Betreff
Stellenplan 2020;
hier: 1. Änderung
Vorlage
01 - 16 2241/2020/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (hier: Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt die in der Anlage abgebildete 1. Änderung des Stellenplans 2020.

 

Sachdarstellung :

 

 

I. Rechtliche Grundlagen

Gem. § 41 GO NRW ist der Rat für den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans zuständig. Der Stellenplan kann als Anlage des Haushaltsplans abweichend von dessen Bestandteilen ohne Nachtragssatzung unterjährig durch entsprechende Beschlussfassung geändert werden (§ 79 GO NRW).

 

Nach § 8 GemHVO hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten auszuweisen.

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wurde in der Sitzung des Rates am 03.03.2020 beschlossen.

Die 1. Änderung des Stellenplanes wird zum einen erforderlich aufgrund zwischenzeitlich durchgeführter Stellenbesetzungsverfahren, da vakante Stellen aktuell in der Regel als Beamten und tariflich Beschäftigtenstellen ausgeschrieben werden. Der etwaige Änderungsbedarf steht mithin in Relation zum Ergebnis des Personalauswahlverfahrens, da der Stellenplan die Vakanzen entweder als Beamten- oder Beschäftigtenstelle ausweist.

Zum anderen ergibt sich der Änderungsbedarf aufgrund initiierter Stellenbewertungen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes 2020 noch nicht abgeschlossen waren.

 

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden zur beabsichtigten 1. Änderung des Stellenplanes 2020 beteiligt.

 

 

 

 

II. Anpassungen des Stellenplans 2020

 

II.1       Anpassungen aufgrund von Stellennachbesetzungen bzw. Wegfall von Stellen

 

II.1.1    Stabsstelle 17 (Demografie)

Die bei der Stabsstelle Demografie ausgewiesene A 13 Stelle wurde bislang mit einem kw-Vermerk geführt; nach zwischenzeitlich erfolgtem Ausscheidens des Stelleninhabers fällt diese Stelle weg. (- 1 Stelle).

 

II.1.2    Fachbereich 2 –Finanzen

Mit Ablauf des Monats Oktober 2020 scheidet ein Beamter (A 8) des Vollstreckungs-innendienstes altersbedingt aus dem aktiven Dienst aus. Aufgrund der Komplexität des Aufgabengebietes ist eine Einarbeitungszeit für die Stellennachfolge erforderlich.

Das Ergebnis des Personalauswahlverfahrens zur Nachbesetzung erfordert die Anpassung des Stellenplans. Es gilt, eine tariflich Beschäftigtenstelle (+ 1,0 EG 9a) neu einzurichten und damit korrespondierend im Bereich des Stellenplans der Beamten eine A 8 Stelle in Abzug zu bringen. Da der Stelleninhaber erst zum 01.11.2020 ausscheidet, kann die Stelle zunächst (nur) mit einem kw (=künftig wegfallend) Vermerk versehen werden. Zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Stelleninhabers erfolgt die Streichung der Beamtenstelle. (- 1 A 8 Stelle ab 01.11.2020).

 

 

 

 

II.1.3    Fachbereich 4 - Jugend, Schule und Sport (hier: Allgemeiner Sozialer Dienst)

Eine Tarifbeschäftigtenstelle im Sozial- und Erziehungsdienst (S 14) wurde interimsmäßig für die Dauer der Elternzeit der Stelleninhaberin anteilig (0,5 Stelle) als S 8 b Stelle ausgewiesen und –vor dem Hintergrund des auch in diesem Bereich spürbaren Fachkräftemangels- mit einer Kraft besetzt, die die Anforderung dieser Stelle aufgrund ihrer Qualifikation nur begrenzt erfüllen konnte. Die Beendigung der Elternzeit bedingt die Rückumwandlung des hälftigen Stellenanteils in eine S 14 Stelle.

 

II.1.4    Fachbereich 5 – Stadtentwicklung (hier: Bauordnung)

Eine Nachwuchskraft des gehobenen technischen Dienstes wird zeitnah (ggf. frühzeitig) ihre Ausbildung beenden. Nach erfolgreichem Abschluss ist die nahtlose Übernahme in das Beamtenverhältnis (hier: Stadtbauoberinspektor/in A 10) angesichts der Personalsituation im Bereich der Bauordnung dringend geboten. Parallel dazu wird eine tariflich Beschäftigtenstelle (EG 12) mit einem kw- Vermerk versehen, so dass sich auch diese Maßnahme (Einrichtung einer Beamtenstelle A 10 / Streichung (kw) einer tariflich Beschäftigtenstelle EG 12) neutral darstellt.

 

 

II.2       Anpassungen aufgrund von Stellenbewertungen

 

II.2.1    Stabsstelle 13 / Öffentlichkeitsarbeit und Archiv

Eine im Stellenplan mit EG 9b ausgewiesene Stelle erfüllt nach erfolgter Bewertung im aktuellen Stellenprofil die Merkmale nach EG 8 TVöD und ist mithin entsprechend anzupassen. (Umwandlung EG 9b Stelle in EG 8 Stelle)

 

II.2.2    Fachbereich 1/ -Zentrale Dienste-

Das Profil der Stelle „Sachgebietsleitung Personalwesen“ erfüllt nach erfolgter externer Bewertung die Merkmale zu einer Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 12.

Mithin ist durch Modifizierung des Stellenplans die bisher ausgewiesene A 11 Stelle zu streichen und durch eine A 12 Stelle zu ersetzen.

 

II.2.3    Fachbereich 7/ -Arbeit und Soziales-

Die Stelle der Fachbereichsleitung wurde ebenfalls neu bewertet. Im Ergebnis erfüllt diese nach erfolgter externer Bewertung die Merkmale zu einer Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 14 (bisher: A 13).

 

III.        Ausweisung der unter II. genannten Veränderungen im Stellenplan

 

§ 8 GemHVO gibt die Ausweisung der Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der tariflich Beschäftigten – hier unterteilt in Verwaltungsdienst und Sozial- und Erziehungsdienst- in Stellenplänen und Stellenübersichten als Anlage zum Haushaltsplan verbindlich vor.

Stellenplanänderungen sind mitunter mehrfach in den unterschiedlichen verbindlichen Mustern abzubilden.

Infolge dessen führen die unter II. abschließend benannten Änderungen in den nachfolgend benannten Teilplänen / Übersichten zu Modifizierungen:

 

Ø    Stellenplan 2020 Teil A:  Beamtinnen und Beamte –Kommunalverwaltung-,

Ø    Stellenübersicht 2020 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten – Beamtinnen und

Beamte Kernverwaltung,

Ø    Stellenplan 2020 Teil B: Tarifbeschäftigte, soweit nicht Sozial- und Erziehungsdienst,

Ø    Stellenübersicht 2020 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten –Tarifbeschäftigte-

Ø    Stellenplan 2020 Teil B: Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst,

Ø    Stellenübersicht 2020 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten – Tarifbeschäftigte

            Sozial- und Erziehungsdienst-,

Ø    Stellenplan 2020 Teil A Beamte –Erläuterung-,

Ø    Stellenplan 2020 Erläuterung Teil B: Tarifbeschäftigte (einschl. Sozial- und  

            Erziehungsdienst) 

 

Die mit der 1. Änderung des Stellenplanes 2020 zu beschließenden Änderungen sind in der Anlage farblich kenntlich gemacht.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel, die die sich aus der 1. Änderung des Stellenplanes ergebenden finanziellen Auswirkungen (Mehr-/Minderausgaben) berücksichtigen, stehen im Haushalt 2020 (hier: Personalkosten in den jeweiligen Produkten) zur Verfügung.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister