die Gesamtschule
bekäme weniger Rückläufer vom Gymnasium
siehe vorherigen Punkt
·
Die Gesamtschule
wäre in ihrem Bestand nicht gefährdet und könnte weiterhin 4 – 5 Züge bilden
siehe Gutachten
von Herrn Bieber
·
Die Gesamtschule
erhielte die meisten Übergänger nach der 10. Klasse der Realschule für ihre
Oberstufe
Übergänge von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II innerhalb
einer Gesamtschule lassen sich leichter planen, als die Übergänge von anderen
Schulen der Sekundarstufe I. Es ist ein Schulwechsel erforderlich. Dabei werden
andere Angebote ggf. eine größere Rolle spielen als bei Schülerinnen und
Schülern, die in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.
·
In Notsituationen
wäre ein wechselseitiger Lehrertausch (Realschule / Gesamtschule) möglich.
Das liegt allein
in der Versorgungslage der Schulen und innerhalb deren Verantwortung. Der
Schulträger kann hierzu keine Stellung nehmen.
·
Die Gesamtschule
könnte so ausgebaut werden, wie von den Hausmann-Architekten geplant.
Wie bereits weiter oben angeführt, kann dieser Aussage nicht gefolgt
werden. Zum Beispiel ist in den Hausmann-Entwürfen für das so genannte
IKEA-Gebäude ein Ausbau mit Fachräumen geplant.
·
Der Elternwille
muss erfüllt werden.
Die Entscheidung über die Errichtung, Änderung oder Auflösung von
Schulen gehört zu den zentralen Aufgaben der Kommune, über die letztlich der
Rat entscheiden muss. Der Elternwille wird bei der Entscheidung eine größere
Rolle spielen, kann aber nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Der
Schulträger muss immer seine gesamte Schullandschaft im Blick haben und kann
Veränderungen nur vorantreiben, soweit die anderen Schulen / Schulformen nicht
gefährdet werden.
·
Die Zweizügigkeit
ermöglicht geordneten Schulbetrieb
Die Zweizügigkeit einer Realschule ist formal die Mindestgröße einer
Realschule und für einen geordneten Schulbetrieb unumgänglich. In wieweit sich
innerhalb einer zweizügigen Schule ein attraktives Schulangebot bewerkstelligen
lässt, müsste auch pädagogischer Sicht betrachtet werden. Die Vielfalt an
Angeboten einer sechszügigen Schule kann definitiv geboten werden.
·
Eine
Halbtagsrealschule bereichert die Schullandschaft und ist eine Alternative zur
Ganztagsschule
Auch eine
Realschule hat einen Wochenstundenrahmen von 28 – 32 Stunden in den Klassen 5
und 6, sowie von 31 bis 34 Stunden ab Klasse 7. Dies allein in den Vormittag
unterzubringen wird schwierig. Zusätzliche freiwillige Arbeitsgemeinschaften,
wie sie an den Ganztagsschulen (Gymnasium und Gesamtschule) angeboten werden,
müssen auch immer am Nachmittag stattfinden. Bei einem kompletten Stundenplan,
also ohne Fehlstunden, und mit Annahme von freiwilligen Angeboten hat auch ein
Halbtagsrealschüler durchaus am Nachmittag Aufenthaltszeiten in der Schule.
·
Die Realschüler
hätten mehr Zeit in der Familie für Sport, Musik und Freizeit
Es lässt sich sicherlich darüber streiten, ob dem wirklich so ist. In
einer Ganztagsschule entfallen in größerem Umfang die Hausaufgaben. Soweit
Sport und Musik nicht in den Ganztagsbereich eingebunden sind, verschieben sich
teils lediglich die Zeiten.
Der verpflichtende Nachmittagsunterricht (montags, mittwochs und
donnerstags) endet am Gymnasium bereits um 15:05 Uhr und an der Gesamtschule um
15:20 Uhr.
·
Die Realschüler
erhielten einen von Wirtschaft, Handwerk und Verwaltung hochgeschätzten
Abschluss
Es ist leider
nicht bekannt, womit die BI diese Aussage begründet.
Realschüler
verlassen die Schule in der Regel mit einem mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe). Diesen Abschluss können Schülerinnen und Schüler ebenfalls an einer
Gesamtschule oder an einem Gymnasium erwerben.
·
Die Realschüler
hätten die Wahl, die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule, des Gymnasiums oder
des berufsbildenden Schulwesens zu besuchen.
·
Die Emmericher
Schüler könnten in Emmerich zur Schule gehen. Die Fahrten zur Realschule nach
Rees können entfallen.
Emmericher Schüler
können auch heute schon in Emmerich zur Schule gehen. Für die Übergänger aus
der Grundschule bietet sich mit Gymnasium und Gesamtschule die Möglichkeit,
alle Abschlüsse in Emmerich zu erwerben.
Fazit
Die aktuelle Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung (Verabschiedung im Rat am 20. September 2016)
bestätigt, dass die Stadt Emmerich am Rhein mit dem Städt. Willibrord-Gymnasium
und der Gesamtschule Emmerich am Rhein ein umfangreiches und ausreichendes
Bildungsangebot besitzt und damit auch für die kommenden Jahre gut aufgestellt
ist.
Auch wenn sich nicht alle Eltern mit diesem
Angebot anfreunden konnten, besteht derzeit aus Sicht der Verwaltung kein
Änderungsbedarf. Aufgrund der bestehenden freien Schulwahl steht den Eltern
frei, ihre Kinder auch an Schulen außerhalb von Emmerich anzumelden.
Für die Änderung und Erweiterung der
bestehenden Schullandschaft fehlen der Stadt die erforderlichen Schülerzahlen,
um auch künftig ein attraktives Bildungsangebot anbieten zu können. Die
Verringerung der Zügigkeit an der Gesamtschule und ggf. auch am Gymnasium geht
einher mit einer Einschränkung der Wahlmöglichkeiten für Arbeitsgemeinschaften,
Kurse und Neigungen. Auch an einer zweizügigen Realschule wird sich die Auswahl
an Angeboten in Grenzen halten. Für ein entsprechend vielfältiges Angebot ist
eine deutlich höhere Zügigkeit erforderlich.
Nicht außer Acht gelassen werde sollte auch,
dass eine Gesamtschule von der Schülervielfältigkeit lebt. Da an einer
Gesamtschule alle Bildungsabschlüsse angeboten werden, lebt sie davon, dass
auch die Mischung innerhalb der Schülerschaft dementsprechend ist. Eltern
wünschen sich für Ihre Kinder den bestmöglichen Bildungsabschluss.
Dementsprechend viele Kinder werden am Gymnasium angemeldet – teils halt auch
ohne entsprechende Schulformempfehlung. Somit entzieht das Gymnasium der
Gesamtschule zurzeit einen Teil der Kinder mit höherer Schulformempfehlung.
Soweit nun noch eine Realschule das Schulangebot in Emmerich ergänzt, würde
auch ein Teil der mittleren Schulformempfehlungen wegbrechen. Für die
Gesamtschule bliebe nur noch ein Bruchteil der Kinder mit mittleren und höheren
Schulformempfehlungen. Dies würde der Heterogenität der Gesamtschule schaden.
In Bezug auf die Äußerungen der
Bürgerinitiative muss an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hingewiesen
werden, dass die Schulbauplanungen, die der Rat beschlossen hat, sich auf eine
6 bis 7 zügige Gesamtschule bezogen haben. Das Architekturbüro Hausmann hatte
aus der Phase 0 eine Schularchitektur entwickelt mit entsprechenden Beziehungen
der Räume nach den Bedarfen der entsprechenden Beteiligten der Gesamtschule;
aufgeteilt nach Jahrgangsstufen auf drei Gebäude (Brink, Grollscher Weg und
Paaltjessteege). Die Einfügung einer zweizügigen Realschule am Standort
Grollscher Weg würden die Planungen zumindest für die Gebäude Brink und
Grollscher Weg zu Nichte machen. Die Überlegungen der Bürgerinitiative, in
denen das sogenannte IKEA-Gebäude mit 6 Klassenräumen und zwei kleinen
Nebenräumen als Klassentrakt für die Realschule ausreichen sollte, sind aus
Sicht der Verwaltung wenig hilfreich. Es bleiben zu viele offene Fragen;
schließlich benötigt auch eine Realschule Verwaltungsräume (Büros für
Schulleitung, stellvertretende Schulleitung, Sekretärin, Lehrerzimmer, …),
Fachräume und Differenzierungsräume.
Im Rahmen der Inklusion müssen auch der
Realschule entsprechende Räume zur Verfügung gestellt werden – auch die
Hanse-Realschule hatte diesbezüglich bereits eine Vielzahl an Schülerinnen und
Schüler aufgenommen, auch wenn die räumliche Situation bisher dafür nicht
ausgelegt war.
Es bleibt zusätzlich festzuhalten, dass sich
die finanziellen Rahmenbedingungen (Schlüsselzuweisungen) für den Schulträger
bei gleichbleibender Schülerzahl, nicht verändern werden, wenn drei, anstatt
zwei weiterführende Schulen am Ort sind. Die Ausgaben sind in vielen Bereichen
jedoch abhängig von der Anzahl der Schulen und nicht zwangsläufig von der
Schülerzahl.
Zusätzlich fördert das Land im Rahmen des
Programmes „Geld oder Stelle“ nach Maßgabe des entsprechenden derzeit gültigen
Ministererlasses Personalmaßnahmen in Halbtags- und Ganztagsschulen der
Sekundarstufe I im Rahmen einer pädagogischen Übermittagsbetreuung sowie von
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten. Im Rahmen der
aktuellen Erlasslage würde die zweizügige Realschule als Halbtagsschule bei
einer geschätzten Schülerzahl von 336 einen Betrag in Höhe von 21.220 € pro
Schuljahr zur Verfügung gestellt bekommen (Erlass Geld oder Stelle / BASS 11-02
Nr. 24 – Abschnitt 5.4.1 Buchstabe b)). Eine Ganztagsschule mit vergleichbarer
Schülerzahl würde hingegen einen Betrag in Höhe von 124.800 € erhalten können
(Abschnitt 5.4.2.1 Buchstabe b)). Diese Gelder stehen nicht nur für die
pädagogische Übermittagbetreuung, also für die Betreuung während der
Mittagspause, sondern auch für die Finanzierung von freiwilligen Angeboten für
die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
Emmerich hat mit seiner Schullandschaft in
der Primarstufe (sechs für fast alle Schüler gut erreichbare Grundschulen) und
mit dem Angebot in den Sekundarstufen mit Gymnasium und Gesamtschule ein
ausreichendes Schulangebot, an dem alle Abschlüsse erworben werden können. Die
Größen der Schulen der Sekundarstufe ermöglicht ein vielfältiges Angebot, dass
den Neigungen der Schülerinnen und Schülern entgegen kommt. Aufgrund der
derzeitigen Schülerzahlenprognosen muss befürchtet werden, dass eine weitere
Schule in der Sekundarstufe I diese Bildungslandschaft aus dem Gleichgewicht
und somit unnötig in Gefahr bringt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister