Betreff
Verbesserung der Verkehrssicherheit von der Zufahrt Windmühlenweg auf die Eltener Straße im Zuge der Alltagsmobilität;
hier: Antrag Nr. XXI/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 2311/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Inhalt des Antrags

Im Mai 2020 wandte sich die BGE-Fraktion mit einem Antrag (siehe Anlage 1) an den Rat der Stadt, die Verkehrssicherheit von der Zufahrt Windmühlenweg auf die Eltener Straße im Zuge der Alltagsmobilität zu prüfen und eine bürgerfreundliche Lösung zu erarbeiten.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Nach hausinterner Absprache und Abstimmung mit dem Büro StadtVerkehr wird der Hinweis beim Klimaschutzteilkonzept „Fuß- und Radverkehrskonzept für die Stadt Emmerich am Rhein“ berücksichtigt. Nach Rücksprache mit den Baulastträger der L7 (Eltener Straße) sind bereits Sanierungsarbeiten für den genannten Abschnitt geplant. In dem Zuge könnte die Anpassung bzw. der Wegfall/Verkürzung des an die Mündung des Windmühlenwegs angrenzenden Parkstreifens geprüft werden. Somit könnten die Einsichtsverhältnisse vom Windmühlenweg auf die Eltener Straße deutlich verbessert werden.

 

Die geforderte Querungshilfe im genannten Abschnitt wird von der Verwaltung aus wirtschaftlichen und verkehrsplanerischen Gesichtspunkten als unverhältnismäßig angesehen, da es bereits Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer etwa 100 m stadteinwärts und 100 m stadtauswärts gibt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 2.4.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter