Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, den Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes E 28/1 Windmühlenweg abzulehnen.
Sachdarstellung :
Der Verwaltung liegt
ein Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes E 28/1 Windmühlenweg
vor. Der Antragsteller hätte gerne folgende Änderungen im genannten
Bebauungsplan vorgenommen:
1)
Doppelhausbebauung ermöglichen
Änderung der
Festsetzung einer Einzelhausbebauung in eine Einzel- und Doppelhausbebauung im
Bereich der bereits durchgeführten 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes (Rechtskraft: 26.06.2006)
2) Neues Baufeld
ergänzen
Auf der nördlich an
das Grundstück Eltener Straße 6 angrenzenden Fläche soll ein weiteres Baufeld
im Bebauungsplan ergänzt werden, welches ebenfalls eine Doppelhausbebauung
ermöglichen soll
3) Verkleinerung der
Verkehrsfläche
Anlegen einer
Wendemöglichkeit mit 10 x 15 m statt der bislang vorgesehenen privaten Verkehrsfläche
mit 11 x 30 m
Stellungnahme der
Verwaltung dazu:
Ein Leitsatz in der
heutigen Stadtentwicklung lautet „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. In
diesem Sinne würde die Verwaltung die beantragte Bebauungsplanänderung gerne
mittragen.
Es bestehen
allerdings erhebliche Bedenken bezüglich der Erschließung des gesamten
Änderungsbereiches. Die Gutenbergstraße endet in einem „Nadelöhr“ von lediglich
drei Meter Breite. An diesem schmalen Stück hängt die Erschließung des gesamten
Plangebietes.
Nach derzeitigem
Planungsrecht können im Plangebiet drei bis max. fünf Wohnhäuser entstehen.
Nach der beantragten Änderung des Bebauungsplanes können/sollen acht Wohnhäuser
entstehen.
Eine solche
Verdichtung kann nur mit einer entsprechenden Erschließung einhergehen.
Zur Erschließung ist
der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes zu entnehmen:
„Der Ausbau der Gutenbergstraße blieb seinerzeit hinter den
Festsetzungen des Bebauungsplanes zurück, indem für die besagte rückwärtige
Zuwegung zur Eltener Str. 6 ein Ausbau in einer Breite von nur 3 m anstatt des
Bebauungsplanmaßes von 4 m erfolgte. Auch wurde auf eine Übereignung dieser
Fläche an die Stadt Emmerich verzichtet. Da sich eine nachträgliche
Verbreiterung dieses Wegeteilstückes auf das Bebauungsplanmaß infolge der
teilweisen Einbeziehung der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen
Verkehrsfläche in das Hausgrundstück Gutenbergstr. 10 nicht mehr
bewerkstelligen lässt, wird der zukünftige Privatweg auf einer Länge von 11,5 m
einen Engpass von 3 m aufweisen. Aus verkehrstechnischer Sicht ist dies aber
als unproblematisch zu erachten, da sich hieran sofort ein Wendeplatz von 7,5
bis 11,5 m Breite anschließt und der Bereich für die Verkehrsteilnehmer
insgesamt überschaubar ist.“
Je höher die Wohndichte
nun werden soll, desto öfter wird ein Begegnungsfall an dem „Nadelöhr“
auftreten.
Des Weiteren
benötigen Lastkraftwagen, Rettungswagen u.Ä. nach RaSt (Richtlinie für die
Anlage von Stadtstraßen) 3,55 m Straßenbreite. Bei einem Privatweg kann man im
Ausnahmefall von diesem Wert abweichen. Es muss allerdings deutlich werden und
den künftigen Bauherren kommuniziert werden, dass sich dadurch in der Realität
Schwierigkeiten ergeben.
Aus den Erfahrungen
der letzten Jahre heraus, zeigt sich, dass bei der Stadtverwaltung immer
häufiger Beschwerden bezüglich zu enger Straßen eingehen. Gerade bei der
vorliegenden, schwierigen Erschließungssituation, wo nach bestehendem
Planungsrecht bereits Wohnhäuser errichtet werden können, sollte nicht zu stark
verdichtet werden.
Man hatte 2006 den
Bebauungsplan mit dem Ziel, einen städtebaulich ansprechenden Übergang zwischen
der dichten Doppelhausbebauung der Gutenbergstraße und der lockeren Bebauung
der Eltener Straße im Plangebiet zu schaffen, geändert. Die nun beantragten
Änderungen würden das damalige Planungsziel konterkarieren und keinen Übergang
zwischen den beiden unterschiedlichen Baudichten schaffen, sondern die dichte
Doppelhausbebauung fortsetzen.
Aus den dargelegten
Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag auf vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes E 28/1 Windmühlenweg abzulehnen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter