Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 300 „Fachbereich 3 – Immobilien„
Vorlage
03 - 16 1751/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 300 „Fachbereich 3 – Immobilien“ für das Jahr 2019 im Ergebnishaushalt auf 6.723.817,80 Euro und im Finanzhaushalt auf 13.173.391,16 Euro fest.

 

Sachdarstellung :

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 20.11.2018 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

Dem Haupt- und Finanzausschusses als beratender Fachausschuss wurden am 04.12.2018 die Ziele und Schwerpunkte sowie das Budget (Seiten 265 - 294 des Haushaltsentwurfes) durch den budgetverantwortlichen Fachbereichsleiter 3 detailliert vorgestellt und erläutert.

 

In seiner Sitzung am 12.02.2019 wird der Haupt- und Finanzausschuss das Budget beraten und die Ziele und Schwerpunkte  und den Zuschussbedarf für das Budget 300 „Fachbereich  3 Immobilien“ für das Haushaltsjahr 2019 festlegen.

 

 

 

Neben dem vorgelegten Budget-Entwurf sind folgende Anträge eingegangen, über die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 zu entscheiden ist:

 

  1. Antrag XXXII der BGE-Fraktion vom 17.09.2018 auf Bereitstellung von  Haushaltsmitteln zur bedarfsgerechten Renovierung und dauerhaften Instandsetzung des „Haus im Park“. Nach Verweisung an den HFA hat dieser am 04.12.2018 eine endgültige Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen empfohlen.

 

Stellungnahme der Verwaltung          

 

Im Haushalt 2018 wurden und für die Haushaltsberatungen 2019 werden wieder 500 €/ a für die Unterhaltung des Objektes Haus im Park bereitgestellt bzw. beantragt. In der Vergangenheit war dieser Betrag auskömmlich um anfallende Reparaturen (z. B. Undichtigkeit Lichtkuppel) durchzuführen. Reparaturen von bis zu 500 € dürfen/ sollen dem Mietvertrag entsprechend direkt von der Mieterin beauftragt werden, die Praxis zeigt (leider) etwas anderes – Beauftragung und Leistungsbeschreibung i. d. R. durch den Fachbereich Immobilien.

 

Darüber hinaus hat Kultur-Künste-Kontakte (KKK) einen Außenanstrich des Gebäudes und einen Anstrich der Fensterläden (Blendläden) beantragt. In einem im Sommer 2017 stattfindenden Ortstermin (Fachbereich Immobilen, Untere Denkmalbehörde, Kunstverein) wurde festgestellt, dass ein Außenanstrich aus denkmalschutztechnischen Gründen nicht gewollt ist – zu diesem Ergebnis kam das LVR-Amt für Denkmalpflege bereits 2011 (Untere Denkmalbehörde kann sich lediglich Abbürsten vorstellen, kein erneuter Anstrich und insbesondere kein Außenanstrich des „neuen“ Anbaus). Der Kunstverein wollte/ sollte die Fensterläden instand setzen – der Kunstverein teilte beim Ortstermin 2018 mit, diese Arbeit jetzt doch nicht leisten zu können (vgl. Änderungsliste Haushalt 2019 – 6 T € Fenster, KG 00005).

 

Eine Küche im Objekt Haus im Park ist der Stadtverwaltung  nicht bekannt, die Toilette weist keine Substanzschäden auf und ist in einem dem Alter entsprechenden Zustand (Zähler dort aus Platzmangel untergebracht, gleiches gilt für die Elektroanlagen (letzte Sanierung 2011 im Rahmen der Brunnenaufstellung). Für die ggf. durchzuführenden Schönheitsreparaturen wird der Fachbereich Immobilien KKK informieren – KKK dazu mietvertraglich explizit verpflichtet (Fachbereich Immobilien sieht allerdings keinen akuten Handlungsbedarf).

 

  1. Antrag XLIX der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018, den Erwerb des Bahnhofsgebäudes zu betreiben und eine Regelung über einen nördlichen Zugang zu den Bahngleisen zu erzielen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Rahmen der Studie 2015 zum Bahnhofsumfeld wurden beide Punkte bereits untersucht. Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung den Erwerb des Bahnhofes, bis zur Entscheidungsreife sind jedoch im Vorfeld noch zahlreiche Fragestellungen zu klären. Über den Fortgang wird die Verwaltung weiter berichten. Ggf. erforderliche Haushaltsmittel stünden im Gesamtbudget zur Verfügung. Bezüglich des Nordzuganges sind auch wegen der offenen Fragen zum PFA 3.4 derzeit keine Regelungen zu erzielen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2019  vorgesehen. Produkt: sh. Anlage

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister