hier: 1. Änderung
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss (hier:
Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt die in der Anlage
abgebildete 1. Änderung des Stellenplans 2020.
Sachdarstellung :
I. Rechtliche Grundlagen
Gem. § 41 GO NRW ist der Rat für den Erlass der Haushaltssatzung und des
Stellenplans zuständig. Der Stellenplan kann als Anlage des Haushaltsplans
abweichend von dessen Bestandteilen ohne Nachtragssatzung unterjährig durch
entsprechende Beschlussfassung geändert werden (§ 79 GO NRW).
Nach § 8 GemHVO hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen
Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend
Beschäftigten auszuweisen.
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wurde in der Sitzung des
Rates am 03.03.2020 beschlossen.
Die 1. Änderung des Stellenplanes wird zum einen erforderlich aufgrund
zwischenzeitlich durchgeführter Stellenbesetzungsverfahren, da vakante Stellen
aktuell in der Regel als Beamten und tariflich Beschäftigtenstellen
ausgeschrieben werden. Der etwaige Änderungsbedarf steht mithin in Relation zum
Ergebnis des Personalauswahlverfahrens, da der Stellenplan die Vakanzen
entweder als Beamten- oder Beschäftigtenstelle ausweist.
Zum anderen ergibt sich der Änderungsbedarf aufgrund initiierter Stellenbewertungen,
die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes 2020 noch nicht
abgeschlossen waren.
Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden zur
beabsichtigten 1. Änderung des Stellenplanes 2020 beteiligt.
II. Anpassungen des Stellenplans 2020
II.1 Anpassungen aufgrund von
Stellennachbesetzungen bzw. Wegfall von Stellen
II.1.1 Stabsstelle 17
(Demografie)
Die bei der Stabsstelle Demografie ausgewiesene A 13 Stelle wurde
bislang mit einem kw-Vermerk geführt; nach zwischenzeitlich erfolgtem
Ausscheidens des Stelleninhabers fällt diese Stelle weg. (- 1 Stelle).
II.1.2 Fachbereich 2 –Finanzen
Mit Ablauf des Monats Oktober 2020 scheidet ein Beamter (A 8) des
Vollstreckungs-innendienstes altersbedingt aus dem aktiven Dienst aus. Aufgrund
der Komplexität des Aufgabengebietes ist eine Einarbeitungszeit für die
Stellennachfolge erforderlich.
Das Ergebnis des Personalauswahlverfahrens zur Nachbesetzung erfordert
die Anpassung des Stellenplans. Es gilt, eine tariflich Beschäftigtenstelle (+
1,0 EG 9a) neu einzurichten und damit korrespondierend im Bereich des
Stellenplans der Beamten eine A 8 Stelle in Abzug zu bringen. Da der
Stelleninhaber erst zum 01.11.2020 ausscheidet, kann die Stelle zunächst (nur)
mit einem kw (=künftig wegfallend) Vermerk versehen werden. Zum Zeitpunkt des
Ausscheidens des Stelleninhabers erfolgt die Streichung der Beamtenstelle. (- 1
A 8 Stelle ab 01.11.2020).
II.1.3 Fachbereich 4 - Jugend, Schule und Sport (hier: Allgemeiner
Sozialer Dienst)
Eine Tarifbeschäftigtenstelle im Sozial- und Erziehungsdienst (S 14)
wurde interimsmäßig für die Dauer der Elternzeit der Stelleninhaberin anteilig
(0,5 Stelle) als S 8 b Stelle ausgewiesen und –vor dem Hintergrund des auch in
diesem Bereich spürbaren Fachkräftemangels- mit einer Kraft besetzt, die die
Anforderung dieser Stelle aufgrund ihrer Qualifikation nur begrenzt erfüllen
konnte. Die Beendigung der Elternzeit bedingt die Rückumwandlung des hälftigen
Stellenanteils in eine S 14 Stelle.
II.1.4 Fachbereich 5 – Stadtentwicklung
(hier: Bauordnung)
Eine Nachwuchskraft des gehobenen technischen Dienstes wird zeitnah
(ggf. frühzeitig) ihre Ausbildung beenden. Nach erfolgreichem Abschluss ist die
nahtlose Übernahme in das Beamtenverhältnis (hier: Stadtbauoberinspektor/in A
10) angesichts der Personalsituation im Bereich der Bauordnung dringend
geboten. Parallel dazu wird eine tariflich Beschäftigtenstelle (EG 12) mit
einem kw- Vermerk versehen, so dass sich auch diese Maßnahme (Einrichtung einer
Beamtenstelle A 10 / Streichung (kw) einer tariflich Beschäftigtenstelle EG 12)
neutral darstellt.
II.2 Anpassungen aufgrund von
Stellenbewertungen
II.2.1 Stabsstelle 13 /
Öffentlichkeitsarbeit und Archiv
Eine im Stellenplan mit EG 9b ausgewiesene Stelle erfüllt nach erfolgter
Bewertung im aktuellen Stellenprofil die Merkmale nach EG 8 TVöD und ist mithin
entsprechend anzupassen. (Umwandlung EG 9b Stelle in EG 8 Stelle)
II.2.2 Fachbereich 1/ -Zentrale
Dienste-
Das Profil der Stelle „Sachgebietsleitung Personalwesen“ erfüllt nach
erfolgter externer Bewertung die Merkmale zu einer Eingruppierung in die
Besoldungsgruppe A 12.
Mithin ist durch Modifizierung des Stellenplans die bisher ausgewiesene
A 11 Stelle zu streichen und durch eine A 12 Stelle zu ersetzen.
II.2.3 Fachbereich 7/ -Arbeit
und Soziales-
Die Stelle der Fachbereichsleitung wurde ebenfalls neu bewertet. Im
Ergebnis erfüllt diese nach erfolgter externer Bewertung die Merkmale zu einer
Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 14 (bisher: A 13).
III. Ausweisung der unter
II. genannten Veränderungen im Stellenplan
§ 8 GemHVO gibt die Ausweisung der Stellen der Beamtinnen und Beamten
sowie der tariflich Beschäftigten – hier unterteilt in Verwaltungsdienst und
Sozial- und Erziehungsdienst- in Stellenplänen und Stellenübersichten als
Anlage zum Haushaltsplan verbindlich vor.
Stellenplanänderungen sind mitunter mehrfach in den unterschiedlichen
verbindlichen Mustern abzubilden.
Infolge dessen führen die unter II. abschließend benannten Änderungen in
den nachfolgend benannten Teilplänen / Übersichten zu Modifizierungen:
Ø
Stellenplan
2020 Teil A: Beamtinnen und Beamte
–Kommunalverwaltung-,
Ø
Stellenübersicht
2020 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten – Beamtinnen und
Beamte
Kernverwaltung,
Ø
Stellenplan
2020 Teil B: Tarifbeschäftigte, soweit nicht Sozial- und Erziehungsdienst,
Ø
Stellenübersicht
2020 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten –Tarifbeschäftigte-
Ø
Stellenplan
2020 Teil B: Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst,
Ø
Stellenübersicht
2020 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten – Tarifbeschäftigte
Sozial- und Erziehungsdienst-,
Ø
Stellenplan
2020 Teil A Beamte –Erläuterung-,
Ø
Stellenplan
2020 Erläuterung Teil B: Tarifbeschäftigte (einschl. Sozial- und
Erziehungsdienst)
Die mit der 1. Änderung des Stellenplanes 2020 zu beschließenden
Änderungen sind in der Anlage farblich kenntlich gemacht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Entsprechende Haushaltsmittel, die die sich aus der 1. Änderung des
Stellenplanes ergebenden finanziellen Auswirkungen (Mehr-/Minderausgaben)
berücksichtigen, stehen im Haushalt 2020 (hier: Personalkosten in den
jeweiligen Produkten) zur Verfügung.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister