Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den
Radweg an der Ostermayerstraße zwischen der Kreuzung B 220 / K16 bis zum
Gnadentalweg mit einer Straßenbeleuchtung auszustatten.
Sachdarstellung:
Im Antrag XLVIII
2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 wurde die Verwaltung beauftragt den
Fuß- und Radweg an der Ostermayerstraße mit einer ordentlichen Beleuchtung
auszustatten, sowie die Querung in Höhe des Elsepaßweges zu überprüfen.
Weiterhin wurde die Verwaltung im selben Antrag beauftragt die
Machbarkeit eines möglichen Radweges von der B220 über das Kasernengelände bis
zur Einfahrt an der Kindertagesstätte zu prüfen.
Wenn diese Möglichkeit bestehen würde, sollte die Beleuchtung der
Ostermayerstraße und Umbau der Querungsstelle an der Ostermayerstraße /
Elsepaßweg entfallen.
Prüfung
Querungshilfe Ostermayerstraße / Beleuchtung Ostermayerstraße
Am Mittwoch den 27. März 2019 wurde bei gutem Wetter (Trocken, 4-8 °C)
eine Knotenpunktzählung an dem Knotenpunkt Ostermayerstraße / Moritz von Nassau
Straße / Elsepaßweg durchgeführt und allgemein der Verkehr beobachtet. Eine
Karte des Knotenpunktes finden Sie in der Anlage 2.
Es wurden alle Abbiegeströme, wie auch die Fußgänger- und
Fahrradfahrerquerungen erfasst. Die Zählung wurde von 7:00 Uhr bis 9:30 Uhr
morgens durchgeführt. Dabei hat sich als Spitzenstunde die Zeit von 7:30 Uhr
bis 8:30 Uhr heraus gestellt.
Die meisten Pkw-Bewegung fanden auf der Ostermayerstraße in Richtung
Klever Straße statt. Dort sind in der Spitzenstunde 281 Pkw gezählt worden.
Gleichzeitig ist an der Querungsstelle der Ostermayerstraße eine
Spitzenbelastung von 12 Fußgängern / Fahrradfahren pro Stunde gezählt worden.
Auch im Verkehrsgutachten vom 30.4.2015 ist die prognostizierte
Verkehrsbelastung auf den oben angegebenen oben angegebenen Querschnitten an
der Ostermayerstraße mit 282 Fahrzeugen pro Stunde angegeben.
Die Querungsstelle an der Ostermayerstraße ist wegen der Lage im
Eingangsbereich der geschlossenen Ortschaft sowie des Tempolimits von 50 km/h
als Ortsstraße nach der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) zu
bewerten.
Die Notwendigkeit einer Querungsanlage für Fußgänger wird nach dem in
Anlage 1 beigefügten Nomogramm bewertet. Die oben dargelegte Verkehrsbelastung
wurde in das Nomogramm in roter Farbe eingetragen.
Die Verkehrsbelastungen sind hier bei so klein, dass sich die Werte kaum
in das Nomogramm eintragen lassen.
Fazit der Bewertung der Situation nach der
Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt):
Gemäß den Richtlinien sind keine Maßnahmen, wie zum Beispiel eine
Mitteltrennung oder eine Einengung erforderlich.
Auch von der allgemeinen Beobachtung, die während der Zeit von 7:00 Uhr
bis 9:30 Uhr gemacht worden sind, sind keine Erkenntnisse erwachsen, die es
rechtfertigen eine bauliche Maßnahme in Form zum Beispiel einer Mitteltrennung
vorzunehmen.
Die Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer waren im Durchschnitt unter
10 Sekunden. Diese Wartezeit entspricht der besten Qualitätsstufe A. Die
Radfahrer haben teilweise gar nicht angehalten, sondern sind im schleifenden
Schnitt über die Kreuzung gefahren um den Wechsel des Radwegs von der einen
Seite der Ostermayerstraße zur anderen Seite der Ostermayerstraße zu
vollziehen.
Eine wesentliche Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung (50 km/h) der
Kraftfahrzeuge konnte nicht beobachtet werden.
Weiterhin ist festgestellt worden, dass während der Zeit von 7:00 Uhr
bis 9:30 Uhr nur 1 Kind zu Fuß und 7 Kinder mit dem Fahrrad (auf einem Kindersitz
des Elternfahrrades) zum Kindergarten gebracht wurden.
Kindergartenkinder werden nur begleitet zum Kindergarten gebracht und
abgeholt. Insofern müssen Sie im Gegensatz zu Schulkindern nicht selbstständig
die Straße queren.
Zur Zeit der Zählung war es nicht anders möglich den Kindergarten zu Fuß
oder mit dem Fahrrad zu erreichen als über die Ostermayerstraße. Demnächst wird
die Moritz von Nassau Straße für den allgemeinen Verkehr geöffnet, so dass es
möglich ist, dass Teile der Elternschaft nicht mehr diesen Weg nutzen werden,
sondern aus Richtung des Nollenburger Weges kommen werden und die Zahl der
Fußgängerquerung an der Ostermayerstraße deswegen noch abnehmen werden. (Siehe
dazu Anlage 3)
Zur Zeit der Zählung war ebenfalls die Durchfahrt der Straße Am Busch
zur der Klever Straße gesperrt. Somit ist bei der Zählung ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen auf der Ostermayerstraße vorhanden gewesen.
So dass festzuhalten ist, dass die äußeren Randbedingung während des
Zeitpunkts der Zählung eher eine erhöhte Verkehrsbelastung bewirkt haben.
Fazit aus der Verkehrsbeobachtung:
Auch aus Beobachtungen lässt sich keine Notwendigkeit wie zum Beispiel
eine Mitteltrennung oder eine Einengung begründen.
Für die Errichtung einer Mittelinsel reicht die derzeitige Straßenbreite
nicht aus. Sie müsste an der Stelle der Querungshilfe ca. 3 m verbreitert
werden und davor und dahinter verzogen werden. Diese gesamte Verziehungslänge
beträgt für 50 km/h 100 m. Die Kosten für die Errichtung einer Mittelinsel
werden daher auf ca. 65.000 € geschätzt.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich diese Verziehung auf einem privaten
Waldgrundstück befinden würde, so dass die Verwaltung von einem Grunderwerb
abhängig wäre und auch der Wald umgewandelt und ein Ersatzwald aufgeforstet
werden müsste.
Gesamtfazit der Prüfung der Errichtung einer
Querungshilfe Ostermayerstraße / Beleuchtung Ostermayerstraße:
Von der Verwaltung wird empfohlen auf die Querungshilfe aus den oben
genannten Gründen zu verzichten und, um jedoch die Sicherheit in der dunklen
Jahreszeit zu erhöhen, die schon im Haushaltsplan aufgenommene Beleuchtung des
Radweges der Ostermayerstraße zu errichten.
Die Kosten für die Beleuchtung wurden auf ca. 70.000 € geschätzt.
Weitere Entwicklung
Aktuell steht die B-Plan Änderung des Teilbereiches des B-Plans E 33/1,
das ehemalige geplante Wohnen mit Pferd an. In diesem Zusammenhang und der
damit verbunden verdichteten Wohnbebauung in diesem Gebiet wird derzeit noch
ein aktualisiertes Verkehrsgutachten vom Erschließungsträger erstellt.
Die verkehrlichen Auswirkung dieser erhöhten Bebauung auf die
Ostermayerstraße wird in diesem Prozess noch bewertet und ein erneuerter
Erschließungsvertrag mit der Erschließungsgesellschaft abgeschlossen.
In diesen Erschließungsvertrag soll eine vertragliche Klausel
aufgenommen werden, die den Erschließungsträger verpflichtet, eine
Querungshilfe an der Ostermayerstraße zu errichten, sollte es sich aus den
tatsächlich vorhanden Verkehrsströmen als notwendig erweisen.
Prüfung der
Machbarkeit eines möglichen zusätzlichen Radweges von der KITA „Räuberhöhle“
über das ehem. Kasernengelände und der Klever Straße (B220)
Die Verwaltung ist nach Prüfung der Anlegung eines Radweges von der B220
über das ehemalige Kasernengrundstück zur Einfahrt an der Kindertagesstätte zu
dem Ergebnis gekommen, dass diese Radwegeführung nicht sinnvoll und möglich
ist.
Die folgenden Gründe sprechen gegen die Errichtung dieses gewünschten
Radweges:
-
Der Erschließungsträger ist Eigentümer der Flächen
und ist nicht bereit diese für den Radweg erforderlichen Flächen an die Stadt
Emmerich zu verkaufen.
-
Die Radwegeführung des CDU Antrags macht nur Sinn,
wenn man im Bereich der Einmündung der s-Heerenberger Straße die Klever Straße sicher überqueren kann. Nur so
wäre die Strecke, die circa 200 m kürzer ist, besser als die Strecke über die
Ostermayerstraße. Eine sichere Querung ist aber nicht gegeben und kann auch
nicht einfach hergestellt werden. Bei den Verkehrsstärken auf der Klever Straße
wäre eine Querung an dieser Stelle aus den Aspekten der Sicherheit nur
gleichwertig, wenn hierfür eine Lichtsignalanlage errichtet wird. Eine
Lichtsignalanlage an dieser Stelle, in unmittelbarer Nähe der Lichtsignalanlage
Klever Straße / Weseler Straße würde die jetzt schon auftretenden Staus auf der
Klever Straße verstärken.
-
Der Anlage 2 können Sie entnehmen, dass es je nach
Zielrichtung des Radfahrers sowieso sinnvoller wäre, wenn er über den
Nollenburger Weg fährt.
-
Östlich der Klever Straße befinden sich mindestens
drei weitere KiTa´s.
-
Westlich der KiTA Räuberhöhle befindet sich die
nächste KiTa an der Georgstraße in Hüthum.
Fazit der Prüfung der Machbarkeit eines möglichen
zusätzlichen Radweges von der KITA „Räuberhöhle“ über das ehem. Kasernengelände
und der Klever Straße (B220)
Es ist damit zu rechnen, dass das Einzugsgebiet der KiTa Räuberhöhle vor
allem in den neuen Siedlungsteilen „Waldparkviertel“, „Deutsche
Reihenhaussiedlung“ und dem östlichen Bereich Hüthums liegen wird (siehe Anlage
4) und der im Antrag geforderte Radweg nicht in Abwägung aller Gesichtspunkte
keinen wesentlichen Mehrwert mit sich bringt, um die KiTa sicher und schnell zu
erreichen.
Deswegen sollte die Umsetzung dieser Radwegeverbindung nicht
weiterverfolgt werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. 70.000 € bei Produkt-Nrn.
5.4996000 und 7.780501.780
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 3.2
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter