Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in Anlage 2
beigefügte Neufassung der Richtlinie über die Vergabe von Bauleistungen sowie
Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Am 30. März 2018
ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft getreten. Es konzentriert sich nun
ausschließlich auf die Mindestlohn-Thematik. Die Vorgaben zu Umweltschutz,
Arbeitsbedingungen und Frauenförderung entfallen.
Daher ist eine
Anpassung des Abschnitts 2.6.6
„Beachtung des TVgG-NRW“ der
Richtlinie über die Vergabe von Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen der
Stadt Emmerich am Rhein erforderlich.
In der Anlage 1 ist der neue Text grün und der
zukünftig entfallende Text rot dargestellt.
Zudem wurde unter Absatz 1.1 der Name des Gesetzes aktualisiert und lautet neu „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NR
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister