hier: Antrag Nr. XI/2018 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und beschließt, auf benannten Stadtplätzen keine Parkplätze für
Anlieger auszuweisen.
Begründung:
Während der Bauphase des Wohn- und Geschäftshauses und der Platzfläche
am Neumarkt wird es zu Wegfall von Parkraum kommen. Betroffen hiervon sind auch
Personen mit Anwohnerparkausweisen.
Seitens der
Stadtverwaltung wird versucht, die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Personen,
die als Anlieger des Neumarktes im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung berechtigt
sind, ihr Fahrzeug auf den Parkflächen des Neumarktes abzustellen, sind während
der Realisierungsphase befugt, ihr Fahrzeug auf allen Parkflächen innerhalb der
Wälle zu parken, deren maximale Parkdauer 1 Stunde überschreitet. Parkflächen,
auf denen maximal bis zu 1 Stunde geparkt werden darf, dürfen in diesem
Zusammenhang nicht als Stellplatz genutzt werden. Als Anlage sind entsprechende
Übersichten beigefügt.
Diese Regelung zur
Parkraumnutzung während der Realisierungsphase des Neumarkt-Projektes wird
rechtzeitig vor Baubeginn im Rahmen einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Die
als Anlage beigefügten Übersichten werden sodann auf der Internetseite der
Stadt Emmerich am Rhein veröffentlicht.
Zusätzliche Parkflächen lassen sich weder auf dem Alten Markt noch auf
den Nonnenplatz ausweisen.
Ein Großteil der Fläche des Alten Marktes vor der umliegenden Bebauung
muss für die Umfahrung und Aufstellung für die Feuerwehr freigehalten werden.
Der übrige Bereich wird für den Durchgang zum Rhein, der Zuwegung zu einer
Garage und durch die Außengastronomie der anliegenden Bar genutzt.
Der Nonnenplatz ist ein städtebaulich wichtiger Freiraum für Schüler,
insbesondere da hier die Bushaltestellen für die umliegenden Schulgebäude
liegen. Zudem ist die verkehrliche Situation um den Platz herum heute schon zu
Stoßzeiten unbefriedigend und sollte daher nicht durch zusätzliche
(Parksuch-)Verkehre belastet werden.
Aus den Erhebungen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes von 2013 ist
erkennbar, welche Parkplätze zu welchen Zeiten wie hoch belegt waren. In dem
Parkbereich (Neumarkt, Rheincenter, Europaschule) waren zur Spitzenstunde an
Wochentagen etwa 58 % und an Samstagen etwa 65 % der Parkplätze belegt. Das
Gelände „Wemmer & Janssen“ ist dabei nicht berücksichtigt. Allein hier
könnten die entfallenden Parkplätze
ausgeglichen werden.
Durch die Bautätigkeit am Neumarkt sind im Maximum etwa 120 Parkplätze
betroffen.
Die Verwaltung wird auch während der Baumaßnahme möglichst viele Stellplätze
als provisorisch erreichbar erhalten. Somit dürften ausreichend Stellplätze für
Kunden, Anwohner und Gewerbetreibende zur Verfügung stehen.
Somit ist insgesamt sichergestellt, dass die erforderlichen Stellplätze
kleinräumig im umliegenden Bereich zur Verfügung stehen. Die Schaffung von
zusätzlichem Parkraum ist nicht notwendig.
Von daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat, entsprechend dem
Beschlussvorschlag zu verfahren.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster Beigeordneter