Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans E 33/1 - Kaserne -;
hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Beschluss zur Offenlage
Vorlage
05 - 16 1865/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Hinweise zur Beteiligung der Denkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.b)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur wasserrechtlichen Erlaubnis mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gefasst sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom 09.10.2018 bis einschließlich zum 09.11.2018 statt.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g. Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über die der Ausschuss für Stadtentwicklung unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.

 

I.   Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen abgeben.

 

II.  Anregungen aus der Beteiligung der Behörden

 

a) Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 05.11.2018

 

Zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange wird die Beteiligung des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim und des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege, Bonn sowie der zuständigen kommunalen Unteren Denkmalbehörde empfohlen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die kommunale Untere Denkmalbehörde wurde im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Die beiden anderen genannten Ämter wurden bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans E 33/1 –Kaserne- beteiligt, der durch dieses Verfahren geändert werden soll. Hier wurden keine Bedenken gegen die Planungen geäußert. Insgesamt werden so die Belange des Denkmalschutzes ausreichend gewürdigt.

 

b) Kreis Kleve, Untere Wasserbehörde, Schreiben vom 06.11.2018

 

Seitens der unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken bzgl. der 2. Änderung des Bebauungsplans Emmerich am Rhein Nr. E 33/1 –Kaserne-, sofern folgender Hinweis beachtet wird:

 

Vom zuständigen Bauträger ist ein separater Antrag für die Niederschlagsentwässerung der neu festgesetzten privaten Erschließungsstraße bei der der unteren Wasserbehörde zu beantragen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahme wird dem zuständigen Vorhabenträger zur Beachtung übergeben. Der Anregung wird insofern gefolgt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter