Betreff
Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 11.12.2013;
hier: 3. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 16 2049/2019/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis

und beschließt

1. die voraussichtlich bis zum 31.12.2019 anfallende Unterdeckung in Höhe von                        110 T€ der Gebührenausgleichsrücklage im Bereich Friedhöfe durch allgemeine       Haushaltsmittel an die KBE  auszugleichen,

2. die als Anlage 1 gekennzeichnete 3. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebühren

    Satzung und

    die sich hieraus ergebende Unterdeckung aus dem Soll-Ist Abgleich zum Ende  

    2020 (in Höhe von voraussichtlich 65 T€) durch allgemeine Haushaltsmittel zu

    decken.

3. Für das Jahr 2020 eine externe Beratung zu Beauftragen, um ein nachhaltiges 

    und zukunftsfähiges Friedhofsentwicklungskonzept mit der Betriebsleitung und

    dem Betriebsausschuss zu entwickeln. Wesentlicher Kernpunkt dieses Konzeptes

    soll insbesondere die Gebührenstabilität sein. Die umlagefähigen Kosten sind so

    mit speziell zu untersuchen.

 

Sachdarstellung :

 

1. Kostendeckende Gebührenkalkulation 2020 zur Friedhofsgebührensatzung

A) Einleitung

B) Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege

C) Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

D) Benutzungsgebühr der Aufbahrungsräume und Friedhofskapellen

E) Sonstige Gebühren

2. Beschluss des Betriebsausschusses vom 28.11.2019

 

3. Gebührensätze 2020 mit einer 8,5 %igen Erhöhung

 

4. Beschlussvorschläge

 

Zu 1. Kostendeckende Gebührenkalkulation 2020 zur Friedhofsgebührensatzung

 

A) Einleitung

Nach positiven Abschlüssen in 2015 und 2016 wurde für 2017 eine Gebührensenkung vorgenommen.

Das Jahr 2017 schloss daraufhin wegen rückläufiger Fallzahlen mit einem höheren Defizit als erwartet ab. Dieser Trend setzte sich auch für 2018 fort. Trotz einer Gebührenanpassung für 2019 wird die Gebührenausgleichsrücklage bis Ende des Jahres voraussichtlich ein Minus von 110 T€ aufweisen.

Um der fortlaufenden Reduzierung der Reihen- und auch Wahlgrabstätten auf dem neuen Friedhofsteil Rechnung zu tragen wurde der „grünpolitische Wert“ der in Form eines Zuschusses aus dem allgemeinen Aushalt gewährt wird um 15.000 Euro auf 75.000 Euro angehoben.

 

Dies reicht jedoch nicht aus um eine weitere Erhöhung des Defizites und damit eine Quersubventionierung zu verhindern, daher ergibt sich ein Handlungsbedarf für eine Anpassung der Friedhofsgebühren.

Die Gründe für den Rückgang der Einnahmen sind u.a. auch eine Folge des demographischen Wandels. Die Angehörigen der Verstorbenen wählen vermehrt preisgünstige Bestattungsformen. Auf großflächige Wahlgräber wird, nicht nur angesichts der Kosten, sondern auch wegen des später anfallenden Pflegaufwandes verzichtet. Auch die Nutzung der Friedhofskapelle und des Aufbahrungsraumes ist rückläufig.

Das erwartete Defizit zum 31.12.2019 in der Gebührenausgleichsrücklage wurde auf vier Jahre verteilt und fließt zu einem Viertel in die Kalkulation für das Jahr 2020 ein.

 

 

 

 

B. Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege

Grabbereitung

Die Personalkosten, die durch den Zeitaufwand für das Öffnen und Schließen der Grabstätte und den Vorläufer bei der Bestattung entstehen, können der Kostenstelle direkt zugeordnet werden. Auch die Erstellung der Streifenfundamente für die Grabsteine, sowie die Bepflanzung der neuen Grabanlagen werden direkt der Grabbereitung zugerechnet. Die darüber hinaus noch zu berücksichtigenden sonstigen Aufwendungen und die Verwaltungsumlage werden im gleichen Verhältnis den einzelnen Kostenstellen zugeordnet, wie die Arbeitsstunden. Die kalkulatorische Abschreibung sowie die Verzinsung werden nach Anzahl der Grabstätten umgelegt. Um die Gebührenfestlegung übersichtlicher zu gestalten, wurde auch bei Abweichungen für Sargbestattungen und für Urnenbestattungen jeweils der gleiche Betrag festgelegt. Für die Grabbereitung wurden folgende Gebühren berechnet:

 

                                                            Bisher                                    ab 2020

Kindergrab                                        156,00 €                     156,00 €

Familiengrab, Sarg                          520,00 €                     757,00 €

Urnenwahlgrab                                312,00 €                     454,00 €

Pflegearmes Wahlgrab, Sarg        520,00 €                     757,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                              520,00 €                     757,00 €

- Urnenbestattung                           312,00 €                     454,00 €

Aschestreufeld                                 208,00 €                     303,00 €

 

 

Grabpflege

Die Personalkosten, die durch die Pflegearbeiten wie z.B. Rasenmähen, Kantenschneiden, Heckenschnitte, Jäten, Wässern usw. entstehen wurden anhand der Flächen der Grabanlagen berechnet. Die Pflegekosten werden für einen Zeitraum von 25 Jahren entrichtet. Es wurden folgende Gebühren berechnet:

 

                                                            Bisher                                    ab 2020    

Pflegearmes Wahlgrab                   1.600,00 €                 1.875,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                              1.800,00 €                 1.800,00 €

- Urnenbestattung                           1.360,00 €                 1.125,00 €

Aschestreufeld                                    375,00 €                     375,00 €     

 

 

C. Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

Derzeit ist nicht abzusehen, wie sich Anzahl der Bestattungen auf die unterschiedlichen Bestattungsarten zukünftig verteilen wird. Ausgehend von den Bestattungszahlen der letzten 4 Jahr und den Zahlen im laufenden Jahr wurde die Anzahl an Bestattungen hochgerechnet. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass sich die Bestattungszahlen in den Bereichen der Urnenbeisetzungen zu Lasten der Familiengräber erhöhen werden.

Für die Gebühren der Wahlgräber wurde die Gebühr so gerundet, dass sie durch 25 Jahre teilbar ist. Damit wird bei Nutzungsverlängerungen der Gebührenbescheid für den Bürger übersichtlicher und nachvollziehbarer.

 

 

Somit ergeben sich folgende Gebühren für den Erwerb eines Nutzungsrechtes:

           

                                                            Nutzungszeit                        bisher                              ab 2020

Kindergrab                                        20 Jahre                       400,00 €                     400,00 €

Familiengrab                                                25 Jahre                    1.375,00 €                 1.625,00 €

Urnenwahlgrab                                25 Jahre                    1.000,00 €                 1.150,00 €

Pflegearmes Wahlgrab                   25 Jahre                    1.225,00 €                 1.450,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                              25 Jahre                    1.200,00 €                 1.400,00 €

- Urnenbestattung                           25 Jahre                    1.050,00 €                1.200,00 €

Aschestreufeld                                 25 Jahre                       900,00 €                  1.000,00 €

 

 

D. Benutzungsgebühr der Friedhofskapellen und des Aufbahrungsräume                      

Die Kosten für den Betrieb, die Reinigung, die Pflege und die Instandhaltung der Kapellen und der Aufbahrungszellen werden kalkulatorisch über die Nutzfläche verteilt.

Die Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten ist rückläufig. Eine Erhöhung ist somit nicht sinnvoll.

 

Die Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle bleibt daher bei 200 € und die Nutzungsgebühr für die Aufbahrungszelle bei 100 Euro angepasst.

 

E. Sonstige Benutzungsgebühren und Satzungsrelevante Änderungen

Die Gebühren für Umbettung und Ausgrabung entsprechen dem tatsächlichen Aufwand und der damit verbundenen erheblichen Erschwernis und werden daher nicht verändert:

 

                                                                                          bisher                                        neu

Umbettung  auf demselben Friedhof

Einschließlich Anfertigung eines neuen Grabes

Verstorbene bis 12 Jahre                                           175,00                                   175,00

Verstorbene über 12 Jahre                                     1.180,00                                1.180,00

Urnen                                                                            590,00                                    590,00

 

Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung

Verstorbene bis 12 Jahre                                           100,00                                   100,00

Verstorbene über 12 Jahre                                        390,00                                   390,00

Urnen                                                                            300,00                                   300,00

 

 

Die Gebühr für das Abräumen von Grabstellen bleibt für Sarggrabstellen bei 250,00 Euro und für Urnengrabstellen bei 180,00 Euro.

Bei der Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil) vor Ablauf der Ruhezeit bleibt die Jahresgebühr bei 120,00 Euro.

Auch die Gebühren für Bestattungen freitagnachmittags und samstags (250,00 €), die Ausstellung der Berechtigungsscheine und für Grabsteingenehmigungen bleiben unverändert.

Fazit: Durch die Gebührenanpassung liegen die Gebührensätze für eine Beisetzung durchschnittlich 20 % höher als im Vorjahr. Der Vergleich zu den benachbarten Kommunen Kleve und Rees zeigt, dass auch dort höhere Gebühren vereinnahmt werden. Für 2019 war eine Bestattung in Emmerich etwas günstiger, ab 2020 ist sie etwas teurer als dort. Darüber hinaus weisen die Wirtschaftspläne Defizite über 200 T€ bzw. 100 T€ aus.

 

Zu 2. Beschluss des Betriebsausschusses vom 28.11.2019

Der Betriebsausschuss ist dem Beschlussvorschlag der Betriebsleitung eine kostendeckende Gebühr mit den o.g. Gebührensätzen zu beschließen, nicht gefolgt und hat mehrheitlich gegen den entsprechenden Beschlussvorschlag gestimmt.

Stattdessen wurde auf gemeinsamen Antrag der CDU und der BGE beschlossen, eine

geringere Gebührenerhöhung vorzunehmen. Die Gebühren sollen für 2020 um 8,5 % vom derzeit aktuellen Betrag angehoben werden. Die sich hieraus ergebene Unterdeckung aus dem Soll-Ist Abgleich zum Ende 2020 (in Höhe von voraussichtlich 65.000 €) soll durch allgemeine Haushaltsmittel gedeckt werden.

Das Defizit von ca. 110.000 €, das voraussichtlich bis zum 31.12.2019 entsteht, soll ebenfalls durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichen werden.

Für das Jahr 2020 soll eine externe Beratung zu beauftragen, um ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Friedhofsentwicklungskonzept mit der Betriebsleitung und dem Betriebsausschuss zu entwickeln. Wesentlicher Kernpunkt dieses Konzeptes soll insbesondere die Gebührenstabilität sein. Die umlagefähigen Kosten sind somit im speziellen zu untersuchen

 

 

Zu 3. Gebührensätze 2020 mit einer 8,5 %igen Erhöhung

 

Aus diesem Beschluss des Betriebsausschusses ergebene sich folgende, um 8,5 % erhöhte Gebührensätze:

 

Grabbereitung

                                                            Bisher                                    ab 2020

Kindergrab                                        156,00 €                     169,00 €

Familiengrab, Sarg                          520,00 €                     564,00 €

Urnenwahlgrab                                312,00 €                     339,00 €

Pflegearmes Wahlgrab, Sarg        520,00 €                     564,00 €

                                                            Bisher                                    ab 2020

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                              520,00 €                     564,00 €

- Urnenbestattung                           312,00 €                     339,00 €

Aschestreufeld                                 208,00 €                     226,00 €

 

 

 

Grabpflege

                                                            Bisher                                    ab 2020    

Pflegearmes Wahlgrab                   1.600,00 €                 1.750,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                              1.800,00 €                 1.953,00 €

- Urnenbestattung                           1.360,00 €                 1.475,00 €

Aschestreufeld                                    375,00 €                     407,00 €     

 

 

Nutzungsrechte

 

                                                            Nutzungszeit                        bisher                              ab 2020

Kindergrab                                        20 Jahre                       400,00 €                     434,00 €

Familiengrab                                                25 Jahre                    1.375,00 €                 1.500,00 €

Urnenwahlgrab                                25 Jahre                    1.000,00 €                 1.100,00 €

Pflegearmes Wahlgrab                   25 Jahre                    1.225,00 €                 1.350,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                              25 Jahre                    1.200,00 €                 1.302,00 €

- Urnenbestattung                           25 Jahre                    1.050,00 €                1.139,00 €

Aschestreufeld                                 25 Jahre                       900,00 €                      977,00 €

 

 

Benutzungsgebühr der Räume, Gebäude sowie sonstige Gebühren

Diese Gebühren werden nicht angepasst, es bleibt bei den nachfolgenden

Gebührensätzen:

 

Friedhofskapelle                                                                     200 €

Aufbahrungszelle                                                                   100 € pro Tag

 

Umbettung auf demselben Friedhof

Einschließlich Anfertigung eines neuen Grabes

Verstorbene bis 12 Jahre                                                     175,00 €                     

Verstorbene über 12 Jahre                                               1.180,00 €                  

Urnen                                                                                       590,00 €

 

Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung

Verstorbene bis 12 Jahre                                                     100,00 €

Verstorbene über 12 Jahre                                                  390,00 €

Urnen                                                                                      300,00 €

 

Abräumen von Grabstellen für Sarggrabstellen              250,00 €

                                                    Urnengrabstellen              180,00 €

Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil)

vor Ablauf der Ruhezeit bleibt die Jahresgebühr            120,00 €

Bestattungen freitagnachmittags und samstags              250,00 €

Ausstellung der Berechtigungsscheine                              50,00 €

Grabsteingenehmigungen                                                     35,00 €

 

 

4. Beschlussvorschläge

Aus dem Ergebnis der Betriebsausschusssitzung am 28.11.2019 ergeben sich damit folgende Beschlussvorschläge:

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

1.    die voraussichtlich bis zum 31.12.2019 anfallende Unterdeckung in Höhe von 110 T€ der Gebührenausgleichsrücklage im Bereich Friedhöfe durch allgemeine Haushaltsmittel an die KBE auszugleichen.

2.    die als Anlage 1 beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung mit den unter zu 3. aufgeführten Gebührensätzen

        und die sich hieraus ergebene Unterdeckung aus dem Soll-Ist Abgleich zum Ende 2020 (in Höhe von voraussichtlich. 65 T€) wird ebenfalls durch allgemeine Haushaltsmittel gedeckt.

3.    Für das Jahr 2020 eine externe Beratung zu beauftragen, um ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Friedhofsentwicklungskonzept mit der Betriebsleitung und dem Betriebsausschuss zu entwickeln. Wesentlicher Kernpunkt dieses Konzeptes soll insbesondere die Gebührenstabilität sein. Die umlagefähigen Kosten sind somit im speziellen zu untersuchen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister