Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Radweg an der Ostermayerstraße
zwischen der Kreuzung B 220 / K16 bis zum Gnadentalweg mit einer
Straßenbeleuchtung auszustatten.
Sachdarstellung :
Im Antrag XLVIII 2018 der CDU-Ratsfraktion
vom 13.12.2018 wurde die Verwaltung beauftragt den Fuß- und Radweg an der
Ostermayerstraße mit einer ordentlichen Beleuchtung auszustatten, sowie die
Querung in Höhe des Elsepaßweges zu überprüfen.
Weiterhin wurde die Verwaltung im selben Antrag beauftragt die
Machbarkeit eines möglichen Radweges von der B220 über das Kasernengelände bis
zur Einfahrt an der Kindertagesstätte zu prüfen.
Wenn diese Möglichkeit bestehen würde, sollte die Beleuchtung der
Ostermayerstraße und Umbau der Querungsstelle an der Ostermayerstraße /
Elsepaßweg entfallen.
In der Sitzung vom 07.05.2019 wurde die Verwaltung beauftragt die
Machbarkeit zu prüfen und die damit verbunden Kosten für eine zusätzliche Rad-/
Gehwegverbindung an der südlichen Straßenseite der Ostermayerstraße von der
Einmündung der Moritz-von-Nassau-Straße bis zur Kreuzung Weseler Straße /
Klever Straße (B 220) zu ermitteln.
Prüfung der
Machbarkeit eines Radweges an der südlichen Straßenseite der Ostermayerstraße
Damit dieser neue Geh- / Radweg errichtet werden kann, ist Grunderwerb
in erheblichem Umfang von insgesamt drei Eigentümern erforderlich. Zur
Ermittlung der Kosten und des erforderlichen Grunderwerbs wurde der folgende
regelgerechte Querschnitt gewählt.
Trennstreifen zur Fahrbahn Rad- / Gehweg Bankettstreifen
Ostermayerstraße
1,75 m 2,50 m 0,50 m
Bei diesem Querschnitt und unter Beibehaltung des Straßenrandes der
Ostermayerstraße ist ein Grunderwerb in Höhe von ca. 980 m² erforderlich. An
welchen Stellen Grunderwerb nötig ist, kann der Anlage 1 entnommen werden.
Der gewählte Querschnitt stellt dabei die Minimallösung des Grunderwerbs
dar. Er verläuft gemäß des vorgestellten Querschnittes im minimalen Abstand an
dem Straßenrand der Ostermayerstraße entlang. Er berücksichtigt nicht,
dass sich in diesem Bereich teilweise Wald und entlang der Gewerbebebauung
Einzelbäume befinden, die zum größten Teil dem Schutz der Baumschutzsatzung
unterliegen.
Im Bereich des geplanten Radwegs befindet sich auch ein Saugbrunnen zur
Löschwasserversorgung, der umgelegt oder umgebaut werden müsste.
Einen Überblick über die Grünstruktur können Sie sich mit der Anlage 2
verschaffen.
Weiterhin würde der Radweg in die derzeitige Flächennutzung der
Gewerbeflächen einwirken. Parkplätze müssten verlegt werden und könnten
teilweise auch ersatzlos wegfallen müssen.
Negative Auswirkungen auf die Anfahrbarkeit der Zapfsäulen der
Tankstelle sind auch wahrscheinlich.
Es würde bei diesem neuen Radweg die Querung der Ostermayerstraße und
eine Querung an der Ampel Weseler Straße / Klever Straße entfallen und so die
Sicherheit erhöhen. Gleichzeitig kommen aber die Querungen der stark
frequentierten Ein- / Ausfahrten der Tankstelle und Gewerbeflächen hinzu, was
sich negativ auf die Sicherheit der Nutzer auswirkt.
Zur Prüfung einer möglichen Verkaufsbereitschaft wird die Verwaltung mit
den jeweiligen Eigentümern Kontakt aufnehmen.
Die Planungs- und Baukosten für den in Anlage 1 dargestellten Geh- /
Radweg wurden auf ca. 280.000 € brutto geschätzt. Darin ist nicht der
Grunderwerb, die Kosten für eine Waldumwandlung / Baumfällungen /
Ersatzbepflanzungen, Anpassungen auf den Privatflächen oder die Verlegung des
Löschbrunnens enthalten.
Ebenfalls sind keine Kosten für eine Beleuchtung des Radweges enthalten.
Wegen der hohen Baukosten und der Tatsache, dass der neue Geh- / Radweg
die Zufahrten der Tankstelle / Gewerbeflächen kreuzt, wird von der Verwaltung
bezweifelt, dass dieser neue Geh- / Radweg eine Verbesserung herbeiführt.
Gespräch mit einer
Gruppenleiterin, den Elternvertreterinnen der KITA Räuberhöhle und einer
Mitarbeiterin der AWO
Die Verwaltung hat sich am 23.05.2019 mit den Interessenvertreterinnen
der KITA Räuberhöhle über die Problematik der Querung der Ostermayerstraße
ausgetauscht, verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert und folgendes zum
weiteren Vorgehen beschlossen.
Der Verwaltung wurde bei diesem Gespräch darauf hingewiesen, dass die
Kinder die Ostermayerstraße nicht nur queren, sondern im Rahmen von
wöchentlichen Exkursionen (ca. 40 Kinder mit Betreuer(innen)) zum angrenzenden
Wald in Richtung Eichenallee unter Benutzung des gemeinsamen Geh- und Radweges
der Ostermayerstraße, von der Moritz-von-Nassau-Straße bis zum Borgheeser Weg,
längs entlanggehen. Auf dem Abschnitt zwischen der Moritz-von-Nassau-Straße bis zum Gnadentalweg
befindet sich nur ein schmaler Trennstreifen zwischen dem Geh- / Radweg und der
Fahrbahn. Es wird dort die Gefahr gesehen, dass ein Kind auf die Straße laufen
könnte.
Diese Problematik wird nur bis zur Fertigstellung der Bebauung des
„Waldparkviertel“ existiert, weil dort eine neue sichere Verbindung von der
KITA zum westlichen Wald (Eichenallee) errichtet wird.
Für die Übergangszeit wurde festgelegt, dass durch die Vertreter der
Kindertagesstätte Kontakt zu dem Vorhabenträger aufgenommen wird und die
Möglichkeit der Nutzung eines zur Ostermayerstraße parallel verlaufenden Weges
auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne für die Dauer der Baumaßnahme zu
erfragen.
Grundsätzlich wurde festgehalten, dass nach den Regelungen des § 3 Abs.
2a StVO vorgeschrieben ist, dass Fahrzeugführer ihr Fahrverhaltens in Bezug auf
die Fahrgeschwindigkeit und auf die Bremsbereitschaft in der Nähe von Kindern
anpassen müssen.
Als weiteres Ergebnis des Gesprächs mit den Vertretern der
Kindertagesstätte wurde festgehalten, dass seitens der Verwaltung die
Durchführung einer entsprechenden Messung geprüft wird, ob es in diesem Bereich
regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.
Weiterhin soll zudem die Polizei um vermehrte Kontrolle in diesem
Bereich gebeten werden.
Die Vertreter der Kindertagesstätte wünschen sich an der
Ostermayerstraße Hinweisschilder, die auf die in der Nähe befindlichen Kita
hinweisen und so die Kraftfahrer zu einem vorsichtigeren Fahrstil animieren
sollen.
Da für die Anordnung der Verkehrszeichens 133 (Fußgänger), 136 (Kinder)
und 138 (Radfahrer) nach StVO die rechtlichen Voraussetzungen fehlen, ist eine
weitere Beschilderung an der Ostermayerstraße nicht vorgesehen.
Den Vertretern der Kindertagesstätte wurde die Aufstellung
entsprechender Hinweisschilder, die optisch nicht denen der StVO gleichen und
die nicht auf der öffentlichen Straßenfläche aufgestellt werden dürfen,
freigestellt. Auch diesbezüglich wird seitens dieser der Kontakt zu dem Vorhabenträger
aufgenommen.
Die neue Moritz-von-Nassau-Straße weist von der KITA zur Kreuzung mit
der Ostermayerstraße ein Gefälle von 6 % auf.
Als weitere Maßnahme wurde seitens der Verwaltung die Prüfung der
Anordnung einer Wegesperre auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg der
Moritz-von-Nassau Straße in Richtung Ostermayerstraße zugesagt. Die Wegesperre
soll vor der Querungsstelle der Ostermayerstraße installiert werden. Durch
diese soll verhindert werden, dass die Radfahrer, die den gemeinsamen Geh- und
Radweg nutzen, welcher in diesem Bereich ein Gefälle von 6 % zur
Ostermayerstraße hin aufweist, ungebremst bzw. mit hoher Geschwindigkeit auf
die Ostermayerstraße zufahren.
Vor der Verwaltung wurden in dem Gespräch die Ergebnisse der
Verkehrszählung und -beobachtung erläutert und mitgeteilt, dass für die
Verwaltung kein Erfordernis für eine bauliche Änderung in dem Kreuzungsbereich
ersichtlich ist.
Weiterhin wurde auf die geplante Beleuchtung an der Ostermayerstraße
hingewiesen, die die Situation in der dunklen Jahreszeit verbessern soll. Diese
Beleuchtung wurde von den Vertreterinnen der KITA begrüßt. Es sollen die oben
schon erläuterten Punkte die Situation (Polizeikontrolle, Verkehrs- und
Geschwindigkeitserhebung, Hinweisschilder KITA, Wegesperre) zusätzlich
verbessern und ansonsten keine weiteren Maßnahmen an der Kreuzung vorgenommen
werden.
Gesamtfazit der Prüfung der Errichtung einer Querungshilfe
Ostermayerstraße / Neuer Radweg südlich der Ostermayerstraße / Beleuchtung
Ostermayerstraße:
Von der Verwaltung wird empfohlen aus den oben genannten Gründen auf
einen neuen, südlich der Ostermayerstraße verlaufenden Geh- / Radweg zu
verzichten. Das der Radweg, der über das ehemalige Kasernengelände in Richtung
`s-Heerenberger Straße führen sollte und eine Querungshilfe an der
Ostermayerstraße / Moritz-von-Nassau-Straße nicht sinnvoll ist, wurde schon in
der Vorlage 05 - 16 1850/2019 in der ASE-Sitzung vom
07.05.2019 von der Verwaltung dargelegt.
Um die Sicherheit in der dunklen Jahreszeit zu erhöhen, sollte die schon
im Haushaltsplan aufgenommene Beleuchtung des Radweges der Ostermayerstraße
errichtet werden.
Die Kosten für die Beleuchtung wurden auf ca. 70.000 € geschätzt.
Weitere Entwicklung
Aktuell steht die B-Plan Änderung des Teilbereiches des B-Plans E 33/1,
das ehemalige geplante Wohnen mit Pferd an. In diesem Zusammenhang und der
damit verbunden verdichteten Wohnbebauung in diesem Gebiet wird derzeit noch
ein aktualisiertes Verkehrsgutachten vom Erschließungsträger erstellt.
Die verkehrlichen Auswirkung dieser erhöhten Bebauung auf die
Ostermayerstraße wird in diesem Prozess noch bewertet und ein erneuerter
Erschließungsvertrag mit der Erschließungsgesellschaft abgeschlossen.
In diesen Erschließungsvertrag soll eine vertragliche Klausel
aufgenommen werden, die den Erschließungsträger verpflichtet eine Querungshilfe
an der Ostermayerstraße zu errichten, sollte es sich aus den tatsächlich
vorhanden Verkehrsströmen als notwendig erweisen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Produkt: 7.780501.780.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 3.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter