hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1.
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt
Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2018 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 73.696.387 EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 72.731.229
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 68.321.890 EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 66.477.056 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 12.404.256
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 27.790.499
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 15.385.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 2.060.517
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 15.385.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 24.280.000
EUR
festgesetzt.
§ 4
Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll
nicht erfolgen.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 20.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie
außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon
unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2. den
Stellenplan 2018
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
|
|
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11.01.2018 |
Jugendhilfeausschuss |
12 |
0 |
1 |
|
|
|
|
|
16.01.2018 |
Schulausschuss |
15 |
1 |
1 |
|
|
|
|
|
17.01.2018 |
Sozialausschuss Budget 700
(Verwaltungsvorlage) Budget 700 (ohne
Empf. an HFA) Budget 018 |
4 10 15 |
10 4 0 |
2 2 1 |
|
|
|
|
|
23.01.2018 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
18 |
3 |
0 |
|
|
|
|
|
30.01.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 200 Budget 300 Budget 014 Budget 017 |
17 13 18 18 |
0 5 0 0 |
1 0 0 0 |
06.02.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 600 Budget 013 Budget 100 Budget 700 Gesamtbudget |
19 19 19 17 9 |
0 0 0 0 4 |
0 0 0 1 5 |
20.02.2018 |
Rat |
|
|
|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2018 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 19.12.2017 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse
der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am
11.01.2018 Der
Ausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für
das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 10.033.703 Euro und im Finanzhaushalt
mit 10.046.035 Euro fest. |
|
|
2. |
Schulausschuss am 16.01.2018 Der
Schulausschuss berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des
städtischen Zuschusses und beschließt einstimmig den Antrag an den Haupt- und
Finanzausschuss zu leiten. Anschließend berät der Schulausschuss über den
vorgelegten Budgetbeschluss 2018, beschließt diesen bei einer Gegenstimme und
einer Enthaltung und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule
allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 3.106.501 Euro und
im Finanzhaushalt auf 3.702.085 Euro fest. |
|
|
3. |
Sozialausschuss am 17.01.2018 Der
Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Aufgrund sich
ergebender Unklarheiten insbesondere zu den Stellenanteilen, die
zwischenzeitlich in der Niederschrift zum Sozialausschuss erläutert wurden,
hat der Sozialausschuss bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den
vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ ohne
Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. |
4. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.01.2018
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der
Anträge zur Senkung der Stellplatzabgaben in der Innenstadt (BGE), zur
zeitnahen Realisierung des Umbaus Parkplatz Kleiner Wall und des Parkdecks
Willikensoord (CDU) sowie der Eingabe zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
für das ehemalige Pionierübungsgelände in Dornick (CDU Vrasselt-Dornick). Die
Entscheidung zur Senkung der Stellplatzabgabe kann erst nach Inkrafttreten
der geänderten Landesbauordnung und der anschließenden Satzung über die
Stellplatzabgaben erfolgen, die Planung für die Parkplätze wird auf Frühjahr
2018 vorgezogen und für die Aufstellung des Bebauungsplanes in Dornick werden
30.000 € in den Haushalt 2018 aufgenommen. Bei 3 Gegenstimmen beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für
das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.867.606 Euro und
im Finanzhaushalt auf 5.525.654 Euro zzgl. der beschlossenen Anträge fest. |
|
|
5. |
Haupt- und Finanzausschuss am 30.01.2018 Budget
200 – Fachbereich 2 – Finanzen Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im
Ergebnishaushalt auf 903.872 Euro und im Finanzhaushalt auf 917.319 Euro
fest. Budget
300 – Fachbereich 3 – Immobilien Der
Haupt- und Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf und
die Anträge, die Entgeltordnung für die Turnhallen außer Kraft zu setzen
(BGE), sowie die Sanitäranlage auf dem Grillplatz Elten zu sanieren (SPD
Ortsverein Elten). Der Antrag zur
Außerkraftsetzung der Entgeltordnung für die Turnhallen für Vereine im
Stadtsportbund wurde einstimmig beschlossen. Über
den Antrag zur Sanierung der Sanitäranlage auf dem Grillplatz Elten wurde
nicht abstimmt, stattdessen soll die Abstimmung im Rahmen der Abstimmung zur
Veränderungsliste erfolgen. Weiterhin
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss bei acht Gegenstimmen den Neubau
der Asylbewerberunterkunft an der Tackenweide nicht vorzunehmen. Bei dreizehn Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde ein
beantragter Sperrvermerk für den Ansatz zum Erwerb möglicher weiterer Verwaltungsgebäude
abgelehnt. Schließlich empfiehlt der
Ausschuss dem Rat bei fünf Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 300 im
Ergebnishaushalt auf
5.640.365 Euro und im Finanzhaushalt auf 15.171.923 Euro zzgl.
der zuvor beschlossenen Anträge und
der durch den Fachbereichsleiter genannten Ergänzungen/ Veränderung fest. Budget
014 – Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 „Örtliche
Rechnungsprüfung“ im Ergebnishaushalt auf 198.373 Euro und im Finanzhaushalt
auf 198.373 Euro fest. Budget
017 – Stabsstelle Demographie Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 017 „Demographie“
im Ergebnishaushalt auf 79.487 Euro und im Finanzhaushalt auf 79.009 Euro fest. |
6. |
Haupt- und Finanzausschuss am 06.02.2018 |
|
|
|
Budget 600 –
Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig
den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget
600 im Ergebnishaushalt auf 705.458 Euro und im Finanzhaushalt der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 578.565 Euro und der Investitionstätigkeit auf
670.540 Euro fest Budget 013 –
Öffentlichkeitsarbeit Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 013 im Ergebnishaushalt auf 160.026
Euro und im Finanzhaushalt auf 145.914 Euro fest Budget 100 –
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 4.062.551
Euro und im Finanzhaushalt auf 3.677.076 Euro fest. Anschließend berät
der Haupt- und Finanzausschuss über die bisher nicht beratenen Eingaben und
Anträge zum Haushaltsentwurf 2018 und empfiehlt dem Rat
Nachdem die Fragen
zu den Stellenanteilen inzwischen geklärt wurden, empfiehlt nunmehr der
Haupt- und Finanzausschuss dem Rat bei einer Enthaltung auch den im
Sozialausschuss am 17.01.20018 beratenen, aber ohne Empfehlung
weitergeleiteten Budgetbeschluss des Budgets 700 – Arbeit und Soziales und
legt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 1.939.590 Euro und im
Finanzhaushalt auf 1.982.599 Euro fest. Sodann beschließt
der Haupt- und Finanzausschuss - auf der Grundlage der Entlastung bei den
Turnhallenbenutzungsgebühren und deshalb Beibehaltung des Haushaltsansatzes
von 180.000 € für den Stadtsportbund -
mehrheitlich mit 9 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen die
in der 1. Veränderungsliste aufgeführten Ergänzungen und Veränderungen zum
Haushaltsentwurf 2018 dem Rat zur Annahme zu empfehlen Schließlich
empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich mit 9 Stimmen bei 4
Gegenstimmen und 5 Enthaltungen dem Rat die Haushaltssatzung 2018
(Gesamthaushalt) einschließlich aller zuvor beschlossenen Ergänzungen und
Veränderungen sowie den Stellenplan 2018 in der jetzt vorliegenden Fassung. |
|
|
7. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen Ab dem 20.12.2017
lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 öffentlich aus, wozu die Einwohner
und Abgabepflichtigen bis zum 22.01.2018 Einwendungen erheben konnten.
Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen keine Anregungen und
Einwendungen ein. |
|
|
8. |
Zusammenfassung der bisherigen
Beschlüsse und Veränderungen
|
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 07.02.2018) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich gegenüber dem Haushaltsentwurf vom 19.12.2017 insgesamt nachfolgende
Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse sowie in der Vorabdotierung:
8.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 31.000 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 241.199 EUR
im
Finanzplan Erhöhung der
Einzahlungen um 1.304.988 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 2.013.199 EUR
8.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 3.700 EUR
Verminderung der Aufwendungen
um 66.260 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 3.700 EUR
Verminderung der Auszahlungen
um 66.260 EUR
8.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der
Erträge um 2.300 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 53.839 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 2.279 EUR
Erhöhung der
Auszahlungen um 53.839 EUR
8.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2018 nur noch einen Überschuss
von 965.158 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung
von 216.926 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht
sich im Haushaltsjahr 2018 um 2.446.000 Euro auf insgesamt 15.385.000
Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
erhöht sich um 7.615.000 Euro
auf 24.280.000 Euro.
8.5 Finanzplanungsjahre
Die Ergebnisrechnung 2019 verschlechtert sich
von 491.947 € auf 274.703 €.
Die Finanzrechnung 2019 verschlechtert sich von -1.707.821 € auf -1.925.065 €.
Die Ergebnisrechnung 2020 verschlechtert
sich von 1.939.054 € auf 1.632.280 €.
Die Finanzrechnung 2020 verschlechtert sich von 16.403 € auf -290.371 €.
Die Ergebnisrechnung 2021 verschlechtert sich
von 1.529.178 € auf 1.161.851 €.
Die Finanzrechnung 2021 verschlechtert sich von 405.040 € auf 37.713
€.
Der Kreditbedarf 2019 erhöht sich um 3.585.000 € auf 13.489.000
€;
der Kreditbedarf 2020 erhöht sich um 4.000.000 € auf
8.985.000 €.
8.6 Stellenplan
Der dem Haupt- und Finanzausschuss am
06.02.2018 vorgelegte geänderte Stellenplan wurde mit 9 Stimmen bei 4
Gegenstimmen und 5 Enthaltungen beschlossen. Dieser ist der Vorlage nicht
erneut beigefügt. Gegenüber der Vorlage und der Beschlusslage im Haupt- und
Finanzausschuss am 06.02.2018 sind keine weiteren Veränderungen eingetreten.
9. Eingaben und
Anträge
Die bisher
eingegangenen Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2018 wurden in den voran gegangenen Fachausschüssen bzw.
werden in den voran gegangenen Tagesordnungspunkten der Ratssitzung am
20.02.2018 beraten und dem Rat zum Beschluss empfohlen. Die
Beschlussempfehlungen sind in die Vorlage eingearbeitet.
In der Ratssitzung am 20.02.2018 erst
beschlossene Änderungen würden den
Beschlussvorschlag über die Haushaltssatzung 2018 noch entsprechend ändern.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister