Betreff
Neufassung der Richtlinien über die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Emmerich am Rhein.
Vorlage
01 - 16 1575/2018
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in Anlage 2 beigefügte Neufassung der Richtlinie über die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

 

Am 30. März 2018 ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft getreten. Es konzentriert sich nun ausschließlich auf die Mindestlohn-Thematik. Die Vorgaben zu Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung entfallen.

Daher ist eine Anpassung des Abschnitts 2.6.6  „Beachtung des TVgG-NRW“  der Richtlinie über die Vergabe von Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Emmerich am Rhein erforderlich.

In der Anlage 1 ist der neue Text grün und der zukünftig entfallende Text rot dargestellt.

Zudem wurde unter Absatz 1.1 der Name des Gesetzes aktualisiert und lautet neu „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NR

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister