hier: Antrag Nr. XII/2018 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung zur Öffnung der Kaßstraße
vom kleinen Löwen bis zur Gaemsgasse in die weiteren Planungen zur Umgestaltung
des kleinen Löwen einzubeziehen.
Begründung:
Die Fraktionen der CDU und BGE haben mit Schreiben vom 17.01.2018
beantragt, die Öffnung der Kaßstraße vom Kleinen Löwen bis zur Gaemsgasse für
den einspurigen Autoverkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu prüfen.
In der Sitzung des ASE am 13.03.2018 wurde zu diesem Antrag ausführlich
von der Verwaltung dargelegt, wie weiter verfahren werden soll. Es wurde vom
Ausschuss einstimmig beschlossen, die Prüfung zur Öffnung der Kaßstraße in die
weiteren Planungen zur Umgestaltung des Kleinen Löwen einzubeziehen.
Vor dem Hintergrund der intensiven Diskussion mit Bürgern und Politik im
Rahmen der Erarbeitung und Beschlussfassung zum ISEK, gerade auch zu dem Thema
der Stärkung der oberen Kaßstraße im Hinblick auf die geplanten Entwicklungen
im Bereich des Wemmer & Jansen-Geländes wurde als ein wesentlicher Baustein
des ISEK u.a. die Umgestaltung des Kleinen Löwen festgelegt.
Die Erstellung dieses Integrierten Handlungskonzeptes ist zwingende
Voraussetzung dafür, für die hierin festgelegten Maßnahmen
Städtebauförderungsmittel zu generieren. Der entsprechende Förderantrag wurde
fristgerecht Ende November 2017 gestellt, um frühestens ab 2018 ff. erste
Fördergelder zu erhalten.
Im Rahmen der Umsetzung des ISEK wird zunächst im Jahr 2018 ein
Wettbewerb u. a. für die Umgestaltung des Kleinen Löwen ausgelobt. Inhalt der
Auslobung kann -vorbehaltlich eines entsprechenden politischen Beschlusses- die
Vorbereitung oder Berücksichtigung der Öffnung der Kaßstraße sein. Die daraus
erwachsene Planung wird anhand von Städtebaufördermitteln in den darauf
folgenden Jahren (2019-2020) umgesetzt. Für den Wettbewerb am kleinen Löwen
sind für das Jahr 2018 bereits 40.000 € Haushaltsmittel eingestellt. Für den
Umbau sind in den Folgejahren insgesamt 570.000 € geplant.
Ergänzend zu dem vorgenannten Antrag beantragt die BGE-Fraktion mit
Schreiben vom 19. März 2018 die Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter welchen Bedingungen und mit welchen voraussichtlich
zu erwartenden Kosten können die Verkehrsabläufe am kleinen Löwen bei Öffnung
der oberen Kaßstraße für den einspurigen PKW-Verkehr optimiert werden?
Wie anfangs geschildert, erfordert eine Entscheidung über das ‚Ob‘ und
‚Wie‘ einer Öffnung der oberen Kaßstraße für den PKW-Verkehr eine umfangreiche
Planung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Auswirkungen auf die Gestaltung
des Stadtplatzes Kleiner Löwe entstehen. Wie bereits angesprochen, sind für die
Umgestaltung des Kleinen Löwen bereits Städtebauförderungsmittel beantragt.
Die Förderrichtlinien sind hierbei zwingend zu beachten. Wesentliches
Ziel der Förderung von Stadtplätzen ist Schaffung von Stadträumen /
Stadtplätzen mit Aufenthaltsqualität. Die Vielzahl der heute schon einmündenden
Straßen, die Abwicklung des Busverkehrs, die verkehrliche Abwicklung der
fußläufigen Wegeverbindungen sind derzeit schon problematisch. Die Einbindung
einer weiteren Straßenverbindung wird diese Problematik verschärfen und bedarf
daher im Rahmen der Planung einer besonderen Betrachtung um der vorgenannten
Zielsetzung der Städtebauförderung gerecht zu werden, um überhaupt noch
Fördermittel bewilligt zu bekommen. Mit Erstellung der Planung können dann auch
erst Kosten ermittelt werden.
2. Wie hoch (in
Euro) ist in Bezug auf die Gesamtkosten der abgeschlossenen Fördermaßnahme der
Anteil der bisherigen Fördermittel für die Umgestaltung der heutigen Kaßstraße?
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten der abgeschlossenen Maßnahme
Kaßstraße (4.182,43 qm) beliefen sich auf 412.705,54 €. Hierauf betrug die
Förderung 60 % = 247.623,00 €.
3. Was sind die
Voraussetzungen und gibt es Möglichkeiten, dass der Fördermittelgeber auf die
Rückzahlung der Fördermittel für den zurückliegenden Umbau der Kaßstraße
verzichtet?
Es ist davon auszugehen, dass die Bewilligungsbehörde dieses Thema sehr
restriktiv behandeln wird.
Umso wichtiger wird die Vorlage einer konkreten gut begründeten Planung
sein, um überhaupt eine geeignete Gesprächsgrundlage vorweisen zu können. Erst
wenn die Planung zu einem Ergebnis kommt, dass sich die Öffnung der oberen
Kaßstraße für den PKW-Verkehr als sinnvoll und für die qualitätsvolle
Gestaltung des Kleinen Löwen im Sinne der Förderziele der Städtebauförderung
nicht nachteilig erweist, ist das weitere Vorgehen mit der Bewilligungsbehörde
zu erörtern.
4. Ist es möglich,
für die Optimierung der Verkehrsabläufe im Bereich „Kleiner Löwe“ noch im Jahr
2018 neue Fördermittel zu beantragen?
Es wird auf die vorgenannten Äußerungen zum gestellten Förderantrag im
November 2017 hingewiesen.
5. Wie und unter
welchen Voraussetzungen kann der Ratsantrag vom 17. Januar 2018 im Jahr 2018
beginnend städtebaulich so umgesetzt werden kann, dass die Vorzugsvariante
„Öffnung der oberen Kaßstraße“ bis Mitte 2020 vollzogen ist?
Die Frage ist mit den vorgenannten Anmerkungen bereits beantwortet.
Mit Abschluss der Planung kann die Ausbauentscheidung in 2018 / 2019
erfolgen, so dass in 2020 die Maßnahme umgesetzt werden könnte.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster Beigeordneter