hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1.
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt
Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), hat
der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom __________folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 76.832.360
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 80.844.110
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 72.562.014
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 75.247.698
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 7.991.184
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 25.486.614
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 15.493.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf
2.735.387 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 15.493.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 11.094.700 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 4.011.750 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 10.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der
Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 443
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle
Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst
Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt
und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 13 Abs. 1 KomHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2.
den Stellenplan 2020
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
|
|
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
14.01.2020 |
Jugendhilfeausschuss |
12 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
21.01.2020 |
Schulausschuss |
13 |
3 |
1 |
|
|
|
|
|
22.01.2020 |
Sozialausschuss Budget 700 Budget 018 |
14 15 |
2 2 |
1 0 |
|
|
|
|
|
28.01.2020 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
10 |
1 |
7 |
|
|
|
|
|
11.02.2020 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 200 Budget 300 Budget 600 Budget 013 Budget 014 Budget 015 Budget 017 Gesamthaushalt |
14 14 14 15 15 16 15 14 8 |
3 2 5 0 0 0 0 1 0 |
2 3 0 4 4 3 4 4 11 |
26.02.2019 |
Rat |
|
|
|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2020 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 19.11.2019 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. In den folgenden Wochen im November und
Dezember 2019 wurden die einzelnen Fachbereichs-/Stabsstellenbudgets mit den
Schwerpunktsetzungen und Zielen durch die Budgetverantwortlichen den jeweiligen
Fachausschüssen vorgestellt. Im Januar und Februar 2020 erfolgten die
Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse
sind im Folgenden dargestellt.
1. Jugendhilfeausschuss
am 14.01.2020
Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401
„Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf
im Ergebnishaushalt mit 12.607.163 Euro und im Finanzhaushalt mit 12.605.270 Euro
fest zzgl. 4.000 € für das Projekt Kinderfreundliche Kommune bzw.
Familienfreundliche Kommune.
Der Antrag der BGE
XXXVII/2019 wird an den Haupt- und Finanzausschuss am 11.02.2020 verwiesen.
2. Schulausschuss
am 21.01.2020
Der
Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2020 und beschließt
diesen mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltungen und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und
„Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.965.614 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.201.563
Euro fest zzgl. 20.000 € zur Finanzierung von Maßnahmen zum Ansatz „Inklusion
in der Schule nach der Schule“, 15.000 € als Erhöhung des allgemeinen
städtischen Zuschusses an des Stadtsportbund sowie 30.000 € zweckgebundene
Erhöhung an den Stadtsportbund zur Unterstützung der Finanzierung der
Eigenanteile der Vereine für investive Maßnahmen im Rahmen des
Landessportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“. Zudem empfiehlt
der Schulausschuss dem Rat die Durchführung einer „Phase 0“ als Bedarfsplanung
im Rahmen eines ganzheitlichen Raumkonzeptes für ggf. notwendige bauliche
Anpassungen am Gebäude des Städt. Willibrord-Gymnasiums Emmerich am Rhein.
Hierfür ist im Haushaltsplanentwurf 2020 bereits ein Ansatz vorhanden.
3. Sozialausschuss
am 22.01.2020
Der
Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss
beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss
und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.535.304 € und im
Finanzhaushalt auf 2.528.285 € fest.
Daneben
berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Asyl und Integration“ Bei 2 Gegenstimmen
beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss zum Budget 018 und
setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 197.599 € und im
Finanzhaushalt auf 197.498 € fest.
4. Ausschuss
für Stadtentwicklung am 28.01.2020
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 9
zuvor beratenden Eingaben und Anträge. Bei 1
Gegenstimme und 7 Enthaltungen beschließt der Ausschuss mehrheitlich den
vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500
„Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.476.927 Euro und im Finanzhaushalt
auf 7.354.038 Euro fest zzgl. 50.000 € zur
Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest durch ein externes
Planungsbüro, 20.000 € für den Erwerb
der Fläche nördlich des Wohnmobilstellplatzes, 10.000 € für die Anschaffung von
Wartehäuschen mit Dachbegrünung sowie 45.000 € für die Erhöhung des Ansatzes
zur Anschaffung von Spielgeräten (von 20.000 € auf 65.000 €). Zu Letzterem hat der ASE einstimmig beschlossen, die
Erhöhung des Ansatz in Höhe von 45.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Die Sperre kann erst nach Vorlage des von der Spielplatzkommission jährlich
gefertigten Berichts und entsprechender Prüfung und Beratung im Rat von diesem
aufgehoben werden. Zudem beschließt der ASE einstimmig, das für die Jahre
2020/2021 geplante Parkdeck am Kleinen Wall nicht und stattdessen eine
ansprechend gestaltete, befestigte Fläche zu errichten. Die im vergangenen
Haushalt geplanten Planungs- und Baukosten reduzieren sich somit von insgesamt 4,7 Mio. €
auf 1 Mio. €.
5. Haupt- und
Finanzausschuss am 11.02.2020
Der
Haupt- und Finanzausschuss berät zunächst über die bisher nicht beratenen
Anträge zum Haushaltsentwurf 2020, die den Vorabdotierungen zuzuordnen sind und
empfiehlt dem Rat
- bei 2 Gegenstimmen die Ausführungen der
Verwaltung zum Pilotprojekt „Streetart am Neumarkt“ zur Kenntnis zu nehmen
und der vorgeschlagenen Verfahrensweise zuzustimmen,
- einstimmig die Beauftragung der
Verwaltung für die Haushaltsplanberatungen 2021 ein Konzept sowie einen
Kostenrahmen für die Fortführung des Emmericher Firmenlaufs zu
präsentieren,
- bei 2 Gegenstimmen dem Antrag auf
Ersattz sämtlicher gefällter und durch Unwetter umgestürzter Bäume durch
Neuanpflanzungen nicht zu entsprechen,
- bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den
Zuschuss an die Wirtschaftsförderung- und Stadtmarketinggesellschaft
Emmerich mbH nicht zu erhöhen,
- bei 6 Enthaltungen den Zuschuss an
Musik- und Gesangsvereine zunächst nicht zu erhöhen, jedoch zeitnah einen
Termin zwischen Politik, Vertretern des Stadtverbands für Musik und
Verwaltung zu finden, um den Bedarf der Vereine zu ermitteln,
- einstimmig die Ausführungen der
Verwaltung zur Einrichtung weiterer Ladesäulen zur Kenntnis zu nehmen und
der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen,
- den Antrag zur Förderung des 50 jährigen
Jubiläumsstadtschützenfestes ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen.
Sodann
berät der Haupt-und Finanzausschuss über die folgenden Fachbereichs- / Stabstellenbudgets:
- Budget 100 - Fachbereich 1 - Zentrale
Dienste
Der HFA berät zusätzlich über
Ø die Einrichtung einer neuen
Stabsstelle „Fördermittelmanager“, hält bei 5 Gegenstimmen jedoch an der
beschlossenen Verfahrensweise fest und lehnt den Antrag ab,
Ø die Durchführung einer Personal-
und Organisationsuntersuchung des Fachbereiches 4 und empfiehlt einstimmig die
Verwaltung zu beauftragen, im Jahr 2020 eine Personal- und
Organisationsuntersuchung des Fachbereiches 4 (Jugend, Schule und Sport);
Schwerpunkt Jugendamt vorzubereiten, im Jahr 2021 durchzuführen und im Haushalt
2021 entsprechende Mittel in Höhe von 50.000 € bereit zu stellen,
Ø die Einrichtung eines „Zentralen
Controllings“ und empfiehlt dem Rat bei 2 Enthaltungen die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und der vorgeschlagenen Vorgehensweise
zuzustimmen.
- Budget 200 - Fachbereich 2 – Finanzen
- Budget 300 - Fachbereich 3 – Immobilien
Der HFA berät zusätzlich über
Ø die Bereitstellung von
Haushaltsmitteln zur Sicherung des Skaterplatzes am Grunewald und nimmt die
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis,
Ø die Bereitstellung von
Haushaltsmitteln zur Anlage eines (neuen) Waldes und zur Anschubfinanzierung
eines Bürgerwaldes und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Ø Einrichtung einer neuen
Stabsstelle „Fördermittelmanager“, hält bei 5 Gegenstimmen jedoch an der
beschlossenen Verfahrensweise fest und lehnt den Antrag ab.
- Budget 600 - Fachbereich 6 – Bürgerservice
und Ordnung
Der HFA berät zusätzlich über
Ø die Erweiterung des Außen- und
Ordnungsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörde und Einrichtung eines Kommunalen
Ordnungsteams und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Ø die Anbringung von
Notfallschildern an öffentlichen Plätzen und Sitzbänken und beauftragt die
Verwaltung, die aufgezeigten Prüffelder zu bearbeiten und im Laufe des 1.
Halbjahres 2020 eine abschließende Stellungnahme abzugeben.
- Budget 013 - Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
- Budget 014 - Stabsstelle Örtliche
Rechnungsprüfung
- Budget 015 - Gleichstellung
- Budget 017 - Stabsstelle Demografie
und
empfiehlt jeweils mehrheitlich dem Rat die Annahme des vorgelegten Budgets mit
dem jeweils ausgewiesenen Zuschussbedarf.
Anschließend berät
der Haupt- und Finanzausschuss über die bisher nicht beratenen Anträge zum Haushaltsentwurf 2020 und
empfiehlt dem Rat
- zu beschließen, das Investitionsprojekt 7.005069.700 Umbau Dr.-
Robbers-Park Elten nicht mit einem Sperrvermerk zu versehen,
- bei 2 Enthaltungen die Bereitstellung von 2.000 € im Haushalt 2020
zur Anschaffung eines Radar-Displays mit Datenerfassung.
Schließlich
empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 8 Stimmen bei 11 Enthaltungen die
Empfehlungen der Fachausschüsse und der zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den Budgets100, 200,
300, 600, 013, 014, 015 und 017 dem Rat zur Annahme.
Darüber hinaus
beschließt der HFA mit 8 Stimmen bei 11 Enthaltungen die in der 1. Veränderungsliste aufgeführten
Veränderungen und Ergänzungen dem Rat zur Annahme.
Schließlich
empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 8 Stimmen bei 11 Enthaltungen dem
Rat die Haushaltssatzung 2020 (Gesamthaushalt)
einschließlich aller zuvor beschlossenen Ergänzungen und Veränderungen.
6. Bürgerbeteiligung
und Einwendungen
Ab dem 31.01.2019
lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 öffentlich aus, wozu die Einwohner und
Abgabepflichtigen bis zum 14.02.2020 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb
des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen aus der Bürger- und
Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein.
7. Zusammenfassung
der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen
In der beiliegenden
Veränderungsliste (Anlage 1)
sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 19.02.2020) und die Beschlussempfehlungen der
Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag
eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse
sowie in der Vorabdotierung:
7.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 6.200 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 1.008.283 EUR
im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 1.243.300 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 1.287.727 EUR
7.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0
EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 160.000 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 0
EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 160.000 EUR
7.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der
Erträge um 86.805 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 180.048 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 86.591 EUR
Erhöhung der
Auszahlungen um 180.048
EUR
7.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2020 nun eine Unterdeckung
von 4.011.750 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung
von 7.423.501 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen verringert
sich durch die Inanspruchnahme liquider Mittel zur
Investitionsausgabenfinanzierung um 1.872.000 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
erhöht sich um 4.800.000 Euro.
7.5 Finanzplanungsjahre
Die Ergebnisplanung 2021 verschlechtert sich von 2.232.148 € auf 4.531.719
€.
Die Finanzplanung 2021 verschlechtert
sich von 3.205.699 € auf 5.259.465 €.
Die Ergebnisplanung 2022 verschlechtert sich von 2.040.465 € auf 3.639.136
€.
Die Finanzplanung 2022 verschlechtert
sich von 3.016.854 € auf 4.374.288 €.
Die Ergebnisplanung 2023 verschlechtert sich von 1.198.961 € auf
2.748.323 €.
Die Finanzplanung 2023 verschlechtert
sich von 2.323.485 € auf 3.678.835 €.
7.6 Stellenplan
Der dem Haupt- und
Finanzausschuss am 11.02.2019 vorgelegte geänderte Stellenplan 2020 (Anlage 2) wurde mit 8 Stimmen bei
11 Enthaltungen beschlossen.
8. Eingaben und
Anträge
8.1 mit
bereits beschlossener Empfehlung
Die zeitnah
eingegangenen Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2020 wurden in den
voran gegangenen Fachausschüssen beraten und vom HFA am 11.02.2020 dem Rat zum
Beschluss empfohlen. Die Beschlussempfehlungen sind in die Vorlage
eingearbeitet.
8.2 noch
zu beraten und zu beschließen durch den Rat
Antrag Nr. I 2020
der CDU-Ratsfraktion
zur "Förderung des 50jährigen Jubiläumsstadtschützenfestes" (Anlage 3):
Der Antrag wurde in
der Sitzung des HFA am 11.02.2020 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur
Diskussion gestellt. Auch aufgrund hierzu erfolgter Anfragen wurde der Antrag
ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Emmericher Schützengemeinschaft
1969 e.V. hat auf Nachfrage der Verwaltung eine Kostenaufstellung für das
Jubiläumsstadtschützenfest vorgelegt, die als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt ist.
Aus der Kostenaufstellung ist nicht
ersichtlich, in welcher Höhe der Bedarf / die Finanzierungslücke besteht.
Zusätzlich werden Kosten dargestellt, die laut Fußnote lediglich in Vorleistung
erbracht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Emmericher
Schützengemeinschaft 1969 e.V. sowohl eigene als auch fremde Mittel zur Deckung
der Kosten heranziehen wird.
Die Verwaltung
schlägt daher eine Fehlbedarfsfinanzierung bis zu einem Höchstbetrag von
maximal 3.000 Euro vor. Gelingt es der Emmericher Schützengemeinschaft 1969
e.V. im Zuge der Durchführung des Jubiläumstadtschützenfests zusätzliche
Drittmittel einzuwerben oder reduzieren sich die Gesamtausgaben, wirkt sich
dies mindernd auf die Höhe der Zuwendung aus.
Die Überweisung des ermittelten Fehlbedarfs von maximal 3.000 Euro erfolgt nach Vorlage und Prüfung geeigneter Nachweise zur Mittelverwendung.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
und beschließt entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 zur
Verfügung zu stellen.
Auswirkung auf vorliegenden
Haushaltsplanentwurf
Bei entsprechendem
Beschluss würde die vorgenannte Haushaltssatzung
- im § 1 der Gesamtbetrag der Aufwendungen um 3.000 € auf 80.847.110 € steigen,
- der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit um
3.000 € auf 75.250.698 € steigen
- im § 4 die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von bisher
4.011.750 € auf 4.014.750 € (= Haushaltsfehlbetrag) steigen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister