Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den anliegenden
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kultur – Künste – Kontakte Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Gem. § 14 Absatz 1 Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan
auszustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögenplan und der
Stellenübersicht.
Der Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur –
Künste – Kontakte Emmerich am Rhein für das Jahr 2020 ist ausgeglichen.
Ausführliche Informationen zum Wirtschaftsplan können den Seiten 3 – 5,
des als Anlage beigefügten Wirtschaftsplanes entnommen werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel an.
Michael Rozendaal
Betriebsleiter