hier: Vorplanung mit Grobkostenschätzung
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das
Schulbauvorhaben „Brinkgebäude“ im Rahmen der vorgestellten Vorplanung
(Variante 3+++) umzusetzen.
Sachdarstellung :
Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein hat im Jahr 2013 beschlossen, eine Gesamtschule bei gleichzeitigem
Auslaufen der bestehenden Real- und Hauptschule zu errichten. Nach erfolgter
Genehmigung durch die Schulaufsicht ist die Gesamtschule zum Schuljahr 2014/15
mit sechs Eingangsklassen gestartet. Vorgenannter Ratsbeschluss beinhaltete
auch die für den Antrag bei der Schulaufsicht erforderliche Darlegung des
erforderlichen und zur Verfügung zu stellenden Schulraumes. Hierbei wurden
bereits zwei Standorte mit den Gebäuden Paaltjessteege und Brink, sowie Grollscher
Weg festgelegt. Die Verwaltung bekam den Auftrag, die Gebäude für die Belange
einer Gesamtschule herzurichten. Für den Start wurde zunächst das Gebäude Brink
– soweit das Gebäude es hergab – hergerichtet und technisch auf einen aktuellen
Stand gebracht.
Parallel hierzu wurde die
Verwaltung beauftragt, für die Gesamtschule eine so genannte „Phase 0“
durchzuführen. Bei einer Phase 0 handelt es sich um ein Beteiligungsverfahren,
dass den 9 Bauphasen gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vorgeschaltet
ist und sich insbesondere den Bedarfen der Schule widmet. Bei dem
durchgeführten Verfahren wurden neben den Beteiligten aus Schule (Schulleitung,
Lehrer, Eltern und soweit Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule (Klasse 5),
anderer Schulen (Schulleitungen und Schülerinnen und Schüler der Mittel- und
Oberstufe von Real- und Hauptschule, sowie Gymnasium) und auch Vertreter der
einzelnen Ratsfraktionen beteiligt. In zwei Workshops konnten sich alle
Beteiligten einbringen.
Die Phase 0 (Frühjahr/Sommer
2015) wurde durch das Architekturbüro Hausmann aus Aachen begleitet und
ausgewertet. Aufgrund der erzielten Ergebnisse wurde noch eine
Machbarkeitsstudie angeschlossen. Beide Ergebnisse wurden im Frühjahr 2016 der
Politik vorgestellt. Mit Ratsbeschluss vom 20. September 2016 wurde die
Verwaltung beauftragt, die drei Gebäude für die Gesamtschule Emmerich nach der
vom Architekturbüro erarbeiteten Variante 02 (Sparvariante) zu überplanen.
Gebäude Paaltjessteege
Vom Rat wurde mit diesem
Ratsbeschluss beschlossen, das Gebäude Paaltjessteege im Rahmen der „üblichen“
Schulsanierung über den Zeitraum von fünf bis sechs Jahren zu ertüchtigen. Ein
Ausbau, bzw. eine Erneuerung der technischen Ausstattungen für den Schulbetrieb
(EDV-Verkabelung, WLAN, Erneuerung der Fachräume, Aufzug) sollte bereits vor
der ersten Inbetriebnahme durch die Gesamtschule abgeschlossen sein.
Auf Vorschlag der
Verwaltung hat der Rat am 4. April 2017 den Umzug der Hauptschule für die
letzten zwei Schuljahre nach Elten beschlossen, wodurch gleichzeitig die
Möglichkeit eröffnet wurde, das Gebäude Paaltjessteege in einem deutlich
umfangreicheren Maße zu ertüchtigten. Auch dieser Maßnahme wurde in v. g.
Sitzung zugestimmt. Durch die Leerziehung des Gebäudes konnte das Gebäude
umfangreich saniert und modernisiert werden (komplett neue Heizungsanlage, neue
Strom- und Netzwerkverkabelung, Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes, um
weitere Flächen für den Unterricht zu öffnen).
Durch diese ambitionierte
Maßnahme sollte zudem vermieden werden, dass das Gebäude über einen den
Zeitraum von fünf bis sechs Jahren als Dauerbaustelle nur einen eingeschränkten
Schulbetrieb erlaubt. Üblicherweise wird für so eine Maßnahme eine Planungszeit
und eine Umsetzungszeit von jeweils einem Jahr eingeplant. Da zudem die
vorgefundene Bausubstanz – Bauunterlagen lagen gar nicht oder nur unvollständig
vor – mehrere nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten erforderte, wurde der
Fertigstellungs- und Umzugstermin in einem ersten Schritt von Schuljahresbeginn
in die Herbstferien verlegt.
Nicht zuletzt aufgrund der
guten Baukonjunktur, wodurch die beteiligten Firmen teils recht unflexibel auf
Verzögerungen reagieren konnten, musste die Fertigstellung verschiedener
Gewerke immer wieder verschoben werden. Die Ausschreibung der Fachräume für den
naturwissenschaftlichen Unterricht verlief in einer ersten Runde erfolglos, d.
h. kein Bieter sah sich in der Lage, in dem vorgesehenen Zeitraum die
gewünschten Räume zu errichten. In einer nachfolgenden Ausschreibungsrunde gab
es dann Ergebnisse, die jedoch einen deutlich späteren Umsetzungszeitraum
ermöglichten. Hierdurch verschoben sich widerum auch die vorbereitenden
Installationsmaßnahmen in den Räumen, da die entsprechenden Pläne der
Fachraumausstatter erst verspätet geliefert werden konnten.
In Absprache mit der
Schulleitung wurde daher aktuell der Umzugstermin für die Gesamtschule ins
Gebäude Paaltjessteege auf die Osterferien verschoben.
Brink-Gebäude
Resultierend aus dem
Beschluss des Rates vom 20. September 2016, in dem eine Sanierung und ein
Teilabriss und –neubau beschlossen wurde, musste aufgrund der geschätzten
Bausumme eine europaweite Ausschreibung für die Architekten- und
Ingenieurleistungen erfolgen. Um die Gefahren einer solchen Ausschreibung
(Vergabeklage eines sich benachteilig fühlenden Bieters) zu minimieren, hat die
Verwaltung eine auf derartige Ausschreibungen spezialisierte Kanzlei
beauftragt. Auch diese Vergabe musste zuvor ausgeschrieben werden. Aufgrund der
komplexen Vorgänge dieser Ausschreibungen bis hin zur Vergabe sind mehr als 6
Monate vergangen. Die Ausschreibung für die Architektenleistungen hat das
Architekturbüro Hausmann gewonnen. Auf Seiten dieses Büros wurde Herr Architekt
Simon Gellert mit der Umsetzung beauftragt.
Im Rahmen der
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) nach HOAI (Honorarordnung für
Architekten- und Ingenieurleistungen) kamen hinzugezogene Fachplaner zu dem
Ergebnis, dass ein vollständiger Abriss und Neubau des Brink-komplexes an
gleicher Stelle aus statischen, energetischen, städtebaulichen, aber
insbesondere auch aus wirtschaftlichen und pädagogischen Gründen zu bevorzugen
sei. Die Entscheidung für einen Abriss des Bestandsgebäudes und für einen
Neubau hat der Rat in seiner Sitzung am 20. Februar 2018 getroffen.
Gleichzeitig wurde eine Vergrößerung der Nutzungsflächen in Höhe von 375 – 390
m2 genehmigt, da die bisher eingeplanten Flächen für die
Schulbetreuung und das JuCa nicht auskömmlich erschienen. Die genaueren
Planungen sollten in einem nächsten Schritt erfolgen.
Im Rahmen dieser
Erweiterungsplanungen mit Abstimmung der Bedarfe von Schule und JuCa wurde
festgestellt, dass die Flächenschätzungen, die für die Sitzung am 20. Feburar
2018 vorgenommen wurden, noch nicht ausreichten. Der Mehrbedarf resultierte u.
a. auf zusätzliche Flächen aufgrund verschiedener erforderlicher
Funktionsräume, die zuvor nicht oder nicht ausreichen berücksichtigt wurden
(Sanitätsraum, Kopierraum, Archiv – letzteres war im Gebäude Paaltjessteege
vorgesehen, konnte dort aufgrund statischer Probleme nicht umsetzt werden). Dem
Schulausschuss wurde aus diesem Grund von der Verwaltung am 10. Juli 2018 eine
überarbeitete Grobplanung und Kostenschätzung vorgelegt.Der Planungsstand
befindet sich dabei immer noch in der Leistungsphase 2 nach HOAI, der nur eine
Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung umfasst.
Der Ausschuss konnte der
Empfehlung der Verwaltung nicht nachkommen und meldete Beratungsbedarf an.
Folgend wurde beschlossen, dass die Fraktionen Ihre Fragen bis zum 20. Juli
2018 der Verwaltung vorlegen.
Die Fragen, Forderungen,
Anregungen etc. sind beantwortet worden und den Fraktionen zugesandt und in der
AG Schule am 28. August angesprochen worden. Die Unterlagen sind als Anlage 2
beigefügt.
Gebäude Grollscher Weg
Entsprechend der
Entscheidung des Rates vom 20. September 2016 (Variante 02 der
Machbarkeitsstudie) ist auch die Reihenfolge der Ertüchtigung der drei
Schulgebäude festgelegt worden. An erster Stelle wird das Gebäude
Paaltjessteege hergerichtet, dann das Brinkgebäude und im letzten Bauabschnitt das
Gebäude Grollscher Weg. Erst wenn der vorherige Bauabschnitt abgeschlossen ist,
werden die Baumaßnahmen für das folgende Gebäude aufgenommen.
Selbstverständlich werden
die Planungen mit einem entsprechenden Vorlauf aufgenommen. Da sich die
Planungen für das Brinkgebäude gerade mal in der Leistungsphase 2 befinden, ist
es für den Beginn des dritten Bauabschnitts noch nicht erforderlich gewesen,
tätig zu werden. Ein zu langer Vorlauf bedeutet automatisch Korrekturen, die
nicht nur zusätzliche Zeit, sondern auch Kosten verursachen würde.
Es ist aber beabsichtigt,
die Planungen zumindest soweit voranzubringen, dass dadurch der
Gesamtprojektverlauf besser beurteilt werden kann.
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Die letzte Entscheidung, für
die die Politik Beratungsbedarf angemeldet hatte, war die Bewilligung von mehr
Schulraum, da Schulbetreuung und -verwaltung insgesamt mehr Fläche benötigt,
als am 20. Februar 2018 beschlossen wurde.
Aufgrund der Anregungen der
Mehrheit der Fraktionen in der zum 20. Juli 2018 eingegangenen Rückmeldungen
hat die Verwaltung das Architekturbüro damit beauftragt, die Vorplanung mit der
Kostenschätzung soweit anzupassen, dass die Unterrichtsräume eine Mindestgröße
von 65 m2 nicht unterschreiten. In der AG Schule am 28. August 2018
ist das Ergebnis bereits vorgestellt worden.
Aufgrund der Struktur des
Gebäudes (Kubus) und den Anforderungen aus der Phase 0 zur Bildung von
Jahrgangsclustern, musste die Größe des Kubus insgesamt erweitert werden. Aus
der als Anlage beigefügten Präsentation des Architekturbüros Hausmann
(28.08.2018) sind die einzelten Planungsschritte innerhalb der Vorplanung zu
erkennen (V03 è
V03+/Vo3++ è
Vo3+++).
Die Vorplanung V03 wurde in
der Sitzung vom 06.02.2018 (SchulA)/20.02.2018 (Rat) lediglich der Übertrag aus
der Machbarkeitsstudie mit Vergleich der bisherigen Planung zugunsten eines
Neubaus beschlossen. Bereits in der Sitzung wurde Erweiterungsbedarf angemeldet
und genehmigt.
Der nach dem 6. Februar
2018 begonnene Abstimmungsprozess zwischen Verwaltung, Schule und
Schulbetreuung/JuCa ergab einen größeren Flächenbedarf als in den
Februar-Sitzungen angekündigt, weshalb die Politik am 20. Juli 2018 erneut
beteiligt und die Varieante V03++ vorgestellt (die Variante V03+ war eine
Zwischenvariante, die nur der Verwaltung und Schule vorgestellt wurde).
In der nun vorliegenden
Variante V03+++ sind neben den aus Sicht der Schule und der Verwaltung
erforderlichen Erweiterungen des Raumprogramms (Sanitätsraum, Kopierraum,
Lernmittelraum, Anpassungen Lagerraum Schule und Archiv, Flächen für die
Schulsozialarbeit und der Sonderpädagogen, sowie die Umstrukturierung des
Sekretäriats) auch die von der Mehrheit der Politik gewünschte Anpassung der
Unterrichtsräume.
Die 21 Unterrichtsräume (7
pro Cluster) haben nun eine Größe von 66,4 m2. Die angepassten
Flächentabellen und die Ermittlung der Grobkosten für diese Variante im
Vergleich zur letzten Planung ist ebenfalls aus der anliegenden Präsentation zu
ersehen.
Zurzeit befindet sich das
Projekt Brink in der Leistungsphase 2. Soweit die Politik der
Verwaltungsvorlage zustimmt, könnten das Architekturbüro und die beteiligten
Ingenieurbüros ihre Arbeit fortsetzen.
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist ein differenzierter
Planungsstand erreicht, der neben einer Entwurfsplanung auch erst dann eine
detaillierte Kostenberechnung beinhaltet.
Eine detaillierte Kostenkalkulation für das
Gesamtprojekt ist derzeit nur in groben Zügen darstellbar. Dies hat
verschiedene Gründe:
Für das Gebäude Paaltjessteege liegen
aufgrund der durchgeführten Ausschreibungen genauere Zahlen vor. Diese werden
von Seiten des FB 3 regelmäßig im Vergabeausschuss vorgestellt. Die jeweils
durch die erforderlichen Ausschreibungen der einzelnen Gewerke ermittelten
Kosten fließen unmittelbar in die Kostenkalkulation ein.
Aufgrund des Planungsstandes (Leistungsphase
2) liegt für das Gebäude Brink nur eine Grobkostenschätzung vor. Die
Grobkostenschätzung für das Gebäude Brink in der Variante V03+++ liegt bei
15.200.000,00 €. Eine erste Kostenberechnung erfolgt erst in der Leistungsphase
3.
Für das Gebäude Grollscher Weg liegen bisher
nur die geschätzten Baukosten aus der Phase 0 / Machbarkeitsstudie vor. Diese
wurde aufgrund der Gebäudeflächen mittels eines Parameters ermittelt und
beliefen sich in 2016 auf ca. 11,75 Mio Euro. Die tatsächlichen Baukosten
lassen sich erst ermitteln, wenn die Planungen abgeschlossen sind und von den
Ingenieuren geprüft wurde, wie aufgrund der vorliegenden Bausubstanz die
erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden können. Zu beachten ist auch, dass es
allein durch den zurzeit jährlich stark steigenden Preisindex für die
Bauleistungen zu Kostensteigerungen gekommen ist und auch in den Folgejahren
kommen wird. Die v. g. Schätzung für das Gebäude Grollscher Weg basierte auf
dem Baukostenindex 2015.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushalt abgebildet. Produkt 7.003049.700,
Sachkonto 78510000.
Die Kostensteigerungen werden entsprechend eingearbeitet.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister