hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
- Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu
empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt den
vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und
setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 1.983.590 Euro und
im Finanzhaushalt auf 1.982.599 Euro fest.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der
Ergebnis- und in der Finanzrechung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.
4. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor
getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen zu den sonstigen
Fachbereichsbudgets 100, 600 und 013
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2018 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 73.696.387 EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 72.719.729
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 68.321.890 EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 66.465.556 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 11.058.268
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 25.390.499
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 14.332.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 2.060.517
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 14.332.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 16.280.000
EUR
festgesetzt.
§ 4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll
nicht erfolgen.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 20.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie
außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon
unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
4. den Stellenplan 2018
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11.01.2018 |
Jugendhilfeausschuss |
12 |
0 |
1 |
|
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|
|
|
16.01.2018 |
Schulausschuss |
15 |
1 |
1 |
|
|
|
|
|
17.01.2018 |
Sozialausschuss Budget 700
(Verwaltungsvorlage) Budget 700 (ohne
Empf. an HFA) Budget 018 |
4 10 15 |
10 4 0 |
2 2 1 |
|
|
|
|
|
23.01.2018 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
18 |
3 |
0 |
|
|
|
|
|
30.01.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 200 Budget 300 Budget 014 Budget 017 |
17 13 18 18 |
0 5 0 0 |
1 0 0 0 |
06.02.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 013 Budget 600 Gesamtbudget |
|
|
|
20.02.2018 |
Rat |
|
|
|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2018 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 19.12.2017 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse
der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am
11.01.2018 Der
Ausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für
das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 10.033.703 Euro und im Finanzhaushalt
mit 10.046.035 Euro fest. |
|
|
2. |
Schulausschuss am 16.01.2018 Der
Schulausschuss berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des
städtischen Zuschusses und beschließt einstimmig den Antrag an den Haupt- und
Finanzausschuss zu leiten. Anschließend berät der Schulausschuss über den
vorgelegten Budgetbeschluss 2018, beschließt diesen bei einer Gegenstimme und
einer Enthaltung und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule
allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 3.106.501 Euro und
im Finanzhaushalt auf 3.702.085 Euro fest. |
|
|
3. |
Sozialausschuss am 17.01.2018 Der
Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Aufgrund sich
ergebender Unklarheiten insbesondere zu den Stellenanteilen, die
zwischenzeitlich in der Niederschrift zum Sozialausschuss erläutert wurden,
hat der der Sozialausschuss bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den
vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ ohne
Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. |
4. |
Ausschuss
für Stadtentwicklung am 23.01.2018 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der
Anträge zur Senkung der Stellplatzabgaben in der Innenstadt (BGE), zur
zeitnahen Realisierung des Umbaus Parkplatz Kleiner Wall und des Parkdecks
Willikensoord (CDU) sowie der Eingabe zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
für das ehemalige Pionierübungsgelände in Dornick (CDU Vrasselt-Dornick). Die
Entscheidung zur Senkung der Stellplatzabgabe kann erst nach Inkrafttreten
der geänderten Landesbauordnung und der anschließenden Satzung über die
Stellplatzabgaben erfolgen, die Planung für die Parkplätze wird auf Frühjahr
2018 vorgezogen und für die Aufstellung des Bebauungsplanes in Dornick werden
30.000 € in den Haushalt 2018 aufgenommen. Bei 3 Gegenstimmen beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für
das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.867.606 Euro und
im Finanzhaushalt auf 5.525.654 Euro zzgl. der beschlossenen Anträge fest. |
|
|
5. |
Haupt- und Finanzausschuss am 30.01.2018 Budget
200 – Fachbereich 2 – Finanzen Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im
Ergebnishaushalt auf 903.872 Euro und im Finanzhaushalt auf 917.319 Euro
fest. Budget
300 – Fachbereich 3 – Immobilien Der
Haupt- und Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf und
die Anträge, die Entgeltordnung für die Turnhallen außer Kraft zu setzen
(BGE), sowie die Sanitäranlage auf dem Grillplatz Elten zu sanieren (SPD
Ortsverein Elten). Der Antrag zur
Außerkraftsetzung der Entgeltordnung für die Turnhallen wurde einstimmig
beschlossen. Über den Antrag zur Sanierung
der Sanitäranlage auf dem Grillplatz Elten wurde nicht abstimmt, stattdessen
soll die Abstimmung im Rahmen der Abstimmung zur Veränderungsliste erfolgen. Weiterhin beschließt der Haupt- und Finanzausschuss bei
acht Gegenstimmen den Neubau der Asylbewerberunterkunft an der Tackenweide
nicht vorzunehmen. Bei dreizehn Gegenstimmen und
zwei Enthaltungen wurde ein beantragter Sperrvermerk für den Ansatz zum
Erwerb möglicher weiterer Verwaltungsgebäude abgelehnt. Schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Rat bei fünf
Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 300 im Ergebnishaushalt auf 5.640.365 Euro
und im Finanzhaushalt auf 15.171.923
Euro zzgl. der zuvor beschlossenen
Anträge und der durch den
Fachbereichsleiter genannten Ergänzungen/ Veränderung fest. Budget
014 – Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 „Örtliche
Rechnungsprüfung“ im Ergebnishaushalt auf 198.373 Euro und im Finanzhaushalt
auf 198.373 Euro fest. Budget
017 – Stabsstelle Demographie Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 017 „Demographie“
im Ergebnishaushalt auf 79.487 Euro und im Finanzhaushalt auf 79.009 Euro fest. |
|
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6. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen Ab dem 20.12.2017
lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 öffentlich aus, wozu die Einwohner
und Abgabepflichtigen bis zum 22.01.2018 Einwendungen erheben konnten.
Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine
Anregungen und Einwendungen ein. |
|
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7. |
Zusammenfassung
der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen |
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 31.01.2018) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse
sowie in der Vorabdotierung:
7.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um
31.000 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 241.199 EUR
im
Finanzplan Verminderung der
Einzahlungen um 41.000 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 1.613.199 EUR
7.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 3.700 EUR
Verminderung der Aufwendungen um 67.760 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 3.700 EUR
Verminderung der Auszahlungen um
67.760 EUR
7.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der
Erträge um 2.300 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 43.839 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 2.279 EUR
Erhöhung der
Auszahlungen um 43.839 EUR
7.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2018 nun einen Überschuss
von 976.658 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung
von 204.414 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht
sich um 1.393.000 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
verringert sich um 385.000 Euro.
7.5 Finanzplanungsjahre
Die Ergebnisrechnung
2019 verschlechtert
sich von 491.947 € auf 348.203 €.
Die Finanzrechnung 2019 verschlechtert sich von -1.707.821 € auf -1.851.565 €.
Die Ergebnisrechnung
2020 verschlechtert
sich von 1.939.054 € auf 1.815.780 €.
Die Finanzrechnung 2020 verschlechtert sich von 16.403 € auf -106.871 €.
Die Ergebnisrechnung
2021 verschlechtert
sich von 1.529.178 € auf 1.405.351 €.
Die Finanzrechnung 2021 verschlechtert sich von 405.040 € auf
281.213 €.
7.6 Stellenplan
Gegenüber dem Entwurf sind folgende Veränderungen eingetreten:
- Stabstelle 14: Eingruppierung Stelle
„Techn. Prüfer/in“ statt in EG 10
in EG 11 nach Stellenneubewertung
- FB 1: Umwandlung einer Beamtenstelle A12
Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe
erstes Einstiegsamt in eine Beschäftigtenstelle EG 12
- FB 2: Umwandlung einer
Beschäftigten-Stelle (EG 9 b) in eine
Beamtenstelle (A 10 Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe erstes Einstiegsamt)
entsprechend Ergebnis Personalauswahlverfahren
- FB 6: Umwandlung einer
Beschäftigten-Stelle (EG 9 a) in eine
Beamtenstelle (A 9 Laufbahngruppe 1, Ämtergruppe zweites Einstiegsamt)
entsprechend Ergebnis Personalauswahlverfahren
- FB 7: Umwandlung einer Beschäftigten-Stelle (EG 13) in eine
Beamtenstelle (A 13 Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt)
entsprechend Ergebnis Personalauswahlverfahren
Der geänderte
Stellenplan für das Jahr 2018 ist komplett als Anlage 2 beigefügt.
8. Eingaben
und Anträge
Folgende Eingaben
und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2018 sind als Anlagen beigefügt und werden
zu der Beratung und Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss
hinzugezogen.
8.1 mit
bereits beschlossener Empfehlung durch die Fachausschüsse
8.1.1 Eingabe 1/2018 des SPD-Ortsvereins Elten vom 10.01.2018 auf Sanierung der Sanitäranlage auf dem Grillplatz in Elten (Anlage 3)
Siehe Beratungsergebnis im HFA am 30.01.2018 (Budget 300).
8.1.2 Eingabe 2/2018 des CDU-Ortsverbandes
Vrasselt-Dornick vom 17.01.2018 zur Einstellung von Haushaltsmitteln für
die Aufstellung eines Bebauungsplanes
für das ehemalige Pionierübungsgelände in Dornick (Anlage 4)
Siehe Beratungsergebnis im ASE am
23.01.2018 (Budget 500).
8.1.3 Antrag XXIV 2017 der BGE-Fraktion vom 23.08.2017 auf Außerkraftsetzung der Entgeltordnung für die Turnhallen
(Anlage 5). Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 26.09.2017 an den Haupt- und
Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 verwiesen.
Siehe Beratungsergebnis im HFA am 30.01.2018 (Budget 300).
8.1.4 Antrag XXXVI 2017 der BGE-Fraktion vom 12.12.2017 auf Senkung der Stellplatzabgaben in der Innenstadt ab 2018 (Anlage 6):
Siehe Beratungsergebnis im ASE am 23.01.2018.
8.1.5 Antrag II 2018 der CDU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2018 zur zeitnahen Realisierung des
Umbaus Parkplatz Kleiner Wall und des
Parkdecks Willikensoord (Anlage 7):
Siehe Beratungsergebnis im ASE am 23.01.2018 (Budget 500).
8.2 noch
zu beschließende Beschlussempfehlung an den Rat
Die Ergebnisse der Beratung konnten noch
nicht in die Veränderungsliste (Anlage 1) mit aufgenommen werden und würde den
Beschlussvorschlag Ziff. 8 über die Haushaltssatzung 2018 zusätzlich ändern.
8.2.1 Eingabe 22/2017 der Senioren-Union im CDU-Stadtverband vom 12.12.2017 auf Errichtung
einer Toilette am Emmericher Bahnhof (Anlage 8):
Beschlussvorschlag der Verwaltung
Das Bahnhofsgebäude soll verkauft werden. Da aber weder ein Investor
noch ein Nutzungskonzept vorliegt, ist es derzeit nicht sinnvoll, aus
städtischen Mitteln eine WC-Anlag im Bahnhofsgebäude zu errichten. Außerhalb
des Gebäudes stehen der Errichtung einer WC-Anlage die Veränderungssperre und
nicht entschiedene Umstrukturierungen des Bahnhofsgeländes entgegen. Wegen
eines Anschlusses einer WC-Anlage an das Kanalnetz wäre eine zum jetzigen
Zeitpunkt eine WC-Anlage dort auch nicht mobil zu errichten.
Aus den genannten Hinderungsgründen sollte die Eingabe zunächst nicht
weiterverfolgt werden.
8.2.2 Antrag IV 2018 der Stadtratsfraktionen der CDU und BGE vom 15.01.2018 auf Einstellung
von Finanzmitteln für das zu errichtende
Sondervermögen in die Haushalte 2018-2020 (Anlage
9):
Beschlussvorschlag der Verwaltung
Zurzeit ist weder die
gesellschaftsrechtliche Form noch die Konzeption und die
haushalterische
Behandlung der begehrten Finanzmittel geklärt und aufsichtsbehördlich
genehmigt. Ohne diese Grundlagen schlägt die Verwaltung vor, Haushaltsmittel
erst nach Abschluss der Voruntersuchungen und daraus folgenden Beschlüsse des
Rates zu Einrichtung des Sondervermögens im Rahmen eines kurzfristig
aufzustellenden Nachtragshaushaltes bereit zu stellen.
8.2.3 Antrag V 2018 der Stadtratsfraktionen der CDU und BGE vom 17.01.2018 auf Erhöhung des
Zuschusses zum Karneval (Anlage 10):
Stellungnahme der Verwaltung
Seit dem Haushaltsjahr 2015 hat der Rat einen Gesamtzuschuss von 5.500
Euro beschlossen, wovon 1.000 € dem Kinderkarneval dienen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister