hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie seiner zuvor getroffenen
Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets
100, 200, 300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat zur Annahme zu empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 06.02.2020 aufgeführten
Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzplanung dem
Rat zur Annahme zu empfehlen.
3. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor
getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.
S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.
NRW. S. 202), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom
__________folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 76.832.360
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 80.835.462
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 72.562.014
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 75.239.050
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 6.741.184
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 23.484.614
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 15.643.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf
2.137.860 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 15.643.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 11.094.700 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 4.003.101 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 10.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der
Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 443
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle
Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen
und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von
ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zu-stimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 13 Abs. 1 KomHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
4. den Stellenplan 2020
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
|
|
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
14.01.2020 |
Jugendhilfeausschuss |
12 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
21.01.2020 |
Schulausschuss |
13 |
3 |
1 |
|
|
|
|
|
22.01.2020 |
Sozialausschuss Budget 700 Budget 018 |
14 15 |
2 2 |
1 0 |
|
|
|
|
|
28.01.2020 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
10 |
1 |
7 |
|
|
|
|
|
11.02.2020 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 200 Budget 300 Budget 600 Budget 013 Budget 014 Budget 015 Budget 017 Gesamthaushalt |
|
|
|
03.03.2020 |
Rat |
|
|
|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2020 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 19.11.2019 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. In den folgenden Wochen im November und
Dezember 2019 wurden die einzelnen Fachbereichs-/Stabsstellenbudgets mit den
Schwerpunktsetzungen und Zielen durch die Budgetverantwortlichen den jeweiligen
Fachausschüssen vorgestellt. Im Januar und Februar 2020 erfolgten die
Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am
14.01.2020 Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401
„Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf
im Ergebnishaushalt mit 12.607.163 Euro und im Finanzhaushalt mit 12.605.270 Euro
fest zzgl. 4.000 € für das Projekt Kinderfreundliche Kommune bzw.
Familienfreundliche Kommune. Der Antrag der BGE
XXXVII/2019 wird an den Haupt- und Finanzausschuss am 11.02.2020 verwiesen. |
|
|
2. |
Schulausschuss am 21.01.2020 Der
Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2020 und beschließt
diesen mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltungen und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“
im Ergebnishaushalt auf 2.965.614 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.201.563
Euro fest zzgl. 20.000 € zur Finanzierung von Maßnahmen zum Ansatz „Inklusion
in der Schule nach der Schule“, 15.000 € als Erhöhung des allgemeinen
städtischen Zuschusses an des Stadtsportbund sowie 30.000 € zweckgebundene
Erhöhung an den Stadtsportbund zur Unterstützung der Finanzierung der
Eigenanteile der Vereine für investive Maßnahmen im Rahmen des
Landessportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“. Zudem empfiehlt
der Schulausschuss dem Rat die Durchführung einer „Phase 0“ als
Bedarfsplanung im Rahmen eines ganzheitlichen Raumkonzeptes für ggf.
notwendige bauliche Anpassungen am Gebäude des Städt. Willibrord-Gymnasiums
Emmerich am Rhein. Hierfür ist im Haushaltsplanentwurf 2020 bereits ein
Ansatz vorhanden. |
|
|
3. |
Sozialausschuss am 22.01.2020 Der
Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss
beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.535.304
€ und im Finanzhaushalt auf 2.528.285 € fest. Daneben
berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Asyl und Integration“ Bei 2 Gegenstimmen
beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss zum Budget 018 und
setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 197.599 € und im
Finanzhaushalt auf 197.498 € fest. |
|
|
4. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am 28.01.2020
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 9
zuvor beratenden Eingaben und Anträge. Bei 1
Gegenstimme und 7 Enthaltungen beschließt der Ausschuss mehrheitlich den
vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500
„Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.476.927 Euro und im
Finanzhaushalt auf 7.354.038 Euro fest zzgl.
50.000 € zur Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest durch
ein externes Planungsbüro, 20.000 €
für den Erwerb der Fläche nördlich des Wohnmobilstellplatzes, 10.000 € für
die Anschaffung von Wartehäuschen mit Dachbegrünung sowie 45.000 € für die
Erhöhung des Ansatzes zur Anschaffung von Spielgeräten (von 20.000 € auf
65.000 €). Zu Letzterem hat der ASE einstimmig
beschlossen, die Erhöhung des Ansatz in Höhe von 45.000 € mit einem
Sperrvermerk zu versehen. Die Sperre kann erst nach Vorlage des von der
Spielplatzkommission jährlich gefertigten Berichts und entsprechender Prüfung
und Beratung im Rat von diesem aufgehoben werden. Zudem beschließt der ASE
einstimmig, das für die Jahre 2020/2021 geplante Parkdeck am Kleinen Wall
nicht und stattdessen eine ansprechend gestaltete, befestigte Fläche zu
errichten. Die im vergangenen Haushalt geplanten Planungs- und
Baukosten reduzieren sich somit von insgesamt 4,7 Mio. € auf 1 Mio. €. |
5. |
Haupt- und Finanzausschuss am 11.02.2020 Vor der Beratung
über den Gesamthaushalt und seiner Beschlussempfehlung einschließlich
zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen an den Rat hat der Haupt- und
Finanzausschuss über die folgenden Fachbereichs-/Stabstellenbudgets beraten: Budget 100 –
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Budget
200 – Fachbereich 2 – Finanzen Budget
300 – Fachbereich 3 – Immobilien Budget
600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Budget
013 – Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Budget
014 – Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung Budget
015 – Gleichstellung Budget
017 – Stabsstelle Demographie Die
Beratungsergebnisse ergeben sich aus den in der heutigen Sitzung voran gegangenen
Tagesordnungspunkten. |
|
|
6. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen Seit dem 31.01.2020
liegt der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 öffentlich aus, wozu die Einwohner
und Abgabepflichtigen noch bis zum 14.02.2020 Einwendungen erheben können. Bisher
gingen aus der Bürger- und Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen
ein. |
|
|
7. |
Zusammenfassung der bisherigen
Beschlüsse und Veränderungen
|
In der beiliegenden
Veränderungsliste (Anlage 1)
sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 06.02.2020) und
die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen
sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse
sowie in der Vorabdotierung:
7.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 6.200 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 994.683 EUR
im
Finanzplan Verminderung der
Einzahlungen um 7.200 EUR
Verminderung der Auszahlungen
um 727.873
EUR
7.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0
EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 160.000 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 0
EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 160.000 EUR
7.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der
Erträge um 86.805 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 185.000 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 86.591 EUR
Erhöhung der
Auszahlungen um 185.000
EUR
7.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2020 nun eine Unterdeckung
von 4.003.102 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung
von 5.915.326 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen verringert
sich um 1.722.000 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
erhöht sich um 4.800.000 Euro.
7.5 Finanzplanungsjahre
Die Ergebnisplanung 2021 verschlechtert sich von 2.232.148 € auf
4.501.042 €.
Die Finanzplanung 2021 verschlechtert
sich von 3.205.699 € auf 5.396.239 €.
Die Ergebnisplanung 2022 verschlechtert sich von 2.040.465 € auf
3.651.590 €.
Die Finanzplanung 2022 verschlechtert
sich von 3.016.854 € auf 4.542.046 €.
Die Ergebnisplanung 2023 verschlechtert sich von 1.198.961 € auf
2.756.849 €.
Die Finanzplanung 2023 verschlechtert
sich von 2.323.485 € auf 3.799.561 €.
7.6 Stellenplan
Gegenüber dem Entwurf sind folgende Veränderungen eingetreten:
- Einrichtung
Stellenanteile
-
StSt13: Stelle
„Archivwesen/Öffentlichkeitsarbeit“ EG 9b
-
StSt16: Stelle
„Leiter/in Stabsstelle 16 - Umwelt und Klima“ EG 12
-
FB 1: Stelle
„Sachgebiet Personal“ A10, dafür Wegfall EG 9b
-
FB 1: Stelle
"Organisation & Digitalisierung" EG 10
-
FB 1: rückgängig Einrichtung Stelle
„Personal“ EG 9b
-
FB 4: Stelle
„Schulverwaltung“ EG 9b
-
FB 5: Verwaltungsstelle
A9 L2E1, dafür Wegfall EG 12-Ing.-Stelle
-
FB 7: rückgängig Einrichtung EG 9c, dafür
Wegfall A10
-
FB 7: 0,47
EG 9c-Stellenanteile, dafür Wegfall 0,47 A 10-Stellenanteile
-
· Wegfall
Stellenanteile:
- FB 1: Stelle
„Sachgebiet Personal“ EG 9b, dafür Einrichtung A10
- FB 7: rückgängig
Wegfall A10, dafür EG 9c
- FB 7: 0,47
A10-Stellenanteile, dafür Einrichtung 0,47 EG9c-Stellenanteile
- FB 5: Stelle
„Ingenieur/in“ EG 12, dafür "Leiter/in StSt 16" EG 12
- FB
5: Stelle „Ingenieur/in“ EG 12,
dafür „Verwaltungsstelle“ A9L2E1
Der geänderte Stellenplan für das Jahr
2020 ist komplett als Anlage 2
beigefügt.
8. Eingaben und
Anträge
Die folgenden
Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2020 - bzw. solche zur Beratung
und Entscheidung an die Haushaltsplanberatungen verwiesene - wurden bereits in
die vorhergehenden Ausschussberatungen hinzugezogen bzw. sind im Rahmen der
HFA-Sitzung noch zu beraten und zu beschließen:
8.1 Antrag XXXII der Ratsfraktion Bündnis90/DIE
GRÜNEN vom 10.09.2019 auf Ersatz
sämtlicher gefällter und durch Unwetter umgestürzter Bäume durch
Neuanpflanzungen.
Ø
Nach Verweisung an
den Betriebsausschuss KBE wurden die Mittel bereits im Haushaltsplanentwurf 2020 im
Betriebskostenzuschuss an die Kommunalbetriebe Emmerich in Höhe von 36.000 €
berücksichtigt.
8.2 Eingabe Nr. 15-2019 der IG BISS
e.V. vom 04.10.2019 zur
Bereitstellung eines "Haushaltspostens
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss". Der Rat hat am 05.11.2019 die
Entscheidung durch den ASE im Rahmen der Haushaltsplanberatungen empfohlen.
Ø Der ASE hat am 28.11.2019 bereits beschlossen, eine Haushaltsstelle
„Klage gegen Planfeststellungsbeschlüsse der BETUWE-Linie“ einzurichten. Für
das Haushaltsjahr 2020 soll der Ansatz auf 0,00 € und für das Haushaltsjahr
2021 auf 15.000 € gesetzt werden.
8.3 Antrag Nr. XXXIII 2019 der BGE-Ratsfraktion vom 05.11.2019 zur Projektierung eines zukünftigen Bürgerwald
in Emmerich am Rhein. Der Rat hat am 19.11.2019 den Antrag an den ASE im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
verwiesen.
Ø
Nach
verwaltungsinterner Diskussion wird der HFA diesen Antrag am 11.02.2020 zum
Budget 300 beraten.
8.4 Eingabe Nr. 23-2019 des Stadtverbands für Musik vom 15.11.2019 auf Erhöhung der Zuschüsse für die Förderung der Gesang- und Musikvereine
Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den HFA verwiesen.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020
8.5 Antrag
Nr. XXXIV 2019 der BGE-Ratsfraktion
vom 19.11.2019 auf Einrichtung eines
Zentralen Controllings im Jahr 2020. Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag
zur Beratung an den HFA verwiesen.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 100).
8.6 Antrag
Nr. XXXV 2019 der SPD-Ratsfraktion und
des SPD-Ortsvereins Elten vom 21.11.2019 auf Korrektur eines Fehlers im Masterplan Hochelten. Der Rat hat am
17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den ASE verwiesen.
Ø
Der ASE
hat am 28.01.2020 dem Rat empfohlen, zur Einrichtung des Fußweges an der van-der-Renne-Allee zwischen
Birkenallee und Luitgardisstraße, für den Erwerb der Fläche nördlich des
Wohnmobilstellplatzes Gelder i. H. v. 20.000 € in den Haushalt 2020
einzustellen.
8.7 Eingabe
Nr. 21-2019 CDU-Ortsverbands Praest vom
21.11.2019 auf Durchführung eines
Dorfentwicklungskonzeptes für Praest. Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag
zur Beratung an den ASE verwiesen.
Ø
Der ASE
hat am 28.01.2020 dem Rat die Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für
Praest durch ein externes Planungsbüro empfohlen. Hierfür sollen
Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € in den Haushalt 2020 eingestellt werden.
8.8 Antrag
Nr. XXXVI 2019 der BGE-Ratsfraktion vom 26.11.2019 zur Durchführung einer Personal- und Organisationsuntersuchung
im Fachbereich 4 (Jugend, Schule und
Sport. Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den HFA
verwiesen.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 100).
8.9 Antrag
Nr. XXXVII 2019 der BGE-Ratsfraktion vom 26.11.2019 zur Umsetzung eines Pilotprojekts „Streetart am Neumarkt“. Der
Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den JHA verwiesen.
Ø
Nach
Beratung im Jugendhilfeausschuss wurde dieser Antrag zur weiteren Beratung in
den HFA verwiesen. Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020.
8.10 Antrag
Nr. XXXVIII 2019 der SPD-Ratsfraktion vom 25.11.2019 auf Initiierung von Dorfentwicklungskonzepten für die Ortsteile
von Emmerich
Ø
Der ASE
hat am 28.01.2020 dem Rat die Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für
Praest durch ein externes Planungsbüro empfohlen. Hierfür sollen
Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € in den Haushalt 2020 eingestellt werden.
8.11 Antrag
Nr. XL 2019 der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN vom 26.11.2019 zur Haushaltberatung HH 2020:
Nr. 1 Kinderfreundliche Kommune - Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur
Beratung an den Jugendhilfeausschuss verwiesen.
Ø
Der
Jugendhilfeausschuss hat am 14.01.2020 im Rahmen seiner Beratungen zum Budget
401 und 402 beschlossen, einen Betrag in Höhe von 4.000 € im Haushalt 2020 zu
berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Teilnahme an einem der von der
Verwaltung noch vorzustellenden Projekte möglich ist.
Nr.
2 Erhöhung Budget Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing: Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur
Beratung an den HFA verwiesen.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020.
Nr. 3 Finanzmittel Anlegung
eines neuen Waldes: Der Rat
hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den HFA verwiesen.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 300).
Nr. 4 Begrünung Bushaltestellen: Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur
Beratung an den ASE verwiesen.
Ø
Der ASE
hat am 28.01.2020 beschlossen, im Haushalt 2020 sowie in den weiteren
Planjahren Mittel i. H. v. 10.000 € für die Anschaffung von Wartehäuschen mit
Dachbegrünung einzustellen.
Nr.
5 Errichtung weiterer
Regenrückhaltebecken: Der
Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den Betriebsausschuss KBE
verwiesen.
Ø
Die
Verwaltung wird dem Betriebsausschuss KBE in seiner nächsten Sitzung am
18.03.2020 berichten.
8.12 Antrag
Nr. XLI 2019 der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN vom 03.12.2019 zur Haushaltberatung HH 2020:
Nr. 1 Parkdeck Kleiner Wall
Ø
Der ASE
hat am 28.01.2020 beschlossen, dass das geplante Parkdeck am Kleinen Wall nicht
errichtet wird und stattdessen eine ansprechend gestaltete, befestigte Fläche
errichtet wird. Die im Haushaltsplanentwurf 2020 vorgesehenen Mittel werden auf
eine 1,0 Mio. € reduziert.
Nr.
2 Absicherung Skaterplatz am Grunewald
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 300).
Nr. 3 Verbesserung der
Straßenüberquerung am Standort Agnetenstraße/Großer Wall
Ø
Der
Schulausschuss hat am 21.01.2020 einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der
Prüfung, ob eine verkehrsrechtliche Maßnahme an der genannten Stelle notwendig
und umsetzbar ist, zu beauftragen.
Nr. 4 Umgestaltung Nonnenplatz durch Bepflanzen
mit Bäumen und durch Errichtung von Sitzgruppen
Ø
Der ASE
hat am 28.01.2020 beschlossen, keine Umgestaltung des Nonnenplatzes
vorzunehmen.
Nr.
5 Einrichtung 20 weiterer Ladesäulen
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020.
Nr. 6 Notfallschilder an
öffentlichen Plätzen und Sitzbänken
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 600).
8.13 Antrag
Nr. XLIII 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 31.10.2019 den Kommunalen Ordnungsdienst richtig zu machen.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 600).
8.14 Antrag
Nr. XLIV 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 10.12.2019 zur Fortführung des Emmericher Firmenlaufs.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020.
8.15 Antrag
Nr. XLV 2019 der UWE-Ratsfraktion vom 11.12.2019 zur Einrichtung einer neuen Stabsstelle "Fördermittelmanager“.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 100).
8.16 Antrag
Nr. XLVI 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 23.12.2019 zur Errichtung eines Biotops an der Fulkskuhle.
Ø
Der ASE
hat am 28.01.2020 von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis genommen und
zunächst keinen haushaltsrelevanten Beschluss gefasst.
8.17 Antrag
Nr. XLVII 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 23.12.2019 zur Herrichtung des Parkplatzes am Kleinen Wall.
Ø
Der ASE
hat am 28.01.2020 beschlossen, dass das geplante Parkdeck am Kleinen Wall nicht
errichtet wird und stattdessen eine ansprechend gestaltete, befestigte Fläche
errichtet wird. Die im Haushaltsplanentwurf 2020 vorgesehenen Mittel werden auf
eine 1,0 Mio. € reduziert.
8.18 Antrag
Nr. XLIX 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 23.12.2019 zur Spielplatzoffensive für Emmerich am Rhein.
Ø
Der ASE
hat am 28.01.2020 die Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsplan 2020-2024 für die
Anschaffung von Spielgeräten und/oder Neueinrichtung von Spielplätzen im
Stadtgebiet von jeweils 20.000 € auf 65.000 € beschlossen. Zudem hat der ASE
einstimmig beschlossen, die Erhöhung des Ansatz in Höhe von 45.000 € mit einem
Sperrvermerk zu versehen. Die Sperre kann erst nach Vorlage des von der
Spielplatzkommission jährlich gefertigten Berichts und entsprechender Prüfung
und Beratung im Rat von diesem aufgehoben werden.
8.19 Antrag Nr. L 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 23.12.2019 zur Erarbeitung eines ganzheitlichen Raumkonzeptes für das Gymnasium.
Ø
Der
Schulausschuss hat am 21.01.2020 dem Rat empfohlen, die Durchführung einer
„Phase 0“ als Bedarfsplanung im Rahmen eines ganzheitlichen Raumkonzeptes für
ggf. notwendige bauliche Anpassungen am Gebäude des Städt.
Willibrord-Gymnasiums Emmerich am Rhein zu
genehmigen. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereits im Haushaltsplanentwurf
2020 enthalten.
Die folgenden Anträge
zum Haushaltsplanentwurf 2020 sind erst nach Antragsschluss eingegangen und konnten demnach nicht mehr in
den für das Budget des Fachbereichs 5 zuständigen Fachausschuss beraten werden.
Sie sind im Rahmen der HFA-Sitzung noch zu beraten und zu beschließen:
8.20 Antrag Nr. VI 2020 der SPD-Ratsfraktion vom 19.01.2020 zur Einrichtung eines Sperrvermerks auf der HH-Stelle 7.005069.700 Umbau
Dr.-Robbers-Park in Elten (Anlage 3).
Ø
Stellungnahme
der Verwaltung:
Im Jahr 2017 wurde für die Umgestaltung des Dr. Robbers Parks eine
Ideenwerkstatt durchgeführt, in der Bürgerinnen und Bürger aktiv in die
Planungen für den Park eingebunden wurden. Die Umgestaltung des Dr. Robbers
Parks auf Grundlage des daraus resultierenden Entwurfs wurde in der Sitzung des
Rates am 10.07.2018 beschlossen.
Der beschlossene Entwurf wurde inzwischen bereits in die
Ausführungsplanung überführt, so dass bei Bedarf unmittelbar mit dem Bau
begonnen werden könnte. Hier sind bereits hohe Aufwendungen bezüglich der
Planung getätigt worden und auch die Wünsche der Bevölkerung eingeflossen.
Die Einbindung in ein Dorfentwicklungskonzept hätte keinen Vorteil
bezüglich der Planung, da in einem solchen Konzept hier keine konkreten
Aussagen zur Ausgestaltung des Parks gemacht werden, sondern lediglich der
Wille der Umgestaltung im Zusammenhang mit den übergeordneten Planungen
manifestiert wird. Ein Beispiel findet sich im ISEK für die Innenstadt. Hier
ist im Rahmen der integrierten Betrachtungen das Erfordernis entstanden, den
Gisbert-Lensing-Park gestalterisch aufzuwerten. Es wurden jedoch keine
konkreten Entwurfsplanungen erarbeitet. Hier schließt sich das Prozedere an,
welches für den Dr. Robbers Park bereits durchgeführt wurde.
Bezüglich der Förderung würde ein übergeordnetes
Dorfentwicklungskonzept möglicherweise einen Zugang zu anderen Fördermitteln
eröffnen. Das Dorfentwicklungskonzept ist jedoch in unmittelbaren Zusammenhang
mit der Entwicklung der Betuwe und den Auswirkungen auf den Ortsteil
insbesondere in Punkto Verkehrsführung zu sehen. Da hier noch kein
Planfeststellungsbeschluss absehbar ist, ist auch der Zeitpunkt für die
Erarbeitung des Dorfentwicklungskonzeptes noch nicht absehbar. Die daraus
resultierende Förderung der baulichen Maßnahmen ist dann auch abhängig von der
Baumaßnahme für die Betuwe-Linie. Hier ergibt sich somit u. U. ein Zeitraum von
bis zu 10 Jahren, bis die bauliche Umsetzung des Dorfentwicklungskonzeptes
erfolgen kann.
Die Umgestaltung des Dr. Robbers Parks, die bereits vom Rat beschlossen
wurde, würde sich um diesen Zeitraum verzögern.
Unter Berücksichtigung der zeitlichen Dimension und des gefassten
Ratsbeschlusses ist der Sperrvermerk für die Umgestaltung des Dr. Robbers Parks
unnötig und mit der Umgestaltung sollte -abhängig von personellen Ressourcen-
in diesem Jahr begonnen werden.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, das Investitionsprojekt
7.005069.700 Umbau Dr.-Robbers-Park-Elten nicht mit einem Sperrvermerk zu
versehen.
8.21 Antrag Nr. VII 2020 der SPD-Ratsfraktion vom 19.01.2020 zum Einsatz von mobilen „30 kmh/50kmh-Digitalanzeigen“ (Anlage 4)
Ø
Stellungnahme
der Verwaltung:
Die SPD-Fraktion beantragt die Anschaffung einer mobilen
Geschwindigkeits-anzeigetafel, die die Geschwindigkeitsüberschreitung im
Stadtgebiet unmittelbar digital anzeigt.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Einsatz eines
sog. Radar-Displays. Hier gibt es verschiedene Ausführungen. Es wird
vorgeschlagen, ein Modell mit einstellbarer Anzeige der gefahrenen
Geschwindigkeit oder Smileyfunktion sowie Datenmessung anzuschaffen (siehe Anlage 5). So kann gleichzeitig
die Verkehrsbelastung auf der betreffenden Stelle erfasst werden. Die Kosten
für diese Ausführung belaufen sich auf ca. 2.000 €.
Die Anbringung des Radar-Displays soll durch die Kommunalbetriebe an
Straßen aufgehängt werden, an denen es vermeintlich zu häufigen
Geschwindigkeitsüber-schreitungen kommt.
Radar-Displays kombiniert mit Feinstaubmessungen sind derzeit nicht auf
dem Markt erhältlich.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, ein Radar-Display mit
Datenerfassung anzuschaffen und entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan
2020 zur Verfügung zu stellen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister