Betreff
Haushaltssatzung 2019
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 16 1776/2019/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt

 

1.    die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       75.781.125 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          77.354.399 EUR

 

im Finanzplan mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     71.423.966 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    71.719.340 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   9.225.290 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                24.605.276 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            10.694.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             1.950.552 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,

wird auf                                                                                                           10.694.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                      16.764.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                                                1.573.274 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                15.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018 wie folgt

festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        443 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

2.    den Stellenplan 2019

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

15.01.2019

Jugendhilfeausschuss

14

0

1

 

 

 

 

 

22.01.2019

Schulausschuss

10

2

3

 

 

 

 

 

23.01.2019

Sozialausschuss

Budget 700

Budget 018

 

14

14

 

0

0

 

2

2

 

 

 

 

 

29.01.2019

Ausschuss für Stadtentwicklung

17

0

4

 

 

 

 

 

12.02.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 200

Budget 300

Budget 600

Budget 013

Budget 014

Budget 015

Budget 017

 

Gesamthaushalt

 

 

16

15

16

16

15

15

16

17

 

14

 

 

 

 

0

0

3

0

2

0

0

0

 

4

 

3

4

0

3

2

4

3

2

 

1

 

26.02.2019

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 20.11.2018 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. In den folgenden Wochen im November und Dezember 2018 wurden die einzelnen Fachbereichs-/Stabsstellenbudgets mit den Schwerpunktsetzungen und Zielen durch die Budgetverantwortlichen den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt. Im Januar und Februar 2019 erfolgten die Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.       Jugendhilfeausschuss am 15.01.2019

 

Der Ausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 10.729.896 Euro und im Finanzhaushalt mit 10.726.823 Euro fest.

 

 

2.         Schulausschuss am 22.01.2019

 

Der Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2018 und beschließt diesen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.978.656 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.988.886 Euro fest. Im Rahmen der Beratung zum Produkt 1.100.08.01.01 „Sportförderung“ hat der Stadtsportbund ausführlich zu seinem Antrag auf Erhöhung des Zuschusses vorgetragen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich jetzt gegen eine Erhöhung des Zuschusses aus und regen eine zeitnahe transparente Erörterung unter Beteiligung des SSB zur Klärung der strittigen Fragen und eines höheren Bedarfes aus.

 

 

3.       Sozialausschuss am 23.01.2019

 

Der Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss beschließt bei 2 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.389.435 € und im Finanzhaushalt auf 2.384.282 € fest.

 

Daneben berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Asyl und Integration“ In diesem Zusammenhang, wird gleichzeitig über den Antrag der SPD-Ratsfraktion entschieden, im Rahmen der Haushaltsberatung über den Förderantrag der Caritas zur Unterstützung der Flüchtlings- und Sozialberatung vom 18.12.2018 zu beraten. Bei 2 Enthaltungen beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss zum Budget 018 und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 121.035 € und im Finanzhaushalt auf 120.691 € fest.

 

 

4.       Ausschuss für Stadtentwicklung am 29.01.2019

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 12 der Vorlage beigefügten Eingaben und Anträge. Bei 4 Enthaltungen beschließt der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.974.588 Euro und im Finanzhaushalt auf 8.467.012 Euro fest zzgl. 15.000 € für Outdoor-Fitness-Geräte im Rheinpark,  50.000 € für die Entwicklung zur behindertengerechten und fahrradfreundlichen Stadt, 75.000 € Sondermittel an die KBE für Überarbeitungen an der Rheinpromenade, 70.000 € Planungskosten für das Parkdeck am Kleinen Wall sowie 4.700.000 € für die Haushaltsjahre 2020/2021 für den Bau des Parkdecks bei einer Verpflichtungsermächtigung in 2019 in gleicher Höhe und 70.000 € für eine Beleuchtung des Radweges Ostermayerstraße.

 

 

5.       Haupt- und Finanzausschuss am 12.02.2019

 

Der Haupt- und Finanzausschuss berät zunächst über die folgenden Fachbereichs- / Stabstellenbudgets:

 

  • Budget 100 - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Der HFA berät zusätzlich über die Einrichtung eines freien WLANs in der Turnhalle des Willibord-Gymnasiums und empfiehlt dem Rat einstimmig, für einmalige Aufwendungen 9.000 € und für laufende Aufwendungen jährlich 1.500 € bereit zu stellen. Ansonsten wird das Gesamtbudget bei 3 Enthaltungen dem Rat zur Annahme empfohlen.

 Der Ausschuss berät im Weiteren über die Budgets

  • Budget 200 - Fachbereich 2 – Finanzen
  • Budget 300 - Fachbereich 3 – Immobilien
  • Budget 600 - Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung
  • Budget 013 - Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
  • Budget 014 - Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung
  • Budget 015 - Gleichstellung
  • Budget 017 - Stabsstelle Demografie

und empfiehlt jeweils mehrheitlich ohne weitere Veränderungen dem Rat die Annahme des vorgelegten Budgets mit dem jeweils ausgewiesenen Zuschussbedarf.

 

Aufgrund des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion vom 06.02.2019 auf Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen im Fachbereich 5 und angemeldetem Beratungsbedarf der anderen Fraktionen wurde der vorgelegte neue Stellenplan 2019 zur Entscheidung ohne Empfehlung an den dem Rat verwiesen.

 

Anschließend berät der Haupt- und Finanzausschuss über die bisher nicht beratenen Eingaben und Anträge zum Haushaltsentwurf 2019 und empfiehlt dem Rat

  • bei 3 Enthaltungen mehrheitlich die bisher schon in den Entwurf aufgenommene Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an den Eigenbetrieb KKK um 25.000 €,
  • bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen, die Stellungnahme der Verwaltung zur Verpflichtung von Logistikunternehmen zur Bereitstellung von Toilettenanlagen und Waschmöglichkeiten für LKW-Fahrer zur Kenntnis zu nehmen,
  • bei 3 Enthaltungen die Bereitstellung von 2.5000 € an den Eigenbetrieb KKK zur Förderung theaterpädagogischer Angebote der inklusiven Theatergruppe „Fanta 10“, der „Grenztheaterkinder“ und der jungen Erwachsenengruppe im TiK,
  • einstimmig die Bereitstellung von 15.000 € zur Ersatzpflanzung von aus witterungs- und verkehrstechnischen Gründen abgängigen Bäumen im Stadtgebiet.

 

Schließlich empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen die Empfehlungen der Fachausschüsse und der zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den Budgets100, 200, 300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat zur Annahme.

 

Darüber hinaus beschließt der HFA mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen die in der 1. Veränderungsliste aufgeführten Veränderungen und Ergänzungen dem Rat zur Annahme.

 

Schließlich empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich mit 14 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung dem Rat die Haushaltssatzung 2019 (Gesamthaushalt) einschließlich aller zuvor beschlossenen Ergänzungen und Veränderungen.

 

 

6.       Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Ab dem 21.11.2018 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 07.01.2019 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen aus der Bürger- und Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

 

7.       Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen

 

In der beiliegenden Veränderungsliste (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 14.02.2019) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse sowie in der Vorabdotierung:

 

7.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           111.100 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               962.440 EUR

 

im Finanzplan              Verminderung der Einzahlungen um                          988.144 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                              1.335.276 EUR

 

7.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                       0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               157.337 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                     1.850 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 161.037 EUR

 

7.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           130.738 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                                 18.970 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                 183.057 EUR

                                    Erhöhung der Auszahlungen um                                  18.970 EUR

 

7.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2019 nun eine Unterdeckung von 1.573.274 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 6.931.912 Euro aus.

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen verringert sich durch die Inanspruchnahme liquider Mittel zur Investitionsausgabenfinanzierung um 3.388.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 2.135.000 Euro.

 

7.5       Finanzplanungsjahre

Die Ergebnisrechnung 2020   verschlechtert sich von +2.022.664 € auf +1.925.994 €.

Die Finanzrechnung    2020    verschlechtert sich von +910.525 € auf +531 €.

Die Ergebnisrechnung 2021   verschlechtert sich von +2.345.549 € auf +1.645.182 €.

Die Finanzrechnung    2021    verschlechtert sich von +995.881 € auf +7 €.

Die Ergebnisrechnung 2022   verschlechtert sich von +2.015.523 € auf +1.950.489 €.

Die Finanzrechnung    2022    verschlechtert sich von +518.667 € auf +837 €.

 

 

7.6       Stellenplan

 

Der dem Haupt- und Finanzausschuss am 12.02.2019 vorgelegte geänderte Stellenplan 2019 (Anlage 2) wurde wegen weiteren Beratungsbedarfs über den CDU-Antrag zur Schaffung zweier zusätzlicher Stellen im Fachbereich 5/Stadtentwicklung ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.

 

 

8.         Eingaben und Anträge

 

8.1       mit bereits beschlossener Empfehlung

 

Die zeitnah eingegangenen Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2019 wurden in den voran gegangenen Fachausschüssen beraten und vom HFA am 12.02.2019 dem Rat zum Beschluss empfohlen. Die Beschlussempfehlungen sind in die Vorlage eingearbeitet.

 

8.2       noch zu beraten und zu beschließen durch den Rat

 

Antrag XI 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 06.02.2019 (Anlage 3) an den Haupt- und Finanzausschuss zur Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen im Fachbereich 5:

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des HFA am 12.02.2019 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Diskussion gestellt. Auch aufgrund hierzu erfolgter Anfragen und Anregungen der BGE-Ratsfraktion wurde der Antrag ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mitte 2020 scheiden zwei Ingenieure des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung - altersbedingt aus dem Dienst der Stadt Emmerich am Rhein aus. Die Initiierung einer frühzeitigen Stellenausschreibung mit der Zielsetzung, beide Stellen bereits zu Beginn des Jahres 2020 adäquat zu besetzen und somit  eine ordnungsgemäße Einarbeitung gewährleisten zu können, stand bereits vor der o.g. Antragstellung auf der verwaltungsseitigen Agenda.

 

Vor dem Hintergrund des in der Sitzung des HFA am 12.02.2019 formulierten Antrages der CDU-Ratsfraktion wird folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:

 

Haushalt / Stellenplan 2019: Ausweisung zweier zusätzlicher Planstellen

Die Ausweisung zweier neuer Planstellen im Stellenplan des Haushaltes 2019 kommt dem Erfordernis einer frühzeitigen Ausschreibung / Stellennachbesetzung insofern entgegen, als dass besagte Stellenausschreibungen in Kongruenz zum Stellenplan bereits mit Inkrafttreten des Haushaltes initiiert werden könnten und gegebenenfalls geeignete Nachfolger bereits im laufenden Jahr 2019 zur Verfügung stünden.

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2019 weist für den FB 5 –Stadtentwicklung- derzeit  Stellenanteil von 20,10 Stellen aus. Mit Annahme des Antrages der CDU-Ratsfraktion würde der Anteil auf 22,10 Stellen erhöht.

 

Die Jahrespersonalmehrkosten (Annahme TVöD EG 12) beliefen sich pro Stelle auf 89.100 Euro (Quelle: KGSt-Bericht Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2018/19)).

Mithin wäre der Personalkostenansatz jährlich um insgesamt 178.200 Euro zu erhöhen.

 

 

Unter der Annahme, dass beide Stellen im Jahr 2019 ab 01.10. (unter Berücksichtigung Anzeigeverfahren Haushalt, Stellenausschreibung, -besetzungsverfahren, Kündigungsfristen etc.) besetzt werden könnten, würden sich die Personalkosten des Jahres 2019 anteilig um insg. 44.550 Euro erhöhen.

 

Haushalt / Stellenplan 2020: Evaluierung Personalbedarf FB 5

Die zum Stellenplan 2019 vorgenommene Erhöhung des Stellenansatzes auf 22,10 Stellen sollte zunächst unverändert in den Stellenplan 2020 übernommen werden.

Eine im Jahre 2020 zu initiierende Evaluierung wird den Stellenbedarf des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung - in Abhängigkeit von der bis dahin erfolgten Entwicklung im Fachbereich und den sich stellenden Aufgaben 2020 ff ausweisen und Aufschluss darüber geben, ob die Möglichkeiten des Stellenplanes 2020 auszuschöpfen sind (d.h. Stellausschreibung/en und –besetzungen in 2020 durchzuführen sind) oder der Personalbedarf durch die in 2019 erfolgten Neueinstellungen bereits gedeckt bzw. teilweise gedeckt ist.

 

Die im Jahre 2020 vorzunehmende Stellenbemessung wird somit die seitens der BGE-Fraktion in der Sitzung des HFA am 12.02.2019 vorgetragenen Fragestellungen: - wie begründet sich der Mehrbedarf / ist der Mehrbedarf auf Dauer? - beantworten.

 

Haushalt / Stellenplan 2021: Ggf. Anpassung Stellenplan

Die Ergebnisse der Evaluierung des Stellenbedarfs im Jahr 2020 bilden die Grundlage für die Anzahl der auszuweisenden Stellen im Stellenplan 2021.

 

Die Option, im Jahr 2019 vier Planerstellen (unmittelbar nach Verabschiedung/Anzeige des Haushaltes 2019 die aufgrund des CDU-Antrages neu geschaffenen zwei Stellen und später im Jahr  die ohnehin vorgesehen zwei ab 2020 nach zu besetzenden Stellen) auszuschreiben und neu zu besetzen, wird als nicht durchführbar qualifiziert. Zum einen belegen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass die Bewerberlage die Auswahl von vier qualifizierten Mitarbeitern nicht hergibt. Darüber hinaus wäre die Einarbeitung aufgrund der derzeitigen Entwicklung innerhalb des Fachbereiches

Ø  Wechsel in der Fachbereichsleitung,

Ø  ein neuer Stadtplaner in Einarbeitung seit 01.11.2018,

Ø  ein neuer Architekt in Einarbeitung ab 01.04.2019,

Ø  ein neuer Stadtplaner (Ausschreibungsverfahren läuft aktuell) in Einarbeitung ab xx/2019)

unmöglich.

 

Angesichts der vorstehend skizzierten Entwicklung gestalten sich die Auswahl und Einarbeitung  zweier zusätzlicher Planer ab dem 01.10.2019 bereits als ambitioniertes Vorhaben.

 

Die Option, die zusätzlichen Stellen befristet für die Dauer von 5 Jahren besetzen zu wollen (Anregung BGE-Ratsfraktion in der Sitzung des HFA am 12.12.2019; Ausweisung von zwei KW-Vermerken, da Überprüfung im Jahre 2023 angebracht) stellt sich angesichts der Bewerbersituation aktuell ebenfalls nicht, da die Ausschreibung befristeter Ingenieurstellen angesichts der Bewerbersituation auf keine Resonanz stoßen würde.

Im Übrigen ist der in der Anregung der BGE-Ratsfraktion gefasste Inhalt unter Umständen auch das Ergebnis der vorstehend vorgeschlagenen Vorgehensweise „Einstellung zweier Planerstellen – Ausscheiden aus Altersgründen – Evaluation“.

 

Auswirkung auf vorliegenden Haushaltsplanentwurf

 

Bei entsprechendem Beschluss würde die vorgenannte Haushaltssatzung 

·    im § 1 der Gesamtbetrag der Aufwendungen um 44.450 € auf 77.398.849 € steigen,

·    der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit um 44.450 € auf 71.763.790 € steigen

·    im § 4 die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von bisher 1.573.274 € auf 1.617.724 (= Haushaltsfehlbetrag) steigen.

·          Die Finanzrechnungen (Ziff. 7.5 der Vorlage) verschlechtern sich 2020 auf -43.019 €,

            2021 auf -178.093 €, 2022 auf -177.363 €.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2019  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister