hier: Antrag Nr. XI/2018 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und beschließt, auf benannten Stadtplätzen keine Parkplätze für
Anlieger auszuweisen.
Begründung:
Während der Bauphase des Wohn- und Geschäftshauses und der Platzfläche
am Neumarkt wird es zu Wegfall von Parkraum kommen. Betroffen hiervon sind auch
Personen mit Anwohnerparkausweisen.
Seitens der Stadtverwaltung wird versucht, die Auswirkungen möglichst
gering zu halten. Auf den Neumarkt ausgestellte Anwohnerparkausweise erhalten
während der Bauphase die Erlaubnis, auf
monetär bewirtschafteten Flächen (Parkschein) innerhalb der Wälle zu parken.
Zusätzliche Parkflächen lassen sich weder auf dem Alten Markt noch auf
den Nonnenplatz ausweisen.
Ein Großteil der Fläche des Alten Marktes vor der umliegenden Bebauung
muss für die Umfahrung und Aufstellung für die Feuerwehr freigehalten werden.
Der übrige Bereich wird für den Durchgang zum Rhein, der Zuwegung zu einer
Garage und durch die Außengastronomie der anliegenden Bar genutzt.
Der Nonnenplatz ist ein städtebaulich wichtiger Freiraum für Schüler,
insbesondere da hier die Bushaltestellen für die umliegenden Schulgebäude
liegen. Zudem ist die verkehrliche Situation um den Platz herum heute schon zu
Stoßzeiten unbefriedigend und sollte daher nicht durch zusätzliche
(Parksuch-)Verkehre belastet werden.
Aus den Erhebungen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes von 2013 ist erkennbar, welche Parkplätze zu welchen Zeiten
wie hoch belegt waren. In dem Parkbereich (Neumarkt, Rheincenter, Europaschule)
waren zur Spitzenstunde an Wochentagen etwa 58 % und an Samstagen etwa 65 % der
Parkplätze belegt.
Durch die Bautätigkeit am Neumarkt sind im Maximum etwa 120 Parkplätze
betroffen.
Die Verwaltung wird auch während der Baumaßnahme möglichst viele
Stellplätze als provisorisch erreichbar erhalten.
Somit dürften ausreichend Stellplätze für Kunden, Anwohner und
Gewerbetreibende zur Verfügung stehen.
Das Gelände „Wemmer & Janssen“ ist dabei nicht berücksichtigt.
Allein hier könnten die entfallenden
Parkplätze ausgeglichen werden.
Somit ist insgesamt sichergestellt, dass die erforderlichen Stellplätze
kleinräumig im umliegenden Bereich zur Verfügung stehen. Die Schaffung von
zusätzlichem Parkraum ist nicht notwendig.
Von daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat, entsprechend dem
Beschlussvorschlag zu verfahren.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster Beigeordneter