hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie
seiner zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den
sonstigen Fachbereichsbudgets 100, 200, 300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat
zur Annahme zu empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 31.01.2019 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der
Ergebnis- und in der Finanzplanung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.
3. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor
getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2019 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90), hat
der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 75.673.425 EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 77.120.999
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.316.266 EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.485.940 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 9.225.290
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 24.535.776
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 10.499.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 1.950.552
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 10.499.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 16.764.000
EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 1.447.574 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 15.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der
Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 443
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie
außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen und
Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer
Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
4. den Stellenplan 2019
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
|
|
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
15.01.2019 |
Jugendhilfeausschuss |
14 |
0 |
1 |
|
|
|
|
|
22.01.2019 |
Schulausschuss |
10 |
2 |
3 |
|
|
|
|
|
23.01.2019 |
Sozialausschuss Budget 700 Budget 018 |
14 14 |
0 0 |
2 2 |
|
|
|
|
|
29.01.2019 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
17 |
0 |
4 |
|
|
|
|
|
12.02.2019 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 200 Budget 300 Budget 600 Budget 013 Budget 014 Budget 015 Budget 017 Gesamthaushalt |
|
|
|
26.02.2019 |
Rat |
|
|
|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2019 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 20.11.2018 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. In den folgenden Wochen im November und
Dezember 2018 wurden die einzelnen Fachbereichs-/Stabsstellenbudgets mit den
Schwerpunktsetzungen und Zielen durch die Budgetverantwortlichen den jeweiligen
Fachausschüssen vorgestellt. Im Januar und Februar 2019 erfolgten die
Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am
15.01.2019 Der Ausschuss
beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für das
Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 10.729.896 Euro und im Finanzhaushalt
mit 10.726.823 Euro fest. |
|
|
2. |
Schulausschuss am 22.01.2019 Der
Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2018 und beschließt
diesen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und
„Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.978.656 Euro und im Finanzhaushalt auf
2.988.886 Euro fest. Im Rahmen der Beratung zum Produkt 1.100.08.01.01
„Sportförderung“ hat der Stadtsportbund ausführlich zu seinem Antrag auf
Erhöhung des Zuschusses vorgetragen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich
jetzt gegen eine Erhöhung des Zuschusses aus und regen eine zeitnahe
transparente Erörterung unter Beteiligung des SSB zur Klärung der strittigen
Fragen und eines höheren Bedarfes aus. |
|
|
3. |
Sozialausschuss am 23.01.2019 Der
Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss
beschließt bei 2 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.389.435 € und im Finanzhaushalt auf
2.384.282 € fest. Daneben
berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Asyl und Integration“ In diesem
Zusammenhang, wird gleichzeitig über den Antrag der SPD-Ratsfraktion
entschieden, im Rahmen der Haushaltsberatung über den Förderantrag der
Caritas zur Unterstützung der Flüchtlings- und Sozialberatung vom 18.12.2018
zu beraten. Bei 2 Enthaltungen beschließt der Ausschuss den vorgelegten
Budgetbeschluss zum Budget 018 und setzt den Zuschussbedarf im
Ergebnishaushalt auf 121.035 € und im Finanzhaushalt auf 120.691 € fest. |
4. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am
29.01.2019
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 12
der Vorlage beigefügten Eingaben und Anträge. Bei 4 Enthaltungen beschließt der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für
das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.974.588 Euro und
im Finanzhaushalt auf 8.467.012 Euro fest zzgl. 15.000 € für
Outdoor-Fitness-Geräte im Rheinpark, 50.000
€ für die Entwicklung zur behindertengerechten und fahrradfreundlichen Stadt,
75.000 € Sondermittel an die KBE für Überarbeitungen an der Rheinpromenade,
70.000 € Planungskosten für das Parkdeck am Kleinen Wall sowie 4.700.000 €
für die Haushaltsjahre 2020/2021 für den Bau des Parkdecks bei einer
Verpflichtungsermächtigung in 2019 in gleicher Höhe und 70.000 € für eine
Beleuchtung des Radweges Ostermayerstraße. |
5. |
Haupt- und Finanzausschuss am 12.02.2019 Vor der Beratung
über den Gesamthaushalt und seiner Beschlussempfehlung einschließlich
zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen an den Rat hat der Haupt- und
Finanzausschuss über die folgenden Fachbereichs-/Stabstellenbudgets beraten: Budget 100 –
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Budget
200 – Fachbereich 2 – Finanzen Budget
300 – Fachbereich 3 – Immobilien Budget
600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Budget
013 – Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Budget
014 – Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung Budget
015 – Gleichstellung Budget
017 – Stabsstelle Demographie Die
Beratungsergebnisse ergeben sich aus den in der heutigen Sitzung voran
gegangenen Tagesordnungspunkten. |
|
|
6. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen Ab dem 21.11.2018
lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 öffentlich aus, wozu die Einwohner
und Abgabepflichtigen bis zum 07.01.2019 Einwendungen erheben konnten.
Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen aus der Bürger- und
Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein. |
|
|
7. |
Zusammenfassung der bisherigen
Beschlüsse und Veränderungen
|
In der beiliegenden
Veränderungsliste (Anlage 1)
sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 31.01.2019) und die Beschlussempfehlungen der
Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag
eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse
sowie in der Vorabdotierung:
7.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 3.400 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 734.540 EUR
im
Finanzplan Verminderung der
Einzahlungen um 1.095.844 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 1.037.876 EUR
7.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0
EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 151.837 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 1.850 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 155.537 EUR
7.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der
Erträge um 130.738
EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 18.970 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 183.057
EUR
Erhöhung der
Auszahlungen um 18.970 EUR
7.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2019 nun eine Unterdeckung
von 1.447.574 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung
von 6.931.712 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen verringert
sich durch die Inanspruchnahme liquider Mittel zur
Investitionsausgabenfinanzierung um 3.583.000 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
erhöht sich um 2.135.000 Euro.
7.5 Finanzplanungsjahre
Die Ergebnisrechnung 2020 verschlechtert sich
von 2.022.664 € auf 1.972.894 €.
Die Finanzrechnung 2020 verschlechtert sich von 910.525 € auf 431 €.
Die Ergebnisrechnung 2021 verschlechtert
sich von 2.345.549 € auf 1.725.282 €.
Die Finanzrechnung 2021 verschlechtert sich von 995.881 € auf 107 €.
Die Ergebnisrechnung 2022 verbessert sich von
2.015.523 € auf 2.028.417 €.
Die Finanzrechnung 2022 verschlechtert sich von 518.667 € auf 765 €.
7.6 Stellenplan
Gegenüber dem Entwurf sind folgende Veränderungen eingetreten:
- Umwandlung der Stelle „Archiv“ in EG 12
statt EG 11
(Empfehlung des LVR)
- Umwandlung diverser Stellen aufgrund
Neubewertung bzw.
geänderter Vorgaben TVöD:
-
StSt14: Stelle
„Techn. Prüfer/in“ EG 12 statt EG 11
-
FB 1: Stelle
„Leiter/in des IT-Bereichs“ EG 12 statt EG 11
-
FB 1: Stelle
„Hauptverantw. Organisation“ EG 11 statt EG 10
-
FB 3: 2,0
Stellen Schulhausmeister EG 7 statt EG 6
-
FB
3: Stelle „Ingenieur/in“ EG 12 statt
EG 11
-
FB 4: Stelle
„Sachb. Schulverwaltung“ EG 9b statt EG 9a
-
FB 5: Stelle
„Stadtplanung“ (ohne Leitungsfunktion) EG
12 statt EG 13
-
FB 5: Stelle
„Architekt/in / Ingenieur/in“ Bauordnung EG 12 statt EG 11
-
FB 6: Stelle
„Sachb. ruhender Verkehr“ EG 9a statt EG 8
-
FB 7: 3,4
Stellen „UVG/Unterhaltsheranziehung“ EG 9c statt EG 9b
·
Wegfall
Stellenanteile:
- FB 6: 0,5-Stelle „Erzieher/in Kinderfeuerwehr“
·
Nachrichtlich:
Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit:
Im Zuge der vorausschauenden
Personalentwicklung im bautechnischen Bereich wurde erstmalig die Stelle
einer/eines „Stadtbauoberinspektoranwärter/in“ (Beamtenverhältnis auf Widerruf)
ausgewiesen.
Der geänderte Stellenplan für das Jahr
2019 ist komplett als Anlage 2
beigefügt.
8. Eingaben und
Anträge
Die folgenden
Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2019 - bzw. solche zur Beratung
und Entscheidung an die Haushaltsplanberatungen verwiesene - wurden bereits in
die vorhergehenden Ausschussberatungen hinzugezogen (Nr. 8.1.1 bis 8.1.11) bzw.
sind noch zu beraten und zu beschließen (Nr. 8.2.1 bis 8.2.4).
8.1 mit
bereits beschlossener Empfehlung
8.1.1 Eingabe 10/2018 des CDU-Ortsverbandes Emmerich am Rhein-Mitte vom 04.06.2018 Auf
Einrichtung eines öffentlichen städtischen WLAN
in der Turnhalle des Willibrord-Gymnasiums. Nach Verweisung an den HFA hat
dieser am 26.06.2018 nach nochmaliger Überprüfung der Kosten die endgültige
Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen empfohlen.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis des HFA am 12.02.2019 zum Budget 100.
8.1.2 Eingabe 21/2018 des SPD-Ortsvereins
Elten vom 17.10.2018 zur Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln
zur Initiierung eines Entwicklungs-konzeptes
für den Ortsteil Elten (EkE). Der Rat hat am 20.11.2018 die Entscheidung
durch den ASE im Rahmen der Haushaltsplanberatungen empfohlen.
Ø Der ASE hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratung zum Budget 500
derzeit die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in 2019 mehrheitlich abgelehnt.
8.1.3 Antrag XXXII der BGE-Fraktion vom 17.09.2018 auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur bedarfsgerechten Renovierung
und dauerhaften Instandsetzung des „Haus
im Park“. Nach Verweisung an den HFA hat dieser am 04.12.2018 eine
endgültige Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen empfohlen.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 12.02.2019 (Budget 300).
8.1.4 Antrag XXXVIII 2018 der UWE-Ratsfraktion vom 08.10.2018 auf Bereitstellung von
Haushaltsmitteln zur Anschaffung von Outdoor-Fitness-Geräten
für den Rheinpark. Der Rat hat am 06.11.2018 den Antrag an den ASE im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
verwiesen.
Ø
Der ASE
hat am 29.01.2018 im Rahmen seiner Beratung zum Budget 500 bei 7 Enthaltungen
beschlossen, 15.000 € für Outdoor-Fitness-Geräte im Rheinpark im Haushalt 2019
bereit zu stellen.
8.1.5 Antrag XLII 2018 der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2018 zur
Bereitstellung von 50.000 € für die Entwicklung
zur behindertengerechten und fahrradfreundlichen Stadt, Beantragung von
Fördermitteln zur Nahmobilität und zur Bereitstellung von Mitteln für eine
zeitnahe Luftmessung in der Innenstadt. Der Rat hat am 18.12.2018 den Antrag
zur Beratung an den ASE verwiesen.
Ø
Der ASE
hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratung zum Budget 500 einstimmig die
Bereitstellung von 50.000 € für die Entwicklung zur behindertengerechten und
fahrradfreundlichen Stadt empfohlen.
8.1.6 Antrag
XLIV 2018 der UWE-Ratsfraktion vom
28.11.2018 auf Einrichtung von weiteren, wettergeschützten Fahradstellplätzen/Fahrradständern an der Bushaltestelle Van-den-Bergh-Straße
Richtung Kleve. Der Rat hat am 18.12.2018 den Antrag zur Beratung an den ASE
verwiesen.
Ø
Der ASE
hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratung zum Budget 500 einstimmig - zum
jetzigen Zeitpunkt vor der Erstellung des Konzeptes zur Nahmobiliät - die
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel abgelehnt.
8.1.7 Antrag
XLVI 2018 der CDU-Ratsfraktion vom
13.12.2018 auf Bereitstellung von 250.000 € zur Generalüberholung der Rheinpromenade.
Ø
Der ASE
hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratung zum Budget 500 dem Rat empfohlen,
für Überarbeitungen an der Rheinpromenade der KBE Sondermittel von 75.000 € bereit zu stellen.
8.1.8 Antrag
XLVII 2018 der CDU-Ratsfraktion vom
13.12.2018 zur Bildung eines Haushaltsansatzes von 3,0 Mio. € für den Bau eines
mehrgeschossigen Parkhauses am Kleinen
Wall.
Ø
Der ASE
ist am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratungen zum Budget 500 dem
Verwaltungsvorschlag gefolgt, die bisher schon eingestellten Planungskosten für
das Parkdeck Willikensoord zusammenzufassen und auf insgesamt 70.000 € zu
erhöhen, für das Jahr 2020 für den Bau des Parkdecks 3,0 Mio. € und für
2021 weitere 1,7 Mio. € einzustellen,
mithin Investitionskosten von 4,7 Mio. €, für die im Haushalt 2019 eine
entsprechende Verpflichtungsermächtigung erfolgt.
8.1.9 Antrag
XLVIII 2018 der CDU-Ratsfraktion vom
13.12.2018 auf Errichtung einer ordentlichen Beleuchtung für den Fuß- und Radweg an der Ostermayerstraße mit Überprüfung der Querung in Höhe des Elsepaßweges sowie die Anlegung eines Radweges von der B 220 über das Kasernengrundstück
bis zur neuen Kindertagesstätte.
Ø
Der
ASE hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner
Beratungen zum Budget 500 dem Rat empfohlen, für die Beleuchtung von der
Ostermayerstraße bis zum Gnadentalweg 70.000 € bereit zu stellen und die
Radwegkreuzung in Höhe des Elsepaßweges auf Verbesserungen zu überprüfen.
Ebenso empfiehlt der Ausschuss, die Anlegung eines neuen Radweges auf ihre
Umsetzbarkeit durch die Verwaltung zu prüfen.
8.1.10 Antrag
XLIX 2018 der CDU-Ratsfraktion vom
13.12.2018 zum Kauf des Bahnhofsgebäudes
und Schaffung eines zweiten Bahnhofzugangs auf der Nordseite.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 12.02.2019 zum Budget 300.
8.1.11 Antrag
IV 2019 der SPD-Ratsfraktion vom
03.01.2019 auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine großräumige Luftmessung auf dem Gebiet
der Stadt Emmerich am Rhein.
Ø
Der ASE
hat am 29.01.2019 im Rahmen seiner Beratungen zum Budget 500 beschlossen, wegen
zahlreicher hierzu noch ungeklärter Fragen keine zusätzlichen Haushaltsmittel
bereitzustellen.
8.2 noch
zu beschließende Beschlussempfehlung an den Rat
Zu den folgenden
Anträgen fand bisher keine Vorberatung im Rahmen von Fachbereichsbudgets statt. Haushaltswirksame Ergebnisse der noch zu
erfolgenden Beratung konnten deshalb noch nicht in die Veränderungsliste
(Anlage 1) mit aufgenommen werden und würde den Beschlussvorschlag Ziff. 8 über
die Haushaltssatzung 2019 zusätzlich ändern.
8.2.1 Antrag XVI 2018 der SPD-Ratsfraktion vom 07.05.2018 auf Erhöhung des Zuschusses an den
Eigenbetrieb KKK um 25.000 € (Anlage 3):
Stellungnahme der Verwaltung
Der Antrag wurde vom Rat am 29.05.2018 an den Haupt- und
Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen verwiesen.
Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 25.000 € wurde bereits im
Haushaltplanentwurf 2019 (Seiten 103/104) mit dem höheren Grundzuschuss von
jetzt 675.000 € (bisher 650.000 €) umgesetzt.
8.2.2 Antrag L 2018 der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 18.12.2018 auf Verpflichtung
von Logistikunternehmen für LKW-Fahrer
Container mit Toilettenanlagen und Waschmöglichkeiten sowie
Müllentsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und dies bei künftigen
Ansiedlungen zur Bedingung zu machen (Anlage 4):
Stellungnahme der Verwaltung
Die beantragte Bedingung ließe sich nur zivilrechtlich in einem
Kaufvertrag aufnehmen. In nächster Zeit sind Grundstücksverkäufe der Stadt an
Logistikunternehmen nicht erkennbar.
8.2.3 Antrag II 2019 der SPD-Ratsfraktion vom
02.01.2019 Bereitstellung von 2.500 € zur Förderung
der theaterpädagogischen Angebote der inklusiven Theatergruppe „Fanta 10“,
der „Grenztheaterkinder“ und der jungen Erwachsengruppe im TiK (Anlage 5):
Stellungnahme der Verwaltung
Die Aufgaben der städtischen Kulturförderung werden durch den
Eigenbetrieb Kultur, Künste, Kontakte wahrgenommen. Bei entsprechendem
Beschluss käme eine Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Rahmen einer
Erhöhung des städtischen Zuschusses an den Eigenbetrieb, Vorabdotierung Produkt
1.100.04.01.01 Kultur und Wissenschaft, in Betracht.
8.2.4 Antrag
VIII 2019 der SPD-Fraktion vom
15.01.2019 auf Bereitstellung von 20.000 € für Baum-Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet (Anlage 6):
Beschlussvorschlag:
Auch
nach Rücksprache mit den KBE wird von Seiten der Verwaltung kein konkreter
Bedarf für Ersatzpflanzungen nach Sturmschäden gesehen und vorgeschlagen, keine
zusätzlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister