Betreff
Antrag auf zeitweise Einrichtung und Ausweisung zusätzlicher Parkplätze für Anlieger (Gewerbetreibende und Privatpersonen) vorzugsweise im Bereich "Alter Markt" und "Nonnenplatz" während der Realisierungsphase Neumarkt;
hier: Antrag Nr. XI/2018 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 1446/2018
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf benannten Stadtplätzen keine Parkplätze für Anlieger auszuweisen.  

 

Begründung:

 

Während der Bauphase des Wohn- und Geschäftshauses und der Platzfläche am Neumarkt wird es zu Wegfall von Parkraum kommen. Betroffen hiervon sind auch Personen mit Anwohnerparkausweisen.

 

Seitens der Stadtverwaltung wird versucht, die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Auf den Neumarkt ausgestellte Anwohnerparkausweise erhalten während der Bauphase die Erlaubnis,  auf monetär bewirtschafteten Flächen (Parkschein) innerhalb der Wälle zu parken.

 

Zusätzliche Parkflächen lassen sich weder auf dem Alten Markt noch auf den Nonnenplatz ausweisen.

 

Ein Großteil der Fläche des Alten Marktes vor der umliegenden Bebauung muss für die Umfahrung und Aufstellung für die Feuerwehr freigehalten werden. Der übrige Bereich wird für den Durchgang zum Rhein, der Zuwegung zu einer Garage und durch die Außengastronomie der anliegenden Bar genutzt.

 

Der Nonnenplatz ist ein städtebaulich wichtiger Freiraum für Schüler, insbesondere da hier die Bushaltestellen für die umliegenden Schulgebäude liegen. Zudem ist die verkehrliche Situation um den Platz herum heute schon zu Stoßzeiten unbefriedigend und sollte daher nicht durch zusätzliche (Parksuch-)Verkehre belastet werden.

 

Aus den Erhebungen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes von 2013 ist  erkennbar, welche Parkplätze zu welchen Zeiten wie hoch belegt waren. In dem Parkbereich (Neumarkt, Rheincenter, Europaschule) waren zur Spitzenstunde an Wochentagen etwa 58 % und an Samstagen etwa 65 % der Parkplätze belegt.

Durch die Bautätigkeit am Neumarkt sind im Maximum etwa 120 Parkplätze betroffen.

Die Verwaltung wird auch während der Baumaßnahme möglichst viele Stellplätze als provisorisch erreichbar erhalten.

Somit dürften ausreichend Stellplätze für Kunden, Anwohner und Gewerbetreibende zur Verfügung stehen.

 

Das Gelände „Wemmer & Janssen“ ist dabei nicht berücksichtigt. Allein hier könnten die  entfallenden Parkplätze ausgeglichen werden.

 

Somit ist insgesamt sichergestellt, dass die erforderlichen Stellplätze kleinräumig im umliegenden Bereich zur Verfügung stehen. Die Schaffung von zusätzlichem Parkraum ist nicht notwendig.

 

Von daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu verfahren.

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter