Betreff
Antrag der SPD- und BGE-Ratsfraktion zur Realisierung bezahlbaren Wohnungsbaus in flexibler, modularer Ausführung;
hier: Antrag Nr. X/2018 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
07 - 16 2024/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss beschließt, den vorliegenden Antrag abzulehnen.

Sachdarstellung :

 

Gemeinsam beantragten die BGE- und SPD-Ratsfraktion die Einplanung von Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro im Haushalt 2018 zur Errichtung eines flexibel nutzbaren Wohngebäudes in modularer Bauweise für die dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen und einkommensschwacher Zielgruppen des Wohnungsmarktes.

 

Der o.a. Antrag vom 19.02.2018 wurde in der Sitzung des Rates am 10.04.2018 einstimmig zur Beratung an den Sozialausschuss verwiesen.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 24.05.2018 sollte der Antrag anschließend als Tagesordnungspunkt 8 in der öffentlichen Sitzung beraten werden.

 

Die entsprechende Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt beinhaltete neben einem ausführlichen Sachstandsbericht zum öffentlich geförderten Wohnungsbau u.a. auch den Hinweis, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Rat zunächst eine externe Wohnungsmarktanalyse in Auftrag geben wird. Insoweit würde die seinerzeit beantragte Errichtung eines Wohngebäudes aus Sicht der Verwaltung dem Ergebnis dieser Wohnungsmarktanalyse vorgreifen und die geplante Auftragsvergabe in Frage stellen. Daher wurde in der Vorlage im Mai 2018 vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.

 

Auf Wunsch der antragstellenden Fraktionen hat sodann der Sozialausschuss beschlossen, den Antrag bis auf Weiteres von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Zwischenzeitlich liegt das Handlungskonzept Wohnen für die Stadt Emmerich am Rhein vor und wurde bereits im September allen Fraktionen in Schriftform überlassen und zusätzlich durch das beauftragte Fachunternehmen in einem Workshop vorgestellt.

 

Das Handlungskonzept Wohnen weißt in seinen Ergebnissen keine Notwendigkeit aus, dass die Stadt Emmerich selbst als Bauherr im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätig wird. Außerdem werden aktuell durch den Kreis Kleve die festgelegten Angemessenheitsgrenzen im Rechtskreis SGB II und SGB XII überarbeitet, so dass davon auszugehen ist, dass sich durch eine zu erwartende Anpassung an die tatsächlichen Mieten die Chancen für einkommensschwache Zielgruppen am Wohnungsmarkt kurzfristig verbessert sollten.

 

Insoweit wird vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister