hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1.
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt
Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), hat
der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 75.781.125 EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 77.354.399
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.423.966 EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.719.340 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 9.225.290
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 24.605.276
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 10.694.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 1.950.552
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 10.694.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 16.764.000
EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.573.274 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 15.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der
Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 443
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie
außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen und
Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer
Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2.
den Stellenplan 2019
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
|
|
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
15.01.2019 |
Jugendhilfeausschuss |
14 |
0 |
1 |
|
|
|
|
|
22.01.2019 |
Schulausschuss |
10 |
2 |
3 |
|
|
|
|
|
23.01.2019 |
Sozialausschuss Budget 700 Budget 018 |
14 14 |
0 0 |
2 2 |
|
|
|
|
|
29.01.2019 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
17 |
0 |
4 |
|
|
|
|
|
12.02.2019 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 200 Budget 300 Budget 600 Budget 013 Budget 014 Budget 015 Budget 017 Gesamthaushalt |
16 15 16 16 15 15 16 17 14 |
0 0 3 0 2 0 0 0 4 |
3 4 0 3 2 4 3 2 1 |
26.02.2019 |
Rat |
|
|
|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2019 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 20.11.2018 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. In den folgenden Wochen im November und
Dezember 2018 wurden die einzelnen Fachbereichs-/Stabsstellenbudgets mit den
Schwerpunktsetzungen und Zielen durch die Budgetverantwortlichen den jeweiligen
Fachausschüssen vorgestellt. Im Januar und Februar 2019 erfolgten die
Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse
sind im Folgenden dargestellt.
1. Jugendhilfeausschuss
am 15.01.2019
Der Ausschuss
beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget
401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 10.729.896 Euro und im Finanzhaushalt
mit 10.726.823 Euro fest.
2. Schulausschuss
am 22.01.2019
Der
Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2018 und beschließt
diesen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und
„Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.978.656 Euro und im Finanzhaushalt auf
2.988.886 Euro fest. Im Rahmen der Beratung zum Produkt 1.100.08.01.01
„Sportförderung“ hat der Stadtsportbund ausführlich zu seinem Antrag auf
Erhöhung des Zuschusses vorgetragen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich
jetzt gegen eine Erhöhung des Zuschusses aus und regen eine zeitnahe
transparente Erörterung unter Beteiligung des SSB zur Klärung der strittigen
Fragen und eines höheren Bedarfes aus.
3. Sozialausschuss
am 23.01.2019
Der
Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss
beschließt bei 2 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.389.435 € und im Finanzhaushalt auf
2.384.282 € fest.
Daneben
berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Asyl und Integration“ In diesem
Zusammenhang, wird gleichzeitig über den Antrag der SPD-Ratsfraktion
entschieden, im Rahmen der Haushaltsberatung über den Förderantrag der Caritas
zur Unterstützung der Flüchtlings- und Sozialberatung vom 18.12.2018 zu
beraten. Bei 2 Enthaltungen beschließt der Ausschuss den vorgelegten
Budgetbeschluss zum Budget 018 und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt
auf 121.035 € und im Finanzhaushalt auf 120.691 € fest.
4. Ausschuss
für Stadtentwicklung am 29.01.2019
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 12
der Vorlage beigefügten Eingaben und Anträge. Bei 4 Enthaltungen beschließt der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das
Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.974.588 Euro und im
Finanzhaushalt auf 8.467.012 Euro fest zzgl. 15.000 € für
Outdoor-Fitness-Geräte im Rheinpark,
50.000 € für die Entwicklung zur behindertengerechten und
fahrradfreundlichen Stadt, 75.000 € Sondermittel an die KBE für Überarbeitungen
an der Rheinpromenade, 70.000 € Planungskosten für das Parkdeck am Kleinen Wall
sowie 4.700.000 € für die Haushaltsjahre 2020/2021 für den Bau des Parkdecks
bei einer Verpflichtungsermächtigung in 2019 in gleicher Höhe und 70.000 € für
eine Beleuchtung des Radweges Ostermayerstraße.
5. Haupt- und
Finanzausschuss am 12.02.2019
Der
Haupt- und Finanzausschuss berät zunächst über die folgenden Fachbereichs- / Stabstellenbudgets:
- Budget 100 - Fachbereich 1 - Zentrale
Dienste
Der HFA berät zusätzlich über die Einrichtung eines freien
WLANs in der Turnhalle des Willibord-Gymnasiums und empfiehlt dem Rat
einstimmig, für einmalige Aufwendungen 9.000 € und für laufende Aufwendungen
jährlich 1.500 € bereit zu stellen. Ansonsten wird das Gesamtbudget bei 3
Enthaltungen dem Rat zur Annahme empfohlen.
Der Ausschuss berät im Weiteren über die
Budgets
- Budget 200 - Fachbereich 2 – Finanzen
- Budget 300 - Fachbereich 3 – Immobilien
- Budget 600 - Fachbereich 6 –
Bürgerservice und Ordnung
- Budget 013 - Stabsstelle
Öffentlichkeitsarbeit
- Budget 014 - Stabsstelle Örtliche
Rechnungsprüfung
- Budget 015 - Gleichstellung
- Budget 017 - Stabsstelle Demografie
und
empfiehlt jeweils mehrheitlich ohne weitere Veränderungen dem Rat die Annahme
des vorgelegten Budgets mit dem jeweils ausgewiesenen Zuschussbedarf.
Aufgrund
des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion vom 06.02.2019 auf Einrichtung von
zwei zusätzlichen Stellen im Fachbereich 5 und angemeldetem Beratungsbedarf der
anderen Fraktionen wurde der vorgelegte neue Stellenplan 2019 zur Entscheidung ohne Empfehlung an den dem Rat
verwiesen.
Anschließend berät
der Haupt- und Finanzausschuss über die bisher nicht beratenen Eingaben und Anträge zum
Haushaltsentwurf 2019 und empfiehlt dem Rat
- bei 3 Enthaltungen mehrheitlich die bisher schon in den Entwurf
aufgenommene Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an den Eigenbetrieb KKK
um 25.000 €,
- bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen, die Stellungnahme der
Verwaltung zur Verpflichtung von Logistikunternehmen zur Bereitstellung
von Toilettenanlagen und Waschmöglichkeiten für LKW-Fahrer zur Kenntnis zu
nehmen,
- bei 3 Enthaltungen die Bereitstellung von 2.5000 € an den
Eigenbetrieb KKK zur Förderung theaterpädagogischer Angebote der
inklusiven Theatergruppe „Fanta 10“, der „Grenztheaterkinder“ und der
jungen Erwachsenengruppe im TiK,
- einstimmig die Bereitstellung von 15.000 € zur Ersatzpflanzung von
aus witterungs- und verkehrstechnischen Gründen abgängigen Bäumen im
Stadtgebiet.
Schließlich
empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 3
Gegenstimmen die Empfehlungen der Fachausschüsse und der zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen
zu den Budgets100, 200, 300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat zur Annahme.
Darüber hinaus
beschließt der HFA mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen die in der 1. Veränderungsliste aufgeführten
Veränderungen und Ergänzungen dem Rat zur Annahme.
Schließlich
empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich mit 14 Stimmen bei 4
Gegenstimmen und 1 Enthaltung dem Rat die Haushaltssatzung 2019 (Gesamthaushalt) einschließlich aller
zuvor beschlossenen Ergänzungen und Veränderungen.
6. Bürgerbeteiligung
und Einwendungen
Ab dem 21.11.2018
lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 öffentlich aus, wozu die Einwohner und
Abgabepflichtigen bis zum 07.01.2019 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb
des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen aus der Bürger- und
Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein.
7. Zusammenfassung
der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen
In der beiliegenden
Veränderungsliste (Anlage 1)
sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 14.02.2019) und die Beschlussempfehlungen der
Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag
eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse
sowie in der Vorabdotierung:
7.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 111.100 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 962.440 EUR
im
Finanzplan Verminderung der
Einzahlungen um 988.144 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 1.335.276 EUR
7.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0
EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 157.337 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 1.850 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 161.037 EUR
7.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der
Erträge um 130.738
EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 18.970 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 183.057
EUR
Erhöhung der
Auszahlungen um 18.970 EUR
7.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2019 nun eine Unterdeckung
von 1.573.274 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung
von 6.931.912 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen verringert
sich durch die Inanspruchnahme liquider Mittel zur
Investitionsausgabenfinanzierung um 3.388.000 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
erhöht sich um 2.135.000 Euro.
7.5 Finanzplanungsjahre
Die Ergebnisrechnung 2020 verschlechtert sich
von +2.022.664 € auf +1.925.994 €.
Die Finanzrechnung 2020 verschlechtert sich von +910.525 € auf +531 €.
Die Ergebnisrechnung 2021 verschlechtert
sich von +2.345.549 € auf +1.645.182 €.
Die Finanzrechnung 2021 verschlechtert sich von +995.881 € auf +7 €.
Die Ergebnisrechnung 2022 verschlechtert sich
von +2.015.523 € auf +1.950.489 €.
Die Finanzrechnung 2022 verschlechtert sich von +518.667 € auf +837
€.
7.6 Stellenplan
Der dem Haupt- und
Finanzausschuss am 12.02.2019 vorgelegte geänderte Stellenplan 2019 (Anlage 2) wurde wegen weiteren
Beratungsbedarfs über den CDU-Antrag zur Schaffung zweier zusätzlicher Stellen
im Fachbereich 5/Stadtentwicklung ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.
8. Eingaben und
Anträge
8.1 mit
bereits beschlossener Empfehlung
Die zeitnah
eingegangenen Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2019 wurden in den
voran gegangenen Fachausschüssen beraten und vom HFA am 12.02.2019 dem Rat zum
Beschluss empfohlen. Die Beschlussempfehlungen sind in die Vorlage
eingearbeitet.
8.2 noch
zu beraten und zu beschließen durch den Rat
Antrag XI 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 06.02.2019 (Anlage 3) an den Haupt- und
Finanzausschuss zur Schaffung von zwei
zusätzlichen Stellen im Fachbereich 5:
Der Antrag wurde in
der Sitzung des HFA am 12.02.2019 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur
Diskussion gestellt. Auch aufgrund hierzu erfolgter Anfragen und Anregungen der
BGE-Ratsfraktion wurde der Antrag ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mitte 2020 scheiden zwei Ingenieure des
Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung - altersbedingt aus dem Dienst der Stadt
Emmerich am Rhein aus. Die Initiierung einer frühzeitigen Stellenausschreibung
mit der Zielsetzung, beide Stellen bereits zu Beginn des Jahres 2020 adäquat zu
besetzen und somit eine ordnungsgemäße
Einarbeitung gewährleisten zu können, stand bereits vor der o.g. Antragstellung
auf der verwaltungsseitigen Agenda.
Vor dem Hintergrund des in der Sitzung des
HFA am 12.02.2019 formulierten Antrages der CDU-Ratsfraktion wird folgende
Verfahrensweise vorgeschlagen:
Haushalt
/ Stellenplan 2019: Ausweisung zweier zusätzlicher Planstellen
Die Ausweisung zweier neuer Planstellen im
Stellenplan des Haushaltes 2019 kommt dem Erfordernis einer frühzeitigen
Ausschreibung / Stellennachbesetzung insofern entgegen, als dass besagte Stellenausschreibungen
in Kongruenz zum Stellenplan bereits mit Inkrafttreten des Haushaltes initiiert
werden könnten und gegebenenfalls geeignete Nachfolger bereits im laufenden
Jahr 2019 zur Verfügung stünden.
Der Entwurf des Stellenplanes 2019 weist für
den FB 5 –Stadtentwicklung- derzeit
Stellenanteil von 20,10 Stellen aus. Mit Annahme des Antrages der
CDU-Ratsfraktion würde der Anteil auf 22,10 Stellen erhöht.
Die Jahrespersonalmehrkosten (Annahme TVöD
EG 12) beliefen sich pro Stelle auf 89.100 Euro (Quelle: KGSt-Bericht Kosten
eines Arbeitsplatzes (Stand 2018/19)).
Mithin wäre der Personalkostenansatz
jährlich um insgesamt 178.200 Euro zu erhöhen.
Unter der Annahme, dass beide Stellen im
Jahr 2019 ab 01.10. (unter Berücksichtigung Anzeigeverfahren Haushalt,
Stellenausschreibung, -besetzungsverfahren, Kündigungsfristen etc.) besetzt
werden könnten, würden sich die Personalkosten des Jahres 2019 anteilig um
insg. 44.550 Euro erhöhen.
Haushalt
/ Stellenplan 2020: Evaluierung Personalbedarf FB 5
Die zum Stellenplan 2019 vorgenommene
Erhöhung des Stellenansatzes auf 22,10 Stellen sollte zunächst unverändert in
den Stellenplan 2020 übernommen werden.
Eine im Jahre 2020 zu initiierende
Evaluierung wird den Stellenbedarf des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung - in
Abhängigkeit von der bis dahin erfolgten Entwicklung im Fachbereich und den
sich stellenden Aufgaben 2020 ff ausweisen und Aufschluss darüber geben, ob die
Möglichkeiten des Stellenplanes 2020 auszuschöpfen sind (d.h.
Stellausschreibung/en und –besetzungen in 2020 durchzuführen sind) oder der
Personalbedarf durch die in 2019 erfolgten Neueinstellungen bereits gedeckt
bzw. teilweise gedeckt ist.
Die im Jahre 2020 vorzunehmende
Stellenbemessung wird somit die seitens der BGE-Fraktion in der Sitzung des HFA
am 12.02.2019 vorgetragenen Fragestellungen: - wie begründet sich der
Mehrbedarf / ist der Mehrbedarf auf Dauer? - beantworten.
Haushalt
/ Stellenplan 2021: Ggf. Anpassung Stellenplan
Die Ergebnisse der Evaluierung des
Stellenbedarfs im Jahr 2020 bilden die Grundlage für die Anzahl der
auszuweisenden Stellen im Stellenplan 2021.
Die Option, im Jahr 2019 vier Planerstellen (unmittelbar nach
Verabschiedung/Anzeige des Haushaltes 2019 die aufgrund des CDU-Antrages neu
geschaffenen zwei Stellen und später
im Jahr die ohnehin vorgesehen zwei ab 2020 nach zu besetzenden
Stellen) auszuschreiben und neu zu besetzen, wird als nicht durchführbar
qualifiziert. Zum einen belegen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass die
Bewerberlage die Auswahl von vier qualifizierten Mitarbeitern nicht hergibt.
Darüber hinaus wäre die Einarbeitung aufgrund der derzeitigen Entwicklung
innerhalb des Fachbereiches
Ø
Wechsel in der Fachbereichsleitung,
Ø
ein neuer Stadtplaner in Einarbeitung seit
01.11.2018,
Ø
ein neuer Architekt in Einarbeitung ab 01.04.2019,
Ø
ein neuer Stadtplaner (Ausschreibungsverfahren
läuft aktuell) in Einarbeitung ab xx/2019)
unmöglich.
Angesichts der vorstehend skizzierten
Entwicklung gestalten sich die Auswahl und Einarbeitung zweier zusätzlicher Planer ab dem 01.10.2019
bereits als ambitioniertes Vorhaben.
Die Option, die zusätzlichen Stellen
befristet für die Dauer von 5 Jahren besetzen zu wollen (Anregung
BGE-Ratsfraktion in der Sitzung des HFA am 12.12.2019; Ausweisung von zwei
KW-Vermerken, da Überprüfung im Jahre 2023 angebracht) stellt sich angesichts
der Bewerbersituation aktuell ebenfalls nicht, da die Ausschreibung befristeter
Ingenieurstellen angesichts der Bewerbersituation auf keine Resonanz stoßen
würde.
Im Übrigen ist der in der Anregung der BGE-Ratsfraktion gefasste Inhalt
unter Umständen auch das Ergebnis der vorstehend vorgeschlagenen Vorgehensweise
„Einstellung zweier Planerstellen – Ausscheiden aus Altersgründen –
Evaluation“.
Auswirkung auf vorliegenden
Haushaltsplanentwurf
Bei
entsprechendem Beschluss würde die vorgenannte Haushaltssatzung
· im § 1 der Gesamtbetrag der Aufwendungen um 44.450 € auf
77.398.849 € steigen,
· der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit um 44.450 € auf 71.763.790 € steigen
· im § 4 die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von bisher
1.573.274 € auf 1.617.724 (= Haushaltsfehlbetrag) steigen.
· Die
Finanzrechnungen (Ziff. 7.5 der Vorlage) verschlechtern sich 2020 auf -43.019 €,
2021 auf
-178.093 €, 2022 auf -177.363 €.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister