hier: Antrag Nr. XXI/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Inhalt des Antrags
Im Mai 2020 wandte sich die BGE-Fraktion mit einem
Antrag (siehe Anlage 1) an den Rat der Stadt, die Verkehrssicherheit von der
Zufahrt Windmühlenweg auf die Eltener Straße im Zuge der Alltagsmobilität zu
prüfen und eine bürgerfreundliche Lösung zu erarbeiten.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach hausinterner
Absprache und Abstimmung mit dem Büro StadtVerkehr wird der Hinweis beim
Klimaschutzteilkonzept „Fuß- und Radverkehrskonzept für die Stadt Emmerich am
Rhein“ berücksichtigt. Nach Rücksprache mit den Baulastträger der L7 (Eltener
Straße) sind bereits Sanierungsarbeiten für den genannten Abschnitt geplant. In
dem Zuge könnte die Anpassung bzw. der Wegfall/Verkürzung des an die Mündung
des Windmühlenwegs angrenzenden Parkstreifens geprüft werden. Somit könnten die
Einsichtsverhältnisse vom Windmühlenweg auf die Eltener Straße deutlich
verbessert werden.
Die geforderte Querungshilfe im genannten Abschnitt wird von der
Verwaltung aus wirtschaftlichen und verkehrsplanerischen Gesichtspunkten als
unverhältnismäßig angesehen, da es bereits Querungshilfen für Fußgänger und
Radfahrer etwa 100 m stadteinwärts und 100 m stadtauswärts gibt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 2.4.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter