hier: Antrag Nr. XXV/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme (kein
Beschluss):
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die CDU-Ratsfraktion Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, die
Einrichtung weiterer Lehrerparkplätze an der Rheinschule zu prüfen.
Aufgrund der Innenstadtlage bestehe ein Parkplatzproblem, wodurch die
Schule als einzige Schule der Stadt nicht auf Lehrerparkplätze zurückgreifen
könne. Die vorhandene Lösung mit fünf Parkausweisen für die Lehrerinnen und
Lehrer sei nicht optimal, daher würde um Prüfung der Einrichtung weiterer
Parkplätze im Bereich der Rasenfläche vor der Turnhalle gebeten.
Zu dem Antrag hat
am 27.08.2020 ein Ortstermin mit der Schulleiterin der Rheinschule und der
Verwaltung stattgefunden.
Stellungnahme der Verwaltung
Seitens der
Verwaltung wird die Einrichtung zusätzlicher Lehrerparkplätze auf der
Rasenfläche vor der Turnhalle der Rheinschule nicht befürwortet.
Die Fläche, die
hierfür zur Verfügung stünde, ist ca. 4,80 m tief und 7,50 m breit. Nach den
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind Parkbuchten mit
Senkrechtaufstellung jeweils mind. 4,30 m tief und 2,50 m breit.
Hiernach wären
vom Platz her höchstens drei Parkbuchten möglich. Es wäre erforderlich, den
Bordstein hiervor abzusenken.
In diesem Fall
kann nur eine Breite von 7,50 m berücksichtigt werden, ab dem Ende der Krone
der dort stehenden Akazie weitere 2 m Abstand einzuhalten sind, um den
Wurzelbereich dieser zu schützen.
Aus
verkehrsrechtlicher Sicht wird die Einrichtung von Parkbuchten vor der
Turnhalle nicht befürwortet, da die Parkenden, die in der Regel rückwärts aus
den Parkbuchten ausparken, dies über den dortigen Gehweg tun müssten. Dies wird
vor dem Hintergrund, dass von den Fußgängern, die dort entlanglaufen, viele
Kinder dabei sind, als nicht sinnvoll erachtet.
Parken mehrere
Pkw nebeneinander, ist die Sicht nach links und nach rechts auf den Gehweg erst
gegeben, wenn man bereits ein Stück aus der Parkbucht herausgefahren ist. Da
somit potenziell Gefahrensituationen im Gehwegbereich entstehen können, wird
der Standort als nicht geeignet angesehen.
Unabhängig
hiervon ist mit Grund und Boden grundsätzlich schonend umzugehen, sodass auch
vor dem Hintergrund eine weitere Versiegelung der Rasenfläche nicht befürwortet
wird.
Ein anderer
Bereich vor der Rheinschule selbst wäre ebenfalls nicht geeignet. Zum einen ist
die dortige Rasenfläche nur 4 m tief, zum anderen würde unter Einhaltung der
von den hier im Jahr 2019 von den Emmericher Baumfreunden und der Stadt
gespendeten Bäume erforderlichen Abstände, auch bereits unter Berücksichtigung
des noch andauernden Wachstums der Bäume, auch der zur Verfügung stehende Platz
nicht ausreichen.
Vor dem
Hintergrund, dass zudem unmittelbar an diesen Bereich grenzend sowohl
bewirtschaftete Parkplätze auf dem Geistmarkt als auch ein nicht
bewirtschafteter Parkplatz am Kleinen Wall vorhanden sind, wird die bauliche
Schaffung von zusätzlichen drei Parkplätzen für das Lehrpersonal als nicht
zwingend erforderlich angesehen. Zudem wurden dem Lehrpersonal fünf
Parkausweise ausgestellt. Weitere Parkausweise können nach Rücksprache mit dem
zuständigen Fachbereich nicht in Aussicht gestellt werden.
Mit der Lage im
Innenstadtbereich unterscheidet sich die Rheinschule von den anderen Emmericher
Grundschulen, welche in ihren jeweiligen Örtlichkeiten Parkraum für das
Lehrpersonal zur Verfügung stellen können.
Im
Innenstadtbereich und somit auch im Bereich der Rheinschule ist aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten der zur Verfügung stehende Raum nahezu ausgeschöpft,
sodass auf den vorhandenen Parkraum zurückzugreifen ist.
Auch die
Umwidmung von Parkplätzen auf einem der bewirtschafteten Parkplätze am Geistmarkt
und dem nicht bewirtschafteten Parkplatz am Kleinen Wall für das Lehrpersonal
wird unter Berücksichtigung der weiteren diversen Interessengruppen in Bezug
auf ein kostenfreies Parken in der Innenstadt wird für nicht angezeigt
gehalten.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter