hier: Konsens zur Modifizierung der Sicherheitskonzepte für die
Planfeststellungsabschnitte 3.3 bis 3.4
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein stimmt dem in der Vorlage dargestellten Konsens mit Blick auf
die Modifizierung des Sicherheitskonzeptes, die Löschwasserversorgung und die
Zuwegungen zur Strecke betreffend, für den Planfeststellungsabschnitt 3.3 bis
3.4, zu.
Sachdarstellung :
1.
Allgemeines
/ Ausgangslage
Die Planungen zum
dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke Emmerich-Oberhausen ABS 46/2
(Betuwe-Linie) sind bereits seit geraumer Zeit im Gange. Seit Juli 2008
beschäftigt sich der „Arbeitskreis Streckensicherheit“ (Unterarbeitskreis der
AG Betuwe), dem Vertreter der Feuerwehren von Emmerich bis Oberhausen
angehören, intensiv mit den Sicherheitsanforderungen an der geplanten
Ausbaustrecke der Deutschen Bahn AG (DB AG). Der Arbeitskreis
Streckensicherheit hat eine Reihe von Forderungen formuliert, die sich die
Betuwe-Anrainerstädte zur Eigen gemacht und im weiteren Verlauf des
Planfeststellungsverfahrens vorgetragen haben.
Die Forderungen des
Arbeitskreises Streckensicherheit gehen teilweise über die gesetzlichen
Mindestanforderungen hinaus. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) als
Planfeststellungsbehörde hat der DB AG als Vorhabenträgerin mit Datum vom
24.09.2015 im ersten Planfeststellungsbeschluss für den
Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Oberhausen) jedoch eine Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes
aufgegeben. Diese betrifft insbesondere die Löschwasserversorgung an der
Strecke und die Zuwegungen (Zufahrten und Zugänge) zur Strecke. Auf der Basis
dieser vom EBA definierten Aspekte einigten sich die Beteiligten von DB AG,
Bund, Land und Kommunen/Feuerwehren darauf, die Sicherheitskonzepte mit Blick
auf die Löschwasserversorgung und die Zuwegungen zur Strecke zu überarbeiten.
Diese
Modifikationen sehen im Einzelnen die folgenden Maßnahmen vor:
1.1 Löschwasserversorgung mittels
Hytrans-Fire-Systemen und zusätzlichen Löschbrunnen
Bisher sah die Planung der DB AG keine zusätzliche Löschwasserversorgung
entlang der Strecke vor. Eine rechtliche Verpflichtung der DB AG wurde nicht
gesehen, da die Löschwasserversorgung entsprechend den einschlägigen
gesetzlichen Regelungen kommunale Aufgabe sei. Auf der Grundlage der Regelungen
des EBA im Planfeststellungsbeschluss vom PFA 1.1 war das Sicherheitskonzept
jedoch u.a. mit Blick auf die Löschwasserversorgung durch die DB AG zu
überarbeiten.
Durch den Einsatz von vier Hytrans-Fire-Systems (HFS) soll nun die
Bereitstellung großer Löschwassermengen (mind. 360 cbm/h) über einen langen
Zeitraum und mit hohem Druck an der Strecke gewährleistet werden. Die
entsprechenden Fahrzeuge werden in den Städten Oberhausen Dinslaken, Wesel und
Emmerich stationiert und mit Wasser aus offenen Gewässern (z.B. Baggerseen,
Flüssen oder sonstigen Gewässern) gespeist. Die dafür erforderlichen Wasserentnahmestellen
und Zuwegungen sind durch die DB AG zu erstellen.
Da ein HFS je nach Einsatzort jedoch erst nach einer gewissen
Vorlaufzeit einsatzbereit ist, müssen der Feuerwehr für die Übergangszeit bis
zur Betriebsbereitschaft des HFS an jedem beliebigen Punkt an der Strecke in
einem Abstand von max. 300 Metern Löschwasser mit einer Fördermenge von mind.
96 cbm/h zur Verfügung stehen. Wo dies durch die bestehende städtische
Löschwasserversorgung (Hydranten oder Löschbrunnen) nicht oder nicht in
ausreichendem Maße gewährleistet ist, sind von der DB AG die zusätzlich nötigen
Löschbrunnen zu errichten.
1.2 Zuwegungen zur Strecke
Um einen effektiven und zügigen Brand- und Rettungseinsatz zu
gewährleisten, müssen den Einsatzkräften die entsprechenden Zuwegungen
(Zufahrten und Zugänge) zur Strecke zur Verfügung stehen. Die bisherigen
Planungen der DB AG sahen, je nach örtlicher Situation, Zuwegungen in Abständen
von jeweils 1.000 Metern vor. Auf der Grundlage der Forderungen des EBA im
Planfeststellungsverfahren zum PFA 1.1 war das Sicherheitskonzept jedoch
dahingehend zu überarbeiten, dass die Abstände zwischen den einzelnen
Zuwegungen auf durchschnittlich rund 600 Meter reduziert werden.
1.3 Maßnahmenrealisierung
Die durch die Modifizierung des Sicherheitskonzeptes entstehenden
Mehrkosten von insgesamt rund 10 Mio. Euro werden entsprechend der Zusage aus
Juli 2016 durch das Land NRW übernommen. Voraussetzung dafür war und ist
jedoch, dass die Deutsche Bahn AG und die Kommunen / Feuerwehren hinsichtlich
der Sicherheitsmaßnahmen (Löschwasserversorgung und Zuwegungen zur Stecke)
entsprechende Konsense erzielen.
Im September 2016 fanden dann die Arbeitsgespräche zwischen den
Vertretern des Arbeitskreises Streckensicherheit, der Städte und Feuerwehren
sowie der DB AG statt, um die jeweiligen auf die Kommunen bezogenen Konsense zu
erarbeiten und zu fixieren.
Die erarbeiteten Modifikationen der Sicherheitskonzepte wurden
anschließend durch die von der DB AG beauftragte Ingenieurgesellschaft Thomas
& Bökamp aus Münster gutachterlich überprüft und bewertet. Die
gutachterlich bestätigten Ergebnisse sind den Verwaltungen und Feuerwehren dann
in entsprechenden Arbeitsgesprächen vorgestellt und erläutert worden und sehen
im Einzelnen wie folgt aus:
2.
Modifikation
des Sicherheitskonzeptes im Planfeststellungsverfahren ABS 46/2,
Planfeststellungsabschnitt 3.3 bis 3.4
In der
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Planfeststellungsverfahren für
die PFA 3.3 bis 3.4 wurde die Ergänzung
der vorhandenen Löschwasserentnahmestellen um
weitere Löschbrunnen gefordert. Außerdem wurden seitens der Stadt
Zuwegungen für Brand- und Rettungseinsätze gefordert.
Unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der feuerwehrtechnischen und
einsatztaktischen Notwendigkeiten wurden zwischen der Stadt Emmerich am Rhein
(Verwaltung und Feuerwehr) und der DB AG folgender, gutachterlich bestätigte
Konsens erarbeitet:
2.1 Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung gliedert sich in zwei Komponente: Die
Grundversorgung und die erweiterte Löschwasserversorgung.
Die Grundversorgung (96m ³/ 2 h) wird in der Regel über die vorhandene
Sammelwasser-versorgung (Hydrantennetz) gesichert. Es werden
Löschwasserentnahmemöglichkeiten im Umkreis von 300 m (Fuß - Fahrweg)
angerechnet.
Wo innerhalb der anrechenbaren Entfernung die Grundversorgung nicht
ausreichend ist, wird durch zu errichtende Löschbrunnen (Elektr. Tiefsaugpumpe)
diese ertüchtigt.
Um die erweiterte Löschwasserversorgung (zusätzlich 264 m³/ 2 h)
sicherzustellen, werden Löschwasserbrunnen für das Hytrans-Fire-System (HFS -
Wasserfördersystem) errichtet. Darüber hinaus werden anrechenbare offene
Gewässer berücksichtigt. Wo notwendig, werden an den Wasserentnahmestellen
Stellflächen / Anfahrt HFS erstellt. Die Länge der Löschwasserförderstrecken
beträgt max. 2000 m (Schlauchmaterial HFS).
Da hier neben der vorgeplanten Löschwassermenge auch einsatztaktischen
Erwägungen Rechnung getragen werden muss, ist zu den durch die DB genannten
Wasserentnahme-möglichkeiten eine weitere Löschwasserentnahmestelle anzulegen.
Anlage 1 : Löschwasserversorgung
2.2 Zuwegungen zur Strecke
Ein wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit der Sicherheit an der
Betwue-Strecke stellt die Zugänglichkeit für die Feuerwehr an die Strecke dar,
dies insbesondere bei den vorhan-denen Lärmschutzwänden. Die
Sicherheitsrichtlinie der DB sieht hier Zugänge im Abstand von max. 1000 m vor.
Da dies aus Sicht der Feuerwehr nicht ausreichend ist, hat man sich auf die Ergänzung der vorgesehenen Rettungszuwegungen
verständigt. Es werden hier 3 weitere Rettungszugänge erstellt, darüber hinaus
errichtet die DB 15 Servicezugänge die für einen Feuerwehreinsatz genutzt
werden können. An weiteren 37 festgelegten Punkten werden weitere Zugänge
angelegt.
Anlage 2 : Zuwegungen zur Strecke
3.
Sicherheitsrelevante Aussagen aus der letzten Sitzung der AG Betuwe
Abgesehen von den beiden zentralen Forderungen nach
ausreichender Löschwasserversorgung und einer genügenden Anzahl von Zuwegungen
bzw. Zugängen zum Gleis, haben sich alle betroffenen Anliegerkommunen in einer
Sitzung der AG Betuwe am 25.09. 2018 mit der DB AG auf folgende weitere
Regelungen verständigt:
Ø Betreffend die Einsehbarkeit der Trasse, - einer
sicherheitstechnischen Forderung der Feuerwehren -, hat die DB AG zugestanden, neben den
jeweiligen Zugängen zum Gleis ein transparentes Element in der Lärmschutzwand
vorzusehen.
Ø Was die notwendigen Planunterlagen für die Feuerwehren
entlang der Strecke betrifft, hat die DB AG zugesagt, Feuerwehrpläne (sowohl
auf Papier wie auch digital) zu erstellen sowie 5 Einsatzkartensätze pro
Kommune bereitzustellen.
Ø In punkto Noterdung und der hier entlang der Strecke
geforderten Erdungsschalter hat
die DB AG darauf verwiesen, dass dieser Sachverhalt völlig
unabhängig vom laufenden
Verfahren diskutiert und einer bundesweiten Lösung zugeführt
werden müsse.
Entsprechend wird sich unter Herrn Minister Reul die nächste
Innenministerkonferenz mit
diesem Sachverhalt befassen, der anschließend vom
Ministerium erneut mit der DB AG
und dem Eisenbahnbundesamt rückgekoppelt werden wird. Im
Rahmen des Projektes
ABS 46/2 wird diese Forderung nicht weiter verfolgt.
4.
Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein
An sämtlichen
Abstimmungsgesprächen zur Modifikation des Sicherheitskonzeptes haben die
Verwaltung und der Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am
Rhein teilgenommen. Die dargestellten Konsenslösungen wurden von der
Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein aus
feuerwehrtechnischer und einsatztaktischer Sicht bewertet und unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten für ausreichend erachtet. Daher
empfehlen die Verwaltung und die Wehrleitung, dem Konsens mit Blick auf die
Modifizierung des Sicherheitskonzeptes, die Löschwasserversorgung und die
Zuwegungen zur Strecke betreffend, für die PFA 3.3 bis 3.4 zuzustimmen.
5.
Finanzierung – Folgekosten
Die Kosten für die
Beschaffung der FS-Fahrzeuge und die Errichtung der Wasserentnahmestellen,
Löschbrunnen und zusätzlichen Zuwegungen werden durch das Land NRW übernommen.
Die entsprechende Zusage wurde erteilt.
6.
Weitere Vorgehensweise
Die vorgestellten
Modifikationen des Sicherheitskonzeptes für die PFA 3.3 bis 3.4 werden von der
Deutschen Bahn AG im sog. Deckblattverfahren in das bereits laufende
Planfeststellungsverfahren eingebracht. Die letztendliche Entscheidung über die
Umsetzung der Modifikationen des Sicherheitskonzeptes obliegt dem
Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter