Betreff
Haushaltssatzung 2018;
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 16 1400/2018/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt

 

1.    die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2018 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       73.696.387 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          72.731.229 EUR

 

im Finanzplan mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     68.321.890 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    66.477.056 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                 12.404.256 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                27.790.499 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            15.385.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             2.060.517 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,

wird auf                                                                                                           15.385.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                      24.280.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

           

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                20.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        440 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

 

2.         den Stellenplan 2018

 

Sachdarstellung :

 

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

11.01.2018

Jugendhilfeausschuss

12

0

1

 

 

 

 

 

16.01.2018

Schulausschuss

15

1

1

 

 

 

 

 

17.01.2018

Sozialausschuss

Budget 700 (Verwaltungsvorlage)

Budget 700 (ohne Empf. an HFA)

Budget 018

 

4

10

15

 

10

4

0

 

2

2

1

 

 

 

 

 

23.01.2018

Ausschuss für Stadtentwicklung

18

3

0

 

 

 

 

 

30.01.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 200

Budget 300

Budget 014

Budget 017

 

 

17

13

18

18

 

0

5

0

0

 

 

1

0

0

0

06.02.2018

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 600

Budget 013

Budget 100

Budget 700

Gesamtbudget

 

19

19

19

17

9

 

0

0

0

0

4

 

0

0

0

1

5

 

20.02.2018

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 19.12.2017 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Jugendhilfeausschuss am 11.01.2018

 

Der Ausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 10.033.703 Euro und im Finanzhaushalt mit 10.046.035 Euro fest.

 

 

2.

Schulausschuss am 16.01.2018

 

Der Schulausschuss berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des städtischen Zuschusses und beschließt einstimmig den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu leiten. Anschließend berät der Schulausschuss über den vorgelegten Budgetbeschluss 2018, beschließt diesen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 3.106.501 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.702.085 Euro fest.

 

 

3.

Sozialausschuss am 17.01.2018

 

Der Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Aufgrund sich ergebender Unklarheiten insbesondere zu den Stellenanteilen, die zwischenzeitlich in der Niederschrift zum Sozialausschuss erläutert wurden, hat der Sozialausschuss bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

4.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.01.2018

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der Anträge zur Senkung der Stellplatzabgaben in der Innenstadt (BGE), zur zeitnahen Realisierung des Umbaus Parkplatz Kleiner Wall und des Parkdecks Willikensoord (CDU) sowie der Eingabe zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ehemalige Pionierübungsgelände in Dornick (CDU Vrasselt-Dornick). Die Entscheidung zur Senkung der Stellplatzabgabe kann erst nach Inkrafttreten der geänderten Landesbauordnung und der anschließenden Satzung über die Stellplatzabgaben erfolgen, die Planung für die Parkplätze wird auf Frühjahr 2018 vorgezogen und für die Aufstellung des Bebauungsplanes in Dornick werden 30.000 € in den Haushalt 2018 aufgenommen. Bei 3 Gegenstimmen beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.867.606 Euro und im Finanzhaushalt auf 5.525.654 Euro zzgl. der beschlossenen Anträge fest.

 

 

 

5.

Haupt- und Finanzausschuss am 30.01.2018

 

Budget 200 – Fachbereich 2 – Finanzen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 903.872 Euro und im Finanzhaushalt auf 917.319 Euro fest.

 

Budget 300 – Fachbereich 3 – Immobilien

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf und die Anträge, die Entgeltordnung für die Turnhallen außer Kraft zu setzen (BGE), sowie die Sanitäranlage auf dem Grillplatz Elten zu sanieren (SPD Ortsverein Elten). Der Antrag zur Außerkraftsetzung der Entgeltordnung für die Turnhallen für Vereine im Stadtsportbund wurde einstimmig beschlossen. Über den Antrag zur Sanierung der Sanitäranlage auf dem Grillplatz Elten wurde nicht abstimmt, stattdessen soll die Abstimmung im Rahmen der Abstimmung zur Veränderungsliste erfolgen. Weiterhin beschließt der Haupt- und Finanzausschuss bei acht Gegenstimmen den Neubau der Asylbewerberunterkunft an der Tackenweide nicht vorzunehmen. Bei dreizehn Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde ein beantragter Sperrvermerk für den Ansatz zum Erwerb möglicher weiterer Verwaltungsgebäude abgelehnt. Schließlich empfiehlt der Ausschuss dem Rat bei fünf Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 300 im Ergebnishaushalt auf 5.640.365 Euro und im Finanzhaushalt auf 15.171.923 Euro zzgl. der zuvor beschlossenen Anträge und der durch den Fachbereichsleiter genannten Ergänzungen/ Veränderung fest.

 

Budget 014 – Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 „Örtliche Rechnungsprüfung“ im Ergebnishaushalt auf 198.373 Euro und im Finanzhaushalt auf 198.373 Euro fest.

 

Budget 017 – Stabsstelle Demographie

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 017 „Demographie“ im Ergebnishaushalt auf 79.487 Euro und im Finanzhaushalt auf 79.009 Euro fest.

 

6.

Haupt- und Finanzausschuss am 06.02.2018

 

 

 

 

Budget 600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt  einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im Ergebnishaushalt auf 705.458 Euro und im Finanzhaushalt der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 578.565 Euro und der Investitionstätigkeit auf 670.540 Euro fest

 

Budget 013 – Öffentlichkeitsarbeit

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 013 im Ergebnishaushalt auf 160.026 Euro und im Finanzhaushalt auf 145.914 Euro fest

 

Budget 100 – Fachbereich 1 – Zentrale Dienste

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 4.062.551 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.677.076 Euro fest.

 

Anschließend berät der Haupt- und Finanzausschuss über die bisher nicht beratenen Eingaben und Anträge zum Haushaltsentwurf 2018 und empfiehlt dem Rat

  • Einstimmig die Prüfung der Aufstellung einer mobilen Toilette am Bahnhof und Vorstellung der Lösung in einem nächsten ASE
  • Bei 7 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen mehrheitlich gem. Antragstellung die Einstellung von Finanzmitteln in Höhe von insgesamt 10 Mio. € in den Jahren 2018-2020 für das zu errichtende Sondervermögen zur strategischen Innenstadtentwicklung
  • Einstimmig die Erhöhung des Zuschusses zum Karneval auf 7.000 €.

 

Nachdem die Fragen zu den Stellenanteilen inzwischen geklärt wurden, empfiehlt nunmehr der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat bei einer Enthaltung auch den im Sozialausschuss am 17.01.20018 beratenen, aber ohne Empfehlung weitergeleiteten Budgetbeschluss des Budgets 700 – Arbeit und Soziales und legt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 1.939.590 Euro und im Finanzhaushalt auf 1.982.599 Euro fest.

 

Sodann beschließt der Haupt- und Finanzausschuss - auf der Grundlage der Entlastung bei den Turnhallenbenutzungsgebühren und deshalb Beibehaltung des Haushaltsansatzes von 180.000 € für den Stadtsportbund -   mehrheitlich mit 9 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen die in der 1. Veränderungsliste aufgeführten Ergänzungen und Veränderungen zum Haushaltsentwurf 2018 dem Rat zur Annahme zu empfehlen

 

Schließlich empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich mit 9 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen dem Rat die Haushaltssatzung 2018 (Gesamthaushalt) einschließlich aller zuvor beschlossenen Ergänzungen und Veränderungen sowie den Stellenplan 2018 in der jetzt vorliegenden Fassung.

 

 

 

7.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Ab dem 20.12.2017 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 22.01.2018 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

 

8.

Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen

 

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 07.02.2018) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich gegenüber dem Haushaltsentwurf vom 19.12.2017 insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse sowie in der Vorabdotierung:

 

8.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                      31.000 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               241.199 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                              1.304.988 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                              2.013.199 EUR

 

8.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                3.700 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                           66.260 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                     3.700 EUR

Verminderung der Auszahlungen um                66.260 EUR

 

8.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                               2.300 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                                 53.839 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                     2.279 EUR

                                    Erhöhung der Auszahlungen um                                  53.839 EUR

 

8.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2018 nur noch einen Überschuss von 965.158 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 216.926 Euro aus.

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht sich im Haushaltsjahr 2018 um 2.446.000 Euro auf insgesamt 15.385.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 7.615.000 Euro auf  24.280.000 Euro.

 

8.5       Finanzplanungsjahre

Die Ergebnisrechnung 2019   verschlechtert sich von 491.947 € auf 274.703 €.

Die Finanzrechnung    2019    verschlechtert sich von -1.707.821 € auf -1.925.065 €.

Die Ergebnisrechnung 2020   verschlechtert sich von 1.939.054 € auf 1.632.280 €.

Die Finanzrechnung    2020    verschlechtert sich von 16.403 € auf -290.371 €.

Die Ergebnisrechnung 2021   verschlechtert sich von 1.529.178 € auf 1.161.851 €.

Die Finanzrechnung    2021    verschlechtert sich von 405.040 € auf 37.713 €.

Der Kreditbedarf 2019            erhöht sich um 3.585.000 € auf 13.489.000 €;

der Kreditbedarf 2020             erhöht sich um 4.000.000 € auf 8.985.000 €.

 

 

8.6       Stellenplan

 

Der dem Haupt- und Finanzausschuss am 06.02.2018 vorgelegte geänderte Stellenplan wurde mit 9 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen beschlossen. Dieser ist der Vorlage nicht erneut beigefügt. Gegenüber der Vorlage und der Beschlusslage im Haupt- und Finanzausschuss am 06.02.2018 sind keine weiteren Veränderungen eingetreten.

 

 

 

9.         Eingaben und Anträge

 

Die bisher eingegangenen Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2018 wurden in  den voran gegangenen Fachausschüssen bzw. werden in den voran gegangenen Tagesordnungspunkten der Ratssitzung am 20.02.2018 beraten und dem Rat zum Beschluss empfohlen. Die Beschlussempfehlungen sind in die Vorlage eingearbeitet.

In der Ratssitzung am 20.02.2018 erst beschlossene  Änderungen würden den Beschlussvorschlag über die Haushaltssatzung 2018 noch entsprechend ändern.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister