hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Entwurf des Erarbeitungsbeschlusses
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt die vorliegenden Ausführungen der Verwaltung zum
Entwurf der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) als Grundlage für
die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange von Seiten der
Stadt Emmerich am Rhein bis zum 30.09.2019 gegenüber der Bezirksregierung
Düsseldorf abzugebende Stellungnahme.
Sachdarstellung :
Verfahrensanlass
In der sogenannten
Rheinschiene, dem hoch verdichteten Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf und
ihrer Umgebung, sowie in den Oberzentren der Planungsregion des RPD ist der
Wohnraumbedarf bei ohnehin knappen Freiraumressourcen infolge deutlicher Veränderungen
in der Bevölkerungsentwicklung angestiegen. Aktuell ist die Bautätigkeit zu
gering, um den Wohnungsmarkt spürbar zu entspannen. Gleichzeitig steht dem
Wohnungsbedarf der Rheinschiene nach den Darstellungen im RPD nur ein
begrenztes Bauflächenpotenzial gegenüber, welches darüber hinaus teilweise nur
schwierig zu entwickeln ist.
Vor diesem
Hintergrund wurde das Verfahren zur 1. Änderung des im Jahre 2018 in Kraft
getretenen Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD)
eingeleitet, um mit einer Ausweisung weiterer Wohnbauflächen auf die
geschilderte Problematik zu reagieren und den Kommunen Alternativen für eine
kurzfristige Flächenentwicklung zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen
zusätzliche Flächen für den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) in einer
Größenordnung von rd. 1.500 ha innerhalb der Gesamtregion im RPD dargestellt
werden. Zur Ermittlung geeigneter Flächenalternativen erfolgt in diesem
Verfahren für die von den Kommunen vorgeschlagenen zusätzlichen
ASB-Ausweisungen ein Abgleich in Form eines Flächenrankings, welches
unterschiedliche Aspekte wie Erreichbarkeit und verkehrliche Anbindung,
ökologische Verträglichkeit, Infrastrukturausstattung, städtebauliche Vorgaben
und einen Brachflächenbonus zusammenführt und bewertet.
Als Ergebnis dieser
Bewertung ergibt sich in den sogenannten Flächensteckbriefen eine Beurteilung,
ob die Einzelflächen im RPD als Flächen für den regionalen oder lokalen Bedarf
dargestellt werden sollen oder ob infolge geringer Gesamtwertigkeit und Deckung
des lokalen Bedarfs auch bei evtl. Eignung zunächst keine zusätzliche
ASB-Darstellung vorgesehen wird.
Verfahrensstand
Über die
Durchführung des Verfahrens zur 1. RPD-Änderung wurde der Ausschuss für
Stadtentwicklung in einem frühen Verfahrensstand mit Vorlage 15-16 1728/2019 in
seiner Sitzung am 29.01.19 unterrichtet. Seinerzeit wurden die seitens der
Verwaltung mit der Regionalplanungsbehörde diskutierten Flächenoptionen
vorgestellt. Zwischenzeitlich hat ein zweites Kommunalgespräch mit der
Bezirksregierung und Verwaltung stattgefunden, in welchem die Vertreter der
Verwaltung angesichts sich abzeichnender Nichtberücksichtigung ihrer Flächen
das Interesse der Stadt an zusätzlicher ASB-Darstellung für eine flexiblere
Flächenentwicklung vertreten haben.
Der Regionalrat hat
am 27.06.19 den Beschluss zur Erarbeitung des Regionalplans in der Fassung der
1. Änderung gemäß § 19 Landesplanungsgesetz gefasst. Der Entwurf der
Regionalplanänderung liegt derzeit bis zum 30.09.19 einschließlich öffentlich
aus. Gleichzeitig ist den an dem Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange in diesem Zeitraum die Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben worden.
Die Gesamtunterlagen
des ausliegenden Entwurfes der 1. Regionalplanänderung können auf der Homepage
der Bezirksregierung Düsseldorf unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpdaenderungen/01rpdaen.html.
Die Belange der Stadt
Emmerich am Rhein betreffender Inhalt des Änderungsentwurfes
Die vier seitens der
Stadt Emmerich am Rhein vorgeschlagenen zusätzlichen Flächen sind im Entwurf
der 1. Regionalplanänderung als „für den regionalen Bedarf nicht geeignet“
bewertet worden und sollen somit nicht als zukünftige ASB-Flächen in den
Regionalplan aufgenommen werden.
Stellungnahme der Stadt
Emmerich am Rhein
Vor dem Hintergrund
der absehbaren schrittweisen Auslastung vorhandener Flächen wie beispielsweise
dem ehemaligen Kasernenstandort in näherer Zukunft, ist die Ausweisung von
weiteren ASB-Flächen im Rahmen der Regionalplanänderung weiterhin als sinnvoll
zu erachten.
Ziel der Stadt
Emmerich sollte es sein, möglichst noch weitere Flächen für den allgemeinen
Siedlungsbereich darzustellen, um in den nächsten 15 bis 20 Jahren
Handlungsspielräume für die Siedlungsentwicklung zu erhalten und nicht auf die
beiden Hauptflächendarstellungen für ASB im RPD nordöstlich des zentralen
Siedlungsbereiches und beiderseits der Bahnlinie zwischen Emmerich und der
zentralen Ortslage von Hüthum beschränkt zu sein. Hierdurch soll einerseits
langfristige Flexibilität in der Bauleitplanung gesichert werden und
andererseits sollen Spekulationsanreize auf wenige vorhandene landesplanerisch
vorgegebene Entwicklungsflächen vermindert werden.
Die zeitliche
Entwicklung der aktuellen großflächigen ASB-Reservedarstellung im Bereich
Hüthum (Laarfeld) durch kommunale Bauleitplanung wird darüber hinaus durch die
Ausbaumaßnahme des dritten Bahngleises (BETUWE) der Bahn wesentlich
beeinflusst. Die bereits jetzt eingetretene höhere Frequentierung der
bestehenden Bahntrasse durch Güterverkehr hat zu einer erheblichen
Mehrbelastung der angrenzenden Flächen durch Schallimmissionen bis hin zum
Schwellenwert der Gesundheitsgefährdung geführt. Hiervon betroffen sind
wesentliche Teilflächen der bezeichneten ASB-Bereiche. Aktive
Schallschutzmaßnahmen werden aber erst mit Realisierung der Ausbaumaßnahme der
Bahn erfolgen, deren zeitliche Ausführung bei dem derzeitigen Planungsstand der
Maßnahme und der sich abzeichnenden Reihenfolge der Verwirklichung der Einzelausbauabschnitte
nicht konkret bestimmt werden kann und voraussichtlich noch einige Jahre dauern
wird. Von daher ist von einer langfristigen Blockade der
Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Hüthumer ASB-Flächen auszugehen, was
die Einschätzung der Landesplanungsbehörde, dass der Basisbedarf für die Stadt
Emmerich im gültigen RDP umfänglich erfüllt sei, relativiert.
Vor diesem
Hintergrund wird die Notwendigkeit gesehen, weitere Entwicklungsoptionen, die
zeitnaher umgesetzt werden könnten, im Rahmen anhängigen RPD-Änderung zu
erlangen. Daher soll angeregt werden, die Vorschlagsflächen ganz oder zumindest
teilweise als Allgemeinen Siedlungsbereich zu definieren. Insbesondere die
Flächen KLE_EMM_01 und KLE_EMM_02 in Elten zwischen Zevenaarer Straße und
Stokkumer Straße, die auch schon bei der Aufstellung des Regionalplans seitens
der Stadt Emmerich eingefordert wurden, sind im Regionalplan bereits als
Sondierungsflächen für weitere ASB Darstellungen enthalten. Da für eine
Entwicklung dieser Flächen ohnehin eine Regionalplanänderung erforderlich
würde, soll der Fokus einer Aufnahme in die ASB-Darstellungen bereits im Rahmen
der 1. Änderung gelegt werden. Demgegenüber ist die Entwicklung der Fläche
KLE_EMM_03 im Norden von Elten an der Zevenaarer Straße als nachrangig zu
betrachten, auch wenn eine Vorhaltung weiterer Flächenpotenziale vom Grundsatz
her positiv zu beurteilen wäre.
Dies trifft auch auf
die Vorschlagsfläche angrenzend an den zentralen Emmericher Siedlungsbereich
KLE_EMM_04 nördlich der Weseler Straße, westlich der Speelberger Straße zu, die
aufgrund der anderen räumlichen (insbesondere naturschutzfachlichen) Belange
als alleinige Eignungsfläche identifiziert wurde und zukünftig zur Arrondierung
der Hauptortslage dienen könnte.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter