hier: 3. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Begründung zu den Änderungen der
Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis
und
beschließt
1.
die voraussichtlich bis zum 31.12.2019 anfallende Unterdeckung in Höhe von 110 T€ der
Gebührenausgleichsrücklage im Bereich Friedhöfe durch allgemeine Haushaltsmittel an die KBE auszugleichen,
2.
die als Anlage 1 gekennzeichnete 3. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebühren
Satzung und
die sich hieraus ergebende Unterdeckung aus
dem Soll-Ist Abgleich zum Ende
2020 (in Höhe von voraussichtlich 65 T€)
durch allgemeine Haushaltsmittel zu
decken.
3.
Für das Jahr 2020 eine externe Beratung zu Beauftragen, um ein
nachhaltiges
und zukunftsfähiges
Friedhofsentwicklungskonzept mit der Betriebsleitung und
dem Betriebsausschuss zu entwickeln.
Wesentlicher Kernpunkt dieses Konzeptes
soll insbesondere die Gebührenstabilität
sein. Die umlagefähigen Kosten sind so
mit speziell zu untersuchen.
Sachdarstellung :
1. Kostendeckende Gebührenkalkulation 2020
zur Friedhofsgebührensatzung
A) Einleitung
B) Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege
C) Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes
D) Benutzungsgebühr der Aufbahrungsräume und Friedhofskapellen
E) Sonstige Gebühren
2. Beschluss des Betriebsausschusses vom 28.11.2019
3. Gebührensätze 2020 mit einer 8,5 %igen Erhöhung
4. Beschlussvorschläge
Zu 1. Kostendeckende Gebührenkalkulation 2020 zur
Friedhofsgebührensatzung
A) Einleitung
Nach positiven
Abschlüssen in 2015 und 2016 wurde für 2017 eine Gebührensenkung vorgenommen.
Das Jahr 2017 schloss daraufhin wegen rückläufiger Fallzahlen mit einem höheren Defizit als erwartet ab. Dieser Trend setzte sich auch für 2018 fort. Trotz einer Gebührenanpassung für 2019 wird die Gebührenausgleichsrücklage bis Ende des Jahres voraussichtlich ein Minus von 110 T€ aufweisen.
Um der fortlaufenden Reduzierung der Reihen- und auch Wahlgrabstätten auf dem neuen Friedhofsteil Rechnung zu tragen wurde der „grünpolitische Wert“ der in Form eines Zuschusses aus dem allgemeinen Aushalt gewährt wird um 15.000 Euro auf 75.000 Euro angehoben.
Dies reicht jedoch nicht aus um eine weitere Erhöhung des Defizites und damit eine Quersubventionierung zu verhindern, daher ergibt sich ein Handlungsbedarf für eine Anpassung der Friedhofsgebühren.
Die Gründe für den Rückgang der Einnahmen sind u.a. auch eine Folge des demographischen Wandels. Die Angehörigen der Verstorbenen wählen vermehrt preisgünstige Bestattungsformen. Auf großflächige Wahlgräber wird, nicht nur angesichts der Kosten, sondern auch wegen des später anfallenden Pflegaufwandes verzichtet. Auch die Nutzung der Friedhofskapelle und des Aufbahrungsraumes ist rückläufig.
Das erwartete Defizit zum 31.12.2019 in der Gebührenausgleichsrücklage wurde auf vier Jahre verteilt und fließt zu einem Viertel in die Kalkulation für das Jahr 2020 ein.
B. Gebühren für die
Grabbereitung und die Grabpflege
Grabbereitung
Die Personalkosten, die durch den Zeitaufwand für das Öffnen
und Schließen der Grabstätte und den Vorläufer bei der Bestattung entstehen,
können der Kostenstelle direkt zugeordnet werden. Auch die Erstellung der
Streifenfundamente für die Grabsteine, sowie die Bepflanzung der neuen
Grabanlagen werden direkt der Grabbereitung zugerechnet. Die darüber hinaus
noch zu berücksichtigenden sonstigen Aufwendungen und die Verwaltungsumlage
werden im gleichen Verhältnis den einzelnen Kostenstellen zugeordnet, wie die
Arbeitsstunden. Die kalkulatorische Abschreibung sowie die Verzinsung werden nach
Anzahl der Grabstätten umgelegt. Um die Gebührenfestlegung übersichtlicher zu
gestalten, wurde auch bei Abweichungen für Sargbestattungen und für Urnenbestattungen
jeweils der gleiche Betrag festgelegt. Für die Grabbereitung wurden folgende
Gebühren berechnet:
Bisher ab 2020
Kindergrab 156,00 € 156,00 €
Familiengrab, Sarg 520,00 € 757,00 €
Urnenwahlgrab 312,00 € 454,00 €
Pflegearmes Wahlgrab, Sarg 520,00 € 757,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
- Sargbestattung 520,00 € 757,00 €
- Urnenbestattung 312,00 € 454,00 €
Aschestreufeld 208,00 € 303,00 €
Grabpflege
Die Personalkosten, die durch die Pflegearbeiten wie z.B. Rasenmähen, Kantenschneiden, Heckenschnitte, Jäten, Wässern usw. entstehen wurden anhand der Flächen der Grabanlagen berechnet. Die Pflegekosten werden für einen Zeitraum von 25 Jahren entrichtet. Es wurden folgende Gebühren berechnet:
Bisher ab 2020
Pflegearmes Wahlgrab 1.600,00 € 1.875,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
- Sargbestattung 1.800,00 € 1.800,00 €
- Urnenbestattung 1.360,00 € 1.125,00 €
Aschestreufeld 375,00 € 375,00 €
C. Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des
Nutzungsrechtes
Derzeit ist nicht abzusehen, wie sich Anzahl der Bestattungen auf die unterschiedlichen Bestattungsarten zukünftig verteilen wird. Ausgehend von den Bestattungszahlen der letzten 4 Jahr und den Zahlen im laufenden Jahr wurde die Anzahl an Bestattungen hochgerechnet. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass sich die Bestattungszahlen in den Bereichen der Urnenbeisetzungen zu Lasten der Familiengräber erhöhen werden.
Für die Gebühren der Wahlgräber wurde die Gebühr so gerundet, dass sie durch 25 Jahre teilbar ist. Damit wird bei Nutzungsverlängerungen der Gebührenbescheid für den Bürger übersichtlicher und nachvollziehbarer.
Somit ergeben sich folgende Gebühren für den Erwerb eines Nutzungsrechtes:
Nutzungszeit bisher ab 2020
Kindergrab 20 Jahre 400,00 € 400,00 €
Familiengrab 25 Jahre 1.375,00 € 1.625,00 €
Urnenwahlgrab 25 Jahre 1.000,00 € 1.150,00 €
Pflegearmes Wahlgrab 25 Jahre 1.225,00 € 1.450,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
- Sargbestattung 25 Jahre 1.200,00 € 1.400,00 €
- Urnenbestattung 25 Jahre 1.050,00 € 1.200,00 €
Aschestreufeld 25 Jahre 900,00 € 1.000,00 €
D. Benutzungsgebühr der Friedhofskapellen und des Aufbahrungsräume
Die Kosten für den Betrieb, die Reinigung, die Pflege und die Instandhaltung der Kapellen und der Aufbahrungszellen werden kalkulatorisch über die Nutzfläche verteilt.
Die Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten ist rückläufig. Eine Erhöhung ist somit nicht sinnvoll.
Die Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle bleibt daher bei 200 € und die Nutzungsgebühr für die Aufbahrungszelle bei 100 Euro angepasst.
E. Sonstige Benutzungsgebühren und
Satzungsrelevante Änderungen
Die Gebühren für Umbettung und Ausgrabung entsprechen dem tatsächlichen Aufwand und der damit verbundenen erheblichen Erschwernis und werden daher nicht verändert:
bisher neu
Umbettung auf demselben Friedhof
Einschließlich Anfertigung eines neuen Grabes
Verstorbene bis 12 Jahre 175,00 175,00
Verstorbene über 12 Jahre 1.180,00 1.180,00
Urnen 590,00 590,00
Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung
Verstorbene bis 12 Jahre 100,00 100,00
Verstorbene über 12 Jahre 390,00 390,00
Urnen 300,00 300,00
Die Gebühr für das Abräumen von Grabstellen bleibt für Sarggrabstellen bei 250,00 Euro und für Urnengrabstellen bei 180,00 Euro.
Bei der Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil) vor Ablauf der Ruhezeit bleibt die Jahresgebühr bei 120,00 Euro.
Auch die Gebühren für Bestattungen freitagnachmittags und samstags (250,00 €), die Ausstellung der Berechtigungsscheine und für Grabsteingenehmigungen bleiben unverändert.
Fazit: Durch die Gebührenanpassung liegen die Gebührensätze für eine Beisetzung durchschnittlich 20 % höher als im Vorjahr. Der Vergleich zu den benachbarten Kommunen Kleve und Rees zeigt, dass auch dort höhere Gebühren vereinnahmt werden. Für 2019 war eine Bestattung in Emmerich etwas günstiger, ab 2020 ist sie etwas teurer als dort. Darüber hinaus weisen die Wirtschaftspläne Defizite über 200 T€ bzw. 100 T€ aus.
Zu 2. Beschluss des Betriebsausschusses vom
28.11.2019
Der Betriebsausschuss ist dem Beschlussvorschlag der Betriebsleitung eine kostendeckende Gebühr mit den o.g. Gebührensätzen zu beschließen, nicht gefolgt und hat mehrheitlich gegen den entsprechenden Beschlussvorschlag gestimmt.
Stattdessen wurde auf gemeinsamen Antrag der CDU und der BGE beschlossen, eine
geringere Gebührenerhöhung vorzunehmen. Die Gebühren sollen für 2020 um 8,5 % vom derzeit aktuellen Betrag angehoben werden. Die sich hieraus ergebene Unterdeckung aus dem Soll-Ist Abgleich zum Ende 2020 (in Höhe von voraussichtlich 65.000 €) soll durch allgemeine Haushaltsmittel gedeckt werden.
Das Defizit von ca.
110.000 €, das voraussichtlich bis zum 31.12.2019 entsteht, soll ebenfalls durch
allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen werden.
Für das Jahr 2020 soll eine externe Beratung zu beauftragen, um ein
nachhaltiges und zukunftsfähiges Friedhofsentwicklungskonzept mit der
Betriebsleitung und dem Betriebsausschuss
zu entwickeln. Wesentlicher Kernpunkt dieses Konzeptes soll insbesondere die
Gebührenstabilität sein. Die umlagefähigen Kosten sind somit im speziellen zu
untersuchen
Zu 3. Gebührensätze 2020 mit einer 8,5 %igen Erhöhung
Aus diesem
Beschluss des Betriebsausschusses ergebene sich folgende, um 8,5 % erhöhte
Gebührensätze:
Grabbereitung
Bisher ab 2020
Kindergrab 156,00 € 169,00 €
Familiengrab, Sarg 520,00 € 564,00 €
Urnenwahlgrab 312,00 € 339,00 €
Pflegearmes
Wahlgrab, Sarg 520,00 € 564,00 €
Bisher ab 2020
Gemeinschaftsgrabanlage
- Sargbestattung 520,00 € 564,00 €
- Urnenbestattung 312,00 € 339,00 €
Aschestreufeld 208,00
€ 226,00 €
Grabpflege
Bisher ab 2020
Pflegearmes
Wahlgrab 1.600,00 € 1.750,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
- Sargbestattung 1.800,00 € 1.953,00 €
- Urnenbestattung 1.360,00 € 1.475,00 €
Aschestreufeld
375,00 € 407,00 €
Nutzungsrechte
Nutzungszeit bisher ab 2020
Kindergrab 20
Jahre 400,00 € 434,00 €
Familiengrab 25
Jahre 1.375,00 € 1.500,00 €
Urnenwahlgrab 25 Jahre 1.000,00 € 1.100,00 €
Pflegearmes
Wahlgrab 25 Jahre 1.225,00 € 1.350,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
- Sargbestattung 25 Jahre 1.200,00 € 1.302,00 €
- Urnenbestattung 25 Jahre 1.050,00 € 1.139,00 €
Aschestreufeld 25
Jahre 900,00 € 977,00 €
Benutzungsgebühr der Räume, Gebäude sowie
sonstige Gebühren
Diese Gebühren werden nicht angepasst, es bleibt bei den nachfolgenden
Gebührensätzen:
Friedhofskapelle 200 €
Aufbahrungszelle 100 € pro Tag
Umbettung auf demselben Friedhof
Einschließlich Anfertigung eines neuen Grabes
Verstorbene bis 12 Jahre 175,00 €
Verstorbene über 12 Jahre 1.180,00
€
Urnen 590,00 €
Ausgrabungen ohne
Wiederbeisetzung
Verstorbene bis 12 Jahre 100,00 €
Verstorbene über 12 Jahre 390,00 €
Urnen
300,00 €
Abräumen von Grabstellen für Sarggrabstellen
250,00 €
Urnengrabstellen
180,00 €
Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil)
vor Ablauf der
Ruhezeit bleibt die Jahresgebühr 120,00 €
Bestattungen freitagnachmittags und samstags 250,00 €
Ausstellung der Berechtigungsscheine 50,00 €
Grabsteingenehmigungen 35,00 €
4. Beschlussvorschläge
Aus
dem Ergebnis der Betriebsausschusssitzung am 28.11.2019 ergeben sich damit folgende
Beschlussvorschläge:
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:
1. die voraussichtlich bis zum 31.12.2019 anfallende
Unterdeckung in Höhe von 110 T€ der Gebührenausgleichsrücklage im Bereich
Friedhöfe durch allgemeine Haushaltsmittel an die KBE auszugleichen.
2. die als Anlage 1 beigefügte 3.
Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung mit den unter zu 3. aufgeführten
Gebührensätzen
und die sich hieraus ergebene Unterdeckung aus
dem Soll-Ist Abgleich zum Ende 2020 (in Höhe von voraussichtlich. 65 T€) wird
ebenfalls durch allgemeine Haushaltsmittel gedeckt.
3. Für das Jahr 2020 eine externe Beratung zu
beauftragen, um ein nachhaltiges und zukunftsfähiges
Friedhofsentwicklungskonzept mit der Betriebsleitung und dem Betriebsausschuss zu entwickeln. Wesentlicher Kernpunkt dieses Konzeptes
soll insbesondere die Gebührenstabilität sein. Die umlagefähigen Kosten sind
somit im speziellen zu untersuchen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister