Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Neubau des
Gesamtschulstandortes am Brink nach der in der Sitzung vorgestellten Variante
3-Plus umzusetzen.
Sachdarstellung :
I. Hochbautechnische Betrachtung
1.
Im Jahr 2013 beschloss der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Etablierung einer Gesamtschule - bei
gleichzeitigem Auslaufen der bestehenden Real- und Hauptschule. Für die sich
seit dem Schuljahr 2014/ 2015 entwickelnde sechs- bis siebenzügige Gesamtschule
sollten die vorhandenen Gebäude (Grollscher Weg, Paaltjessteege, Brink) überplant
und im Anschluss saniert sowie zum Teil, am Standort Brink, neu errichtet
werden.
Mit Ratsbeschluss vom
20.09.2016 wurde die Verwaltung im Nachgang zu der sogenannten „Phase 0“
beauftragt, die Gesamtschule Emmerich nach der vom Architekturbüro Hausmann
vorgestellten Variante 2 ohne die Realisierung des Objektes Paaltjessteege
umzubauen (Spar-Variante 2). Die Ertüchtigung/ Modernisierung des Gebäudes
Paaltjessteege sollte im Rahmen der „üblichen“ Schulsanierung über den Zeitraum
von fünf bis sechs Jahren erfolgen - Ausführung vorrangig in den jeweiligen
Sommerferien.
Der Umzug der
Europahauptschule in Gebäudeteile der Luitgardisgrundschule in Elten wurde am
04.04.2017 im Rat beschlossen. Dadurch wurde die (Immobilien)Verwaltung in die
Lage versetzt, dass Gebäude Paaltjessteege über den Zeitraum von einem Jahr
unbeschult sanieren bzw. modernisieren zu können. Die bauliche Herrichtung am
Standort Elten erfolgte zwischen Juni und August 2017 (Fertigstellung
15.08.17). Mit der Herrichtung/ der Modernisierung des Gebäudes Paaltjessteege
wurde im August 2017 begonnen (geplante Fertigstellung Ende August 2018).
Das europaweite
Ausschreibungsverfahren für die Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung
(TGA) und Tragwerksplanung endete mit Beschlussfassung im Vergabeausschuss am
18.07.2017 (Beauftragung 11.08.2017). Das erste Auftaktgespräch zwischen dem
Architekturbüro Hausmann aus Aachen (Objektplanung) fand am 21.09.2017 in Emmerich
am Rhein statt. In diesem Gespräch wurden, neben den Ablaufvorstellungen der
Verwaltung (Abarbeitung der drei Gesamtschulstandorte hintereinander) und dem
Besprechen organisatorischer Angelegenheiten (Ansprechpartner, fachliche
Zuordnung etc.), eine bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Einordnung des
Standortes sowie ein kurzer Überblick zum aktuellen Bearbeitungsstand des
„Projektes Gesamtschule“ gegeben. Ferner wurden Bedenken aus dem Blickwinkel
der Gebäudewirtschaft und aus bautechnischer Sicht, wie auch zu erwartende
Schwierigkeiten für den Ablauf der Baumaßnahme besprochen. Als Ergebnis wurde
u. a. vereinbart, dass das Architekturbüro Hausmann nochmals überprüft, wie es
zum Vorentwurf der Variante 2 kam (Vor- und Nachteile, konkreter Arbeitsauftrag
etc.) sowie die Schwierigkeiten/ Bedenken und neuen Erkenntnisse den
Fachingenieuren (TGA- und Tragwerksplanung) mitgeteilt werden. Ein
entsprechendes Gespräch fand am 18.10.2017 statt - als Ergebnis wurden
Arbeitsaufträge an die jeweiligen Fachplaner erteilt.
2.
a) Das für Objektplanung
zuständige Büro Hausmann erarbeitete einen neuen Vorentwurf,
welcher die notwendigen Raumanforderungen in
einem Neubau idealtypisch abbildet
(Variante 3). Diese Planung wird mit einer
entsprechenden Kostenschätzung in der
Sitzung vorgestellt und der bisherigen
Variante am Brink-Gebäude gegenübergestellt - der
Verwaltung wurde diese Variante bereits am
17.11.2017 erläutert.
b) Das mit der TGA-Planung
beauftragte Büro Fuhrmann und Keuthen aus Kleve erarbeitete
eine Nutzwertanalyse, welche überschlägig
zu dem Ergebnis kommt, dass bei Ausführung
der Variante 2 (Abriss und Neuerrichtung
des „Kopfbaus“, Erhaltung „Rumpfbau“) im Be-
reich der TGA mit ca. 300.000 € höheren
Kosten zu rechnen wäre als bei der Variante 3
(Abriss gesamtes Brink-Gebäude, Errichtung
Neubau), zudem könnten die Anlagenteile
ohne vorhandene, bauliche Zwänge geplant
und umgesetzt werden.
c) Das deutschlandweit
tätige Ingenieurbüro Schüßler-Plan (Niederlassung Düsseldorf)
erhielt eine geringfügige Erweiterung des
bisherigen Auftrages (Tragwerksplanung)
dahingehend, die statischen Gegebenheiten
im „Rumpfbau“ vor dem Hintergrund der
zukünftig weiteren Nutzung als Schule, der
nicht vorhandener Bestandsstatik und des mit
einem Teilabriss verbundenen starken
Eingriffes in das Gebäude am Brink zu
untersuchen. Der Ergebnisbericht liegt der
Verwaltung seit dem 23.01.2018 vor – wesent-
liche Problemfelder Bewehrung,
Deckenstärke, Dicke Betondeckung und Betonqualität.
Der Bericht wird im Rahmen eines Vortrages
in der Sitzung durch den zuständigen
Projektleiter von Schüssler-Plan
vorgestellt.
d) Neben den
Einschätzungen der beauftragten Fachingenieure, kann bei einer Realisierung
der Variante 3 davon ausgegangen werden,
dass die Energiekosten sowie auch die
Reinigungskosten bei einem in der Fläche
reduzierten und in der Ausführung gänzlich neu
errichteten Gebäude deutlich niedriger
anzusetzen sind als bisher. Im Bereich der
Wärmeenergiekosten kann von Einsparungen
von ca. 40 % und bei den Reinigungskosten
von ca. 20 % ausgegangen werden.
II. Pädagogische
Aspekte
1.
In der ursprünglichen
Planung, basierend auf den Ergebnissen der „Phase 0“ (pro Etage eine
Jahrgangsstufe), waren die so genannten Jahrgangs-Cluster zweigeteilt. Auf der
einen Seite waren im Bereich des Bestandsgebäudes drei Klassenräume und auf der
anderen Seite waren die restlichen Klassenräume und die Differenzierungsräume,
sowie die zentrale Lernfläche nach pädagogischen Gesichtspunkten und Wünschen
angeordnet. Die Wege im Neubautrakt zwischen den Unterrichts- und
Differenzierungsräumen sind entsprechend kurz. Von den Klassenräumen im Altbau
sind diese kaum vernünftig zugängig und auch nicht im Rahmen kurzfristiger
Differenzierung nutzbar. Weiterhin hätte zwischen Alt- und Neubau ein
Höhenunterschied bestanden. Neben der Problematik für körperbehinderte Kinder
bestünde auch noch der Nachteil, dass größeres fahrbares Unterrichtsmaterial,
wie z. B. ein Medienwagen/ Laptopwagen etc. nicht ohne größere Umstände
zwischen den einzelnen Klassentrakten bewegt werden könnte. Anders ist dies
sicherlich bei der neuen Variante. Hier liegt jeder Jahrgangs-Cluster auf einer
Ebene. Die Erreichbarkeit (Beziehungen) zwischen den einzelnen Unterrichts-,
Differenzierungs- und zentralen Lernflächen ist hier optimiert. Mit der
Schulleiterin der Gesamtschule wurde die angepasste pädagogische Raumverteilung
besprochen. Sie sieht ebenfalls die v. g. Vorteile für ihre Schule.
2.
Eine Neubewertung der
räumlichen Situation der Flächen für die Übermittagsbetreuung und des
Jugendcafés (JuCa) kam zu dem Ergebnis, dass die in der Variante 2
berücksichtigten Flächen wie auch in der Variante 3 berücksichtigten Flächen
nicht auskömmlich sind und ca. 170 m² für Aufenthalt und Aktion sowie ca. 200
m² für Lagerung zu ergänzen sind. Der entsprechende Kostenansatz für die
Variante 3-Plus wird in der Sitzung durch das Architekturbüro Hausmann
vorgestellt.
Mit dem Start der
Gesamtschule wurde das JuCa teils neu ausgerichtet, da die damalige „Heimat“
fortan als Mensa für die Gesamtschule dienen musste und nur noch für größere
Veranstaltungen des JuCas hergerichtet werden konnte. Die tägliche Arbeit des
JuCas findet nun in den Räumen der Gesamtschule statt, in denen auch die
Mittagbetreuung für die Schülerinnen und Schüler stattfindet. Die Mitarbeiter
des JuCas leiten dort die
Mittagsbetreuung und richten einige der freiwilligen Arbeitsgemeinschaften der
Gesamtschule aus.
Bereits im ersten Jahr
musste festgestellt werden, dass die ursprünglich gedachten Räume nicht für die
Betreuung ausreichten. Von Seiten der Schule wurde ein bis dahin nicht
benötigter angrenzender Klassenraum für die Betreuung zur Verfügung gestellt.
Im zweiten Jahr mussten für die Betreuungsangebote von nunmehr zwei Jahrgängen
weitere Flächen (im Gebäude Paaltjessteege) bereitgestellt werden.
Aufgrund fehlender
Erfahrungswerte ist bei der ersten Planung der Gesamtschule von einem viel zu
geringen Flächenbedarf für die Übermittagsbetreuung ausgegangen worden. In dem
nun zu planenden Neubau „Brink“ muss dabei berücksichtigt werden, dass nach
Fertigstellung insgesamt drei Jahrgänge in dem Gebäude untergebracht und betreut
werden müssen.
Die für die Schulbetreuung
vorgesehenen Räume werden nach Schulschluss für die Angebote des JuCas genutzt.
Diese Doppelnutzung erhöht damit die Wirtschaftlichkeit dieser Flächen. Die
weiteren Flächen für das JuCa, die dabei ausschließlich von diesem genutzt
werden, sind überwiegend Büro und Lagerflächen (im Kellergeschoss), die bisher
im Mensa-Gebäude untergebracht waren.
III. Städtebauliche
Sicht
Aus städtebaulicher Sicht
ist ein Neubau vorteilhaft. Das Gebäude fügt sich städtebaulich in die
vorhandene Umgebung ein. Nach Westen (Am Brink und Nonnenplatz) ist der
Baukörper 3-geschossig, so dass der städtebauliche Rahmen für den Nonnenplatz
erhalten bleibt. Nach Osten hin wird das Gebäude 2-geschossig, um mit der
umgebenden Wohnnutzung zu korrespondieren. Somit ist das Vorhaben gemäß § 34
BauGB zulässig.
Der solitäre Baukörper
schafft einen großzügigen Schulhof mit
mehreren Zugangsmöglichkeiten, der sich insbesondere auch zum Nonnenplatz hin
öffnet. Somit erfährt dieser eine Aufwertung als Aufenthaltsraum außerhalb des
Schulhofs. Die nutzbare Freifläche wird durch den kompakten Baukörper
maximiert, so dass ein großzügiger Schulhof mit verschiedenen Nutzungs- und
Zugangsmöglichkeiten entsteht. Dies entspricht vollumfänglich den städtebaulichen
Zielvorstellungen im Rahmen des ISEK, den Schulstandort mehr in das Quartier zu
integrieren.
Die Errichtung eines
Neubaus hat zur Konsequenz, dass die zur Herbeiführung der
Genehmigungsfähigkeit wesentlichen bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen,
insbesondere die Anforderungen an den Wärmeschutz, Schallschutz, die
Standsicherheit und an den Brandschutz mit weniger Aufwand zu erfüllen sind als
im Falle eines Teilabrisses und –neubaus. Der
Aufwand, das Rumpfgebäude entsprechend den aktuellen gesetzlichen
Anforderungen zu ertüchtigen, entfällt. Insbesondere bedarf es keiner
Überlegungen, wie insbesondere im Bereich des konstruktiven Brandschutzes die
nach heutiger Rechtslage erforderliche Feuerwiderstandsdauer u.a. der Decken
erlangt werden kann. Aufwändige Kompensierungsmaßnahmen z.B. durch technische
Maßnahmen können voraussichtlich entfallen. Zusätzlich wird die künftige
Rettungswegeführung erleichtert und kommt somit auch der Feuerwehr im Falle
eines Rettungseinsatzes unmittelbar zugute.
Die nicht nur aus
bauordnungsrechtlichen Gründen sondern insbesondere auch aus dem Gesichtspunkt
der Inklusion erforderliche Barrierefreiheit, welche im Rumpfgebäude aufgrund
seines Alters nicht vorhanden ist, muss nicht nachträglich hergestellt werden. Ebenfalls
entfallen bei Errichtung eines Neugebäudes unter Einhaltung der gesetzlichen
Abstandflächen ansonsten zu berücksichtigende nachbarrelevante Aspekte einer
Grenzbebauung.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushalt 2018/2019 abgebildet. Produkt
7.003049.700, Sachkonto 78510000. Einschließlich des zusätzlichen
Bedarfes für das neue Jugendcafe ergeben sich aktuell Mehrkosten von rd.
400.000 Euro
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister