hier: Eingabe Nr. 16/2018 vom CDU-Ortsverband Elten
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dem Antrag teilweise zu folgen. Die Pflanzung soll
vorgenommen werden, jedoch so, dass, wie in der Vorlage beschrieben, auf die
vorhandene Sichtbeziehung Rücksicht genommen wird.
Sachdarstellung :
Die Eingabe des
CDU-Ortsverbandes hat der Rat in seiner Sitzung vom 06.11. 2018 in die nächste
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 27. 11. 2018 verwiesen.
Sachverhalt:
Anlass war die Freistellung der Kirche St.
Vitus auf dem Eltenberg im Jahre 2011, die bis dahin von einem Fichtenforst
umstellt war. Die katholische Kirchengemeinde St. Vitus, Hochelten hat auf dem
in ihrem Eigentum stehenden Flurstück
239, Flur 9, Gemarkung Elten den dort vorhandenen Fichtenforst fällen lassen
und dieses Areal als private Grünfläche neu gestaltet. Die
Bebauungsplanänderung (EL K/2 – St. Vitus Kirche -) beinhaltete die Verpflichtung, ein Grundstück
gleicher Größe wieder aufzuforsten. Da die katholische Kirchengemeinde als
Vorhabenträger über keine eigene Fläche für eine entsprechende Ersatzpflanzung
verfügte, bot die Stadt Emmerich am Rhein ein städtisches Flurstück am Plagweg
für diese Ausgleichsmaßnahme an.
Mit Datum vom 17.09.2018 stellt der CDU-Ortsverband
Elten den Antrag, diese Ersatzpflanzung am Plagweg nicht durchzuführen. (siehe
Anlage 1). Auf Nachfrage wird der Antrag damit begründet, dass durch eine
solche Aufforstung eine bestehende Blickbeziehung von einer Aussichtsbank am
Waldrand am Plagweg auf den Ortsteil Niederelten verstellt würde (siehe Anlage
3). Die Kirchengemeinde als Ausgleichspflichtige hat sich dazu nicht geäußert,
hat aber auch keine andere Pflanzfläche angeboten.
Es erfolgte u. a. eine Ortsbegehung mit dem Verwaltungsvorstand.
Nach Prüfung des Sachverhalts nimmt die
Verwaltung wie folgt dazu Stellung:
Es besteht aus dem Bauleitplanverfahren
heraus die Verpflichtung für die Kirchengemeinde, als Kompensationsmaßnahme für
den Fichtenkahlschlag in Hochelten eine gleich große Fläche wieder
aufzuforsten. Da die Kirchengemeinde keine eigene Flächenreserve für eine
solche Maßnahme vorweisen konnte, erhielt sie die Gelegenheit, auf einem
städtischen Grundstück am Plagweg ihren Verpflichtungen nachzukommen, ohne die
Fläche als Eigentum erwerben zu müssen.
Folgt man dem Willen des Antragstellers, so muss
in der Konsequenz das Bebauungsplanverfahren geändert werden. Es verbleibt
jedoch die Verpflichtung zu einer Ersatzaufforstung, dann an anderer Stelle.
Die Stadt Emmerich am Rhein kann aus eigenen Beständen der Kirchengemeinde kein
anderes Grundstück anbieten, dass aufgeforstet werden kann, bzw. wo eine solche
Maßnahme im Biotopzusammenhang unter fachlichen Gesichtspunkten sinnvoll
erscheint. Die Kirchengemeinde selbst kann offen-sichtlich keinen eigenen
Alternativstandort für eine Aufforstung anbieten.
Nach Auffassung der Verwaltung lässt sich
aber die Anpflanzung auf dem städtischen Grundstück am Plagweg so realisieren,
dass der Blick auf Niederelten kaum beeinträchtigt wird (siehe Anlage 2 + 3 ).
In der Konsequenz steht nur noch eine
kleinere Fläche zur Aufforstung zur Verfügung, statt 3.300 qm jetzt nur noch
2.750 qm. Es verbleibt also ein Ausgleichs-, bzw. Aufforstungsdefizit in einer
Größenordnung von 550 qm. Die Aufforstung dieser Fläche wäre mit 2 Ökopunkten /
qm zu bewertet, d.h. es verbleibt ein Kompensationsdefizit von 1.100
ökologischen Punkten im Wert von 2.750 Euro (1 Ökopunkt = 2,50 Euro).
Mit einer Aufforstung der hier skizzierten
Fläche von 2.750 qm am Plagweg und einer zusätzlichen Ersatzgeldzahlung in Höhe
von 2.750 Euro kann die Kirchengemeinde ihrem Kompensationserfordernis
nachkommen, bei Beibehaltung der angestrebten Blickbeziehung.
Alternative:
Sollte der Ausschuss für Stadtentwicklung zur
der Auffassung gelangen, dass eine Aufforstung als Kompensationsmaßnahme
grundsätzlich nicht an dieser Stelle am Plagweg durchzuführen ist, muss über
andere Optionen nachgedacht werden. Eine zu prüfende Variante wäre die Zahlung
eines Ersatzgeldes an die Stadt Emmerich am Rhein in Höhe der Ökopunkte, die
dort am Plagweg realisiert werden sollten. Diese Ersatzgelder wären dann
zweckgebunden wieder in eine Aufforstung zu investieren, sobald die Stadt über
ein geeignetes Grundstück verfügen würde.
Die Stadt Emmerich am Rhein ist
augenblicklich auf der Suche nach möglichen Kompensationsflächen für eigene
Eingriffe in Natur und Landschaft, wie sie durch die Bauleitplanung verursacht
werden. Für deren Erwerb hat sie bereits Mittel in den Haushalt 2019
eingestellt (150.000 €). So ist sie z. B. interessiert an landwirtschaftlichen
Flächen im Umfeld des Naturschutzgebietes Knauheide, die sich zwar für eine
Arrondierung anbieten würden, aber nicht zum Zweck einer Aufforstung, da es
sich hier um ein Gebiet mit hohen Grundwasserständen handelt, insofern nur
Maßnahmen sinnvoll sind, die zu einer Wiedervernässung des Standortes
beitragen. Unabhängig davon bleibt die Stadt weiter auf der Suche nach Flächen,
die sich für eine Aufforstung eignen.
Voraussetzung für eine solche
Alternativlösung wäre jedoch zunächst ein FNP-Änderungsverfahren sowie das
Einverständnis der Forstbehörde, die dieser ergebnisoffenen Vorgehensweise
zustimmen müsste.
Dazu müsste der Verwaltung zunächst einmal
ein Prüfauftrag erteilt werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter