Betreff
Haushaltssatzung 2018;
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 16 1400/2018
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 1.983.590 Euro und im Finanzhaushalt auf 1.982.599 Euro fest.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

4.   Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 100, 600 und 013

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2018 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       73.696.387 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          72.719.729 EUR

 

im Finanzplan mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     68.321.890 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    66.465.556 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                 11.058.268 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                25.390.499 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            14.332.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             2.060.517 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,

wird auf                                                                                                           14.332.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                      16.280.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

           

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                20.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        440 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

 

4.         den Stellenplan 2018

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

11.01.2018

Jugendhilfeausschuss

12

0

1

 

 

 

 

 

16.01.2018

Schulausschuss

15

1

1

 

 

 

 

 

17.01.2018

Sozialausschuss

Budget 700 (Verwaltungsvorlage)

Budget 700 (ohne Empf. an HFA)

Budget 018

 

4

10

15

 

10

4

0

 

2

2

1

 

 

 

 

 

23.01.2018

Ausschuss für Stadtentwicklung

18

3

0

 

 

 

 

 

30.01.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 200

Budget 300

Budget 014

Budget 017

 

 

17

13

18

18

 

0

5

0

0

 

 

1

0

0

0

06.02.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 013

Budget 600

Gesamtbudget

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20.02.2018

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 19.12.2017 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Jugendhilfeausschuss am 11.01.2018

 

Der Ausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 10.033.703 Euro und im Finanzhaushalt mit 10.046.035 Euro fest.

 

 

2.

Schulausschuss am 16.01.2018

 

Der Schulausschuss berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des städtischen Zuschusses und beschließt einstimmig den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu leiten. Anschließend berät der Schulausschuss über den vorgelegten Budgetbeschluss 2018, beschließt diesen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 3.106.501 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.702.085 Euro fest.

 

 

3.

Sozialausschuss am 17.01.2018

 

Der Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Aufgrund sich ergebender Unklarheiten insbesondere zu den Stellenanteilen, die zwischenzeitlich in der Niederschrift zum Sozialausschuss erläutert wurden, hat der der Sozialausschuss bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

4.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.01.2018

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der Anträge zur Senkung der Stellplatzabgaben in der Innenstadt (BGE), zur zeitnahen Realisierung des Umbaus Parkplatz Kleiner Wall und des Parkdecks Willikensoord (CDU) sowie der Eingabe zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Pionierübungsgelände in Dornick (CDU Vrasselt-Dornick). Die Entscheidung zur Senkung der Stellplatzabgabe kann erst nach Inkrafttreten der geänderten Landesbauordnung und der anschließenden Satzung über die Stellplatzabgaben erfolgen, die Planung für die Parkplätze wird auf Frühjahr 2018 vorgezogen und für die Aufstellung des Bebauungsplanes in Dornick werden 30.000 € in den Haushalt 2018 aufgenommen. Bei 3 Gegenstimmen beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.867.606 Euro und im Finanzhaushalt auf 5.525.654 Euro zzgl. der beschlossenen Anträge fest.

 

 

 

5.

Haupt- und Finanzausschuss am 30.01.2018

 

Budget 200 – Fachbereich 2 – Finanzen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 903.872 Euro und im Finanzhaushalt auf 917.319 Euro fest.

 

Budget 300 – Fachbereich 3 – Immobilien

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf und die Anträge, die Entgeltordnung für die Turnhallen außer Kraft zu setzen (BGE), sowie die Sanitäranlage auf dem Grillplatz Elten zu sanieren (SPD Ortsverein Elten). Der Antrag zur Außerkraftsetzung der Entgeltordnung für die Turnhallen wurde einstimmig beschlossen. Über den Antrag zur Sanierung der Sanitäranlage auf dem Grillplatz Elten wurde nicht abstimmt, stattdessen soll die Abstimmung im Rahmen der Abstimmung zur Veränderungsliste erfolgen. Weiterhin beschließt der Haupt- und Finanzausschuss bei acht Gegenstimmen den Neubau der Asylbewerberunterkunft an der Tackenweide nicht vorzunehmen. Bei dreizehn Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde ein beantragter Sperrvermerk für den Ansatz zum Erwerb möglicher weiterer Verwaltungsgebäude abgelehnt. Schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Rat bei fünf Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 300 im Ergebnishaushalt auf 5.640.365 Euro und im Finanzhaushalt auf 15.171.923 Euro zzgl. der zuvor beschlossenen Anträge und der durch den Fachbereichsleiter genannten Ergänzungen/ Veränderung fest.

 

Budget 014 – Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 „Örtliche Rechnungsprüfung“ im Ergebnishaushalt auf 198.373 Euro und im Finanzhaushalt auf 198.373 Euro fest.

 

Budget 017 – Stabsstelle Demographie

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 017 „Demographie“ im Ergebnishaushalt auf 79.487 Euro und im Finanzhaushalt auf 79.009 Euro fest.

 

 

 

6.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Ab dem 20.12.2017 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 22.01.2018 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

 

7.

Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen

 

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 31.01.2018) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse sowie in der Vorabdotierung:

 

7.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                      31.000 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               241.199 EUR

 

im Finanzplan              Verminderung der Einzahlungen um                            41.000 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                              1.613.199 EUR

 

7.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                3.700 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                           67.760 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                     3.700 EUR

Verminderung der Auszahlungen um                67.760 EUR

 

7.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                               2.300 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                                 43.839 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                     2.279 EUR

                                    Erhöhung der Auszahlungen um                                  43.839 EUR

 

7.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2018 nun einen Überschuss von 976.658 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 204.414 Euro aus.

 

Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht sich um 1.393.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verringert sich um 385.000 Euro.

 

7.5       Finanzplanungsjahre

Die Ergebnisrechnung 2019   verschlechtert sich von 491.947 € auf 348.203 €.

Die Finanzrechnung    2019    verschlechtert sich von -1.707.821 € auf -1.851.565 €.

Die Ergebnisrechnung 2020   verschlechtert sich von 1.939.054 € auf 1.815.780 €.

Die Finanzrechnung    2020    verschlechtert sich von 16.403 € auf -106.871 €.

Die Ergebnisrechnung 2021   verschlechtert sich von 1.529.178 € auf 1.405.351 €.

Die Finanzrechnung    2021    verschlechtert sich von 405.040 € auf 281.213 €.

 

 

7.6       Stellenplan

 

Gegenüber dem Entwurf sind folgende Veränderungen eingetreten:

 

  • Stabstelle 14: Eingruppierung Stelle „Techn. Prüfer/in“ statt in EG 10

in EG 11 nach Stellenneubewertung

  • FB 1: Umwandlung einer Beamtenstelle A12 Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe

erstes Einstiegsamt in eine Beschäftigtenstelle EG 12

  • FB 2: Umwandlung einer Beschäftigten-Stelle (EG 9 b) in eine

Beamtenstelle (A 10 Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe erstes Einstiegsamt) entsprechend Ergebnis Personalauswahlverfahren

  • FB 6: Umwandlung einer Beschäftigten-Stelle (EG 9 a) in eine

Beamtenstelle (A 9 Laufbahngruppe 1, Ämtergruppe zweites Einstiegsamt) entsprechend Ergebnis Personalauswahlverfahren

  • FB 7: Umwandlung einer Beschäftigten-Stelle (EG 13) in eine

Beamtenstelle (A 13 Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt)

entsprechend Ergebnis Personalauswahlverfahren

 

Der geänderte Stellenplan für das Jahr 2018 ist komplett als Anlage 2 beigefügt.

 

 

8.         Eingaben und Anträge

 

Folgende Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2018 sind als Anlagen beigefügt und werden zu der Beratung und Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss hinzugezogen.

 

8.1       mit bereits beschlossener Empfehlung durch die Fachausschüsse

 

8.1.1    Eingabe 1/2018 des SPD-Ortsvereins Elten vom 10.01.2018 auf Sanierung der Sanitäranlage auf dem Grillplatz in Elten (Anlage 3)

 

Siehe Beratungsergebnis im HFA am 30.01.2018 (Budget 300).

 

8.1.2    Eingabe 2/2018 des CDU-Ortsverbandes Vrasselt-Dornick vom 17.01.2018 zur Einstellung von Haushaltsmitteln für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Pionierübungsgelände in Dornick (Anlage 4)

 

            Siehe Beratungsergebnis im ASE am 23.01.2018 (Budget 500).

 

8.1.3    Antrag XXIV 2017 der BGE-Fraktion vom 23.08.2017 auf Außerkraftsetzung der Entgeltordnung für die Turnhallen (Anlage 5). Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 26.09.2017 an den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 verwiesen.

 

Siehe Beratungsergebnis im HFA am 30.01.2018 (Budget 300).

 

8.1.4    Antrag XXXVI 2017 der BGE-Fraktion vom 12.12.2017 auf Senkung der Stellplatzabgaben in der Innenstadt ab 2018 (Anlage 6):

 

Siehe Beratungsergebnis im ASE am 23.01.2018.

 

8.1.5    Antrag II 2018 der CDU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2018 zur zeitnahen Realisierung des Umbaus Parkplatz Kleiner Wall und des Parkdecks Willikensoord (Anlage 7):

 

Siehe Beratungsergebnis im ASE am 23.01.2018 (Budget 500).

 

 

8.2       noch zu beschließende Beschlussempfehlung an den Rat

 

Die Ergebnisse der Beratung konnten noch nicht in die Veränderungsliste (Anlage 1) mit aufgenommen werden und würde den Beschlussvorschlag Ziff. 8 über die Haushaltssatzung 2018 zusätzlich ändern.

 

8.2.1    Eingabe 22/2017 der Senioren-Union im CDU-Stadtverband vom 12.12.2017 auf Errichtung einer Toilette am Emmericher Bahnhof (Anlage 8):

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Das Bahnhofsgebäude soll verkauft werden. Da aber weder ein Investor noch ein Nutzungskonzept vorliegt, ist es derzeit nicht sinnvoll, aus städtischen Mitteln eine WC-Anlag im Bahnhofsgebäude zu errichten. Außerhalb des Gebäudes stehen der Errichtung einer WC-Anlage die Veränderungssperre und nicht entschiedene Umstrukturierungen des Bahnhofsgeländes entgegen. Wegen eines Anschlusses einer WC-Anlage an das Kanalnetz wäre eine zum jetzigen Zeitpunkt eine WC-Anlage dort auch nicht mobil zu errichten.

 

Aus den genannten Hinderungsgründen sollte die Eingabe zunächst nicht weiterverfolgt werden.

 

 

8.2.2    Antrag IV 2018 der Stadtratsfraktionen der CDU und BGE vom 15.01.2018 auf Einstellung von Finanzmitteln für das zu errichtende Sondervermögen in die Haushalte 2018-2020 (Anlage 9):

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

            Zurzeit ist weder die gesellschaftsrechtliche Form noch die Konzeption und die

            haushalterische Behandlung der begehrten Finanzmittel geklärt und aufsichtsbehördlich genehmigt. Ohne diese Grundlagen schlägt die Verwaltung vor, Haushaltsmittel erst nach Abschluss der Voruntersuchungen und daraus folgenden Beschlüsse des Rates zu Einrichtung des Sondervermögens im Rahmen eines kurzfristig aufzustellenden Nachtragshaushaltes bereit zu stellen.

 

 

8.2.3    Antrag V 2018 der Stadtratsfraktionen der CDU und BGE vom 17.01.2018 auf Erhöhung des Zuschusses zum Karneval (Anlage 10):

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Seit dem Haushaltsjahr 2015 hat der Rat einen Gesamtzuschuss von 5.500 Euro beschlossen, wovon 1.000 € dem Kinderkarneval dienen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister