Betreff
Antrag zur Errichtung weiterer Lehrerparkplätze an der Rheinschule;
hier: Antrag Nr. XXV/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 2321/2020/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

 

Kenntnisnahme (kein Beschluss):

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Die CDU-Ratsfraktion Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung weiterer Lehrerparkplätze an der Rheinschule zu prüfen.

Aufgrund der Innenstadtlage bestehe ein Parkplatzproblem, wodurch die Schule als einzige Schule der Stadt nicht auf Lehrerparkplätze zurückgreifen könne. Die vorhandene Lösung mit fünf Parkausweisen für die Lehrerinnen und Lehrer sei nicht optimal, daher würde um Prüfung der Einrichtung weiterer Parkplätze im Bereich der Rasenfläche vor der Turnhalle gebeten.

 

Zu dem Antrag hat am 27.08.2020 ein Ortstermin mit der Schulleiterin der Rheinschule und der Verwaltung stattgefunden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Seitens der Verwaltung wird die Einrichtung zusätzlicher Lehrerparkplätze auf der Rasenfläche vor der Turnhalle der Rheinschule nicht befürwortet.

 

Die Fläche, die hierfür zur Verfügung stünde, ist ca. 4,80 m tief und 7,50 m breit. Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind Parkbuchten mit Senkrechtaufstellung jeweils mind. 4,30 m tief und 2,50 m breit.

Hiernach wären vom Platz her höchstens drei Parkbuchten möglich. Es wäre erforderlich, den Bordstein hiervor abzusenken.

 

In diesem Fall kann nur eine Breite von 7,50 m berücksichtigt werden, ab dem Ende der Krone der dort stehenden Akazie weitere 2 m Abstand einzuhalten sind, um den Wurzelbereich dieser zu schützen.

 

Aus verkehrsrechtlicher Sicht wird die Einrichtung von Parkbuchten vor der Turnhalle nicht befürwortet, da die Parkenden, die in der Regel rückwärts aus den Parkbuchten ausparken, dies über den dortigen Gehweg tun müssten. Dies wird vor dem Hintergrund, dass von den Fußgängern, die dort entlanglaufen, viele Kinder dabei sind, als nicht sinnvoll erachtet.

Parken mehrere Pkw nebeneinander, ist die Sicht nach links und nach rechts auf den Gehweg erst gegeben, wenn man bereits ein Stück aus der Parkbucht herausgefahren ist. Da somit potenziell Gefahrensituationen im Gehwegbereich entstehen können, wird der Standort als nicht geeignet angesehen.

 

Unabhängig hiervon ist mit Grund und Boden grundsätzlich schonend umzugehen, sodass auch vor dem Hintergrund eine weitere Versiegelung der Rasenfläche nicht befürwortet wird.

 

Ein anderer Bereich vor der Rheinschule selbst wäre ebenfalls nicht geeignet. Zum einen ist die dortige Rasenfläche nur 4 m tief, zum anderen würde unter Einhaltung der von den hier im Jahr 2019 von den Emmericher Baumfreunden und der Stadt gespendeten Bäume erforderlichen Abstände, auch bereits unter Berücksichtigung des noch andauernden Wachstums der Bäume, auch der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichen.

 

Vor dem Hintergrund, dass zudem unmittelbar an diesen Bereich grenzend sowohl bewirtschaftete Parkplätze auf dem Geistmarkt als auch ein nicht bewirtschafteter Parkplatz am Kleinen Wall vorhanden sind, wird die bauliche Schaffung von zusätzlichen drei Parkplätzen für das Lehrpersonal als nicht zwingend erforderlich angesehen. Zudem wurden dem Lehrpersonal fünf Parkausweise ausgestellt. Weitere Parkausweise können nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Mit der Lage im Innenstadtbereich unterscheidet sich die Rheinschule von den anderen Emmericher Grundschulen, welche in ihren jeweiligen Örtlichkeiten Parkraum für das Lehrpersonal zur Verfügung stellen können.

 

Im Innenstadtbereich und somit auch im Bereich der Rheinschule ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der zur Verfügung stehende Raum nahezu ausgeschöpft, sodass auf den vorhandenen Parkraum zurückzugreifen ist.

 

Auch die Umwidmung von Parkplätzen auf einem der bewirtschafteten Parkplätze am Geistmarkt und dem nicht bewirtschafteten Parkplatz am Kleinen Wall für das Lehrpersonal wird unter Berücksichtigung der weiteren diversen Interessengruppen in Bezug auf ein kostenfreies Parken in der Innenstadt wird für nicht angezeigt gehalten.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter