Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die CDU-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 06.06.2018 (Antrag Nr.
XXII/2018), den geforderten Bauzeitenplan für das Projekt Neumarkt unverzüglich
vom Investor einzufordern. Dieser sei mit klaren und nachvollziehbaren
Zielmarken für die kommenden Monate auszustatten.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 26.06.2018
beschlossen, die Verwaltung solle bezüglich des Sachverhaltes „Bauzeitenplan“
in dem antragsseitigen Sinn verfahren.
Die BGE Fraktion bittet ergänzend mit E-Mail vom 11.09.2018 die
Verwaltung, die zugesagten Unterlagen dem Rat zur Sitzung am 25.09.2018 zur
Verfügung zu stellen.
Antwort der Verwaltung
Wie durch den Rat beauftragt, fand zwischen dem Investor und der
Verwaltung am 31.08.2018 ein Gespräch zum Projektablauf statt.
Dem Projektentwickler des Neumarktes ist es inzwischen gelungen, einen
Generalunternehmer für die Errichtung des Wohn- und Geschäftshauses zu
akquirieren. Dieser hat zum groben Zeitlichen Ablauf den beigefügten
Bauzeitplan erstellt. Die Finale Fertigstellung des Gebäudes ist für Mai 2020
festgelegt. Dies entspricht den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem
Investor und der Stadt.
Zu beachten ist bei dem vorgelegten Bauzeitplan, dass die Herstellung
der Außenanlagen durch die Stadt nicht die gesamten städtischen Baumaßnahmen
abbildet, sondern das „Anarbeiten“ an das
Gebäude.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter