Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung
der Stadt Emmerich am Rhein über die Errichtung und Unterhaltung von
Gemeinschaftsunterkünften.
Sachdarstellung :
Die zurzeit geltende Satzung der Stadt
Emmerich am Rhein über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen
vom 19.12.2012 sowie die dazugehörige Gebührenkalkulation wurden um wesentliche
Punkte ergänzt bzw. aktualisiert.
Die Gebühren für die damaligen
Übergangsheime (Tackenweide und Reeser Str.) zur Unterbringung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen wurden letztmalig im Jahre 2012 kalkuliert. Zu
diesem Zeitpunkt war die Entwicklung der Flüchtlingswelle ab 2015 noch nicht
absehbar.
Nachdem nunmehr der Höhepunkt der
Zuwanderung ab dem Jahr 2015 bewältigt wurde, konnte die Satzung und die
Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den vergangenen
Jahren angepasst werden. Um den starken Zuzug von Asylsuchenden bewältigen zu
können, wurden ab dem Jahr 2015 beispielsweise diverse Wohnungen im Stadtgebiet
angemietet und weitere städtische Unterkünfte zur dezentralen Unterbringung von
Flüchtlingen genutzt. Die aktuell geltende Satzung erfasst diese veränderte
Situation sowie potentielle künftige Entwicklungen nicht, so dass eine
Neufassung der Satzung erforderlich geworden ist.
Zur Erleichterung der Beratung ist der
bestehende Änderungsbedarf in der Anlage 1 als Synopse mit Begründung zu den
Änderungen abgebildet. Außerdem enthält die Anlage 2 die summarische
Zusammenstellung der Neukalkulation der Benutzungsgebühren.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkung
Leitbild
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 4
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hebt
die Benutzungsgebühren durch die Neukalkulation auf ein kostendeckendes Niveau.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.
Peter Hinze
Bürgermeister