hier: Beschluss des Konzeptes
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt das beiliegende Handlungskonzept Wohnen.
Sachdarstellung :
Im Frühjahr 2018 wurde durch die
Stadt Emerich am Rhein ein Handlungskonzept Wohnen in Auftrag gegeben.
Zielsetzung war eine
Bestandserhebung und Analyse des aktuellen Wohnungsmarktes. Insbesondere die
Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte sollte hierbei
Berücksichtigung finden. Des Weiteren sollte eine Wohnungsbedarfsprognose
erstellt werden und daraus erforderliche Handlungsempfehlungen entwickelt
werden. Diese Entwicklungsstrategien sollten nicht nur als Momentaufnahme
dienen, sondern auch mittel- und langfristige Handlungsansätze aufzeigen und so
die Option der Fortschreibung bieten.
Nach Durchführung des
erforderlichen Vergabeverfahrens konnte im Sommer 2018 der Auftrag zur
Erarbeitung des Handlungskonzepts an die Firma Empirica AG vergeben werden.
Hierbei wurde zunächst der
Ist-Bestand auf dem Emmericher Wohnungsmarkt erfasst. Anschließend wurde eine
Wohnungsnachfrageprognose unter Berücksichtigung verschiedener
einflussnehmender Einzeleffekte ermittelt. Neben der Bevölkerungsprognose, die
als Basis diente, wurden Veränderungen der Haushaltsgrößen und der
Altersverteilung der Haushalte berücksichtigt. Neben zahlreichen Datenquellen
wurden auch Interviews mit diversen privaten und öffentlichen
Wohnungsmarktakteuren am Emmericher Wohnungsmarkt ausgewertet, um ein möglichst
ortsbezogenes Ergebnis zu erhalten.
Der am 30.11.2018 fertiggestellte
Zwischenbericht wurde im Rahmen eines Workshops mit den Wohnungsmarktakteuren
und Fraktionsvorsitzenden am 11.12.2018 erörtert und die weitere Vorgehensweise
diskutiert.
Auf dem Zwischenbericht aufbauend
wurden dann sinnvolle Handlungsempfehlungen für den Emmericher Wohnungsmarkt
entwickelt. Es ging darum, Entwicklungsstrategien aufzuzeigen, um die künftige
Wohnungsnachfragebedarfe zu decken.
Im Juli 2019 wurde der Verwaltung
dann von der beauftragten Firma das abschließende Handlungskonzept Wohnen für
die Stadt Emmerich am Rhein vorgelegt. Mit der Einladung zur
Ergebnisvorstellung durch das beauftragte Unternehmen wurde den Fraktionen
bereits im August 2019 das Handlungskonzept zur Verfügung gestellt.
Am 09.09.2019 fand dann nach der
Sommerpause die Ergebnisvorstellung der Fachfirma mit anschließender Aussprache
im Ratssaal statt. Hierzu waren neben den beteiligten Wohnungsmarktakteuren
alle Fraktionsmitglieder der im Rat vertretenden Fraktionen eingeladen.
Handlungsempfehlungen:
In der Wohnungsnachfrageprognose
wird unterschieden in die quantitative und die qualitative Neubaunachfrage. Die
mengenmäßige Nachfrage entsteht aus dem Zuwachs der wohnungsnachfragenden
Haushaltszahlen. Die qualitative Nachfrage entsteht dadurch, dass Haushalte,
die eigentlich Neubauqualitäten nachfragen, nicht mit entsprechenden
Wohnungsangeboten aus dem Emmericher Wohnungsbestand bedient werden können.
Aus gutachterlicher Sicht sollte
die Wohnungsbautätigkeit in der Stadt Emmerich auf dem Pfad nach der Variante
„Bauen“ ausgerichtet werden. Danach sollten kurzfristig (2018-2022) rd. 110 WE
pro Jahr gebaut werden. In mittlerer und längerer Frist sind es zwischen ca. 65
und 80 WE pro Jahr (2023 - 2032).
In der Zusammenschau reichen die
derzeit rechnerisch darstellbaren Wohnbaupotenziale in Emmerich zwar aus, um
die in der Variante „Bauen“ der Wohnungsnachfrageprognose ermittelte
Neubaunachfrage abzudecken. Allerdings zeigt sich, dass es in mittelfristig
eine Angebotsunterdeckung mit Neubauoptionen im Ein-/Zweifamilienhaussegment
gibt. Zum anderen wird davon ausgegangen, dass die Potenziale der Reserve
Wohnen zu 100% aktiviert werden können. Dies ist angesichts von geringen Verkaufsbereitschaften
von Flächeneigentümern und anderen Faktoren unwahrscheinlich.
Daher wird in dem Konzept die
Aktivierung von Baugrundstücken für Einfamilienhäuser in kurzer Frist
empfohlen. Hier sind insbesondere die aktuellen Vorhaben auf dem Gelände der
ehem. Moritz-von-Nassau-Kaserne, dem Katjes-Quartier an der Wassenbergstraße
sowie dem ehem. Pioniergelände in Dornick geeignet, die kurzfristige Nachfrage
zu decken. Mittel- und langfristig müssen weitere Wohnbauflächenpotenziale
mobilisiert werden.
Aus planungsrechtlicher Sicht
stehen für größere Entwicklungen bereits Flächen im Flächennutzungsplan zur
Entwicklung durch die verbindliche Bauleitplanung zur Verfügung. Im
Regionalplan sind zudem noch weitere Bereiche gekennzeichnet, die mobilisiert
werden können. Die tatsächliche Entwicklung hängt insbesondere von den
Flächenverfügbarkeiten ab. Um flexibler agieren zu können, soll in den nächsten
Jahren eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgen.
Kleinere Flächenentwicklungen in
den kleinen Ortsteilen sind im Rahmen der Eigenentwicklung durch die kommunale
Bauleitplanung ebenfalls mittelfristig möglich.
So ist durch die Bauleitplanung in
Zusammenhang mit dem Siedlungsflächenmonitoring eine Deckung der voraussichtlichen
Bedarfe gewährleistet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5
Peter Hinze
Bürgermeister