Betreff
Ergebnis der Überprüfung der Querung der Ostermayerstraße im Bereich Elsepaßweg sowie Prüfung der Machbarkeit eines möglichen zusätzlichen Radweges von der KITA „Räuberhöhle“ über das ehem. Kasernengelände und der Klever Straße (B220)
Vorlage
05 - 16 1850/2019/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Radweg an der Ostermayerstraße zwischen der Kreuzung B 220 / K16 bis zum Gnadentalweg mit einer Straßenbeleuchtung auszustatten.

 

Sachdarstellung :

 

Im Antrag XLVIII 2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 wurde die Verwaltung beauftragt den Fuß- und Radweg an der Ostermayerstraße mit einer ordentlichen Beleuchtung auszustatten, sowie die Querung in Höhe des Elsepaßweges zu überprüfen.

 

Weiterhin wurde die Verwaltung im selben Antrag beauftragt die Machbarkeit eines möglichen Radweges von der B220 über das Kasernengelände bis zur Einfahrt an der Kindertagesstätte zu prüfen.

 

Wenn diese Möglichkeit bestehen würde, sollte die Beleuchtung der Ostermayerstraße und Umbau der Querungsstelle an der Ostermayerstraße / Elsepaßweg entfallen.

 

In der Sitzung vom 07.05.2019 wurde die Verwaltung beauftragt die Machbarkeit zu prüfen und die damit verbunden Kosten für eine zusätzliche Rad-/ Gehwegverbindung an der südlichen Straßenseite der Ostermayerstraße von der Einmündung der Moritz-von-Nassau-Straße bis zur Kreuzung Weseler Straße / Klever Straße (B 220) zu ermitteln.

 

 

Prüfung der Machbarkeit eines Radweges an der südlichen Straßenseite der Ostermayerstraße

Damit dieser neue Geh- / Radweg errichtet werden kann, ist Grunderwerb in erheblichem Umfang von insgesamt drei Eigentümern erforderlich. Zur Ermittlung der Kosten und des erforderlichen Grunderwerbs wurde der folgende regelgerechte  Querschnitt gewählt.

 

      Trennstreifen zur Fahrbahn             Rad- / Gehweg                    Bankettstreifen

              Ostermayerstraße

                       1,75 m                                    2,50 m                                  0,50 m

 

Bei diesem Querschnitt und unter Beibehaltung des Straßenrandes der Ostermayerstraße ist ein Grunderwerb in Höhe von ca. 980 m² erforderlich. An welchen Stellen Grunderwerb nötig ist, kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Der gewählte Querschnitt stellt dabei die Minimallösung des Grunderwerbs dar. Er verläuft gemäß des vorgestellten Querschnittes im minimalen Abstand an dem Straßenrand der Ostermayerstraße entlang. Er berücksichtigt nicht, dass sich in diesem Bereich teilweise Wald und entlang der Gewerbebebauung Einzelbäume befinden, die zum größten Teil dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegen.

Im Bereich des geplanten Radwegs befindet sich auch ein Saugbrunnen zur Löschwasserversorgung, der umgelegt oder umgebaut werden müsste.

 

Einen Überblick über die Grünstruktur können Sie sich mit der Anlage 2 verschaffen.

 

Weiterhin würde der Radweg in die derzeitige Flächennutzung der Gewerbeflächen einwirken. Parkplätze müssten verlegt werden und könnten teilweise auch ersatzlos wegfallen müssen.

Negative Auswirkungen auf die Anfahrbarkeit der Zapfsäulen der Tankstelle sind auch wahrscheinlich.

 

Es würde bei diesem neuen Radweg die Querung der Ostermayerstraße und eine Querung an der Ampel Weseler Straße / Klever Straße entfallen und so die Sicherheit erhöhen. Gleichzeitig kommen aber die Querungen der stark frequentierten Ein- / Ausfahrten der Tankstelle und Gewerbeflächen hinzu, was sich negativ auf die Sicherheit der Nutzer auswirkt.

 

Zur Prüfung einer möglichen Verkaufsbereitschaft wird die Verwaltung mit den jeweiligen Eigentümern Kontakt aufnehmen.

 

Die Planungs- und Baukosten für den in Anlage 1 dargestellten Geh- / Radweg wurden auf ca. 280.000 € brutto geschätzt. Darin ist nicht der Grunderwerb, die Kosten für eine Waldumwandlung / Baumfällungen / Ersatzbepflanzungen, Anpassungen auf den Privatflächen oder die Verlegung des Löschbrunnens enthalten.

Ebenfalls sind keine Kosten für eine Beleuchtung des Radweges enthalten.

 

Wegen der hohen Baukosten und der Tatsache, dass der neue Geh- / Radweg die Zufahrten der Tankstelle / Gewerbeflächen kreuzt, wird von der Verwaltung bezweifelt, dass dieser neue Geh- / Radweg eine Verbesserung herbeiführt.

 

Gespräch mit einer Gruppenleiterin, den Elternvertreterinnen der KITA Räuberhöhle und einer Mitarbeiterin der AWO

Die Verwaltung hat sich am 23.05.2019 mit den Interessenvertreterinnen der KITA Räuberhöhle über die Problematik der Querung der Ostermayerstraße ausgetauscht, verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert und folgendes zum weiteren Vorgehen beschlossen.

 

Der Verwaltung wurde bei diesem Gespräch darauf hingewiesen, dass die Kinder die Ostermayerstraße nicht nur queren, sondern im Rahmen von wöchentlichen Exkursionen (ca. 40 Kinder mit Betreuer(innen)) zum angrenzenden Wald in Richtung Eichenallee unter Benutzung des gemeinsamen Geh- und Radweges der Ostermayerstraße, von der Moritz-von-Nassau-Straße bis zum Borgheeser Weg, längs entlanggehen. Auf dem Abschnitt zwischen der  Moritz-von-Nassau-Straße bis zum Gnadentalweg befindet sich nur ein schmaler Trennstreifen zwischen dem Geh- / Radweg und der Fahrbahn. Es wird dort die Gefahr gesehen, dass ein Kind auf die Straße laufen könnte.

Diese Problematik wird nur bis zur Fertigstellung der Bebauung des „Waldparkviertel“ existiert, weil dort eine neue sichere Verbindung von der KITA zum westlichen Wald (Eichenallee) errichtet wird.

Für die Übergangszeit wurde festgelegt, dass durch die Vertreter der Kindertagesstätte Kontakt zu dem Vorhabenträger aufgenommen wird und die Möglichkeit der Nutzung eines zur Ostermayerstraße parallel verlaufenden Weges auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne für die Dauer der Baumaßnahme zu erfragen.

Grundsätzlich wurde festgehalten, dass nach den Regelungen des § 3 Abs. 2a StVO vorgeschrieben ist, dass Fahrzeugführer ihr Fahrverhaltens in Bezug auf die Fahrgeschwindigkeit und auf die Bremsbereitschaft in der Nähe von Kindern anpassen müssen.

Als weiteres Ergebnis des Gesprächs mit den Vertretern der Kindertagesstätte wurde festgehalten, dass seitens der Verwaltung die Durchführung einer entsprechenden Messung geprüft wird, ob es in diesem Bereich regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.

Weiterhin soll zudem die Polizei um vermehrte Kontrolle in diesem Bereich gebeten werden.

 

Die Vertreter der Kindertagesstätte wünschen sich an der Ostermayerstraße Hinweisschilder, die auf die in der Nähe befindlichen Kita hinweisen und so die Kraftfahrer zu einem vorsichtigeren Fahrstil animieren sollen.

Da für die Anordnung der Verkehrszeichens 133 (Fußgänger), 136 (Kinder) und 138 (Radfahrer) nach StVO die rechtlichen Voraussetzungen fehlen, ist eine weitere Beschilderung an der Ostermayerstraße nicht vorgesehen.

Den Vertretern der Kindertagesstätte wurde die Aufstellung entsprechender Hinweisschilder, die optisch nicht denen der StVO gleichen und die nicht auf der öffentlichen Straßenfläche aufgestellt werden dürfen, freigestellt. Auch diesbezüglich wird seitens dieser der Kontakt zu dem Vorhabenträger aufgenommen.

 

Die neue Moritz-von-Nassau-Straße weist von der KITA zur Kreuzung mit der Ostermayerstraße ein Gefälle von 6 % auf.

Als weitere Maßnahme wurde seitens der Verwaltung die Prüfung der Anordnung einer Wegesperre auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg der Moritz-von-Nassau Straße in Richtung Ostermayerstraße zugesagt. Die Wegesperre soll vor der Querungsstelle der Ostermayerstraße installiert werden. Durch diese soll verhindert werden, dass die Radfahrer, die den gemeinsamen Geh- und Radweg nutzen, welcher in diesem Bereich ein Gefälle von 6 % zur Ostermayerstraße hin aufweist, ungebremst bzw. mit hoher Geschwindigkeit auf die Ostermayerstraße zufahren.

 

Vor der Verwaltung wurden in dem Gespräch die Ergebnisse der Verkehrszählung und -beobachtung erläutert und mitgeteilt, dass für die Verwaltung kein Erfordernis für eine bauliche Änderung in dem Kreuzungsbereich ersichtlich ist.

 

Weiterhin wurde auf die geplante Beleuchtung an der Ostermayerstraße hingewiesen, die die Situation in der dunklen Jahreszeit verbessern soll. Diese Beleuchtung wurde von den Vertreterinnen der KITA begrüßt. Es sollen die oben schon erläuterten Punkte die Situation (Polizeikontrolle, Verkehrs- und Geschwindigkeitserhebung, Hinweisschilder KITA, Wegesperre) zusätzlich verbessern und ansonsten keine weiteren Maßnahmen an der Kreuzung vorgenommen werden.

 

 

Gesamtfazit der Prüfung der Errichtung einer Querungshilfe Ostermayerstraße / Neuer Radweg südlich der Ostermayerstraße / Beleuchtung Ostermayerstraße:

Von der Verwaltung wird empfohlen aus den oben genannten Gründen auf einen neuen, südlich der Ostermayerstraße verlaufenden Geh- / Radweg zu verzichten. Das der Radweg, der über das ehemalige Kasernengelände in Richtung `s-Heerenberger Straße führen sollte und eine Querungshilfe an der Ostermayerstraße / Moritz-von-Nassau-Straße nicht sinnvoll ist, wurde schon in der Vorlage 05 - 16 1850/2019 in der ASE-Sitzung vom 07.05.2019 von der Verwaltung dargelegt.  

 

Um die Sicherheit in der dunklen Jahreszeit zu erhöhen, sollte die schon im Haushaltsplan aufgenommene Beleuchtung des Radweges der Ostermayerstraße errichtet werden.

Die Kosten für die Beleuchtung wurden auf ca. 70.000 € geschätzt.

 

Weitere Entwicklung

Aktuell steht die B-Plan Änderung des Teilbereiches des B-Plans E 33/1, das ehemalige geplante Wohnen mit Pferd an. In diesem Zusammenhang und der damit verbunden verdichteten Wohnbebauung in diesem Gebiet wird derzeit noch ein aktualisiertes Verkehrsgutachten vom Erschließungsträger erstellt.

Die verkehrlichen Auswirkung dieser erhöhten Bebauung auf die Ostermayerstraße wird in diesem Prozess noch bewertet und ein erneuerter Erschließungsvertrag mit der Erschließungsgesellschaft abgeschlossen.

 

In diesen Erschließungsvertrag soll eine vertragliche Klausel aufgenommen werden, die den Erschließungsträger verpflichtet eine Querungshilfe an der Ostermayerstraße zu errichten, sollte es sich aus den tatsächlich vorhanden Verkehrsströmen als notwendig erweisen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Produkt: 7.780501.780.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 3.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter