Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt
den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der GPA NRW und das
Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gesetzliche Grundlagen
Die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) führte gemäß § 105 GO NRW im Zeitraum August 2016
bis Juli 2018 die überörtliche Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt
Emmerich am Rhein durch. Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den
Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat in anschließender öffentlicher
Sitzung nur über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das
Ergebnis seiner Beratungen.
Prüfungsumfang
Die Prüfung des
Gesamtabschlusses ist unterteilt in die Bereiche Beteiligungen, Gesamtabschluss
und wirtschaftliche Gesamtsituation.
Der Gesamtabschluss
dient als Informations- und Steuerungsinstrument. Dieser Zweck kann nur erfüllt
werden, wenn landesweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einheitlich im
Gesamtabschluss bewertet und bilanziert wird. Insofern bildet die Prüfung der
Rechtmäßigkeit die Basis für alle weitergehenden Prüfungshandlungen. Vom
Gesetzgeber eingeräumte Spielräume sowie zulässige Erleichterungen
berücksichtigt die GPA NRW dabei.
Der Prüfbereich Beteiligungen
und der Bereich Gesamtabschluss bilden zusammen die Rechtmäßigkeitsprüfung. Auf
Basis des örtlichen Prüfungsberichtes und der Gesamtabschlussdokumentation
prüft die GPA NRW stichprobenhaft fehleranfällige Verfahrensschritte und
Gesamtabschlusspositionen. Hierbei werden in erster Linie die Festlegung des
Konsolidierungskreises, die Anwendung der verschiedenen Konsolidierungsmethoden
sowie die Handhabung von Erleichterungen untersucht. Diese Systemprüfung wird
durch Plausibilitätsbeurteilungen und Einzelfallprüfungen ergänzt. Die
Prüfungsschwerpunkte werden durch die GPA NRW im Einzelfall festgelegt.
Der Prüfungsteil „wirtschaftliche
Gesamtsituation“ zielt darauf ab, die Kommunen bei ihren
Konsolidierungsprozessen unter Einbeziehung der verselbstständigten
Aufgabenbereiche zu unterstützen. Zur Darstellung der wirtschaftlichen
Situation des Konzerns Kommune hat die GPA NRW ausgewählte Kennzahlen des
Kennzahlensets NRW auf den Gesamtabschluss angewendet und um eigene Kennzahlen
ergänzt. Als Basis für die Analyse hat die GPA NRW die Kennzahlenwerte in den
interkommunalen Vergleich zu den anderen Kommunen gestellt. Ausgehend von
diesen Kennzahlen werden bestehende Belastungen und Konsolidierungsbeiträge
sowie Risiken für die Haushaltswirtschaft der Kommune identifiziert.
Zusammengefasst kam die Prüfung des vom Rat
in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2013 beschlossenen Gesamtabschlusses 2010 zu
folgendem Ergebnis:
-
Ausgliederungsgrad liegt deutlich über Mittelwert
der Vergleichskommunen
-
Kapitalkonsolidierung und rechnungslegungsbezogene
Erleichterungen konnten aufgrund unzureichender Dokumentation nicht
nachvollzogen werden
-
Kapitalkonsolidierung der Kommunalbetriebe Emmerich
am Rhein ist zu korrigieren
-
Es sollte eine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt
werden
-
Eigenkapitalausstattung des Konzerns ist
vergleichsweise gut
-
Hohe Gesamtverschuldung des Konzerns ist auf
Kreditverbindlichkeiten der verselbstständigten Aufgabenbereiche zurückzuführen
-
Es sollten Maßnahmen zur Entschuldung ergriffen
werden
-
Das Gesamtjahresergebnis liegt unter dem
Durchschnitt der Vergleichskommunen
-
Die Ergebnisse der Konzernmutter haben einen großen
Einfluss auf die Gesamtertragslage des Konzerns
-
Ergebnisverbesserungen der Konzernmutter werden in
den Folgejahren voraussichtlich einen positiven Einfluss auf die
Gesamtertragslage des Konzerns haben
-
Der Teilkonzern Emmericher Gesellschaft für
kommunale Dienstleistungen mbH hat einen großen Einfluss auf die
Gesamtertragslage des Konzerns
-
Die freiwilligen Leistungen der Embricana Sport-
und Freizeit GmbH wirken sich negativ auf das Teilkonzernergebnis und damit auf
die Gesamtertragslage des Konzerns aus
-
Bei steigendem Konsolidierungsdruck sollten die
freiwilligen Leistungen des Teilkonzerns Emmericher Gesellschaft für kommunale
Dienstleistungen mbH in die Konsolidierungsbemühungen mit einbezogen werden
-
Aufgrund des hohen Investitionsvolumens ergibt sich
eine kritische Finanzlage
-
Die Konzernmutter und der Teilkonzern Emmericher
Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH sind auf die Aufnahme von
Liquiditätskrediten angewiesen
Stellungnahme der
Verwaltung
Der
Gesamtabschluss 2010 wurde bereits nach Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung
am 10.12.2013 vom Rat festgestellt, der Aufsichtsbehörde angezeigt und am
14.01.2014 bekannt gemacht. Im August 2016 wurde die Erstellung der
Jahresabschlüsse 2011-2015 durch einen externen Berater beauftragt.
Die Erstellung der
Gesamtabschlüsse 2011-2015 erfolgt durch einen anderen Berater als dies bei der
Erstellung des Gesamtabschlusses 2010 der Fall war. Hierdurch soll eine bessere
Dokumentation und die Anpassung der Kapitalkonsolidierung erreicht werden, wodurch
den materiellen Vorgaben aus der Prüfung Genüge getan wird.
Die sonstigen
Feststellungen über den Konzern beziehen sich auf den Zeitpunkt 31.12.2010 vor
8 Jahren. Seitdem haben sich die Ergebnisse verändert. Einen jüngsten Stand
über den Konzern Stadt gibt der Gesamtabschluss zum 31.12.2015 wieder, der am
06.11.2018 dem Rat vorgestellt wurde. Nach dem Gesetzesentwurf des 2.
NKF-Weiter-entwicklungsgesetzes (2. NKFWG NRW), in Kraft treten ab
01.01.2019, werden für die Erstellung
von Gesamtabschlüssen größenabhängige Befreiungen vorgesehen. Es ist daher
möglich, dass zukünftig für die Stadt Emmerich am Rhein die Pflicht zur
Aufstellung von Gesamtabschlüssen entfällt.
Rechnungsprüfungsausschuss am 13.11.2018:
Der vollständige Prüfbericht lag den Mitgliedern des
Rechnungsprüfungsausschusses zur Beratung und allen anderen Ratsmitgliedern
nachrichtlich vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht zur Kenntnis
genommen. Die Verwaltung hat erläuternde Ausführungen zum Prüfbericht gegeben
und die Einzelfragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Ein darüber hinaus
gehender Handlungsbedarf zu den Feststellungen zum 31.12.2010 wird seitens der
Verwaltung nicht gesehen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich der dargelegten Stellungnahme
der Verwaltung auch bezogen auf den Handlungsbedarf angeschlossen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
.
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister