Betreff
Realisierung der Vorzugsvariante "Öffnung der oberen Kaßstraße für den Pkw-Verkehr" bis Mitte 2020;
hier: Antrag Nr. XII/2018 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 1447/2018
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung zur Öffnung der Kaßstraße vom kleinen Löwen bis zur Gaemsgasse in die weiteren Planungen zur Umgestaltung des kleinen Löwen einzubeziehen.

 

 

Begründung:

 

Die Fraktionen der CDU und BGE haben mit Schreiben vom 17.01.2018 beantragt, die Öffnung der Kaßstraße vom Kleinen Löwen bis zur Gaemsgasse für den einspurigen Autoverkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu prüfen.

 

In der Sitzung des ASE am 13.03.2018 wurde zu diesem Antrag ausführlich von der Verwaltung dargelegt, wie weiter verfahren werden soll. Es wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen, die Prüfung zur Öffnung der Kaßstraße in die weiteren Planungen zur Umgestaltung des Kleinen Löwen einzubeziehen.

 

Vor dem Hintergrund der intensiven Diskussion mit Bürgern und Politik im Rahmen der Erarbeitung und Beschlussfassung zum ISEK, gerade auch zu dem Thema der Stärkung der oberen Kaßstraße im Hinblick auf die geplanten Entwicklungen im Bereich des Wemmer & Jansen-Geländes wurde als ein wesentlicher Baustein des ISEK u.a. die Umgestaltung des Kleinen Löwen festgelegt.

 

Die Erstellung dieses Integrierten Handlungskonzeptes ist zwingende Voraussetzung dafür, für die hierin festgelegten Maßnahmen Städtebauförderungsmittel zu generieren. Der entsprechende Förderantrag wurde fristgerecht Ende November 2017 gestellt, um frühestens ab 2018 ff. erste Fördergelder zu erhalten.

 

Im Rahmen der Umsetzung des ISEK wird zunächst im Jahr 2018 ein Wettbewerb u. a. für die Umgestaltung des Kleinen Löwen ausgelobt. Inhalt der Auslobung kann -vorbehaltlich eines entsprechenden politischen Beschlusses- die Vorbereitung oder Berücksichtigung der Öffnung der Kaßstraße sein. Die daraus erwachsene Planung wird anhand von Städtebaufördermitteln in den darauf folgenden Jahren (2019-2020) umgesetzt. Für den Wettbewerb am kleinen Löwen sind für das Jahr 2018 bereits 40.000 € Haushaltsmittel eingestellt. Für den Umbau sind in den Folgejahren insgesamt 570.000 € geplant.

 

Ergänzend zu dem vorgenannten Antrag beantragt die BGE-Fraktion mit Schreiben vom 19. März 2018 die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.    Unter welchen Bedingungen und mit welchen voraussichtlich zu erwartenden Kosten können die Verkehrsabläufe am kleinen Löwen bei Öffnung der oberen Kaßstraße für den einspurigen PKW-Verkehr optimiert werden?

 

Wie anfangs geschildert, erfordert eine Entscheidung über das ‚Ob‘ und ‚Wie‘ einer Öffnung der oberen Kaßstraße für den PKW-Verkehr eine umfangreiche Planung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Auswirkungen auf die Gestaltung des Stadtplatzes Kleiner Löwe entstehen. Wie bereits angesprochen, sind für die Umgestaltung des Kleinen Löwen bereits Städtebauförderungsmittel beantragt.

 

Die Förderrichtlinien sind hierbei zwingend zu beachten. Wesentliches Ziel der Förderung von Stadtplätzen ist Schaffung von Stadträumen / Stadtplätzen mit Aufenthaltsqualität. Die Vielzahl der heute schon einmündenden Straßen, die Abwicklung des Busverkehrs, die verkehrliche Abwicklung der fußläufigen Wegeverbindungen sind derzeit schon problematisch. Die Einbindung einer weiteren Straßenverbindung wird diese Problematik verschärfen und bedarf daher im Rahmen der Planung einer besonderen Betrachtung um der vorgenannten Zielsetzung der Städtebauförderung gerecht zu werden, um überhaupt noch Fördermittel bewilligt zu bekommen. Mit Erstellung der Planung können dann auch erst Kosten ermittelt werden.

 

 

2. Wie hoch (in Euro) ist in Bezug auf die Gesamtkosten der abgeschlossenen Fördermaßnahme der Anteil der bisherigen Fördermittel für die Umgestaltung der heutigen Kaßstraße?

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten der abgeschlossenen Maßnahme Kaßstraße (4.182,43 qm) beliefen sich auf 412.705,54 €. Hierauf betrug die Förderung 60 % = 247.623,00 €.

 

 

3. Was sind die Voraussetzungen und gibt es Möglichkeiten, dass der Fördermittelgeber auf die Rückzahlung der Fördermittel für den zurückliegenden Umbau der Kaßstraße verzichtet?

 

Es ist davon auszugehen, dass die Bewilligungsbehörde dieses Thema sehr restriktiv behandeln wird.

Umso wichtiger wird die Vorlage einer konkreten gut begründeten Planung sein, um überhaupt eine geeignete Gesprächsgrundlage vorweisen zu können. Erst wenn die Planung zu einem Ergebnis kommt, dass sich die Öffnung der oberen Kaßstraße für den PKW-Verkehr als sinnvoll und für die qualitätsvolle Gestaltung des Kleinen Löwen im Sinne der Förderziele der Städtebauförderung nicht nachteilig erweist, ist das weitere Vorgehen mit der Bewilligungsbehörde zu erörtern.

 

 

4. Ist es möglich, für die Optimierung der Verkehrsabläufe im Bereich „Kleiner Löwe“ noch im Jahr 2018 neue Fördermittel zu beantragen?

 

Es wird auf die vorgenannten Äußerungen zum gestellten Förderantrag im November 2017 hingewiesen.

 

 

5. Wie und unter welchen Voraussetzungen kann der Ratsantrag vom 17. Januar 2018 im Jahr 2018 beginnend städtebaulich so umgesetzt werden kann, dass die Vorzugsvariante „Öffnung der oberen Kaßstraße“ bis Mitte 2020 vollzogen ist?

 

Die Frage ist mit den vorgenannten Anmerkungen bereits beantwortet.

Mit Abschluss der Planung kann die Ausbauentscheidung in 2018 / 2019 erfolgen, so dass in 2020 die Maßnahme umgesetzt werden könnte.

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter