Betreff
Beratung über die Neufassung der Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Errichtung und Unterhaltung von Gemeinschaftsunterkünften
Vorlage
07 - 16 1609/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Errichtung und Unterhaltung von Gemeinschaftsunterkünften.

 

Sachdarstellung :

 

 

Die zurzeit geltende Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 19.12.2012 sowie die dazugehörige Gebührenkalkulation wurden um wesentliche Punkte ergänzt bzw. aktualisiert.

 

Die Gebühren für die damaligen Übergangsheime (Tackenweide und Reeser Str.) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen wurden letztmalig im Jahre 2012 kalkuliert. Zu diesem Zeitpunkt war die Entwicklung der Flüchtlingswelle ab 2015 noch nicht absehbar.

 

Nachdem nunmehr der Höhepunkt der Zuwanderung ab dem Jahr 2015 bewältigt wurde, konnte die Satzung und die Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren angepasst werden. Um den starken Zuzug von Asylsuchenden bewältigen zu können, wurden ab dem Jahr 2015 beispielsweise diverse Wohnungen im Stadtgebiet angemietet und weitere städtische Unterkünfte zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die aktuell geltende Satzung erfasst diese veränderte Situation sowie potentielle künftige Entwicklungen nicht, so dass eine Neufassung der Satzung erforderlich geworden ist.

 

Zur Erleichterung der Beratung ist der bestehende Änderungsbedarf in der Anlage 1 als Synopse mit Begründung zu den Änderungen abgebildet. Außerdem enthält die Anlage 2 die summarische Zusammenstellung der Neukalkulation der Benutzungsgebühren.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkung

 

 

 

Leitbild

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 4

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hebt die Benutzungsgebühren durch die Neukalkulation auf ein kostendeckendes Niveau.

 

 

Leitbild :

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister