Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt

 

1.    die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom __________folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       76.832.360 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          80.844.110 EUR

 

im Finanzplan mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     72.562.014 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    75.247.698 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   7.991.184 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                25.486.614 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            15.493.000 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            2.735.387 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,

wird auf                                                                                                           15.493.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                      11.094.700 EUR

festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                                                4.011.750 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                10.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018  wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        443 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 13 Abs. 1 KomHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

2.    den Stellenplan 2020

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

14.01.2020

Jugendhilfeausschuss

12

0

0

 

 

 

 

 

21.01.2020

Schulausschuss

13

3

1

 

 

 

 

 

22.01.2020

Sozialausschuss

Budget 700

Budget 018

 

14

15

 

2

2

 

1

0

 

 

 

 

 

28.01.2020

Ausschuss für Stadtentwicklung

10

1

7

 

 

 

 

 

11.02.2020

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 200

Budget 300

Budget 600

Budget 013

Budget 014

Budget 015

Budget 017

 

Gesamthaushalt

 

 

14

14

14

15

15

16

15

14

 

8

 

 

 

 

3

2

5

0

0

0

0

1

 

0

 

2

3

0

4

4

3

4

4

 

11

 

26.02.2019

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 19.11.2019 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. In den folgenden Wochen im November und Dezember 2019 wurden die einzelnen Fachbereichs-/Stabsstellenbudgets mit den Schwerpunktsetzungen und Zielen durch die Budgetverantwortlichen den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt. Im Januar und Februar 2020 erfolgten die Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.       Jugendhilfeausschuss am 14.01.2020

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 12.607.163 Euro und im Finanzhaushalt mit 12.605.270 Euro fest zzgl. 4.000 € für das Projekt Kinderfreundliche Kommune bzw. Familienfreundliche Kommune.

Der Antrag der BGE XXXVII/2019 wird an den Haupt- und Finanzausschuss am 11.02.2020 verwiesen.

 

2.         Schulausschuss am 21.01.2020

 

Der Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2020 und beschließt diesen mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltungen und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.965.614 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.201.563 Euro fest zzgl. 20.000 € zur Finanzierung von Maßnahmen zum Ansatz „Inklusion in der Schule nach der Schule“, 15.000 € als Erhöhung des allgemeinen städtischen Zuschusses an des Stadtsportbund sowie 30.000 € zweckgebundene Erhöhung an den Stadtsportbund zur Unterstützung der Finanzierung der Eigenanteile der Vereine für investive Maßnahmen im Rahmen des Landessportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“. Zudem empfiehlt der Schulausschuss dem Rat die Durchführung einer „Phase 0“ als Bedarfsplanung im Rahmen eines ganzheitlichen Raumkonzeptes für ggf. notwendige bauliche Anpassungen am Gebäude des Städt. Willibrord-Gymnasiums Emmerich am Rhein. Hierfür ist im Haushaltsplanentwurf 2020 bereits ein Ansatz vorhanden.

 

3.       Sozialausschuss am 22.01.2020

 

Der Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.535.304 € und im Finanzhaushalt auf 2.528.285 € fest.

 

Daneben berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Asyl und Integration“ Bei 2 Gegenstimmen beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss zum Budget 018 und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 197.599 € und im Finanzhaushalt auf 197.498 € fest.

 

4.       Ausschuss für Stadtentwicklung am 28.01.2020

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 9 zuvor beratenden Eingaben und Anträge. Bei 1 Gegenstimme und 7 Enthaltungen beschließt der Ausschuss mehrheitlich den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.476.927 Euro und im Finanzhaushalt auf 7.354.038 Euro fest zzgl. 50.000 € zur Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest durch ein externes Planungsbüro,  20.000 € für den Erwerb der Fläche nördlich des Wohnmobilstellplatzes, 10.000 € für die Anschaffung von Wartehäuschen mit Dachbegrünung sowie 45.000 € für die Erhöhung des Ansatzes zur Anschaffung von Spielgeräten (von 20.000 € auf 65.000 €). Zu Letzterem hat der ASE einstimmig beschlossen, die Erhöhung des Ansatz in Höhe von 45.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Sperre kann erst nach Vorlage des von der Spielplatzkommission jährlich gefertigten Berichts und entsprechender Prüfung und Beratung im Rat von diesem aufgehoben werden. Zudem beschließt der ASE einstimmig, das für die Jahre 2020/2021 geplante Parkdeck am Kleinen Wall nicht und stattdessen eine ansprechend gestaltete, befestigte Fläche zu errichten. Die im vergangenen Haushalt geplanten Planungs- und Baukosten reduzieren sich somit von insgesamt 4,7 Mio. € auf 1 Mio. €.

 

 

5.       Haupt- und Finanzausschuss am 11.02.2020

 

Der Haupt- und Finanzausschuss berät zunächst über die bisher nicht beratenen Anträge zum Haushaltsentwurf 2020, die den Vorabdotierungen zuzuordnen sind und empfiehlt dem Rat

  • bei 2 Gegenstimmen die Ausführungen der Verwaltung zum Pilotprojekt „Streetart am Neumarkt“ zur Kenntnis zu nehmen und der vorgeschlagenen Verfahrensweise zuzustimmen,
  • einstimmig die Beauftragung der Verwaltung für die Haushaltsplanberatungen 2021 ein Konzept sowie einen Kostenrahmen für die Fortführung des Emmericher Firmenlaufs zu präsentieren,
  • bei 2 Gegenstimmen dem Antrag auf Ersattz sämtlicher gefällter und durch Unwetter umgestürzter Bäume durch Neuanpflanzungen nicht zu entsprechen,
  • bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den Zuschuss an die Wirtschaftsförderung- und Stadtmarketinggesellschaft Emmerich mbH nicht zu erhöhen,
  • bei 6 Enthaltungen den Zuschuss an Musik- und Gesangsvereine zunächst nicht zu erhöhen, jedoch zeitnah einen Termin zwischen Politik, Vertretern des Stadtverbands für Musik und Verwaltung zu finden, um den Bedarf der Vereine zu ermitteln,
  • einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zur Einrichtung weiterer Ladesäulen zur Kenntnis zu nehmen und der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen,
  • den Antrag zur Förderung des 50 jährigen Jubiläumsstadtschützenfestes ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen.

 

Sodann berät der Haupt-und Finanzausschuss über die folgenden Fachbereichs- / Stabstellenbudgets:

 

  • Budget 100 - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Der HFA berät zusätzlich über

Ø  die Einrichtung einer neuen Stabsstelle „Fördermittelmanager“, hält bei 5 Gegenstimmen jedoch an der beschlossenen Verfahrensweise fest und lehnt den Antrag ab,

Ø  die Durchführung einer Personal- und Organisationsuntersuchung des Fachbereiches 4 und empfiehlt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, im Jahr 2020 eine Personal- und Organisationsuntersuchung des Fachbereiches 4 (Jugend, Schule und Sport); Schwerpunkt Jugendamt vorzubereiten, im Jahr 2021 durchzuführen und im Haushalt 2021 entsprechende Mittel in Höhe von 50.000 € bereit zu stellen,

Ø  die Einrichtung eines „Zentralen Controllings“ und empfiehlt dem Rat bei 2 Enthaltungen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und der vorgeschlagenen Vorgehensweise zuzustimmen.

  • Budget 200 - Fachbereich 2 – Finanzen
  • Budget 300 - Fachbereich 3 – Immobilien

Der HFA berät zusätzlich über

Ø  die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Sicherung des Skaterplatzes am Grunewald und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis,

Ø  die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Anlage eines (neuen) Waldes und zur Anschubfinanzierung eines Bürgerwaldes und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Ø  Einrichtung einer neuen Stabsstelle „Fördermittelmanager“, hält bei 5 Gegenstimmen jedoch an der beschlossenen Verfahrensweise fest und lehnt den Antrag ab.

  • Budget 600 - Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung

Der HFA berät zusätzlich über

Ø  die Erweiterung des Außen- und Ordnungsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörde und Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsteams und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Ø  die Anbringung von Notfallschildern an öffentlichen Plätzen und Sitzbänken und beauftragt die Verwaltung, die aufgezeigten Prüffelder zu bearbeiten und im Laufe des 1. Halbjahres 2020 eine abschließende Stellungnahme abzugeben.

  • Budget 013 - Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
  • Budget 014 - Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung
  • Budget 015 - Gleichstellung
  • Budget 017 - Stabsstelle Demografie

und empfiehlt jeweils mehrheitlich dem Rat die Annahme des vorgelegten Budgets mit dem jeweils ausgewiesenen Zuschussbedarf.

 

 

Anschließend berät der Haupt- und Finanzausschuss über die bisher nicht beratenen Anträge zum Haushaltsentwurf 2020 und empfiehlt dem Rat

  • zu beschließen, das Investitionsprojekt 7.005069.700 Umbau Dr.- Robbers-Park Elten nicht mit einem Sperrvermerk zu versehen,
  • bei 2 Enthaltungen die Bereitstellung von 2.000 € im Haushalt 2020 zur Anschaffung eines Radar-Displays mit Datenerfassung.

 

Schließlich empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 8 Stimmen bei 11 Enthaltungen die Empfehlungen der Fachausschüsse und der zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den Budgets100, 200, 300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat zur Annahme.

 

Darüber hinaus beschließt der HFA mit 8 Stimmen bei 11 Enthaltungen die in der 1. Veränderungsliste aufgeführten Veränderungen und Ergänzungen dem Rat zur Annahme.

 

Schließlich empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 8 Stimmen bei 11 Enthaltungen dem Rat die Haushaltssatzung 2020 (Gesamthaushalt) einschließlich aller zuvor beschlossenen Ergänzungen und Veränderungen.

 

 

6.       Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Ab dem 31.01.2019 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 14.02.2020 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen aus der Bürger- und Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

 

7.       Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen

 

In der beiliegenden Veränderungsliste (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 19.02.2020) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse sowie in der Vorabdotierung:

 

7.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                        6.200 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                            1.008.283 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                              1.243.300 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                              1.287.727 EUR

 

7.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                       0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               160.000 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                            0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 160.000 EUR

 

7.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                             86.805 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               180.048 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                   86.591 EUR

                                    Erhöhung der Auszahlungen um                                180.048 EUR

 

7.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2020 nun eine Unterdeckung von 4.011.750 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 7.423.501 Euro aus.

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen verringert sich durch die Inanspruchnahme liquider Mittel zur Investitionsausgabenfinanzierung um 1.872.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 4.800.000 Euro.

 

 

7.5       Finanzplanungsjahre

 

Die Ergebnisplanung 2021      verschlechtert sich von 2.232.148 € auf 4.531.719 €.

Die Finanzplanung      2021    verschlechtert sich von 3.205.699 € auf 5.259.465 €.

Die Ergebnisplanung 2022      verschlechtert sich von 2.040.465 € auf 3.639.136 €.

Die Finanzplanung      2022    verschlechtert sich von 3.016.854 € auf 4.374.288 €.

Die Ergebnisplanung 2023      verschlechtert sich von 1.198.961 € auf 2.748.323 €.

Die Finanzplanung      2023    verschlechtert sich von 2.323.485 € auf 3.678.835 €.

 

 

7.6       Stellenplan

 

Der dem Haupt- und Finanzausschuss am 11.02.2019 vorgelegte geänderte Stellenplan 2020 (Anlage 2) wurde mit 8 Stimmen bei 11 Enthaltungen beschlossen.

 

 

8.         Eingaben und Anträge

 

8.1       mit bereits beschlossener Empfehlung

 

Die zeitnah eingegangenen Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2020 wurden in den voran gegangenen Fachausschüssen beraten und vom HFA am 11.02.2020 dem Rat zum Beschluss empfohlen. Die Beschlussempfehlungen sind in die Vorlage eingearbeitet.

 

8.2       noch zu beraten und zu beschließen durch den Rat

 

Antrag Nr. I 2020 der CDU-Ratsfraktion zur "Förderung des 50jährigen Jubiläumsstadtschützenfestes" (Anlage 3):

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des HFA am 11.02.2020 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Diskussion gestellt. Auch aufgrund hierzu erfolgter Anfragen wurde der Antrag ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Emmericher Schützengemeinschaft 1969 e.V. hat auf Nachfrage der Verwaltung eine Kostenaufstellung für das Jubiläumsstadtschützenfest vorgelegt, die als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Aus der Kostenaufstellung ist nicht ersichtlich, in welcher Höhe der Bedarf / die Finanzierungslücke besteht. Zusätzlich werden Kosten dargestellt, die laut Fußnote lediglich in Vorleistung erbracht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Emmericher Schützengemeinschaft 1969 e.V. sowohl eigene als auch fremde Mittel zur Deckung der Kosten heranziehen wird.

Die Verwaltung schlägt daher eine Fehlbedarfsfinanzierung bis zu einem Höchstbetrag von maximal 3.000 Euro vor. Gelingt es der Emmericher Schützengemeinschaft 1969 e.V. im Zuge der Durchführung des Jubiläumstadtschützenfests zusätzliche Drittmittel einzuwerben oder reduzie­ren sich die Gesamtausgaben, wirkt sich dies mindernd auf die Höhe der Zuwendung aus.

Die Überweisung des ermittelten Fehlbedarfs von maximal 3.000 Euro erfolgt nach Vorlage und Prüfung geeigneter Nachweise zur Mittelverwendung.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 zur Verfügung zu stellen.

Auswirkung auf vorliegenden Haushaltsplanentwurf

 

Bei entsprechendem Beschluss würde die vorgenannte Haushaltssatzung 

  • im § 1 der Gesamtbetrag der Aufwendungen um 3.000 € auf 80.847.110 € steigen,
  • der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit um 3.000 € auf 75.250.698 € steigen
  • im § 4 die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von bisher 4.011.750 € auf 4.014.750 € (= Haushaltsfehlbetrag) steigen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister