Beschlussvorschlag

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie seiner zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 100, 200, 300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 06.02.2020 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzplanung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

3.   Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom __________folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       76.832.360 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          80.835.462 EUR

 

im Finanzplan mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     72.562.014 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    75.239.050 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   6.741.184 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                23.484.614 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            15.643.000 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            2.137.860 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,

wird auf                                                                                                           15.643.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                       11.094.700 EUR

festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                                                4.003.101 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                10.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018  wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        443 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zu-stimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 13 Abs. 1 KomHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

 

4.         den Stellenplan 2020

 

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

14.01.2020

Jugendhilfeausschuss

12

0

0

 

 

 

 

 

21.01.2020

Schulausschuss

13

3

1

 

 

 

 

 

22.01.2020

Sozialausschuss

Budget 700

Budget 018

 

14

15

 

2

2

 

1

0

 

 

 

 

 

28.01.2020

Ausschuss für Stadtentwicklung

10

1

7

 

 

 

 

 

11.02.2020

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 200

Budget 300

Budget 600

Budget 013

Budget 014

Budget 015

Budget 017

 

Gesamthaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

03.03.2020

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 19.11.2019 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. In den folgenden Wochen im November und Dezember 2019 wurden die einzelnen Fachbereichs-/Stabsstellenbudgets mit den Schwerpunktsetzungen und Zielen durch die Budgetverantwortlichen den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt. Im Januar und Februar 2020 erfolgten die Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Jugendhilfeausschuss am 14.01.2020

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 12.607.163 Euro und im Finanzhaushalt mit 12.605.270 Euro fest zzgl. 4.000 € für das Projekt Kinderfreundliche Kommune bzw. Familienfreundliche Kommune.

Der Antrag der BGE XXXVII/2019 wird an den Haupt- und Finanzausschuss am 11.02.2020 verwiesen.

 

 

2.

Schulausschuss am 21.01.2020

 

Der Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2020 und beschließt diesen mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltungen und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.965.614 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.201.563 Euro fest zzgl. 20.000 € zur Finanzierung von Maßnahmen zum Ansatz „Inklusion in der Schule nach der Schule“, 15.000 € als Erhöhung des allgemeinen städtischen Zuschusses an des Stadtsportbund sowie 30.000 € zweckgebundene Erhöhung an den Stadtsportbund zur Unterstützung der Finanzierung der Eigenanteile der Vereine für investive Maßnahmen im Rahmen des Landessportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“. Zudem empfiehlt der Schulausschuss dem Rat die Durchführung einer „Phase 0“ als Bedarfsplanung im Rahmen eines ganzheitlichen Raumkonzeptes für ggf. notwendige bauliche Anpassungen am Gebäude des Städt. Willibrord-Gymnasiums Emmerich am Rhein. Hierfür ist im Haushaltsplanentwurf 2020 bereits ein Ansatz vorhanden.

 

 

3.

Sozialausschuss am 22.01.2020

 

Der Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.535.304 € und im Finanzhaushalt auf 2.528.285 € fest.

 

Daneben berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Asyl und Integration“ Bei 2 Gegenstimmen beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss zum Budget 018 und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 197.599 € und im Finanzhaushalt auf 197.498 € fest.

 

 

4.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 28.01.2020

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 9 zuvor beratenden Eingaben und Anträge. Bei 1 Gegenstimme und 7 Enthaltungen beschließt der Ausschuss mehrheitlich den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.476.927 Euro und im Finanzhaushalt auf 7.354.038 Euro fest zzgl. 50.000 € zur Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest durch ein externes Planungsbüro,  20.000 € für den Erwerb der Fläche nördlich des Wohnmobilstellplatzes, 10.000 € für die Anschaffung von Wartehäuschen mit Dachbegrünung sowie 45.000 € für die Erhöhung des Ansatzes zur Anschaffung von Spielgeräten (von 20.000 € auf 65.000 €). Zu Letzterem hat der ASE einstimmig beschlossen, die Erhöhung des Ansatz in Höhe von 45.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Sperre kann erst nach Vorlage des von der Spielplatzkommission jährlich gefertigten Berichts und entsprechender Prüfung und Beratung im Rat von diesem aufgehoben werden. Zudem beschließt der ASE einstimmig, das für die Jahre 2020/2021 geplante Parkdeck am Kleinen Wall nicht und stattdessen eine ansprechend gestaltete, befestigte Fläche zu errichten. Die im vergangenen Haushalt geplanten Planungs- und Baukosten reduzieren sich somit von insgesamt 4,7 Mio. € auf 1 Mio. €.

 

5.

Haupt- und Finanzausschuss am 11.02.2020

 

Vor der Beratung über den Gesamthaushalt und seiner Beschlussempfehlung einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen an den Rat hat der Haupt- und Finanzausschuss über die folgenden Fachbereichs-/Stabstellenbudgets beraten:

 

Budget 100 – Fachbereich 1 – Zentrale Dienste

Budget 200 – Fachbereich 2 – Finanzen

Budget 300 – Fachbereich 3 – Immobilien

Budget 600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung

Budget 013 – Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Budget 014 – Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung

Budget 015 – Gleichstellung

Budget 017 – Stabsstelle Demographie

 

Die Beratungsergebnisse ergeben sich aus den in der heutigen Sitzung voran gegangenen Tagesordnungspunkten.

 

 

6.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Seit dem 31.01.2020 liegt der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen noch bis zum 14.02.2020 Einwendungen erheben können. Bisher gingen aus der Bürger- und Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

 

7.

Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen

 

 

In der beiliegenden Veränderungsliste (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 06.02.2020) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse sowie in der Vorabdotierung:

 

7.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                        6.200 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               994.683 EUR

 

im Finanzplan              Verminderung der Einzahlungen um                              7.200 EUR

Verminderung der Auszahlungen um             727.873 EUR

 

7.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                       0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               160.000 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                            0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 160.000 EUR

 

7.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                             86.805 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               185.000 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                   86.591 EUR

                                    Erhöhung der Auszahlungen um                                185.000 EUR

 

7.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2020 nun eine Unterdeckung von 4.003.102 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 5.915.326 Euro aus.

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen verringert sich um 1.722.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 4.800.000 Euro.

 

7.5       Finanzplanungsjahre

Die Ergebnisplanung 2021      verschlechtert sich von 2.232.148 € auf 4.501.042 €.

Die Finanzplanung      2021    verschlechtert sich von 3.205.699 € auf 5.396.239 €.

Die Ergebnisplanung 2022      verschlechtert sich von 2.040.465 € auf 3.651.590 €.

Die Finanzplanung      2022    verschlechtert sich von 3.016.854 € auf 4.542.046 €.

Die Ergebnisplanung 2023      verschlechtert sich von 1.198.961 € auf 2.756.849 €.

Die Finanzplanung      2023    verschlechtert sich von 2.323.485 € auf 3.799.561 €.

 

 

7.6       Stellenplan

 

Gegenüber dem Entwurf sind folgende Veränderungen eingetreten:

 

  •  Einrichtung Stellenanteile

-       StSt13:      Stelle „Archivwesen/Öffentlichkeitsarbeit“ EG 9b

-       StSt16:      Stelle „Leiter/in Stabsstelle 16 - Umwelt und Klima“ EG 12

-       FB 1:         Stelle „Sachgebiet Personal“ A10, dafür Wegfall EG 9b

-       FB 1:         Stelle "Organisation & Digitalisierung" EG 10

-       FB 1:         rückgängig Einrichtung Stelle „Personal“ EG 9b

-       FB 4:         Stelle „Schulverwaltung“ EG 9b

-       FB 5:         Verwaltungsstelle A9 L2E1, dafür Wegfall EG 12-Ing.-Stelle

-       FB 7:         rückgängig Einrichtung EG 9c, dafür Wegfall A10

-       FB 7:         0,47 EG 9c-Stellenanteile, dafür Wegfall 0,47 A 10-Stellenanteile

-        

 

·       Wegfall Stellenanteile:

-      FB 1:        Stelle „Sachgebiet Personal“ EG 9b, dafür Einrichtung A10

-      FB 7:        rückgängig Wegfall A10, dafür EG 9c

-      FB 7:        0,47 A10-Stellenanteile, dafür Einrichtung 0,47 EG9c-Stellenanteile

-      FB 5:        Stelle „Ingenieur/in“ EG 12, dafür "Leiter/in StSt 16" EG 12

 -     FB 5:        Stelle „Ingenieur/in“ EG 12, dafür „Verwaltungsstelle“ A9L2E1

 

 

Der geänderte Stellenplan für das Jahr 2020 ist komplett als Anlage 2 beigefügt.

 

 

8.         Eingaben und Anträge

 

Die folgenden Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2020 - bzw. solche zur Beratung und Entscheidung an die Haushaltsplanberatungen verwiesene - wurden bereits in die vorhergehenden Ausschussberatungen hinzugezogen bzw. sind im Rahmen der HFA-Sitzung noch zu beraten und zu beschließen:

 

8.1       Antrag XXXII der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 10.09.2019 auf Ersatz sämtlicher gefällter und durch Unwetter umgestürzter Bäume durch Neuanpflanzungen.

Ø    Nach Verweisung an den Betriebsausschuss KBE wurden die Mittel bereits im Haushaltsplanentwurf 2020 im Betriebskostenzuschuss an die Kommunalbetriebe Emmerich in Höhe von 36.000 € berücksichtigt.

 

8.2       Eingabe Nr. 15-2019 der IG BISS e.V. vom 04.10.2019 zur Bereitstellung eines "Haushaltspostens Klage gegen Planfeststellungsbeschluss". Der Rat hat am 05.11.2019 die Entscheidung durch den ASE im Rahmen der Haushaltsplanberatungen empfohlen.

 

Ø  Der ASE hat am 28.11.2019 bereits beschlossen, eine Haushaltsstelle „Klage gegen Planfeststellungsbeschlüsse der BETUWE-Linie“ einzurichten. Für das Haushaltsjahr 2020 soll der Ansatz auf 0,00 € und für das Haushaltsjahr 2021 auf 15.000 € gesetzt werden.

 

 

8.3       Antrag Nr. XXXIII 2019 der BGE-Ratsfraktion vom 05.11.2019 zur Projektierung eines zukünftigen Bürgerwald in Emmerich am Rhein. Der Rat hat am 19.11.2019 den Antrag an den ASE  im Rahmen der Haushaltsplanberatungen verwiesen.

 

Ø  Nach verwaltungsinterner Diskussion wird der HFA diesen Antrag am 11.02.2020 zum Budget 300 beraten.

 

8.4       Eingabe Nr. 23-2019 des Stadtverbands für Musik vom 15.11.2019 auf Erhöhung der Zuschüsse für die Förderung der Gesang- und Musikvereine Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den HFA verwiesen.    

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020

 

8.5       Antrag Nr. XXXIV 2019 der BGE-Ratsfraktion vom 19.11.2019 auf Einrichtung eines Zentralen Controllings im Jahr 2020. Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den HFA verwiesen.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 100).

 

8.6       Antrag Nr. XXXV 2019 der SPD-Ratsfraktion und des SPD-Ortsvereins Elten vom 21.11.2019  auf Korrektur eines Fehlers im Masterplan Hochelten. Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den ASE verwiesen.

 

Ø  Der ASE hat am 28.01.2020 dem Rat empfohlen, zur Einrichtung des Fußweges an der van-der-Renne-Allee zwischen Birkenallee und Luitgardisstraße, für den Erwerb der Fläche nördlich des Wohnmobilstellplatzes Gelder i. H. v. 20.000 € in den Haushalt 2020 einzustellen.

 

8.7       Eingabe Nr. 21-2019 CDU-Ortsverbands Praest vom 21.11.2019 auf Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest. Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den ASE verwiesen.

 

Ø  Der ASE hat am 28.01.2020 dem Rat die Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest durch ein externes Planungsbüro empfohlen. Hierfür sollen Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € in den Haushalt 2020 eingestellt werden.

 

 

8.8       Antrag Nr. XXXVI 2019 der BGE-Ratsfraktion vom 26.11.2019 zur Durchführung einer Personal- und Organisationsuntersuchung im Fachbereich 4 (Jugend, Schule und Sport. Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den HFA verwiesen.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 100).

 

8.9       Antrag Nr. XXXVII 2019 der BGE-Ratsfraktion vom 26.11.2019 zur Umsetzung eines Pilotprojekts „Streetart am Neumarkt“. Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den JHA verwiesen.

 

 

Ø  Nach Beratung im Jugendhilfeausschuss wurde dieser Antrag zur weiteren Beratung in den HFA verwiesen. Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020.

 

8.10     Antrag Nr. XXXVIII 2019 der SPD-Ratsfraktion  vom 25.11.2019 auf Initiierung von Dorfentwicklungskonzepten für die Ortsteile von Emmerich

 

Ø  Der ASE hat am 28.01.2020 dem Rat die Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest durch ein externes Planungsbüro empfohlen. Hierfür sollen Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € in den Haushalt 2020 eingestellt werden.

 

8.11     Antrag Nr. XL 2019 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 26.11.2019 zur Haushaltberatung HH 2020:

 

            Nr. 1 Kinderfreundliche Kommune - Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

 

Ø  Der Jugendhilfeausschuss hat am 14.01.2020 im Rahmen seiner Beratungen zum Budget 401 und 402 beschlossen, einen Betrag in Höhe von 4.000 € im Haushalt 2020 zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Teilnahme an einem der von der Verwaltung noch vorzustellenden Projekte möglich ist.

 

            Nr. 2 Erhöhung Budget Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing: Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den HFA verwiesen.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020.

 

Nr. 3 Finanzmittel Anlegung eines neuen Waldes: Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den HFA verwiesen.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 300).

 

Nr.  4 Begrünung Bushaltestellen: Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den ASE verwiesen.

 

Ø  Der ASE hat am 28.01.2020 beschlossen, im Haushalt 2020 sowie in den weiteren Planjahren Mittel i. H. v. 10.000 € für die Anschaffung von Wartehäuschen mit Dachbegrünung einzustellen.

 

Nr.  5 Errichtung weiterer Regenrückhaltebecken: Der Rat hat am 17.12.2019 den Antrag zur Beratung an den Betriebsausschuss KBE verwiesen.

 

Ø  Die Verwaltung wird dem Betriebsausschuss KBE in seiner nächsten Sitzung am 18.03.2020 berichten.

 

8.12     Antrag Nr. XLI 2019 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 03.12.2019 zur Haushaltberatung HH 2020:

 

            Nr. 1 Parkdeck Kleiner Wall

Ø  Der ASE hat am 28.01.2020 beschlossen, dass das geplante Parkdeck am Kleinen Wall nicht errichtet wird und stattdessen eine ansprechend gestaltete, befestigte Fläche errichtet wird. Die im Haushaltsplanentwurf 2020 vorgesehenen Mittel werden auf eine 1,0 Mio. € reduziert.

 

            Nr. 2 Absicherung Skaterplatz am Grunewald

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 300).

 

Nr. 3 Verbesserung der Straßenüberquerung am Standort Agnetenstraße/Großer Wall

Ø  Der Schulausschuss hat am 21.01.2020 einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung, ob eine verkehrsrechtliche Maßnahme an der genannten Stelle notwendig und umsetzbar ist, zu beauftragen.

 

Nr.  4 Umgestaltung Nonnenplatz durch Bepflanzen mit Bäumen und durch Errichtung von Sitzgruppen

Ø  Der ASE hat am 28.01.2020 beschlossen, keine Umgestaltung des Nonnenplatzes vorzunehmen.

 

Nr.  5 Einrichtung 20 weiterer Ladesäulen

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020.

 

            Nr. 6 Notfallschilder an öffentlichen Plätzen und Sitzbänken

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 600).

 

8.13     Antrag Nr. XLIII 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 31.10.2019 den Kommunalen Ordnungsdienst richtig zu machen.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 600).

 

8.14     Antrag Nr. XLIV 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 10.12.2019 zur Fortführung des Emmericher Firmenlaufs.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020.

 

 

8.15     Antrag Nr. XLV 2019 der UWE-Ratsfraktion vom 11.12.2019 zur Einrichtung einer neuen Stabsstelle "Fördermittelmanager“.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 11.02.2020 (zum Budget 100).

 

8.16     Antrag Nr. XLVI 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 23.12.2019 zur Errichtung eines Biotops an der Fulkskuhle.

 

Ø  Der ASE hat am 28.01.2020 von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis genommen und zunächst keinen haushaltsrelevanten Beschluss gefasst.

 

8.17     Antrag Nr. XLVII 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 23.12.2019 zur Herrichtung des Parkplatzes am Kleinen Wall.

 

Ø  Der ASE hat am 28.01.2020 beschlossen, dass das geplante Parkdeck am Kleinen Wall nicht errichtet wird und stattdessen eine ansprechend gestaltete, befestigte Fläche errichtet wird. Die im Haushaltsplanentwurf 2020 vorgesehenen Mittel werden auf eine 1,0 Mio. € reduziert.

 

8.18     Antrag Nr. XLIX 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 23.12.2019 zur Spielplatzoffensive für Emmerich am Rhein.

 

Ø  Der ASE hat am 28.01.2020 die Erhöhung des Ansatzes im Haushaltsplan 2020-2024 für die Anschaffung von Spielgeräten und/oder Neueinrichtung von Spielplätzen im Stadtgebiet von jeweils 20.000 € auf 65.000 € beschlossen. Zudem hat der ASE einstimmig beschlossen, die Erhöhung des Ansatz in Höhe von 45.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Sperre kann erst nach Vorlage des von der Spielplatzkommission jährlich gefertigten Berichts und entsprechender Prüfung und Beratung im Rat von diesem aufgehoben werden.

 

8.19     Antrag Nr. L 2019 der CDU-Ratsfraktion vom 23.12.2019 zur Erarbeitung eines ganzheitlichen Raumkonzeptes für das Gymnasium.

 

Ø  Der Schulausschuss hat am 21.01.2020 dem Rat empfohlen, die Durchführung einer „Phase 0“ als Bedarfsplanung im Rahmen eines ganzheitlichen Raumkonzeptes für ggf. notwendige bauliche Anpassungen am Gebäude des Städt. Willibrord-Gymnasiums Emmerich am Rhein zu genehmigen. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2020 enthalten.

 

 

Die folgenden Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2020 sind erst nach Antragsschluss  eingegangen und konnten demnach nicht mehr in den für das Budget des Fachbereichs 5 zuständigen Fachausschuss beraten werden. Sie sind im Rahmen der HFA-Sitzung noch zu beraten und zu beschließen:

 

8.20     Antrag Nr. VI 2020 der SPD-Ratsfraktion vom 19.01.2020 zur Einrichtung eines Sperrvermerks auf der HH-Stelle 7.005069.700 Umbau Dr.-Robbers-Park in Elten (Anlage 3).

 

Ø  Stellungnahme der Verwaltung:

Im Jahr 2017 wurde für die Umgestaltung des Dr. Robbers Parks eine Ideenwerkstatt durchgeführt, in der Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Planungen für den Park eingebunden wurden. Die Umgestaltung des Dr. Robbers Parks auf Grundlage des daraus resultierenden Entwurfs wurde in der Sitzung des Rates am 10.07.2018 beschlossen.

 

Der beschlossene Entwurf wurde inzwischen bereits in die Ausführungsplanung überführt, so dass bei Bedarf unmittelbar mit dem Bau begonnen werden könnte. Hier sind bereits hohe Aufwendungen bezüglich der Planung getätigt worden und auch die Wünsche der Bevölkerung eingeflossen.

 

Die Einbindung in ein Dorfentwicklungskonzept hätte keinen Vorteil bezüglich der Planung, da in einem solchen Konzept hier keine konkreten Aussagen zur Ausgestaltung des Parks gemacht werden, sondern lediglich der Wille der Umgestaltung im Zusammenhang mit den übergeordneten Planungen manifestiert wird. Ein Beispiel findet sich im ISEK für die Innenstadt. Hier ist im Rahmen der integrierten Betrachtungen das Erfordernis entstanden, den Gisbert-Lensing-Park gestalterisch aufzuwerten. Es wurden jedoch keine konkreten Entwurfsplanungen erarbeitet. Hier schließt sich das Prozedere an, welches für den Dr. Robbers Park bereits durchgeführt wurde.

 

Bezüglich der Förderung würde ein übergeordnetes Dorfentwicklungskonzept möglicherweise einen Zugang zu anderen Fördermitteln eröffnen. Das Dorfentwicklungskonzept ist jedoch in unmittelbaren Zusammenhang mit der Entwicklung der Betuwe und den Auswirkungen auf den Ortsteil insbesondere in Punkto Verkehrsführung zu sehen. Da hier noch kein Planfeststellungsbeschluss absehbar ist, ist auch der Zeitpunkt für die Erarbeitung des Dorfentwicklungskonzeptes noch nicht absehbar. Die daraus resultierende Förderung der baulichen Maßnahmen ist dann auch abhängig von der Baumaßnahme für die Betuwe-Linie. Hier ergibt sich somit u. U. ein Zeitraum von bis zu 10 Jahren, bis die bauliche Umsetzung des Dorfentwicklungskonzeptes erfolgen kann.

 

Die Umgestaltung des Dr. Robbers Parks, die bereits vom Rat beschlossen wurde, würde sich um diesen Zeitraum verzögern.

 

Unter Berücksichtigung der zeitlichen Dimension und des gefassten Ratsbeschlusses ist der Sperrvermerk für die Umgestaltung des Dr. Robbers Parks unnötig und mit der Umgestaltung sollte -abhängig von personellen Ressourcen- in diesem Jahr begonnen werden.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, das Investitionsprojekt 7.005069.700 Umbau Dr.-Robbers-Park-Elten nicht mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

 

 

8.21     Antrag Nr. VII 2020 der SPD-Ratsfraktion vom 19.01.2020 zum Einsatz von mobilen „30 kmh/50kmh-Digitalanzeigen“ (Anlage 4)

 

Ø  Stellungnahme der Verwaltung:

Die SPD-Fraktion beantragt die Anschaffung einer mobilen Geschwindigkeits-anzeigetafel, die die Geschwindigkeitsüberschreitung im Stadtgebiet unmittelbar digital anzeigt.

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Einsatz eines sog. Radar-Displays. Hier gibt es verschiedene Ausführungen. Es wird vorgeschlagen, ein Modell mit einstellbarer Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit oder Smileyfunktion sowie Datenmessung anzuschaffen (siehe Anlage 5). So kann gleichzeitig die Verkehrsbelastung auf der betreffenden Stelle erfasst werden. Die Kosten für diese Ausführung belaufen sich auf ca. 2.000 €.

Die Anbringung des Radar-Displays soll durch die Kommunalbetriebe an Straßen aufgehängt werden, an denen es vermeintlich zu häufigen Geschwindigkeitsüber-schreitungen kommt.

Radar-Displays kombiniert mit Feinstaubmessungen sind derzeit nicht auf dem Markt erhältlich.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, ein Radar-Display mit Datenerfassung anzuschaffen und entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister