Betreff
Überörtliche Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Emmerich am Rhein im Jahr 2010
Vorlage
02 - 16 1637/2018/1
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der GPA NRW und das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) führte gemäß § 105 GO NRW im Zeitraum August 2016 bis Juli 2018 die überörtliche Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Emmerich am Rhein durch. Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat in anschließender öffentlicher Sitzung nur über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

Prüfungsumfang

Die Prüfung des Gesamtabschlusses ist unterteilt in die Bereiche Beteiligungen, Gesamtabschluss und wirtschaftliche Gesamtsituation.

 

Der Gesamtabschluss dient als Informations- und Steuerungsinstrument. Dieser Zweck kann nur erfüllt werden, wenn landesweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einheitlich im Gesamtabschluss bewertet und bilanziert wird. Insofern bildet die Prüfung der Rechtmäßigkeit die Basis für alle weitergehenden Prüfungshandlungen. Vom Gesetzgeber eingeräumte Spielräume sowie zulässige Erleichterungen berücksichtigt die GPA NRW dabei.

 

Der Prüfbereich Beteiligungen und der Bereich Gesamtabschluss bilden zusammen die Rechtmäßigkeitsprüfung. Auf Basis des örtlichen Prüfungsberichtes und der Gesamtabschlussdokumentation prüft die GPA NRW stichprobenhaft fehleranfällige Verfahrensschritte und Gesamtabschlusspositionen. Hierbei werden in erster Linie die Festlegung des Konsolidierungskreises, die Anwendung der verschiedenen Konsolidierungsmethoden sowie die Handhabung von Erleichterungen untersucht. Diese Systemprüfung wird durch Plausibilitätsbeurteilungen und Einzelfallprüfungen ergänzt. Die Prüfungsschwerpunkte werden durch die GPA NRW im Einzelfall festgelegt.

 

Der Prüfungsteil „wirtschaftliche Gesamtsituation“ zielt darauf ab, die Kommunen bei ihren Konsolidierungsprozessen unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu unterstützen. Zur Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Konzerns Kommune hat die GPA NRW ausgewählte Kennzahlen des Kennzahlensets NRW auf den Gesamtabschluss angewendet und um eigene Kennzahlen ergänzt. Als Basis für die Analyse hat die GPA NRW die Kennzahlenwerte in den interkommunalen Vergleich zu den anderen Kommunen gestellt. Ausgehend von diesen Kennzahlen werden bestehende Belastungen und Konsolidierungsbeiträge sowie Risiken für die Haushaltswirtschaft der Kommune identifiziert.

 

Zusammengefasst kam die Prüfung des vom Rat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2013 beschlossenen Gesamtabschlusses 2010 zu folgendem Ergebnis:

 

-       Ausgliederungsgrad liegt deutlich über Mittelwert der Vergleichskommunen

-       Kapitalkonsolidierung und rechnungslegungsbezogene Erleichterungen konnten aufgrund unzureichender Dokumentation nicht nachvollzogen werden

-       Kapitalkonsolidierung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein ist zu korrigieren

-       Es sollte eine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt werden

-       Eigenkapitalausstattung des Konzerns ist vergleichsweise gut

-       Hohe Gesamtverschuldung des Konzerns ist auf Kreditverbindlichkeiten der verselbstständigten Aufgabenbereiche zurückzuführen

-       Es sollten Maßnahmen zur Entschuldung ergriffen werden

-       Das Gesamtjahresergebnis liegt unter dem Durchschnitt der Vergleichskommunen

-       Die Ergebnisse der Konzernmutter haben einen großen Einfluss auf die Gesamtertragslage des Konzerns

-       Ergebnisverbesserungen der Konzernmutter werden in den Folgejahren voraussichtlich einen positiven Einfluss auf die Gesamtertragslage des Konzerns haben

-       Der Teilkonzern Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH hat einen großen Einfluss auf die Gesamtertragslage des Konzerns

-       Die freiwilligen Leistungen der Embricana Sport- und Freizeit GmbH wirken sich negativ auf das Teilkonzernergebnis und damit auf die Gesamtertragslage des Konzerns aus

-       Bei steigendem Konsolidierungsdruck sollten die freiwilligen Leistungen des Teilkonzerns Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH in die Konsolidierungsbemühungen mit einbezogen werden

-       Aufgrund des hohen Investitionsvolumens ergibt sich eine kritische Finanzlage

-       Die Konzernmutter und der Teilkonzern Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH sind auf die Aufnahme von Liquiditätskrediten angewiesen

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Gesamtabschluss 2010 wurde bereits nach Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung am 10.12.2013 vom Rat festgestellt, der Aufsichtsbehörde angezeigt und am 14.01.2014 bekannt gemacht. Im August 2016 wurde die Erstellung der Jahresabschlüsse 2011-2015 durch einen externen Berater beauftragt.

 

Die Erstellung der Gesamtabschlüsse 2011-2015 erfolgt durch einen anderen Berater als dies bei der Erstellung des Gesamtabschlusses 2010 der Fall war. Hierdurch soll eine bessere Dokumentation und die Anpassung der Kapitalkonsolidierung erreicht werden, wodurch den materiellen Vorgaben aus der Prüfung Genüge getan wird.

 

Die sonstigen Feststellungen über den Konzern beziehen sich auf den Zeitpunkt 31.12.2010 vor 8 Jahren. Seitdem haben sich die Ergebnisse verändert. Einen jüngsten Stand über den Konzern Stadt gibt der Gesamtabschluss zum 31.12.2015 wieder, der am 06.11.2018 dem Rat vorgestellt wurde. Nach dem Gesetzesentwurf des 2. NKF-Weiter-entwicklungsgesetzes (2. NKFWG NRW), in Kraft treten ab 01.01.2019,  werden für die Erstellung von Gesamtabschlüssen größenabhängige Befreiungen vorgesehen. Es ist daher möglich, dass zukünftig für die Stadt Emmerich am Rhein die Pflicht zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen entfällt.

 

Rechnungsprüfungsausschuss am 13.11.2018:

 

Der vollständige Prüfbericht lag den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zur Beratung und allen anderen Ratsmitgliedern nachrichtlich vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hat erläuternde Ausführungen zum Prüfbericht gegeben und die Einzelfragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Ein darüber hinaus gehender Handlungsbedarf zu den Feststellungen zum 31.12.2010 wird seitens der Verwaltung nicht gesehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich der dargelegten Stellungnahme der Verwaltung auch bezogen auf den Handlungsbedarf angeschlossen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

.

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister