hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Hinweise zur Beteiligung der Denkmalpflege mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur wasserrechtlichen Erlaubnis mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf
zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- als Offenlegungsentwurf
und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 den Aufstellungsbeschluss
zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gefasst sowie die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
beschlossen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer
Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom
09.10.2018 bis einschließlich zum 09.11.2018 statt.
Im gleichen Zeitraum
wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g.
Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Im Rahmen dieser
Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über
die der Ausschuss für Stadtentwicklung unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.
I. Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine
Anregungen abgeben.
II. Anregungen aus der Beteiligung der Behörden
a)
Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 05.11.2018
Zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange wird die Beteiligung
des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim und des LVR-Amts für
Bodendenkmalpflege, Bonn sowie der zuständigen kommunalen Unteren
Denkmalbehörde empfohlen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die kommunale Untere
Denkmalbehörde wurde im Rahmen des Verfahrens beteiligt. Die beiden anderen
genannten Ämter wurden bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans E
33/1 –Kaserne- beteiligt, der durch dieses Verfahren geändert werden soll. Hier
wurden keine Bedenken gegen die Planungen geäußert. Insgesamt werden so die
Belange des Denkmalschutzes ausreichend gewürdigt.
b)
Kreis Kleve, Untere Wasserbehörde, Schreiben vom 06.11.2018
Seitens der unteren
Wasserbehörde bestehen keine Bedenken bzgl. der 2. Änderung des Bebauungsplans
Emmerich am Rhein Nr. E 33/1 –Kaserne-, sofern folgender Hinweis beachtet wird:
Vom zuständigen
Bauträger ist ein separater Antrag für die Niederschlagsentwässerung der neu
festgesetzten privaten Erschließungsstraße bei der der unteren Wasserbehörde zu
beantragen.
Stellungnahme der
Verwaltung
Die Stellungnahme
wird dem zuständigen Vorhabenträger zur Beachtung übergeben. Der Anregung wird
insofern gefolgt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter