Betreff
Ansatz zur Ermöglichung der "Inklusion in der Schule nach der Schule" in finanzieller und organisatorischer Hinsicht:
hier: Eingabe Nr. 7/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 16 1954/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag des Petenten der Eingabe an den Rat vom 07.05.2019 zum jetzigen Zeitpunkt ab.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

Mit seiner Eingabe an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein vom 07. Mai 2019 hat ein Emmericher Bürger beantragt, dass die Stadt unbefristet zweckgebundene Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen zum Ansatz „Inklusion in der Schule nach der Schule“ für die sechs Grundschulen zur Verfügung stellt.

 

Die Verwaltung hat sich intensiv mit dem Thema befasst und auseinander gesetzt. Bei der Schulleiterdienstbesprechung vom 28.05.2019 ist das Thema auf der Tagesordnung gewesen und es hat ein umfassender Austausch mit den Schulleitungen stattgefunden.

 

Von Seiten der Schulleitungen spricht nichts gegen eine inklusive Beschäftigung an Ihren Schulen. Sie selbst sehen sich jedoch außerstande, die erforderliche Betreuung eines Behinderten außerhalb der Schülerschaft zu gewährleisten. Die Verwaltung unterstützt die Schulen auch bei Ihrer Aussage, dass die Inklusion von Schülerinnen und Schülern bereits eine ausreichende Herausforderung darstellt.

 

Des Weiteren sind Gespräche mit dem Geschäftsführer der Lebenshilfe sowie dem Leiter und Beauftragter für Akquise und Integration der Lebenshilfe – Werkstätten Unterer Niederrhein) aus Rees-Groin geführt worden.

 

Die Lebenshilfe arbeitet seit mehr als 50 Jahren mit behinderten Menschen und bietet nicht nur in drei Werkstätten in Rees-Groin, Wesel-Obrighoven und Alpen-Veen in verschiedenen Fachrichtungen an, sondern vermittelt und betreut auch behinderte Personen außerhalb dieser Einrichtungen. Derzeit arbeiten ca. 50 Mitarbeiter außerhalb der Werkstätten, z.T. in sog. Betriebsintegrierten Arbeitsplätzen (BiAP). Die Mitarbeiter der Lebenshilfe sind in erster Linie Rehabilitanden und in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis. Voraussetzung für einen Betriebsintegrierten Arbeitsplatz ist, dass alles passt. Ist eine Passgenauigkeit gegeben und alle Seiten haben einen Vorteil bei diesem Arbeitsmodell, so kann es umgesetzt werden. Zurzeit hat die Lebenshilfe von mehr als 10 Unternehmen am unteren Niederrhein die Bereitschaft Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz anzubieten. Hierzu gibt es aktuell keine passenden Interessenten, auf der anderen Seite suchen auch Mitarbeiter einen Außenarbeitsplatz für die es das passende Unternehmen noch nicht gibt.

 

Die Auswahl der Personen, die in Betrieben, bei Behörden, an Krankenhäusern, etc. arbeiten umfasst eine sorgfältige Auswahl. Ein großer Teil der betreuten Personen ist nicht in der Lage so selbständig zu arbeiten, dass ein Außenarbeitsplatz für die Person sinnvoll und für den Anstellungsträger in einem vertretbaren Rahmen bleibt. Derzeit gibt es ein deutlich großes Angebot an Stellen außerhalb der Einrichtungen; die meisten Nachfragen können nicht bedient werden.

Wichtig für die Lebenshilfe ist es, dass der Arbeitsplatz für beide Seiten sinnvoll besetzt werden kann.

 

Für die angedachten Helferstellen in den Emmericher Grundschulen hat die Lebenshilfe aktuell keine interessierten Mitarbeiter/-innen bei denen eine Passgenauigkeit gegeben ist. Sie würden die Idee jedoch gerne im Gedächtnis behalten und im Bedarfsfall darauf zurückkommen.

 

Die Beschäftigung einer behinderten Person im Rahmen eines Werkvertrages könnte derzeit somit nur an der Seite einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Stadt erfolgen. Damit durch die Anstellung einer behinderten Person insgesamt keine zusätzliche Belastung entsteht, muss die anzustellende Person einen höheren Grad an Selbständigkeit besitzen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die vorgestellten Maßnahmen haben keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister