hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 300 „Fachbereich 3 – Immobilien„
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den
Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 300 „Fachbereich 3 –
Immobilien“ für das Jahr 2019 im Ergebnishaushalt auf 6.723.817,80 Euro und im
Finanzhaushalt auf 13.173.391,16 Euro fest.
Sachdarstellung :
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates
am 20.11.2018 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen
Fachausschüsse verwiesen.
Dem Haupt- und Finanzausschusses als
beratender Fachausschuss wurden am 04.12.2018 die Ziele und Schwerpunkte sowie
das Budget (Seiten 265 - 294 des Haushaltsentwurfes) durch den
budgetverantwortlichen Fachbereichsleiter 3 detailliert vorgestellt und
erläutert.
In seiner Sitzung am 12.02.2019 wird der
Haupt- und Finanzausschuss das Budget beraten und die Ziele und
Schwerpunkte und den Zuschussbedarf für
das Budget 300 „Fachbereich 3
Immobilien“ für das Haushaltsjahr 2019 festlegen.
Neben dem vorgelegten Budget-Entwurf sind
folgende Anträge eingegangen, über die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2019 zu entscheiden ist:
- Antrag XXXII der
BGE-Fraktion vom 17.09.2018 auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur bedarfsgerechten
Renovierung und dauerhaften Instandsetzung des „Haus im Park“. Nach
Verweisung an den HFA hat dieser am 04.12.2018 eine endgültige
Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen empfohlen.
Stellungnahme der Verwaltung
Im
Haushalt 2018 wurden und für die Haushaltsberatungen 2019 werden wieder 500 €/
a für die Unterhaltung des Objektes Haus im Park bereitgestellt bzw. beantragt.
In der Vergangenheit war dieser Betrag auskömmlich um anfallende Reparaturen
(z. B. Undichtigkeit Lichtkuppel) durchzuführen. Reparaturen von bis zu 500 €
dürfen/ sollen dem Mietvertrag entsprechend direkt von der Mieterin beauftragt
werden, die Praxis zeigt (leider) etwas anderes – Beauftragung und
Leistungsbeschreibung i. d. R. durch den Fachbereich Immobilien.
Darüber
hinaus hat Kultur-Künste-Kontakte (KKK) einen Außenanstrich des Gebäudes und
einen Anstrich der Fensterläden (Blendläden) beantragt. In einem im Sommer 2017
stattfindenden Ortstermin (Fachbereich Immobilen, Untere Denkmalbehörde,
Kunstverein) wurde festgestellt, dass ein Außenanstrich aus
denkmalschutztechnischen Gründen nicht gewollt ist – zu diesem Ergebnis kam das
LVR-Amt für Denkmalpflege bereits 2011 (Untere Denkmalbehörde kann sich
lediglich Abbürsten vorstellen, kein erneuter Anstrich und insbesondere kein
Außenanstrich des „neuen“ Anbaus). Der Kunstverein wollte/ sollte die
Fensterläden instand setzen – der Kunstverein teilte beim Ortstermin 2018 mit,
diese Arbeit jetzt doch nicht leisten zu können (vgl. Änderungsliste Haushalt
2019 – 6 T € Fenster, KG 00005).
Eine Küche im Objekt Haus im Park ist
der Stadtverwaltung nicht bekannt, die Toilette
weist keine Substanzschäden auf und ist in einem dem Alter entsprechenden
Zustand (Zähler dort aus Platzmangel untergebracht, gleiches gilt für die
Elektroanlagen (letzte Sanierung 2011 im Rahmen der Brunnenaufstellung). Für
die ggf. durchzuführenden Schönheitsreparaturen wird der Fachbereich Immobilien
KKK informieren – KKK dazu mietvertraglich explizit verpflichtet (Fachbereich
Immobilien sieht allerdings keinen akuten Handlungsbedarf).
- Antrag XLIX der CDU-Ratsfraktion vom
13.12.2018, den Erwerb des Bahnhofsgebäudes zu betreiben und eine Regelung
über einen nördlichen Zugang zu den Bahngleisen zu erzielen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Im Rahmen der Studie 2015 zum Bahnhofsumfeld wurden beide
Punkte bereits untersucht. Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung den Erwerb
des Bahnhofes, bis zur Entscheidungsreife sind jedoch im Vorfeld noch
zahlreiche Fragestellungen zu klären. Über den Fortgang wird die Verwaltung
weiter berichten. Ggf. erforderliche Haushaltsmittel stünden im Gesamtbudget
zur Verfügung. Bezüglich des Nordzuganges sind auch wegen der offenen Fragen
zum PFA 3.4 derzeit keine Regelungen zu erzielen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Produkt:
sh. Anlage
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister