hier: Konsens zur Modifizierung der Sicherheitskonzepte für die
Planfeststellungsabschnitte 3.3 bis 3.4
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein stimmt dem in der Vorlage dargestellten Konsens mit Blick auf
die Modifizierung des Sicherheitskonzeptes, die Löschwasserversorgung und die
Zuwegungen zur Strecke betreffend, für die Planfeststellungsabschnitte 3.3 bis
3.4, zu.
Sachdarstellung :
1.
Allgemeines
/ Ausgangslage
Die
Planungen zum dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke Emmerich-Oberhausen ABS
46/2 (Betuwe-Linie) sind bereits seit geraumer Zeit im Gange. Seit Juli 2008
beschäftigt sich der „Arbeitskreis Streckensicherheit“ (Unterarbeitskreis der
AG Betuwe), dem Vertreter der Feuerwehren von Emmerich bis Oberhausen
angehören, intensiv mit den Sicherheitsanforderungen an der geplanten
Ausbaustrecke der Deutschen Bahn AG (DB AG). Der Arbeitskreis
Streckensicherheit hat eine Reihe von Forderungen formuliert, die sich die
Betuwe-Anrainerstädte zur Eigen gemacht und im weiteren Verlauf des
Planfeststellungsverfahrens vorgetragen haben.
Die
Forderungen des Arbeitskreises Streckensicherheit gehen teilweise über die
gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Das Eisenbahnbundesamt (DBA) als
Planfeststellungsbehörde hat der DB AG als Vorhabenträgerin mit Datum vom
24.09.2015 im ersten Planfeststellungsbeschluss für den
Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Oberhausen) jedoch eine Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes
aufgegeben. Diese betrifft insbesondere die Löschwasserversorgung an der
Strecke und die Zuwegungen (Zufahrten und Zugänge) zur Strecke. Auf der Basis
dieser vom EBA definierten Aspekte einigten sich die Beteiligten von DB AG,
Bund, Land und Kommunen/Feuerwehren darauf, die Sicherheitskonzepte mit Blick
auf die Löschwasserversorgung und die Zuwegungen zur Strecke zu überarbeiten.
Diese
Modifikationen sehen im Einzelnen die folgenden Maßnahmen vor:
1.1 Löschwasserversorgung mittels
Hytrans-Fire-Systemen und zusätzlichen Löschbrunnen
Bisher sah die Planung der DB AG keine
zusätzliche Löschwasserversorgung entlang der Strecke vor. Eine rechtliche
Verpflichtung der DB AG wurde nicht gesehen, da die Löschwasserversorgung entsprechend
den einschlägigen gesetzlichen Regelungen kommunale Aufgabe sei. Auf der Grundlage
der Regelungen des EBA im Planfeststellungsbeschluss vom PFA 1.1 war das Sicherheitskonzept
jedoch u.a. mit Blick auf die Löschwasserversorgung durch die DB AG zu
überarbeiten.
Durch den Einsatz von vier Hytrans-Fire-Systems
(HFS) soll nun die Bereitstellung großer Löschwassermengen (mind. 360 cbm/h)
über einen langen Zeitraum und mit hohem Druck an der Strecke gewährleistet
werden. Die entsprechenden Fahrzeuge werden in den Städten Oberhausen
Dinslaken, Wesel und Emmerich stationiert und mit Wasser aus offenen Gewässern
(z.B. Baggerseen, Flüssen oder sonstigen Gewässern) gespeist. Die dafür
erforderlichen Wasserentnahmestellen und Zuwegungen sind durch die DB AG zu
erstellen.
Da ein HFS je nach Einsatzort jedoch erst
nach einer gewissen Vorlaufzeit einsatzbereit ist, müssen der Feuerwehr für die
Übergangszeit bis zur Betriebsbereitschaft des HFS an jedem beliebigen Punkt an
der Strecke in einem Abstand von max. 300 Metern Löschwasser mit einer
Fördermenge von mind. 96 cbm/h zur Verfügung stehen. Wo dies durch die
bestehende städtische Löschwasserversorgung (Hydranten oder Löschbrunnen) nicht
oder nicht in ausreichendem Maße gewährleistet ist, sind von der DB AG die
zusätzlich nötigen Löschbrunnen zu errichten.
1.2 Zuwegungen zur Strecke
Um einen effektiven und zügigen Brand- und
Rettungseinsatz zu gewährleisten, müssen den Einsatzkräften die entsprechenden
Zuwegungen (Zufahrten und Zugänge) zur Strecke zur Verfügung stehen. Die
bisherigen Planungen der DB AG sahen, je nach örtlicher Situation, Zuwegungen
in Abständen von jeweils 1.000 Metern vor. Auf der Grundlage der Forderungen
des EBA im Planfeststellungsverfahren zum PFA 1.1 war das Sicherheitskonzept
jedoch dahingehend zu überarbeiten, dass die Abstände zwischen den einzelnen
Zuwegungen auf durchschnittlich rund 600 Meter reduziert werden.
1.3 Maßnahmenrealisierung
Die durch die Modifizierung des
Sicherheitskonzeptes entstehenden Mehrkosten von insgesamt rund 10 Mio. Euro
werden entsprechend der Zusage aus Juli 2016 durch das Land NRW übernommen.
Voraussetzung dafür war und ist jedoch, dass die Deutsche Bahn AG und die
Kommunen / Feuerwehren hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen
(Löschwasserversorgung und Zuwegungen zur Stecke) entsprechende Konsense
erzielen.
Im September 2016 fanden dann die
Arbeitsgespräche zwischen den Vertretern des Arbeitskreises Streckensicherheit,
der Städte und Feuerwehren sowie der DB AG statt, um die jeweiligen auf die
Kommunen bezogenen Konsense zu erarbeiten und zu fixieren.
Die erarbeiteten Modifikationen der Sicherheitskonzepte
wurden anschließend durch die von der DB AG beauftragte Ingenieurgesellschaft
Thomas & Bökamp aus Münster gutachterlich überprüft und bewertet. Die gutachterlich
bestätigten Ergebnisse sind den Verwaltungen und Feuerwehren dann in
entsprechenden Arbeitsgesprächen vorgestellt und erläutert worden und sehen im
Einzelnen wie folgt aus:
2.
Modifikation
des Sicherheitskonzeptes im Planfeststellungsverfahren ABS 46/2,
Planfeststellungsabschnitt
3.3 bis 3.4
In der
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Planfeststellungsverfahren für
die PFA 3.3 bis 3.4 wurde die Ergänzung
der vorhandenen Löschwasserentnahmestellen um
weitere Löschbrunnen gefordert. Außerdem wurden seitens der Stadt
Zuwegungen für Brand- und Rettungseinsätze gefordert.
Unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der feuerwehrtechnischen und
einsatztaktischen Notwendigkeiten wurden zwischen der Stadt Emmerich am Rhein
(Verwaltung und Feuerwehr) und der DB AG folgender, gutachterlich bestätigte
Konsens erarbeitet:
2.1 Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung gliedert sich in
zwei Komponente: Die Grundversorgung und die erweiterte Löschwasserversorgung.
Die Grundversorgung (96m ³/ 2 h) wird in der
Regel über die vorhandene Sammelwasser-versorgung (Hydrantennetz) gesichert. Es
werden Löschwasserentnahmemöglichkeiten im Umkreis von 300 m (Fuß - Fahrweg)
angerechnet.
Wo innerhalb der anrechenbaren Entfernung
die Grundversorgung nicht ausreichend ist, wird durch zu errichtende
Löschbrunnen (Elektr. Tiefsaugpumpe) diese ertüchtigt.
Um die erweiterte Löschwasserversorgung
(zusätzlich 264 m³/ 2 h) sicherzustellen, werden Löschwasserbrunnen für das
Hytrans-Fire-System (HFS - Wasserfördersystem) errichtet. Darüber hinaus werden
anrechenbare offene Gewässer berücksichtigt. Wo notwendig, werden an den
Wasserentnahmestellen Stellflächen / Anfahrt HFS erstellt. Die Länge der
Löschwasserförderstrecken beträgt max. 2000 m (Schlauchmaterial HFS).
Da hier neben der vorgeplanten
Löschwassermenge auch einsatztaktischen Erwägungen Rechnung getragen werden
muss, ist zu den durch die DB genannten Wasserentnahme-möglichkeiten eine
weitere Löschwasserentnahmestelle anzulegen.
Anlage 1.0 a) :
Löschwasserversorgung
2.2 Zuwegungen zur Strecke
Ein wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit
der Sicherheit an der Betwue-Strecke stellt die Zugänglichkeit für die
Feuerwehr an die Strecke dar, dies insbesondere bei den vorhan-denen Lärmschutzwänden. Die
Sicherheitsrichtlinie der DB sieht hier Zugänge im Abstand von max. 1000 m vor.
Da dies aus Sicht der Feuerwehr nicht ausreichend ist, hat man sich auf
die Ergänzung der vorgesehenen
Rettungszuwegungen verständigt. Es werden hier 3 weitere Rettungszugänge
erstellt, darüber hinaus errichtet die DB 15 Servicezugänge die für einen
Feuerwehreinsatz genutzt werden können. An weiteren 37 festgelegten Punkten
werden weitere Zugänge angelegt.
Anlage 1.0 b) : Zuwegungen zur
Strecke
3.
Abstimmung
mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein
An sämtlichen
Abstimmungsgesprächen zur Modifikation des Sicherheitskonzeptes haben die
Verwaltung und der Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am
Rhein teilgenommen. Die dargestellten Konsenslösungen wurden von der
Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein aus
feuerwehrtechnischer und einsatztaktischer Sicht bewertet und unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten für ausreichend erachtet. Daher
empfehlen die Verwaltung und die Wehrleitung, dem Konsens mit Blick auf die
Modifizierung des Sicherheitskonzeptes, die Löschwasserversorgung und die
Zuwegungen zur Strecke betreffend, für die PFA 3.3 bis 3.4 zuzustimmen.
4.
Finanzierung
– Folgekosten
Die Kosten für die
Beschaffung der FS-Fahrzeuge und die Errichtung der Wasserentnahmestellen,
Löschbrunnen und zusätzlichen Zuwegungen werden durch das Land NRW übernommen.
Die entsprechende Zusage wurde erteilt.
5.
Weitere
Vorgehensweise
Die
vorgestellten Modifikationen des Sicherheitskonzeptes für die PFA 3.3 bis 3.4
werden von der Deutschen Bahn AG im sog. Deckblattverfahren in das bereits
laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht. Die letztendliche Entscheidung
über die Umsetzung der Modifikationen des Sicherheitskonzeptes obliegt dem
Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde.
II.
Ergänzende Erläuterungen
Im Verlauf der Beratungen des ASE am 09.10. 2018
zu diesem Tagesordnungspunkt meldeten verschiedene Fraktionen
Beratungsbedarf an. Die sich anschließende Erörterung warf noch offene Fragen
auf, die nachfolgend beantwortet werden.
1.
Sicherheitskonzept
/ Risikoanalyse
Die DB AG hat als Trägerin des Vorhabens anfangs in ihren Planfeststellungsunterlagen nur wenige Angaben zur Sicherheit an der Eisenbahnstrecke Emmerich-Oberhausen ABS 46/2 (Betuwe-Linie) gemacht. Daraufhin gründete sich der „Arbeitskreis Streckensicherheit“, dem Vertreter aller Feuerwehren von Emmerich bis Oberhausen angehören, mit dem selbst gesteckten Ziel, auf der Grundlage verschiedener Einsatzszenarien, Anforderungen an die Sicherheit der geplanten Ausbaustrecke zu formulieren. Im Diskurs mit Bund und Land und DB AG wurden so auf der Grundlage verschiedener Unfallannahmen und der seinerzeitigen Ausstattung der Feuerwehren Vorgaben bzw. Anforderungen an die Ausgestaltung der Strecke konkretisiert, die vor allen Dingen die Löschwasserversorgung grundlegend verbesserte, genauso wie die Zuwegungen zur Strecke trotz der geplanten Lärmschutzwände. Inzwischen liegen für jeden Abschnitt mehrfach überarbeitete Karten vor, die diesen Fortschritt dokumentieren, indem sie sämtliche Rettungszuwegungen, Servicetüren und Brunnen zur Löschwasserversorgung wiedergeben (Anlage 1.0 – 1.2). Passend dazu wird den Karten eine erklärende Legende vorangestellt (Anlage 1.0 a) und b)). Diese aktualisierten Pläne wurden den Fraktionen im Vorfeld der Beratungen zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf können sie in der kommenden Sitzung näher von H. Bettray erläutert werden.
Gemäß der Vorgabe des Eisenbahnbundesamtes (EBA) hat die DB AG zum Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme ein Sicherheitskonzept vorzulegen, welches dann auf die bereits erfolgte Risikoabwägung aufbaut, alle Aspekte der Abwehr von Gefahren durch den Eisenbahnbetrieb beinhaltet, gleichermaßen aber auch die Art und den Umfang von Gefahrguttransporten berücksichtigt und diese Aspekte den Einrichtungen der Sicherheitsinfrastruktur gegenüberstellt. Ebenso soll das Konzept dann die entsprechenden Handlungsoptionen der Feuerwehren abbilden.
2. Einsatzkonzept des
HFS-Löschwasserfördersystems
Das
feuerwehrtechnische Zuwegungskonzept berücksichtigt auch den Einsatz des
HFS-Fahrzeugs. Vorbehalte einiger Ausschussmitglieder, dass sein Einsatz
weniger wirksam sein könnte, wenn das BÜ-Bauwerk ’s-Heerenberger Straße nicht
auf die für das Fahrzeug not-wendige, Durchfahrtshöhe von 4,60 m hin geplant
werde, bestehen für die örtliche Feuer-wehr nicht. Ihrer Ansicht nach besteht
keine derartige Notwendigkeit. Es gibt genügend andere Möglichkeiten für das
angesprochene Fahrzeug, die Bahngleise zu queren, so am Löwentor, über die B220
oder die K16/ Weseler Straße, über die Lobither Straße, über die BAB Abfahrt
Elten und die Emmericher Straße sowie über die BAB Abfahrt Babberich.
Eine
Skizze, welche Verlegestrecke des HFS-Fahrzeugs im Falle eines Einsatzes an der
’s-Heerenberger Straße geplant ist, kann der Anlage 2 zur Vorlage entnommen werden.
3. Stand der Sicherheitsvorkehrungen
-
Am
Beispiel des Planfeststellungsbeschlusses im
Abschnitt 1.1, (siehe Anlage 3 ) -
Das
Eisenbahnbundesamt hat im Planfeststellungsabschnitt 1.1 Standards festgelegt,
wie sie für alle Abschnitte gelten und aus den Plänen ersichtlich sind. In der
Regel gehen die Forderungen der Kommunen über das hinaus, was von der Bahn
zugestanden wird, bzw. was das EBA bereit ist, mitzutragen. Im Verlauf der
letzten zwei Jahre haben sich die Vorstellungen der Bahn und der Kommunen
soweit angenähert, dass die nun vorgelegten Pläne (siehe Anlagen 1.1 – 1.3)
stark überarbeitet wurden und weitgehenden Konsens darstellen.
Drei der
vier Kernforderungen, nämlich die nach der notwendigen Anzahl von Zugängen zum
Gleis, nach mehr orientierenden Einsehmöglichkeiten in das Gleisbett durch die
Anordnung transparenter Lärmschutzelemente und die Forderung nach einem
ausreichenden Löschwasserdargebot sind inzwischen erfüllt, auch wenn die
Gleiserdung noch Gegenstand der Beratungen auf der Ebene der Innenminister ist.
Viele der darüber hinausgehenden Forderungen seitens der Emmericher wie auch
anderer Feuerwehren haben sich erfüllt: dazu zählen die Gestellung von
Feuerwehrplänen analog und digital durch die DB AG, Vereinbarungen zur
Orientierung und Bahnkilometrierung innerhalb und außerhalb der Lärmschutzwände
sowie die Zuweisungen von Verantwortlichkeiten im Einsatzfall. Alle Feuerwehren
entlang der Strecke haben einheitliche Sicherheitsstandards mit der Deutschen
Bahn erzielt, so dass diesbezüglich ein Konsens erreicht werden konnte.
Der
seinerzeitige Planfeststellungsbeschluss
hat jedoch auch gezeigt, wo das EBA den zusätzlichen kommunalen Forderungen
eine klare Absage erteilte; so hält es z.B. die selektive Anwendung
niederländischer Standards (nach niederländischem Recht) zur Umsetzung von
weiter reichenden Sicherheitsstandards auf deutschem Boden für nicht zulässig.
Die Tatsache, dass es sich in den Niederlanden um eine Neubaustrecke handelt,
es in Deutschland aber um den Ausbau einer vorhandenen Strecke geht, ist allein
schon rechtlich ganz unterschiedlich zu werten, sieht man einmal von den völlig
unterschiedlichen Voraussetzungen und technischen Randbedingungen bzw.
nationalen Gesetzen und Regelwerken ab.
Zusatzforderungen
an die Strecke bzgl. der Bereitstellungsräume für Einsatzfahrzeuge oder
zusätzlicher Verbandsplätze etc. wurden in die Zuständigkeit des Brand- und
Katastrophen-schutzes verwiesen, der bei den Landkreisen ressortiert,
Forderungen nach einer individuelleren, detaillierteren Planung für
Teilbereiche der Streckenführung, wurden der
Ausführungsplanung überantwortet.
Andererseits
forderte das EBA die Deutsche Bahn auf, die Flucht- und Rettungswege in den
Plänen besser darzustellen und deren Anbindung an den öffentlichen Strassenraum
und die Sicherstellung von deren Verfügbarkeit in den Grunderwerbsunterlagen
besser zu berücksichtigen.
Der
Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 1.1 wurde den Fraktionen im Vorfeld der
Beratungen zur Verfügung gestellt, ist aber auch in einem Auszug der Anlage 3 zur
Vorlage beigefügt.
4.
Gefahrguttransporte und ihre Debatte im
bisherigen Beratungsverlauf
Während
der Beratungen in der Ausschusssitzung am 09.10.2018 wurde wiederholt darauf
Bezug genommen, dass das Sicherheitskonzept der DB nicht detaillierter auf die
Vorkehrungen eingehe, die Unfälle der
Größenordnung einer sog. ‚BLEVE‘ (boiling expanding vapor explosion) verhindern
könnten.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung hat sich in der Vergangenheit bereits zweimal wie
folgt mit dem Thema Gefahrgutverkehre auseinandergesetzt:
a) Ratsantrag der BGE-Fraktion vom 17.
06. 2013 zum Thema „Chemiealarm/Sicher-
heitsaspekte in der laufenden Betuwe - Planung“ (siehe Anlage 4.2),
b) Eingabe der FDP- Fraktion vom 24. 10.
2016 zur Verlagerung von Gefahrgutverkehr
auf die
Betuwestrecke durch die Umsetzung des Niederländischen Konzeptes
‚Basisnetz‘ (siehe Anlage 4.3) , demzufolge insbesondere
in den Niederlanden
Gefahrgutverkehre auf die niederländische Betuweroute konzentriert werden sollen
(siehe auch umfangreiche Anlagen zur Vorlage in niederländischer Sprache).
Die
Verwaltung hat sich nunmehr erneut mit den im Ausschuss angesprochenen Fragen
an die DB AG gewandt. Die Fragen und ihre Antworten können Sie dem Schreiben in
der Anlage 4.1 zur Vorlage
entnehmen. Darin verweist die Deutsche Bahn auf drei grundlegende, gesetzliche
Vorgaben, die nicht nur national sondern auch im grenzüberschreitenden Güterverkehr
Richtliniencharakter haben:
§
das
Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
§
die
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das
§
Übereinkommen
über den internationalen Eisenbahnverkehr (RID), hier insb. den Anhang C, - die
Ordnung für die Internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (2017)
Diese
ausgesprochen umfangreichen Normenwerke regeln sehr detailliert die
Verantwortlichkeiten der Beteiligten in der Transportkette, aber auch Baunormen
für Güter- und Kesselwagen, nennen die Arten und stofflichen Zusammensetzungen
der zu trans-portierenden Gefahrgüter, gehen aber auch auf die Einhaltung
bestimmter Schutzvor-kehrungen ein, von denen die definierten Schutzabstände
von mit Gefahrgut beladenen Containern oder Kesselwagen im selben Zugverband
untereinander (nämlich 18 Meter) nur eine ist. Auch wer in einem solchen
Fall (nämlich das Beförderungsunternehmen) welche Information bereitzustellen
hat, regelt das GGVSEB.
Derzeit
gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für die Feuerwehren, sich im
Ereignisfall zu orientieren:
a)
die
fraglichen, gefährlichen Güter anhand der an den Waggons bzw. Kesselwagen
angebrachten Kennzeichnungen zu identifizieren oder
b) anhand des ‚Logbuchs‘ beim Lokführer
die geladene Fracht nachzuvollziehen oder
c) Kontakt zu dem verantwortlichen Notfallmanager der Bahn
aufzunehmen, der dann als Ansprechpartner der kommunalen Leitstelle der
Feuerwehr Zugriff auf die genannten Daten des Beförderers hat.
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Ohnehin verfügt die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn in Duisburg
über sämtliche
Informationen wie Wagenreihung,
Inhaltsstoffe etc. der in ihrem Zuständigkeits -
bereich verkehrende Züge. Die
Notfallleitstelle ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die
Woche besetzt und stellt den Feuer-
und Rettungsleitstellen die erforderlichen
Informationen unmittelbar zur
Verfügung, so dass die alarmierten
Wehren sofort
darauf zugreifen können.
d)
Öffentliche
Gefahrenabwehrkräfte können bei Transport- oder Lagerunfällen mit Chemikalien
auf die TUIS-Online-Datenbank zurückgreifen, indem sie die Beratung und Hilfe
der chemischen Industrie nutzen. Die chemische Industrie hat dazu das
Transportunfall- und Hilfeleistungssystem TUIS aufgebaut, in dem rund 130
Werkfeuerwehren und Spezialisten mitarbeiten. Die Feuerwehren erhalten im
Einsatzfall telefonische Beratung oder Fachberatung/Hilfeleistung oder
technische Hilfe am Unfallort.
Es wird
deutlich, dass sowohl die Deutsche Bahn und andere Eisenbahninfrastrukturunter-nehmen
(EIU) wie auch konkurrierende Bahngesellschaften als Transporteure, aber auch
die beteiligten Firmen als Beschicker dieser Güterzüge einheitlichen Regeln unterliegen,
die dazu dienen sollen, das Gefahrenrisiko zu minimieren.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter