Betreff
Ergebnis der Überprüfung der Querung der Ostermayerstraße im Bereich Elsepaßweg sowie Prüfung der Machbarkeit eines möglichen zusätzlichen Radweges von der KITA „Räuberhöhle“ über das ehem. Kasernengelände und der Klever Straße (B220)
Vorlage
05 - 16 1850/2019
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Radweg an der Ostermayerstraße zwischen der Kreuzung B 220 / K16 bis zum Gnadentalweg mit einer Straßenbeleuchtung auszustatten.

 

Sachdarstellung:

 

Im Antrag XLVIII 2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 wurde die Verwaltung beauftragt den Fuß- und Radweg an der Ostermayerstraße mit einer ordentlichen Beleuchtung auszustatten, sowie die Querung in Höhe des Elsepaßweges zu überprüfen.

 

Weiterhin wurde die Verwaltung im selben Antrag beauftragt die Machbarkeit eines möglichen Radweges von der B220 über das Kasernengelände bis zur Einfahrt an der Kindertagesstätte zu prüfen.

 

Wenn diese Möglichkeit bestehen würde, sollte die Beleuchtung der Ostermayerstraße und Umbau der Querungsstelle an der Ostermayerstraße / Elsepaßweg entfallen.

 

Prüfung Querungshilfe Ostermayerstraße / Beleuchtung Ostermayerstraße

Am Mittwoch den 27. März 2019 wurde bei gutem Wetter (Trocken, 4-8 °C) eine Knotenpunktzählung an dem Knotenpunkt Ostermayerstraße / Moritz von Nassau Straße / Elsepaßweg durchgeführt und allgemein der Verkehr beobachtet. Eine Karte des Knotenpunktes finden Sie in der Anlage 2.

Es wurden alle Abbiegeströme, wie auch die Fußgänger- und Fahrradfahrerquerungen erfasst. Die Zählung wurde von 7:00 Uhr bis 9:30 Uhr morgens durchgeführt. Dabei hat sich als Spitzenstunde die Zeit von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr heraus gestellt.

 

Die meisten Pkw-Bewegung fanden auf der Ostermayerstraße in Richtung Klever Straße statt. Dort sind in der Spitzenstunde 281 Pkw gezählt worden. Gleichzeitig ist an der Querungsstelle der Ostermayerstraße eine Spitzenbelastung von 12 Fußgängern / Fahrradfahren pro Stunde gezählt worden.

 

Auch im Verkehrsgutachten vom 30.4.2015 ist die prognostizierte Verkehrsbelastung auf den oben angegebenen oben angegebenen Querschnitten an der Ostermayerstraße mit 282 Fahrzeugen pro Stunde angegeben.

 

Die Querungsstelle an der Ostermayerstraße ist wegen der Lage im Eingangsbereich der geschlossenen Ortschaft sowie des Tempolimits von 50 km/h als Ortsstraße nach der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) zu bewerten.

 

Die Notwendigkeit einer Querungsanlage für Fußgänger wird nach dem in Anlage 1 beigefügten Nomogramm bewertet. Die oben dargelegte Verkehrsbelastung wurde in das Nomogramm in roter Farbe eingetragen.

Die Verkehrsbelastungen sind hier bei so klein, dass sich die Werte kaum in das Nomogramm eintragen lassen.

 

Fazit der Bewertung der Situation nach der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt):

Gemäß den Richtlinien sind keine Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Mitteltrennung oder eine Einengung erforderlich.

 

 

Auch von der allgemeinen Beobachtung, die während der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:30 Uhr gemacht worden sind, sind keine Erkenntnisse erwachsen, die es rechtfertigen eine bauliche Maßnahme in Form zum Beispiel einer Mitteltrennung vorzunehmen.

 

Die Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer waren im Durchschnitt unter 10 Sekunden. Diese Wartezeit entspricht der besten Qualitätsstufe A. Die Radfahrer haben teilweise gar nicht angehalten, sondern sind im schleifenden Schnitt über die Kreuzung gefahren um den Wechsel des Radwegs von der einen Seite der Ostermayerstraße zur anderen Seite der Ostermayerstraße zu vollziehen.

 

Eine wesentliche Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung (50 km/h) der Kraftfahrzeuge konnte nicht beobachtet werden.

 

Weiterhin ist festgestellt worden, dass während der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:30 Uhr nur 1 Kind zu Fuß und 7 Kinder mit dem Fahrrad (auf einem Kindersitz des Elternfahrrades) zum Kindergarten gebracht wurden.

Kindergartenkinder werden nur begleitet zum Kindergarten gebracht und abgeholt. Insofern müssen Sie im Gegensatz zu Schulkindern nicht selbstständig die Straße queren.

 

Zur Zeit der Zählung war es nicht anders möglich den Kindergarten zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen als über die Ostermayerstraße. Demnächst wird die Moritz von Nassau Straße für den allgemeinen Verkehr geöffnet, so dass es möglich ist, dass Teile der Elternschaft nicht mehr diesen Weg nutzen werden, sondern aus Richtung des Nollenburger Weges kommen werden und die Zahl der Fußgängerquerung an der Ostermayerstraße deswegen noch abnehmen werden. (Siehe dazu Anlage 3)

 

Zur Zeit der Zählung war ebenfalls die Durchfahrt der Straße Am Busch zur der Klever Straße gesperrt. Somit ist bei der Zählung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Ostermayerstraße vorhanden gewesen.

 

So dass festzuhalten ist, dass die äußeren Randbedingung während des Zeitpunkts der Zählung eher eine erhöhte Verkehrsbelastung bewirkt haben.

 

Fazit aus der Verkehrsbeobachtung:

Auch aus Beobachtungen lässt sich keine Notwendigkeit wie zum Beispiel eine Mitteltrennung oder eine Einengung begründen.

 

 

Für die Errichtung einer Mittelinsel reicht die derzeitige Straßenbreite nicht aus. Sie müsste an der Stelle der Querungshilfe ca. 3 m verbreitert werden und davor und dahinter verzogen werden. Diese gesamte Verziehungslänge beträgt für 50 km/h 100 m. Die Kosten für die Errichtung einer Mittelinsel werden daher auf ca. 65.000 € geschätzt.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese Verziehung auf einem privaten Waldgrundstück befinden würde, so dass die Verwaltung von einem Grunderwerb abhängig wäre und auch der Wald umgewandelt und ein Ersatzwald aufgeforstet werden müsste.

 

 

Gesamtfazit der Prüfung der Errichtung einer Querungshilfe Ostermayerstraße / Beleuchtung Ostermayerstraße:

Von der Verwaltung wird empfohlen auf die Querungshilfe aus den oben genannten Gründen zu verzichten und, um jedoch die Sicherheit in der dunklen Jahreszeit zu erhöhen, die schon im Haushaltsplan aufgenommene Beleuchtung des Radweges der Ostermayerstraße zu errichten.

Die Kosten für die Beleuchtung wurden auf ca. 70.000 € geschätzt.

 

Weitere Entwicklung

Aktuell steht die B-Plan Änderung des Teilbereiches des B-Plans E 33/1, das ehemalige geplante Wohnen mit Pferd an. In diesem Zusammenhang und der damit verbunden verdichteten Wohnbebauung in diesem Gebiet wird derzeit noch ein aktualisiertes Verkehrsgutachten vom Erschließungsträger erstellt.

Die verkehrlichen Auswirkung dieser erhöhten Bebauung auf die Ostermayerstraße wird in diesem Prozess noch bewertet und ein erneuerter Erschließungsvertrag mit der Erschließungsgesellschaft abgeschlossen.

 

In diesen Erschließungsvertrag soll eine vertragliche Klausel aufgenommen werden, die den Erschließungsträger verpflichtet, eine Querungshilfe an der Ostermayerstraße zu errichten, sollte es sich aus den tatsächlich vorhanden Verkehrsströmen als notwendig erweisen.

 

 

Prüfung der Machbarkeit eines möglichen zusätzlichen Radweges von der KITA „Räuberhöhle“ über das ehem. Kasernengelände und der Klever Straße (B220)

Die Verwaltung ist nach Prüfung der Anlegung eines Radweges von der B220 über das ehemalige Kasernengrundstück zur Einfahrt an der Kindertagesstätte zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Radwegeführung nicht sinnvoll und möglich ist.

 

Die folgenden Gründe sprechen gegen die Errichtung dieses gewünschten Radweges:

 

-       Der Erschließungsträger ist Eigentümer der Flächen und ist nicht bereit diese für den Radweg erforderlichen Flächen an die Stadt Emmerich zu verkaufen.

 

-       Die Radwegeführung des CDU Antrags macht nur Sinn, wenn man im Bereich der Einmündung der s-Heerenberger Straße die Klever Straße sicher überqueren kann. Nur so wäre die Strecke, die circa 200 m kürzer ist, besser als die Strecke über die Ostermayerstraße. Eine sichere Querung ist aber nicht gegeben und kann auch nicht einfach hergestellt werden. Bei den Verkehrsstärken auf der Klever Straße wäre eine Querung an dieser Stelle aus den Aspekten der Sicherheit nur gleichwertig, wenn hierfür eine Lichtsignalanlage errichtet wird. Eine Lichtsignalanlage an dieser Stelle, in unmittelbarer Nähe der Lichtsignalanlage Klever Straße / Weseler Straße würde die jetzt schon auftretenden Staus auf der Klever Straße verstärken.

 

-       Der Anlage 2 können Sie entnehmen, dass es je nach Zielrichtung des Radfahrers sowieso sinnvoller wäre, wenn er über den Nollenburger Weg fährt.

 

-       Östlich der Klever Straße befinden sich mindestens drei weitere KiTa´s.

 

-       Westlich der KiTA Räuberhöhle befindet sich die nächste KiTa an der Georgstraße in Hüthum.

 

Fazit der Prüfung der Machbarkeit eines möglichen zusätzlichen Radweges von der KITA „Räuberhöhle“ über das ehem. Kasernengelände und der Klever Straße (B220)

Es ist damit zu rechnen, dass das Einzugsgebiet der KiTa Räuberhöhle vor allem in den neuen Siedlungsteilen „Waldparkviertel“, „Deutsche Reihenhaussiedlung“ und dem östlichen Bereich Hüthums liegen wird (siehe Anlage 4) und der im Antrag geforderte Radweg nicht in Abwägung aller Gesichtspunkte keinen wesentlichen Mehrwert mit sich bringt, um die KiTa sicher und schnell zu erreichen.

Deswegen sollte die Umsetzung dieser Radwegeverbindung nicht weiterverfolgt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. 70.000 € bei Produkt-Nrn.

5.4996000 und  7.780501.780

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 3.2

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter