hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen die Nachbargrundstücke des geplanten
Parkplatzes betreffend zur Kenntnis genommen werden.
Zu I.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung für einen Kreisverkehr sowie für großkronige
Bäume auf dem Parkplatz zur Kenntnis genommen wird.
Zu
I.c.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zu Bäumen auf dem Plangebiet mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
I.c.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zur Plangebietsgröße mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
I.c.3-5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zur Gestaltung des Parkplatzes, den
öffentlichen Verkehrsflächen und der Erschließung zur Kenntnis genommen werden.
Zu
I.c.6) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zum Schmutzwasser mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
I.c.7) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
dass der Anregung zum Regenwasser mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
I.c.8) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zum Lärm mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
I.c.9) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zu Belangen von Natur und Landschaft zur Kenntnis
genommen wird.
Zu
I.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zur Festsetzung des Parkplatzes zur Kenntnis
genommen wird.
Zu
I.e) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zur Festsetzung des Parkplatzes zur Kenntnis
genommen wird.
Zu
II.a.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.a.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.a.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis
genommen wird.
Zu
II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung der Deutschen Telekom Technik zur Kenntnis
genommen wird.
Zu
II.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung der Technischen Werke Emmerich mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf
des Bebauungsplans E 25/1 -Steintorgelände- als Offenlegungsentwurf und
beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.09.2019 den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplanverfahren E 25/1 -Steintorgelände- gefasst sowie die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
beschlossen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer
Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom
19.03.2020 bis einschließlich zum 20.04.2020 statt.
Im gleichen Zeitraum
wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g.
Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Im Rahmen dieser
Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über
die der Ausschuss für Stadtentwicklung unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.
Hinweis:
Da es zeitliche
Diskrepanzen zwischen dem Bau der Rettungswache und der Planung des Parkplatzes
gibt, soll das Planverfahren nach der Offenlage in zwei Abschnitten zum
Abschluss gebracht werden.
Teilbereich A
umfasst die im Bau befindliche Rettungswache mit dem Postgebäude, Teilbereich B
den Parkplatz.
Da die Planungen für
den Teilbereich A weit vorangeschritten sind, soll dieser Teil schnellstmöglich
beschlossen werden. Dies dient dazu, die Rettungswache wie geplant realisieren
zu können.
Für die öffentliche
Verkehrsfläche liegen noch keine Ausbauplanungen vor. Insofern kann zum
Zeitpunkt des Offenlagebeschlusses noch keine abschließende Abwägung der
privaten und öffentlichen Interessen stattfinden.
Die nachfolgend
aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung betreffen insofern nur den
Teilbereich A -Post und Rettungswache-. Die Abwägung der Anregungen den
Teilbereich B betreffend erfolgt spätestens zum Satzungsbeschluss.
I. Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
a)
Grundstückseigentümer Großer
Wall 52, Grollscher Weg 25, Grollscher Weg 21,
E-Mail vom 21.03.2020
Es werden verschiedene
Fragestellungen betreffend die im Privatbesitz befindlichen Nachbargrundstücke
aufgeworfen:
1.
Wegerecht Grollscher Weg 21
2.
Lärmschutz und Auffüllarbeiten
3.
Verbindung zur Shell-Tankstelle
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen betreffen das
Grundstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilbereich B). Die aufgeworfenen
Fragestellungen werden in die Planungen des Parkplatzes einbezogen und
anschließend in die Abwägung eingestellt.
b)
Neugestaltung der
Einmündungsbereiche L7/Steintor/Großer Wall/Kleiner Wall - Einrichtung eines
Kreisverkehrs, Schreiben ohne Datum
Die Planungen eines Kreisverkehrs an der L7 wird befürwortet und
verschiedene Vorteile aufgezeigt. Bezüglich des Parkplatzes wird vorgeschlagen,
großkronige Bäume zu pflanzen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen betreffen u.
a. das Grundstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilbereich B). Die aufgeworfenen
Fragestellungen werden in die Planungen des Parkplatzes einbezogen und
anschließend in die Abwägung eingestellt.
c)
Eigentümer
Immobilie an der ´s-Heerenberger Straße, Schreiben vom 15.04.2020
Es werden verschiedene
Fragestellungen betreffend die im Privatbesitz befindlichen Nachbargrundstücke
aufgeworfen:
1.
Gegenwärtiger Zustand des Geländes
In den Erläuterungen zum
Vorentwurf wurde beschrieben, dass der gegenwärtige Zustand des Areals mit niedrigem
Bewuchs und vereinzelten Bäumen sei. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits
eine beachtliche Anzahl von großen Bäumen für das geplante Neubaugebiet
(Rettungswache) gefällt wurden.
Stellungnahme der Verwaltung
Für die Rettungswache liegt
im Zuge der Baugenehmigung auch eine Fällgenehmigung für Bäume auf dem
Baugrundstück vor. Gemäß der städtischen Satzung wurden bereits Ersatzbäume
geplant. Diese werden im Bebauungsplanentwurf zudem entsprechend festgesetzt.
2.
Bebauungsplan der Innentwicklung
Es wird um Information
geben, warum das Plangebiet mit 22.670 m² beträgt, aber nur ein geringerer Teil
in den Bebauungsplan fällt, so dass eine Größenordnung von unter 20.000 m²
betroffen ist. Hier sei in den Unterlagen kein genauer Bereich entnehmbar, welcher
nicht in das Bebauungsplanverfahren einbegriffen werden soll.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Aussage in den
Erläuterungen des Bebauungsplans zielen auf die Vorschriften des § 13a BauGB.
Hierin ist festgelegt, dass die überbaubare
Grundfläche innerhalb eines Bebauungsplans der Innentwicklung i. d. R.
nicht größer als 20.000 m² sein darf. Das Plangebiet umfasst jedoch nur zu
einem geringen Teil überbaubare Grundflächen
(Post und Rettungswache), so dass hier die Voraussetzungen des § 13a BauGB
gegeben sind.
3.
Ausgestaltung des Parkplatzes
4.
Öffentliche Verkehrsflächen
5.
Erschließung
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen betreffen das
Grundstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilbereich B). Die aufgeworfenen
Fragestellungen werden in die Planungen des Parkplatzes einbezogen und
anschließend in die Abwägung eingestellt.
6.
Schmutzwasser
Es wird angefragt, ob das
Schmutzwasser der Rettungswache dem Kanal am Großen Wall zugeführt wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Schmutzwasserentsorgung
der Rettungswache wurde im Baugenehmigungsverfahren abgearbeitet. Die
Entsorgung erfolgt über das bestehende Kanalnetz am Großen Wall.
7.
Regenwasser
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen betreffen das
Grundstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilbereich B). Die aufgeworfenen
Fragestellungen werden in die Planungen des Parkplatzes einbezogen und
anschließend in die Abwägung eingestellt.
8.
Lärm
In der Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB solle eine Geräuschimmissionsprognose beigefügt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Für das Bauvorhaben
Rettungswache wurde durch den Vorhabenträger eine entsprechende
Schallimmissionsprognose erstellt. Das Eigentum der Petenten ist durch das
Vorhaben immissionsschutzrechtlich nicht betroffen.
Für den Parkplatz wird ggf.
bei Vorliegen der Entwurfsplanung eine Schallimmissionsprognose erstellt.
9.
Belange von Natur und Landschaft
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen betreffen das
Grundstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilbereich B). Die aufgeworfenen
Fragestellungen werden in die Planungen des Parkplatzes einbezogen und
anschließend in die Abwägung eingestellt.
d)
Noerr LLP, Schreiben vom
15.04.2020
Es werden Bedenken gegen die
Festsetzung eines Parkplatzes auf dem Grundstück der Mandantschaft vorgebracht.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen betreffen das
Grundstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilbereich B). Die aufgeworfenen
Fragestellungen werden in die Planungen des Parkplatzes einbezogen und
anschließend in die Abwägung eingestellt.
e)
Wessels Steintor Gbr,
Schreiben vom 17.04.2020
Es werden Bedenken gegen die
Festsetzung eines Parkplatzes auf dem Grundstück des Petenten vorgebracht.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen betreffen das
Grundstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilbereich B). Die aufgeworfenen
Fragestellungen werden in die Planungen des Parkplatzes einbezogen und
anschließend in die Abwägung eingestellt.
II. Anregungen aus der Beteiligung der Behörden
a)
Kreis Kleve, Schreiben vom 20.04.2020
- Untere
Naturschutzbehörde
In Kapitel 8 „Artenschutz“ der Erläuterungen
zum Vorentwurf des Bebauungsplans wird darauf verwiesen, dass die
Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplanentwurf vor dessen Offenlage
erst noch durchzuführen ist.
Die Abgabe einer hierauf bezogenen
Stellungnahme ist daher derzeit noch nicht möglich.
Stellungnahme der
Verwaltung
Nach Rücksprache mit
dem Kreis Kleve -Untere Naturschutzbehörde- ist für den Teilbereich A keine
weitere Artenschutzprüfung notwendig, da diese für die Rettungswache im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahren bereits durchgeführt wurde. Das überplante
Postgebäude ist im Bestand. Bei Veränderungen des Bestands ist ggf. eine
Artenschutzprüfung durchzuführen. Dies wurde in die textlichen Festsetzungen
des Bebauungsplans aufgenommen.
Für den öffentlichen
Parkplatz soll im weiteren Verfahren im Zuge der Entwurfserstellung eine
Artenschutzprüfung durchgeführt werden. Diese wird zu gegebener Zeit mit der
Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
- Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Es wird angeregt, den Hinweis aufzunehmen, dass im bisher
brachliegenden Areal flächendeckend Anschüttungen mit Fremdbestandteilen
vorhanden sind. Deshalb muss bei Tiefbauarbeiten anfallender Bodenaushub vor
der Entsorgung repräsentativ beprobt und müssen Deklarationsanalysen zur
Klärung der schadlosen Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten durchgeführt
werden. Zur Identifizierung von ggf. verunreinigten Bereichen sollten
Tiefbauarbeiten durch einen in der Bearbeitung von Altlasten erfahrenen
Gutachter begleitet werden, um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu
gewährleisten.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
- Untere Immissionsschutzbehörde
Der Bereich „Parkplatz“ ist keiner gewerblichen Anlage zugeordnet und
unterliegt daher hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Bewertung nicht
der Zuständigkeit der Unteren Immissionschutzbehörde.
Für die Errichtung der Rettungswache wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
eine Schalltechnische Untersuchung vorgelegt, deren Prüfung bereits im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens erfolgte.
Weiterhin befinden sich in der Nähe des geplanten Vorhabens Anlagen,
welche der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegen. Zuständige Behörde
hierzu ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53 -Immissionsschutz-.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
b)
Stadtwerke Emmerich, Schreiben vom 08.04.2020
Auf dem Grundstück
Emmerich 25/414 (Parkplatz) befindet sich eine Strom Mittelspannungs-Kabel,
welches zu sichern ist. Die Leitung wird als Hauptleitung benötigt.
Die Leitung ist
durch eine Dienstbarkeit für die Stadtwerke Emmerich GmbH grundbuchrechtlich zu
sichern.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen betreffen das
Grundstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilbereich B). Die aufgeworfenen
Fragestellungen werden in die Planungen des Parkplatzes einbezogen und
anschließend in die Abwägung eingestellt.
c)
Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 14.04.2020
Im Planbereich
befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Die Aufwendungen der
Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie möglich
gehalten werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregungen betreffen das
Grundstück der öffentlichen Verkehrsfläche (Teilbereich B). Die aufgeworfenen
Fragestellungen werden in die Planungen des Parkplatzes einbezogen und
anschließend in die Abwägung eingestellt.
d)
Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH, Schreiben vom 23.03.2020
Im weiteren
Verfahren sind Einzelheiten des Kanalanschlusses an den Vorhandenen
Mischwasserkanal zu klären.
Insbesondere ist die
Erreichbarkeit von vorhandenen Schächten mit Kanalspülfahrzeugen (3-achsiger LKW)
zu klären. Es wird davon ausgegangen, dass die dingliche Sicherung der
Kanaltrasse durch den vorhandenen Grundbucheintrag ausreichend ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Einzelheiten des
Kanalanschlusses wurden im Rahmen der Baugenehmigung für die Rettungswache
erledigt.
Die Erreichbarkeit der
vorhandenen Schächte mit Kanalspülfahrzeugen wird öffentlich-rechtlich über ein
Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der TWE sichergestellt. Die Kanaltrasse ist durch
die Festsetzung eines Leitungsrechtes über den gesamten Geltungsbereich des
Bebauungsplans zusätzlich zur bestehenden dinglichen Sicherung sichergestellt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2020 vorgesehen.
Die Kosten für
Rechtsberatung, Gutachten, Vermessung und Planungsbüro sind im Haushalt unter
Produkt 1.100.09.01.01, Sachkonto 52910000 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
Peter Hinze
Bürgermeister