Beschlussvorschlag

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie seiner zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 100, 200, 300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 31.01.2019 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzplanung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

3.   Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       75.673.425 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          77.120.999 EUR

 

im Finanzplan mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     71.316.266 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    71.485.940 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   9.225.290 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                24.535.776 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            10.499.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             1.950.552 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,

wird auf                                                                                                           10.499.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                      16.764.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                                                1.447.574 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                15.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018  wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        443 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

 

4.         den Stellenplan 2019

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

15.01.2019

Jugendhilfeausschuss

14

0

1

 

 

 

 

 

22.01.2019

Schulausschuss

10

2

3

 

 

 

 

 

23.01.2019

Sozialausschuss

Budget 700

Budget 018

 

14

14

 

0

0

 

2

2

 

 

 

 

 

29.01.2019

Ausschuss für Stadtentwicklung

17

0

4

 

 

 

 

 

12.02.2019

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 200

Budget 300

Budget 600

Budget 013

Budget 014

Budget 015

Budget 017

 

Gesamthaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

26.02.2019

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 20.11.2018 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. In den folgenden Wochen im November und Dezember 2018 wurden die einzelnen Fachbereichs-/Stabsstellenbudgets mit den Schwerpunktsetzungen und Zielen durch die Budgetverantwortlichen den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt. Im Januar und Februar 2019 erfolgten die Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Jugendhilfeausschuss am 15.01.2019

 

Der Ausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 10.729.896 Euro und im Finanzhaushalt mit 10.726.823 Euro fest.

 

 

2.

Schulausschuss am 22.01.2019

 

Der Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2018 und beschließt diesen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.978.656 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.988.886 Euro fest. Im Rahmen der Beratung zum Produkt 1.100.08.01.01 „Sportförderung“ hat der Stadtsportbund ausführlich zu seinem Antrag auf Erhöhung des Zuschusses vorgetragen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich jetzt gegen eine Erhöhung des Zuschusses aus und regen eine zeitnahe transparente Erörterung unter Beteiligung des SSB zur Klärung der strittigen Fragen und eines höheren Bedarfes aus.

 

 

3.

Sozialausschuss am 23.01.2019

 

Der Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss beschließt bei 2 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.389.435 € und im Finanzhaushalt auf 2.384.282 € fest.

 

Daneben berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Asyl und Integration“ In diesem Zusammenhang, wird gleichzeitig über den Antrag der SPD-Ratsfraktion entschieden, im Rahmen der Haushaltsberatung über den Förderantrag der Caritas zur Unterstützung der Flüchtlings- und Sozialberatung vom 18.12.2018 zu beraten. Bei 2 Enthaltungen beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss zum Budget 018 und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 121.035 € und im Finanzhaushalt auf 120.691 € fest.

4.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 29.01.2019

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 12 der Vorlage beigefügten Eingaben und Anträge. Bei 4 Enthaltungen beschließt der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.974.588 Euro und im Finanzhaushalt auf 8.467.012 Euro fest zzgl. 15.000 € für Outdoor-Fitness-Geräte im Rheinpark,  50.000 € für die Entwicklung zur behindertengerechten und fahrradfreundlichen Stadt, 75.000 € Sondermittel an die KBE für Überarbeitungen an der Rheinpromenade, 70.000 € Planungskosten für das Parkdeck am Kleinen Wall sowie 4.700.000 € für die Haushaltsjahre 2020/2021 für den Bau des Parkdecks bei einer Verpflichtungsermächtigung in 2019 in gleicher Höhe und 70.000 € für eine Beleuchtung des Radweges Ostermayerstraße.

 

5.

Haupt- und Finanzausschuss am 12.02.2019

 

Vor der Beratung über den Gesamthaushalt und seiner Beschlussempfehlung einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen an den Rat hat der Haupt- und Finanzausschuss über die folgenden Fachbereichs-/Stabstellenbudgets beraten:

 

Budget 100 – Fachbereich 1 – Zentrale Dienste

Budget 200 – Fachbereich 2 – Finanzen

Budget 300 – Fachbereich 3 – Immobilien

Budget 600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung

Budget 013 – Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Budget 014 – Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung

Budget 015 – Gleichstellung

Budget 017 – Stabsstelle Demographie

 

Die Beratungsergebnisse ergeben sich aus den in der heutigen Sitzung voran gegangenen Tagesordnungspunkten.

 

 

6.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Ab dem 21.11.2018 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 07.01.2019 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen aus der Bürger- und Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

 

7.

Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen

 

 

In der beiliegenden Veränderungsliste (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 31.01.2019) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse sowie in der Vorabdotierung:

 

7.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                               3.400 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               734.540 EUR

 

im Finanzplan              Verminderung der Einzahlungen um                       1.095.844 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                              1.037.876 EUR

 

7.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                       0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               151.837 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                     1.850 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 155.537 EUR

 

7.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           130.738 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                                 18.970 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                 183.057 EUR

                                    Erhöhung der Auszahlungen um                                  18.970 EUR

 

7.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2019 nun eine Unterdeckung von 1.447.574 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 6.931.712 Euro aus.

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen verringert sich durch die Inanspruchnahme liquider Mittel zur Investitionsausgabenfinanzierung um 3.583.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 2.135.000 Euro.

 

7.5       Finanzplanungsjahre

Die Ergebnisrechnung 2020   verschlechtert sich von 2.022.664 € auf 1.972.894 €.

Die Finanzrechnung    2020    verschlechtert sich von 910.525 € auf 431 €.

Die Ergebnisrechnung 2021   verschlechtert sich von 2.345.549 € auf 1.725.282 €.

Die Finanzrechnung    2021    verschlechtert sich von 995.881 € auf 107 €.

Die Ergebnisrechnung 2022   verbessert sich von 2.015.523 € auf 2.028.417 €.

Die Finanzrechnung    2022    verschlechtert sich von 518.667 € auf 765 €.

 

 

7.6       Stellenplan

 

Gegenüber dem Entwurf sind folgende Veränderungen eingetreten:

 

  • Umwandlung der Stelle „Archiv“ in EG 12 statt EG 11
    (Empfehlung des LVR)

 

  • Umwandlung diverser Stellen aufgrund Neubewertung bzw.

geänderter Vorgaben TVöD:

-       StSt14:      Stelle „Techn. Prüfer/in“ EG 12 statt EG 11

-       FB 1:          Stelle „Leiter/in des IT-Bereichs“ EG 12 statt EG 11

-       FB 1:          Stelle „Hauptverantw. Organisation“ EG 11 statt EG 10

-       FB 3:          2,0 Stellen Schulhausmeister EG 7 statt EG 6

-       FB 3:          Stelle „Ingenieur/in“ EG 12 statt EG 11

-       FB 4:          Stelle „Sachb. Schulverwaltung“ EG 9b statt EG 9a

-       FB 5:          Stelle „Stadtplanung“  (ohne Leitungsfunktion) EG 12 statt EG 13

-       FB 5:          Stelle „Architekt/in / Ingenieur/in“ Bauordnung EG 12 statt EG 11

-       FB 6:          Stelle „Sachb. ruhender Verkehr“ EG 9a statt EG 8

-       FB 7:          3,4 Stellen „UVG/Unterhaltsheranziehung“ EG 9c statt EG 9b

 

·         Wegfall Stellenanteile:
-    FB 6:          0,5-Stelle „Erzieher/in Kinderfeuerwehr“

 

·         Nachrichtlich: Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit:

Im Zuge der vorausschauenden Personalentwicklung im bautechnischen Bereich wurde erstmalig die Stelle einer/eines „Stadtbauoberinspektoranwärter/in“ (Beamtenverhältnis auf Widerruf) ausgewiesen.

 

 

Der geänderte Stellenplan für das Jahr 2019 ist komplett als Anlage 2 beigefügt.

 

 

8.         Eingaben und Anträge

 

Die folgenden Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2019 - bzw. solche zur Beratung und Entscheidung an die Haushaltsplanberatungen verwiesene - wurden bereits in die vorhergehenden Ausschussberatungen hinzugezogen (Nr. 8.1.1 bis 8.1.11) bzw. sind noch zu beraten und zu beschließen (Nr. 8.2.1 bis 8.2.4).

 

8.1       mit bereits beschlossener Empfehlung

 

8.1.1    Eingabe 10/2018 des CDU-Ortsverbandes Emmerich am Rhein-Mitte vom 04.06.2018 Auf Einrichtung eines öffentlichen städtischen WLAN in der Turnhalle des Willibrord-Gymnasiums. Nach Verweisung an den HFA hat dieser am 26.06.2018 nach nochmaliger Überprüfung der Kosten die endgültige Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen empfohlen.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis des HFA am 12.02.2019 zum Budget 100.

 

8.1.2    Eingabe 21/2018 des SPD-Ortsvereins Elten vom 17.10.2018 zur Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln zur Initiierung eines Entwicklungs-konzeptes für den Ortsteil Elten (EkE). Der Rat hat am 20.11.2018 die Entscheidung durch den ASE im Rahmen der Haushaltsplanberatungen empfohlen.

 

Ø  Der ASE hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratung zum Budget 500 derzeit die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2019 mehrheitlich abgelehnt.

 

8.1.3    Antrag XXXII der BGE-Fraktion vom 17.09.2018 auf Bereitstellung von  Haushaltsmitteln zur bedarfsgerechten Renovierung und dauerhaften Instandsetzung des „Haus im Park“. Nach Verweisung an den HFA hat dieser am 04.12.2018 eine endgültige Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen empfohlen.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 12.02.2019 (Budget 300).

 

8.1.4    Antrag XXXVIII 2018 der UWE-Ratsfraktion vom 08.10.2018 auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Anschaffung von Outdoor-Fitness-Geräten für den Rheinpark. Der Rat hat am 06.11.2018 den Antrag an den ASE  im Rahmen der Haushaltsplanberatungen verwiesen.

 

Ø  Der ASE hat am 29.01.2018 im Rahmen seiner Beratung zum Budget 500 bei 7 Enthaltungen beschlossen, 15.000 € für Outdoor-Fitness-Geräte im Rheinpark im Haushalt 2019 bereit zu stellen.

 

8.1.5    Antrag XLII 2018 der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2018 zur Bereitstellung von 50.000 € für die Entwicklung zur behindertengerechten und fahrradfreundlichen Stadt, Beantragung von Fördermitteln zur Nahmobilität und zur Bereitstellung von Mitteln für eine zeitnahe Luftmessung in der Innenstadt. Der Rat hat am 18.12.2018 den Antrag zur Beratung an den ASE verwiesen.    

 

Ø  Der ASE hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratung zum Budget 500 einstimmig die Bereitstellung von 50.000 € für die Entwicklung zur behindertengerechten und fahrradfreundlichen Stadt empfohlen.

 

8.1.6    Antrag XLIV 2018 der UWE-Ratsfraktion vom 28.11.2018 auf Einrichtung von weiteren, wettergeschützten Fahradstellplätzen/Fahrradständern an der Bushaltestelle Van-den-Bergh-Straße Richtung Kleve. Der Rat hat am 18.12.2018 den Antrag zur Beratung an den ASE verwiesen.

 

Ø  Der ASE hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratung zum Budget 500 einstimmig - zum jetzigen Zeitpunkt vor der Erstellung des Konzeptes zur Nahmobiliät - die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel abgelehnt.

 

8.1.7    Antrag XLVI 2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 auf Bereitstellung von 250.000 € zur Generalüberholung der Rheinpromenade.

 

Ø  Der ASE hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratung zum Budget 500 dem Rat empfohlen, für Überarbeitungen an der Rheinpromenade der KBE Sondermittel von 75.000 € bereit zu stellen.

 

8.1.8    Antrag XLVII 2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 zur Bildung eines Haushaltsansatzes von 3,0 Mio. € für den Bau eines mehrgeschossigen Parkhauses am Kleinen Wall.

 

Ø  Der ASE ist am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratungen zum Budget 500 dem Verwaltungsvorschlag gefolgt, die bisher schon eingestellten Planungskosten für das Parkdeck Willikensoord zusammenzufassen und auf insgesamt 70.000 € zu erhöhen, für das Jahr 2020 für den Bau des Parkdecks 3,0 Mio. € und für 2021  weitere 1,7 Mio. € einzustellen, mithin Investitionskosten von 4,7 Mio. €, für die im Haushalt 2019 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung erfolgt. 

 

8.1.9    Antrag XLVIII 2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 auf Errichtung einer ordentlichen Beleuchtung für den Fuß- und Radweg an der Ostermayerstraße mit Überprüfung der Querung in Höhe des Elsepaßweges sowie die Anlegung eines Radweges von der B 220 über das Kasernengrundstück bis zur neuen Kindertagesstätte.

 

Ø  Der ASE  hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratungen zum Budget 500 dem Rat empfohlen, für die Beleuchtung von der Ostermayerstraße bis zum Gnadentalweg 70.000 € bereit zu stellen und die Radwegkreuzung in Höhe des Elsepaßweges auf Verbesserungen zu überprüfen. Ebenso empfiehlt der Ausschuss, die Anlegung eines neuen Radweges auf ihre Umsetzbarkeit durch die Verwaltung zu prüfen.

 

8.1.10  Antrag XLIX 2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 zum Kauf des Bahnhofsgebäudes und Schaffung eines zweiten Bahnhofzugangs auf der Nordseite.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 12.02.2019 zum Budget 300.

 

8.1.11  Antrag IV 2019 der SPD-Ratsfraktion vom 03.01.2019 auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine großräumige Luftmessung auf dem Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Ø  Der ASE hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratungen zum Budget 500 beschlossen, wegen zahlreicher hierzu noch ungeklärter Fragen keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

 

8.2       noch zu beschließende Beschlussempfehlung an den Rat

 

Zu den folgenden Anträgen fand bisher keine Vorberatung im Rahmen von Fachbereichsbudgets statt. Haushaltswirksame Ergebnisse der noch zu erfolgenden Beratung konnten deshalb noch nicht in die Veränderungsliste (Anlage 1) mit aufgenommen werden und würde den Beschlussvorschlag Ziff. 8 über die Haushaltssatzung 2019 zusätzlich ändern.

 

8.2.1    Antrag XVI 2018 der SPD-Ratsfraktion vom 07.05.2018 auf Erhöhung des Zuschusses an den Eigenbetrieb KKK um 25.000 €  (Anlage 3):

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Antrag wurde vom Rat am 29.05.2018 an den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen verwiesen.

 

Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 25.000 € wurde bereits im Haushaltplanentwurf 2019 (Seiten 103/104) mit dem höheren Grundzuschuss von jetzt 675.000 € (bisher 650.000 €) umgesetzt.

 

8.2.2    Antrag L 2018 der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 18.12.2018 auf Verpflichtung von Logistikunternehmen für LKW-Fahrer Container mit Toilettenanlagen und Waschmöglichkeiten sowie Müllentsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und dies bei künftigen Ansiedlungen zur Bedingung zu machen (Anlage 4):

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die beantragte Bedingung ließe sich nur zivilrechtlich in einem Kaufvertrag aufnehmen. In nächster Zeit sind Grundstücksverkäufe der Stadt an Logistikunternehmen nicht erkennbar.

 

 

8.2.3    Antrag II 2019 der SPD-Ratsfraktion  vom 02.01.2019 Bereitstellung von 2.500 € zur Förderung der theaterpädagogischen Angebote der inklusiven Theatergruppe „Fanta 10“, der „Grenztheaterkinder“ und der jungen Erwachsengruppe im TiK (Anlage 5):

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Aufgaben der städtischen Kulturförderung werden durch den Eigenbetrieb Kultur, Künste, Kontakte wahrgenommen. Bei entsprechendem Beschluss käme eine Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Rahmen einer Erhöhung des städtischen Zuschusses an den Eigenbetrieb, Vorabdotierung Produkt 1.100.04.01.01 Kultur und Wissenschaft, in Betracht.   

 

8.2.4    Antrag VIII 2019 der SPD-Fraktion vom 15.01.2019 auf Bereitstellung von 20.000 € für Baum-Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet (Anlage 6):

 

            Beschlussvorschlag:

            Auch nach Rücksprache mit den KBE wird von Seiten der Verwaltung kein konkreter Bedarf für Ersatzpflanzungen nach Sturmschäden gesehen und vorgeschlagen, keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2019  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister