Betreff
Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes E 28/1 - Windmühlenweg -
Vorlage
05 - 16 1588/2018
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, den Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes E 28/1 Windmühlenweg abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes E 28/1 Windmühlenweg vor. Der Antragsteller hätte gerne folgende Änderungen im genannten Bebauungsplan vorgenommen:

 

1) Doppelhausbebauung ermöglichen

Änderung der Festsetzung einer Einzelhausbebauung in eine Einzel- und Doppelhausbebauung im Bereich der bereits durchgeführten 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 26.06.2006)

 

2) Neues Baufeld ergänzen

Auf der nördlich an das Grundstück Eltener Straße 6 angrenzenden Fläche soll ein weiteres Baufeld im Bebauungsplan ergänzt werden, welches ebenfalls eine Doppelhausbebauung ermöglichen soll

 

3) Verkleinerung der Verkehrsfläche

Anlegen einer Wendemöglichkeit mit 10 x 15 m statt der bislang vorgesehenen privaten Verkehrsfläche mit 11 x 30 m

 

 

Stellungnahme der Verwaltung dazu:

Ein Leitsatz in der heutigen Stadtentwicklung lautet „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. In diesem Sinne würde die Verwaltung die beantragte Bebauungsplanänderung gerne mittragen.

Es bestehen allerdings erhebliche Bedenken bezüglich der Erschließung des gesamten Änderungsbereiches. Die Gutenbergstraße endet in einem „Nadelöhr“ von lediglich drei Meter Breite. An diesem schmalen Stück hängt die Erschließung des gesamten Plangebietes.

Nach derzeitigem Planungsrecht können im Plangebiet drei bis max. fünf Wohnhäuser entstehen. Nach der beantragten Änderung des Bebauungsplanes können/sollen acht Wohnhäuser entstehen.

Eine solche Verdichtung kann nur mit einer entsprechenden Erschließung einhergehen.

 

Zur Erschließung ist der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes zu entnehmen:

„Der Ausbau der Gutenbergstraße blieb seinerzeit hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurück, indem für die besagte rückwärtige Zuwegung zur Eltener Str. 6 ein Ausbau in einer Breite von nur 3 m anstatt des Bebauungsplanmaßes von 4 m erfolgte. Auch wurde auf eine Übereignung dieser Fläche an die Stadt Emmerich verzichtet. Da sich eine nachträgliche Verbreiterung dieses Wegeteilstückes auf das Bebauungsplanmaß infolge der teilweisen Einbeziehung der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche in das Hausgrundstück Gutenbergstr. 10 nicht mehr bewerkstelligen lässt, wird der zukünftige Privatweg auf einer Länge von 11,5 m einen Engpass von 3 m aufweisen. Aus verkehrstechnischer Sicht ist dies aber als unproblematisch zu erachten, da sich hieran sofort ein Wendeplatz von 7,5 bis 11,5 m Breite anschließt und der Bereich für die Verkehrsteilnehmer insgesamt überschaubar ist.“

 

Je höher die Wohndichte nun werden soll, desto öfter wird ein Begegnungsfall an dem „Nadelöhr“ auftreten.

Des Weiteren benötigen Lastkraftwagen, Rettungswagen u.Ä. nach RaSt (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) 3,55 m Straßenbreite. Bei einem Privatweg kann man im Ausnahmefall von diesem Wert abweichen. Es muss allerdings deutlich werden und den künftigen Bauherren kommuniziert werden, dass sich dadurch in der Realität Schwierigkeiten ergeben.

 

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus, zeigt sich, dass bei der Stadtverwaltung immer häufiger Beschwerden bezüglich zu enger Straßen eingehen. Gerade bei der vorliegenden, schwierigen Erschließungssituation, wo nach bestehendem Planungsrecht bereits Wohnhäuser errichtet werden können, sollte nicht zu stark verdichtet werden.

 

Man hatte 2006 den Bebauungsplan mit dem Ziel, einen städtebaulich ansprechenden Übergang zwischen der dichten Doppelhausbebauung der Gutenbergstraße und der lockeren Bebauung der Eltener Straße im Plangebiet zu schaffen, geändert. Die nun beantragten Änderungen würden das damalige Planungsziel konterkarieren und keinen Übergang zwischen den beiden unterschiedlichen Baudichten schaffen, sondern die dichte Doppelhausbebauung fortsetzen.

 

Aus den dargelegten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes E 28/1 Windmühlenweg abzulehnen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter