Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der vorgeschlagenen Änderung des
Stellenplans zu.
Sachdarstellung :
1. Ausweisung einer A 12 Stelle für die
kaufm. Abteilungsleitung
Die derzeit noch vakante Stelle der Leitung der kaufmännischen Abteilung
wird ab dem 01.11.2019 mit einem Beamten/ einer Beamtin neu besetzt werden.
Gem. § 8 Abs. 2 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe
Emmerich (KBE) sind die bei der KBE beschäftigten Beamten in den Stellenplan
der Stadt aufzunehmen und im Stellenplan der KBE zu vermerken.
Die fehlende Dienstherreneigenschaft der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung KBE bedingt die Anpassung des städtischen Stellenplanes in Form der
Ausweisung einer A 12 Stelle im Teil A Beamte Sondervermögen „Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein (KBE)“. Eine Entsprechende Entscheidungsvorlage wurde auch in
Haupt- und Finanzausschuss am 10.09.2019 beraten.
Die Anpassung des Stellenplans bildet die Grundlage für die Versetzung
in den Dienst der Stadt Emmerich am Rhein.
Der Wirtschafts-/Stellenplan der KBE weist derzeit eine entsprechende
Stelle im Bereich Beschäftigte TVöD (EG 12) aus; hier bedarf es ebenfalls der
Anpassung (Wegfall EG 12 TVöD Stelle; Ausweisung einer A 12 Beamtenstelle gem.
§ 8 Abs. 2 Betriebssatzung) durch die entscheidungsbefugten Instanzen.
2. Zusätzliche
Stelle im Bereich Beschäftigte TVöD (EG 6) -
Friedhofsgärtner
Der Pflegezustand der städtischen Friedhöfe steht seit längerem in der Kritik der Öffentlichkeit. Der Hauptgrund hierfür liegt in einem deutlichen Personalmangel. Der derzeitige Stellenplan der KBE für den Bereich „Friedhof“ sieht hier 6 Vollzeitstellen (5 Friedhofsgärtner, 1 Gartenbauhelfer) vor. Durch Langzeiterkrankungen aber auch durch körperliche Einschränkungen von mehreren Mitarbeitern, sowie dem notwendigen Wochenenddienst bei Beerdigungen (verbunden mit Ausgleichstagen) stehen diese 6 Arbeitskräfte in der Realität nie zeitgleich zur Verfügung. So standen 2018 im Durchschnitt nur 3,9 Personen zur Verfügung. In 2019 lag der Durchschnitt bisher sogar bei nur 3,4 Personen.
Verstärkend kommt hinzu, dass der Arbeitsaufwand für die Pflege des Friedhofs in der Vergangenheit deutlich angestiegen ist. Zum einen durch das Verbot des Herbizid-Einsatzes zur Wildkrautbekämpfung, zum anderen auch durch den erhöhten Bewässerungsaufwand in den letzten beiden extrem trockenen Jahren.
Die Erfahrungen der letzten Monate hat gezeigt, dass diese Personallücken nicht ausreichend durch stattfindende Unterstützung aus dem Bereich der sonstigen städtischen Grünpflege bzw. durch Fremdvergaben ausgeglichen werden können. Insbesondere ersteres führt dann zu Pflegemängeln bei den städtischen Grünflächen. Durch die extrem gute Auftragslage bei den Grünpflegefirmen, stehen diese für Fremdvergaben oft nicht zu dem Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem sie notwendig wären.
Die notwenigen Arbeiten auf dem Friedhof sind also mit der vorhandene Personaldecke nicht mehr zufriedenstellend zu bewältigen.
Weiterhin soll eine zusätzliche Stelle für einen „Friedhofsgärtner“ im Stellenplan der KBE geschaffen und ebenfalls schnellstmöglich besetzt werden.
Die zukünftigen Aufgaben dieser Stelle beinhalten sämtliche auf dem Friedhof anfallende Arbeiten. Dabei soll aber auch ein Schwerpunkt auf die Unkrautbekämpfung bzw. Bewässerung gelegt werden.
Die Eingruppierung dieser Stelle erfolgt in die Entgeltgruppe 6 (EG 6 gemäß TVöD VKA).
Die zusätzlichen Personalkosten für diese beide Maßnahmen werden über die Friedhofsgebühren finanziert werden müssen.
Die Friedhofsgebühren wurden letztes Jahr für das Jahr 2019 so erhöht, dass das vorhandene Defizit in der Gebührenausgleichsrücklage in den nächsten 4 Jahren ausgeglichen wird. Die Prognosen für den Gebührenhaushalt 2019 sehen daher derzeit eine Senkung des Defizites in der Gebührenausgleichsrücklage um ca. 11.770 € auf dann ca. - 52.000 € vor. Die weitere Gebührenentwicklung muss dann konkret anhand der realen Fallzahlen, sowie an den real angefallenen Personal- und Fremdleistungskosten mit dem Wirtschaftsplan 2020 neu bewertet werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Mark Antoni
Betriebsleiter