Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die CDU-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 06.06.2018 (Antrag Nr. XXII/2018), den geforderten Bauzeitenplan für das Projekt Neumarkt unverzüglich vom Investor einzufordern. Dieser sei mit klaren und nachvollziehbaren Zielmarken für die kommenden Monate auszustatten.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 beschlossen, die Verwaltung solle bezüglich des Sachverhaltes „Bauzeitenplan“ in dem antragsseitigen Sinn verfahren.  Die BGE Fraktion bittet ergänzend mit E-Mail vom 11.09.2018 die Verwaltung, die zugesagten Unterlagen dem Rat zur Sitzung am 25.09.2018 zur Verfügung zu stellen.

 

 

Antwort der Verwaltung

 

Wie durch den Rat beauftragt, fand zwischen dem Investor und der Verwaltung am 31.08.2018 ein Gespräch zum Projektablauf statt.

 

Dem Projektentwickler des Neumarktes ist es inzwischen gelungen, einen Generalunternehmer für die Errichtung des Wohn- und Geschäftshauses zu akquirieren. Dieser hat zum groben Zeitlichen Ablauf den beigefügten Bauzeitplan erstellt. Die Finale Fertigstellung des Gebäudes ist für Mai 2020 festgelegt. Dies entspricht den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Investor und der Stadt.

 

Zu beachten ist bei dem vorgelegten Bauzeitplan, dass die Herstellung der Außenanlagen durch die Stadt nicht die gesamten städtischen Baumaßnahmen abbildet, sondern das „Anarbeiten“ an das  Gebäude.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter