hier: Eingabe Nr. 7/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und lehnt den Antrag des Petenten der Eingabe an den Rat vom 07.05.2019 zum
jetzigen Zeitpunkt ab.
Sachdarstellung :
Mit seiner Eingabe
an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein vom 07. Mai 2019 hat ein Emmericher
Bürger beantragt, dass die Stadt unbefristet zweckgebundene Mittel zur
Finanzierung von Maßnahmen zum Ansatz „Inklusion in der Schule nach der Schule“
für die sechs Grundschulen zur Verfügung stellt.
Die Verwaltung hat sich intensiv mit dem Thema befasst und auseinander
gesetzt. Bei der Schulleiterdienstbesprechung vom 28.05.2019 ist das Thema auf
der Tagesordnung gewesen und es hat ein umfassender Austausch mit den
Schulleitungen stattgefunden.
Von Seiten der Schulleitungen spricht nichts gegen eine inklusive
Beschäftigung an Ihren Schulen. Sie selbst sehen sich jedoch außerstande, die
erforderliche Betreuung eines Behinderten außerhalb der Schülerschaft zu gewährleisten.
Die Verwaltung unterstützt die Schulen auch bei Ihrer Aussage, dass die
Inklusion von Schülerinnen und Schülern bereits eine ausreichende
Herausforderung darstellt.
Des Weiteren sind Gespräche mit dem Geschäftsführer der Lebenshilfe
sowie dem Leiter und Beauftragter für Akquise und Integration der Lebenshilfe –
Werkstätten Unterer Niederrhein) aus Rees-Groin geführt worden.
Die Lebenshilfe arbeitet seit mehr als 50 Jahren mit behinderten
Menschen und bietet nicht nur in drei Werkstätten in Rees-Groin,
Wesel-Obrighoven und Alpen-Veen in verschiedenen Fachrichtungen an, sondern
vermittelt und betreut auch behinderte Personen außerhalb dieser Einrichtungen.
Derzeit arbeiten ca. 50 Mitarbeiter außerhalb der Werkstätten, z.T. in sog.
Betriebsintegrierten Arbeitsplätzen (BiAP). Die Mitarbeiter der Lebenshilfe
sind in erster Linie Rehabilitanden und in einem arbeitnehmerähnlichen
Arbeitsverhältnis. Voraussetzung für einen Betriebsintegrierten Arbeitsplatz
ist, dass alles passt. Ist eine Passgenauigkeit gegeben und alle Seiten haben
einen Vorteil bei diesem Arbeitsmodell, so kann es umgesetzt werden. Zurzeit
hat die Lebenshilfe von mehr als 10 Unternehmen am unteren Niederrhein die
Bereitschaft Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz anzubieten. Hierzu
gibt es aktuell keine passenden Interessenten, auf der anderen Seite suchen
auch Mitarbeiter einen Außenarbeitsplatz für die es das passende Unternehmen
noch nicht gibt.
Die Auswahl der Personen, die in Betrieben, bei Behörden, an
Krankenhäusern, etc. arbeiten umfasst eine sorgfältige Auswahl. Ein großer Teil
der betreuten Personen ist nicht in der Lage so selbständig zu arbeiten, dass
ein Außenarbeitsplatz für die Person sinnvoll und für den Anstellungsträger in
einem vertretbaren Rahmen bleibt. Derzeit gibt es ein deutlich großes Angebot
an Stellen außerhalb der Einrichtungen; die meisten Nachfragen können nicht
bedient werden.
Wichtig für die Lebenshilfe ist es, dass der Arbeitsplatz für beide
Seiten sinnvoll besetzt werden kann.
Für die angedachten Helferstellen in den Emmericher Grundschulen hat die
Lebenshilfe aktuell keine interessierten Mitarbeiter/-innen bei denen eine
Passgenauigkeit gegeben ist. Sie würden die Idee jedoch gerne im Gedächtnis
behalten und im Bedarfsfall darauf zurückkommen.
Die Beschäftigung einer behinderten Person im Rahmen eines Werkvertrages
könnte derzeit somit nur an der Seite einer Mitarbeiterin oder eines
Mitarbeiters der Stadt erfolgen. Damit durch die Anstellung einer behinderten
Person insgesamt keine zusätzliche Belastung entsteht, muss die anzustellende
Person einen höheren Grad an Selbständigkeit besitzen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die vorgestellten
Maßnahmen haben keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister