hier: Beschluss des Konzeptes
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt das beiliegende Handlungskonzept Wohnen umzusetzen.
Sachdarstellung :
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein hat festgelegt, dass durch eine externe Fachfirma
ein Handlungskonzept Wohnen für die Stadt Emmerich am Rhein erarbeitet werden
sollte.
Zielsetzung
der Maßnahme war es eine Bestandserhebung und Analyse des aktuellen Wohnungsmarktes
hier vor Ort durchzuführen. Insbesondere die Wohnraumversorgung für
einkommensschwache Haushalte sollte hierbei Berücksichtigung finden. Des
Weiteren sollte so dann eine Wohnungsbedarfsprognose erstellt werden und daraus
erforderliche Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Diese
Entwicklungsstrategien sollten nicht nur als Momentaufnahme dienen, sondern
auch mittel- und langfristige Handlungsansätze aufzeigen und so die Option der
Fortschreibung bieten.
Nach
Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens konnte am 04.07.2018 der
Auftrag zur Erarbeitung des Handlungskonzepts an die Firma Empirica AG vergeben
werden.
Hierbei
wurde zunächst der Ist-Bestand auf dem Emmericher Wohnungsmarkt erfasst.
Anschließend wurde eine Wohnungsnachfrageprognose unter Berücksichtigung
verschiedener einflussnehmender Einzeleffekte ermittelt. Neben der
Bevölkerungsprognose, die als Basis diente, wurden Veränderungen der
Haushaltsgrößen und der Altersverteilung der Haushalte berücksichtigt. Neben
zahlreichen Datenquellen wurden auch Interviews mit diversen privaten und
öffentlichen Wohnungsmarktakteuren am Emmericher Wohnungsmarkt ausgewertet, um
ein möglichst ortsbezogenes Ergebnis zu erhalten.
Der am
30.11.2018 fertiggestellte Zwischenbericht wurde im Rahmen eines Workshops mit
den Wohnungsmarktakteuren und Fraktionsvorsitzenden am 11.12.2018 erörtert und
die weitere Vorgehensweise diskutiert.
Auf dem
Zwischenbericht aufbauend wurden dann sinnvolle Handlungsempfehlungen für den
Emmericher Wohnungsmarkt entwickelt. Es ging darum, Entwicklungsstrategien
aufzuzeigen, um die künftige Wohnungsnachfragebedarfe zu decken.
Im Juli
2019 wurde der Verwaltung dann von der beauftragten Firma das abschließende
Handlungskonzept Wohnen für die Stadt Emmerich am Rhein vorgelegt. Mit der
Einladung zur Ergebnisvorstellung durch das beauftragte Unternehmen wurde den
Fraktionen bereits im August 2019 das Handlungskonzept zur Verfügung gestellt.
Am
09.09.2019 fand dann nach der Sommerpause die Ergebnisvorstellung der Fachfirma
mit anschließender Aussprache im Ratssaal statt. Hierzu waren neben den
beteiligten Wohnungsmarktakteuren alle Fraktionsmitglieder der im Rat
vertretenden Fraktionen eingeladen.
Handlungsempfehlungen:
In der Wohnungsnachfrageprognose
wird unterschieden in die quantitative und die qualitative Neubaunachfrage. Die
mengenmäßige Nachfrage entsteht aus dem Zuwachs der wohnungsnachfragenden
Haushaltszahlen. Die qualitative Nachfrage entsteht dadurch, dass Haushalte,
die eigentlich Neubauqualitäten nachfragen, nicht mit entsprechenden
Wohnungsangeboten aus dem Emmericher Wohnungsbestand bedient werden können.
Aus gutachterlicher Sicht sollte
die Wohnungsbautätigkeit in der Stadt Emmerich auf dem Pfad nach der Variante
„Bauen“ ausgerichtet werden. Danach sollten kurzfristig (2018-2022) rd. 110 WE
pro Jahr gebaut werden. In mittlerer und längerer Frist sind es zwischen ca. 65
und 80 WE pro Jahr (2023 - 2032).
In der Zusammenschau reichen die
derzeit rechnerisch darstellbaren Wohnbaupotenziale in Emmerich zwar aus, um
die in der Variante „Bauen“ der Wohnungsnachfrageprognose ermittelte
Neubaunachfrage abzudecken. Allerdings zeigt sich, dass es in mittelfristig
eine Angebotsunterdeckung mit Neubauoptionen im Ein-/Zweifamilienhaussegment
gibt. Zum anderen wird davon ausgegangen, dass die Potenziale der Reserve
Wohnen zu 100% aktiviert werden können. Dies ist angesichts von geringen
Verkaufsbereitschaften von Flächeneigentümern und anderen Faktoren
unwahrscheinlich.
Daher wird in dem Konzept die
Aktivierung von Baugrundstücken für Einfamilienhäuser in kurzer Frist
empfohlen. Hier sind insbesondere die aktuellen Vorhaben auf dem Gelände der
ehem. Moritz-von-Nassau-Kaserne, dem Katjes-Quartier an der Wassenbergstraße
sowie dem ehem. Pioniergelände in Dornick geeignet, die kurzfristige Nachfrage
zu decken. Mittel- und langfristig müssen weitere Wohnbauflächenpotenziale
mobilisiert werden.
Aus planungsrechtlicher Sicht
stehen für größere Entwicklungen bereits Flächen im Flächennutzungsplan zur
Entwicklung durch die verbindliche Bauleitplanung zur Verfügung. Im
Regionalplan sind zudem noch weitere Bereiche gekennzeichnet, die mobilisiert
werden können. Die tatsächliche Entwicklung hängt insbesondere von den
Flächenverfügbarkeiten ab. Um flexibler agieren zu können, soll in den nächsten
Jahren eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgen.
Kleinere Flächenentwicklungen in
den kleinen Ortsteilen sind im Rahmen der Eigenentwicklung durch die kommunale
Bauleitplanung ebenfalls mittelfristig möglich.
So ist durch die Bauleitplanung in
Zusammenhang mit dem Siedlungsflächenmonitoring eine Deckung der
voraussichtlichen Bedarfe gewährleistet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5
Peter Hinze
Bürgermeister