Betreff
Verschiebung des Straßenausbaus Martinusstraße/Abteistraße Elten;
hier: Eingabe Nr. 5/2019 der Eigentümer der Häuser Martinus- und Abteistraße
Vorlage
05 - 16 1896/2019/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, Straßenausbaumaßnahmen so lange zu verschieben, bis seitens des Landtags abschließend über die Beitragserhebung nach § 8 KAG beraten wurde.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung werden Straßenausbaumaßnahmen dann zur Entscheidung vorgelegt, wenn eine Verschiebung aufgrund von anderweitigen Fördermitteln nicht ohne weiteres möglich ist.

 

Sachdarstellung :

 

Ausschuss für Stadtentwicklung

In der Sitzung am 18.06.2019 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung aufgrund von drei verschiedenen Anträgen zur Aufschiebung bzw. Aussetzung der Abrechnung von Straßenerneuerungsmaßnahmen die damalige Lage diskutiert. Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Landesregierung, vor der Sommerpause einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, beschloss der ASE, die Entscheidung über Straßenausbaumaßnahmen erst in der nächsten Sitzung nach der Sommerpause zu treffen. Inzwischen liegt ein Konzept der Landesregierung zum Umgang mit den Straßenausbaubeiträgen vor.

 

Landesgesetzgebung

In den letzten Wochen und Monaten gab es eine anhaltende Diskussion über die Abschaffung von Straßenbaubeiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG). Aktueller Anlass sind die Drucksachen 17/4115 (Gesetzentwurf der Fraktion der SPD vom 06.11.2018 „Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen“) sowie 17/4300 (Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vom 20.11.2018 „Straßenausbaubeiträge bürgerfreundlich gestalten“) im Landtag Nordrhein-Westfalen.

 

Am 07.06.2019 fand im Landtag NRW die durch den Bund der Steuerzahler erzwungene Expertenanhörung in öffentlicher Sitzung statt.

 

Darauf folge am 02.07.2019 eine Pressekonferenz der Fraktionsvorsitzenden aus CDU/FDP. Hier wurde bekannt gegeben, wie die Landesregierung künftig den Beitragszahler zu entlasten und die Mindereinnahmen der Kommunen zu kompensieren gedenkt.

 

Grundsatz des Entwurfs ist die Aufstellung eines Förderprogramms des Landes mit jährlicher Bereitstellung von 65 Mio. Euro im Landeshaushalt. Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahmen beantragt werden.

 

Die Kommune darf bei Inanspruchnahme der Fördermittel nicht mehr die bisher angewendete Mustersatzung für die Berechnung der Anliegerbeiträge heranziehen. Im Mittel reduzieren sich die Anliegerbeiträge auf ca. die Hälfte des heutigen Satzes.

 

Eine Kommune kann die Förderung nur für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen gemäß § 8 KAG beantragen, die nach dem 1.1.2018 begonnen haben. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des zuständigen Rates.

 

Der Landtag muss das Förderprogramm sowie die Haushaltsmittel genehmigen, bevor entsprechende Anträge gestellt werden können.

 

 

Vorschlag der Verwaltung

Insgesamt obliegt es somit der Kommune, für notwendige Maßnahmen Fördermittel zu beantragen. Die Anliegerbeiträge reduzieren sich somit für die Bürger entsprechend.

 

Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung grundsätzlich vor, Straßenausbaumaßnahmen so weit zu verschieben bis o. g. Fördermittel beantragt werden können.

 

Sollten jedoch anderweitige Fördermittel eine Verschiebung ohne weiteres nicht zulassen, soll der Ausschuss für Stadtentwicklung im Einzelfall über den Beginn einer Straßenausbaumaßnahme nach § 8 KAG entscheiden.

 

Es liegt bereits Förderzusage für den Ausbau der Nierenberger Straße / Duisburger Straße aus einem Straßenbauförderprogramm vor. Voraussetzung für die Zuwendung ist der Baubeginn in diesem Jahr. Durch die Fördermittel werden die kommunalen Eigenanteile gefördert. Bei Wegfall der Fördermittel wird der städtische Haushalt durch die Baumaßnahme mehr belastet. Seitens der Verwaltung wird mit der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt, welche Auswirkungen die neue Fördermöglichkeit auf den bestehenden Förderbescheid hat.

 

 

Eingabe Nr. 5/2019 der Eigentümer der Häuser Martinus- und Abteistraße

 

Der Eingabe wird durch den Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt. Der Ausbau der Martinus- und Abteistraße kann verschoben werden, bis die Fördermittel des Landes abgerufen werden können.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter