Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Neubau des
Gesamtschulstandortes am Brink nach der in der Sitzung vorgestellten Variante
3-Plus umzusetzen.
Sachdarstellung :
I. Hochbautechnische Betrachtung
1.
Im
Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Etablierung einer
Gesamtschule - bei gleichzeitigem Auslaufen der bestehenden Real- und
Hauptschule. Für die sich seit dem Schuljahr 2014/ 2015 entwickelnde sechs- bis
siebenzügige Gesamtschule sollten die vorhandenen Gebäude (Grollscher Weg,
Paaltjessteege, Brink) überplant und im Anschluss saniert sowie zum Teil, am
Standort Brink, neu errichtet werden.
Mit
Ratsbeschluss vom 20.09.2016 wurde die Verwaltung im Nachgang zu der
sogenannten „Phase 0“ beauftragt, die Gesamtschule Emmerich nach der vom
Architekturbüro Hausmann vorgestellten Variante 2 ohne die Realisierung des
Objektes Paaltjessteege umzubauen (Spar-Variante 2). Die Ertüchtigung/
Modernisierung des Gebäudes Paaltjessteege sollte im Rahmen der „üblichen“
Schulsanierung über den Zeitraum von fünf bis sechs Jahren erfolgen -
Ausführung vorrangig in den jeweiligen Sommerferien.
Der
Umzug der Europahauptschule in Gebäudeteile der Luitgardisgrundschule in Elten
wurde am 04.04.2017 im Rat beschlossen. Dadurch wurde die
(Immobilien)Verwaltung in die Lage versetzt, dass Gebäude Paaltjessteege über
den Zeitraum von einem Jahr unbeschult sanieren bzw. modernisieren zu können.
Die bauliche Herrichtung am Standort Elten erfolgte zwischen Juni und August
2017 (Fertigstellung 15.08.17). Mit der Herrichtung/ der Modernisierung des
Gebäudes Paaltjessteege wurde im August 2017 begonnen (geplante Fertigstellung
Ende August 2018).
Das
europaweite Ausschreibungsverfahren für die Objektplanung, Technische
Gebäudeausrüstung (TGA) und Tragwerksplanung endete mit Beschlussfassung im
Vergabeausschuss am 18.07.2017 (Beauftragung 11.08.2017). Das erste
Auftaktgespräch zwischen dem Architekturbüro Hausmann aus Aachen
(Objektplanung) fand am 21.09.2017 in Emmerich am Rhein statt. In diesem
Gespräch wurden, neben den Ablaufvorstellungen der Verwaltung (Abarbeitung der
drei Gesamtschulstandorte hintereinander) und dem Besprechen organisatorischer
Angelegenheiten (Ansprechpartner, fachliche Zuordnung etc.), eine bauplanungs-
und bauordnungsrechtliche Einordnung des Standortes sowie ein kurzer Überblick
zum aktuellen Bearbeitungsstand des „Projektes Gesamtschule“ gegeben. Ferner
wurden Bedenken aus dem Blickwinkel der Gebäudewirtschaft und aus
bautechnischer Sicht, wie auch zu erwartende Schwierigkeiten für den Ablauf der
Baumaßnahme besprochen. Als Ergebnis wurde u. a. vereinbart, dass das
Architekturbüro Hausmann nochmals überprüft, wie es zum Vorentwurf der Variante
2 kam (Vor- und Nachteile, konkreter Arbeitsauftrag etc.) sowie die
Schwierigkeiten/ Bedenken und neuen Erkenntnisse den Fachingenieuren (TGA- und
Tragwerksplanung) mitgeteilt werden. Ein entsprechendes Gespräch fand am
18.10.2017 statt - als Ergebnis wurden Arbeitsaufträge an die jeweiligen
Fachplaner erteilt.
2.
a)
Das für Objektplanung zuständige Büro Hausmann erarbeitete einen neuen
Vorentwurf,
welcher die notwendigen Raumanforderungen in
einem Neubau idealtypisch abbildet (Variante
3). Diese Planung wird mit einer
entsprechenden Kostenschätzung in der Sitzung vorgestellt
und der bisherigen Variante am
Brink-Gebäude gegenübergestellt - der Verwaltung wurde diese
Variante bereits am 17.11.2017 erläutert.
b)
Das mit der TGA-Planung beauftragte Büro Fuhrmann und Keuthen aus Kleve erarbeitete
eine
Nutzwertanalyse, welche überschlägig zu dem
Ergebnis kommt, dass bei Ausführung der
Variante 2 (Abriss und Neuerrichtung des
„Kopfbaus“, Erhaltung „Rumpfbau“) im Bereich der
TGA mit ca. 300.000 € höheren Kosten zu
rechnen wäre als bei der Variante 3 (Abriss
gesamtes Brink-Gebäude, Errichtung Neubau),
zudem könnten die Anlagenteile ohne
vorhandene, bauliche Zwänge geplant und
umgesetzt werden.
c)
Das deutschlandweit tätige Ingenieurbüro Schüßler-Plan (Niederlassung Düsseldorf)
erhielt
eine geringfügige Erweiterung des
bisherigen Auftrages (Tragwerksplanung) dahingehend, die
statischen Gegebenheiten im „Rumpfbau“ vor
dem Hintergrund der zukünftig weiteren Nutzung
als Schule, der nicht vorhandener
Bestandsstatik und des mit einem Teilabriss verbundenen
starken Eingriffes in das Gebäude am Brink
zu untersuchen. Der Ergebnisbericht liegt der
Verwaltung seit dem 23.01.2018 vor –
wesentliche Problemfelder Bewehrung, Deckenstärke,
Dicke Betondeckung und Betonqualität. Der
Bericht wird im Rahmen eines Vortrages in der
Sitzung durch den zuständigen Projektleiter
von Schüssler-Plan vorgestellt.
d)
Neben den Einschätzungen der beauftragten Fachingenieure, kann bei einer
Realisierung der
Variante 3 davon ausgegangen werden, dass
die Energiekosten sowie auch die
Reinigungskosten bei einem in der Fläche
reduzierten und in der Ausführung gänzlich neu
errichteten Gebäude deutlich niedriger
anzusetzen sind als bisher. Im Bereich der
Wärmeenergiekosten kann von Einsparungen
von ca. 40 % und bei den Reinigungskosten von
ca. 20 % ausgegangen werden.
II. Pädagogische Aspekte
1.
In
der ursprünglichen Planung, basierend auf den Ergebnissen der „Phase 0“ (pro
Etage eine Jahrgangsstufe), waren die so genannten Jahrgangs-Cluster
zweigeteilt. Auf der einen Seite waren im Bereich des Bestandsgebäudes drei
Klassenräume und auf der anderen Seite waren die restlichen Klassenräume und
die Differenzierungsräume, sowie die zentrale Lernfläche nach pädagogischen
Gesichtspunkten und Wünschen angeordnet. Die Wege im Neubautrakt zwischen den
Unterrichts- und Differenzierungsräumen sind entsprechend kurz. Von den Klassenräumen
im Altbau sind diese kaum vernünftig zugängig und auch nicht im Rahmen
kurzfristiger Differenzierung nutzbar. Weiterhin hätte zwischen Alt- und Neubau
ein Höhenunterschied bestanden. Neben der Problematik für körperbehinderte
Kinder bestünde auch noch der Nachteil, dass größeres fahrbares
Unterrichtsmaterial, wie z. B. ein Medienwagen/ Laptopwagen etc. nicht ohne
größere Umstände zwischen den einzelnen Klassentrakten bewegt werden könnte.
Anders ist dies sicherlich bei der neuen Variante. Hier liegt jeder
Jahrgangs-Cluster auf einer Ebene. Die Erreichbarkeit (Beziehungen) zwischen
den einzelnen Unterrichts-, Differenzierungs- und zentralen Lernflächen ist
hier optimiert. Mit der Schulleiterin der Gesamtschule wurde die angepasste
pädagogische Raumverteilung besprochen. Sie sieht ebenfalls die v. g. Vorteile
für ihre Schule.
2.
Eine
Neubewertung der räumlichen Situation der Flächen für die Übermittagsbetreuung
und des Jugendcafés (JuCa) kam zu dem Ergebnis, dass die in der Variante 2
berücksichtigten Flächen wie auch in der Variante 3 berücksichtigten Flächen
nicht auskömmlich sind und ca. 170 m² für Aufenthalt und Aktion sowie ca. 200
m² für Lagerung zu ergänzen sind. Der entsprechende Kostenansatz für die
Variante 3-Plus wird in der Sitzung durch das Architekturbüro Hausmann
vorgestellt.
Mit
dem Start der Gesamtschule wurde das JuCa teils neu ausgerichtet, da die
damalige „Heimat“ fortan als Mensa für die Gesamtschule dienen musste und nur
noch für größere Veranstaltungen des JuCas hergerichtet werden konnte. Die
tägliche Arbeit des JuCas findet nun in den Räumen der Gesamtschule statt, in
denen auch die Mittagbetreuung für die Schülerinnen und Schüler stattfindet.
Die Mitarbeiter des JuCas leiten dort
die Mittagsbetreuung und richten einige der freiwilligen Arbeitsgemeinschaften
der Gesamtschule aus.
Bereits
im ersten Jahr musste festgestellt werden, dass die ursprünglich gedachten
Räume nicht für die Betreuung ausreichten. Von Seiten der Schule wurde ein bis
dahin nicht benötigter angrenzender Klassenraum für die Betreuung zur Verfügung
gestellt. Im zweiten Jahr mussten für die Betreuungsangebote von nunmehr zwei
Jahrgängen weitere Flächen (im Gebäude Paaltjessteege) bereitgestellt werden.
Aufgrund
fehlender Erfahrungswerte ist bei der ersten Planung der Gesamtschule von einem
viel zu geringen Flächenbedarf für die Übermittagsbetreuung ausgegangen worden.
In dem nun zu planenden Neubau „Brink“ muss dabei berücksichtigt werden, dass
nach Fertigstellung insgesamt drei Jahrgänge in dem Gebäude untergebracht und
betreut werden müssen.
Die
für die Schulbetreuung vorgesehenen Räume werden nach Schulschluss für die
Angebote des JuCas genutzt. Diese Doppelnutzung erhöht damit die
Wirtschaftlichkeit dieser Flächen. Die weiteren Flächen für das JuCa, die dabei
ausschließlich von diesem genutzt werden, sind überwiegend Büro und
Lagerflächen (im Kellergeschoss), die bisher im Mensa-Gebäude untergebracht
waren.
III. Städtebauliche Sicht
Aus
städtebaulicher Sicht ist ein Neubau vorteilhaft. Das Gebäude fügt sich
städtebaulich in die vorhandene Umgebung ein. Nach Westen (Am Brink und
Nonnenplatz) ist der Baukörper 3-geschossig, so dass der städtebauliche Rahmen
für den Nonnenplatz erhalten bleibt. Nach Osten hin wird das Gebäude
2-geschossig, um mit der umgebenden Wohnnutzung zu korrespondieren. Somit ist
das Vorhaben gemäß § 34 BauGB zulässig.
Der
solitäre Baukörper schafft einen
großzügigen Schulhof mit mehreren Zugangsmöglichkeiten, der sich insbesondere
auch zum Nonnenplatz hin öffnet. Somit erfährt dieser eine Aufwertung als
Aufenthaltsraum außerhalb des Schulhofs. Die nutzbare Freifläche wird durch den
kompakten Baukörper maximiert, so dass ein großzügiger Schulhof mit
verschiedenen Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten entsteht. Dies entspricht
vollumfänglich den städtebaulichen Zielvorstellungen im Rahmen des ISEK, den
Schulstandort mehr in das Quartier zu integrieren.
Die
Errichtung eines Neubaus hat zur Konsequenz, dass die zur Herbeiführung der
Genehmigungsfähigkeit wesentlichen bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen,
insbesondere die Anforderungen an den Wärmeschutz, Schallschutz, die
Standsicherheit und an den Brandschutz mit weniger Aufwand zu erfüllen sind als
im Falle eines Teilabrisses und –neubaus. Der
Aufwand, das Rumpfgebäude entsprechend den aktuellen gesetzlichen
Anforderungen zu ertüchtigen, entfällt. Insbesondere bedarf es keiner
Überlegungen, wie insbesondere im Bereich des konstruktiven Brandschutzes die
nach heutiger Rechtslage erforderliche Feuerwiderstandsdauer u.a. der Decken
erlangt werden kann. Aufwändige Kompensierungsmaßnahmen z.B. durch technische
Maßnahmen können voraussichtlich entfallen. Zusätzlich wird die künftige
Rettungswegeführung erleichtert und kommt somit auch der Feuerwehr im Falle
eines Rettungseinsatzes unmittelbar zugute.
Die nicht nur aus bauordnungsrechtlichen Gründen sondern insbesondere
auch aus dem Gesichtspunkt der Inklusion erforderliche Barrierefreiheit, welche
im Rumpfgebäude aufgrund seines Alters nicht vorhanden ist, muss nicht
nachträglich hergestellt werden. Ebenfalls entfallen bei Errichtung eines
Neugebäudes unter Einhaltung der gesetzlichen Abstandflächen ansonsten zu
berücksichtigende nachbarrelevante Aspekte einer Grenzbebauung.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushalt abgebildet. Produkt
7.003049.700, Sachkonto 78510000. Zu ergänzen wäre mit einem
entsprechenden Betrag der erhöhte Bedarf bei den Betreuungsräumen/des
Jugendcafés.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter