Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.01       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

1.02       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass zu der Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich keine planungsrechtliche Festsetzung zu treffen ist.

1.03       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt im Bebauungsplan keine Festsetzung zum Ausschluss der Nutzung des südlich und östlich an das Plangebiet angrenzenden Anliegerweges durch die zukünftigen Bewohner im Planbereich vorzusehen.

1.04       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass den Anregungen betreffend Schaffung zusammenhängender Grünanteile im Plangebiet im geänderten Bebauungsplanentwurf entsprochen wird.

1.05       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass den Bedenken der Nachbarn gegen die zukünftigen Einsichtnahmemöglichkeiten in ihre Grundstücke von den neu geplanten Häusern im Planbereich durch die Änderung des Bebauungsplanentwurfes z.T. entsprochen wurde und beschließt den noch nicht ausgeräumten Bedenken im weiteren Verfahren nicht zu entsprechen, da das nachbarliche Rücksichtnahmegebot eingehalten wird.

1.06       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Anregung auf Verzicht von allergieträchtigen Baumarten für Ersatzpflanzungen im Plangebiet nicht durch planungsrechtliche Festsetzungen entsprochen werden kann, und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der anstehenden Ausnahmeregelungen nach Baumschutzsatzung bei Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes für einen Verzicht solcher Baumarten Sorge zu tragen

1.07       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Anregung bzgl. eines Mindestabstandes der Bebauung zur südlichen Grenze des Plangebietes im Entwurf der Offenlage gefolgt wird.

1.08       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Errichtung eines grenzständigen Carports bauordnungsrechtlich nicht von einer Nachbarzustimmung abhängig ist, sofern die Bestimmungen bzgl. der zulässigen Carporthöhe sowie der Grenzbebauungslänge eingehalten werden.

1.09       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Ersatz bei Realisierung des Bebauungsplanes etwaig beschädigter Grenzeinrichtungen an der Plangebietsgrenze nicht Gegenstand von planungsrechtlichen Festsetzungen ist, sondern sich nach BGB regelt. Er beschließt, im Bebauungsplansplanentwurf keine Einkürzung der Festsetzung einer Stellplatzfläche zum Schutz des betroffenen Zaunes vorzunehmen.

1.10       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass sich die Planungsabsicht der Gebietsentwicklung in Anpassung an den Gebietscharakter der Umgebungsbebauung nicht allein an der Bebauungsstruktur der unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke orientiert, sondern dass in den Beurteilungsrahmen auch andere im Umgebungsbereich in der Feldstraße vorhandene Strukturen einbezogen werden.

1.11       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Bedenken gegen die Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung der unmittelbaren Nachbarschaft über die Veränderung des Bebauungsplanentwurfes hinaus nicht nachzukommen.

1.12       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass keine Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes im Bebauungsplan getroffen werden soll.

1.13       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass den Interessen der Anlieger Am Tabakfeld auf Erhalt ihrer städtischen Pachtflächen durch die Festsetzung eines Geh-und Fahrrechtes auf der in das Grundstück der Emmericher Baugenossenschaft verlagerten Teilfläche entsprochen wird.

1.14       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass mit der Abänderung des Bauentwurfes eine alternativer Entwurf erarbeitet wurde, der den Interessen sowohl des Vorhabenträgers als auch den der Anlieger nachkommt, und beschließt, das Verfahren auf dieser Grundlage weiterzuführen.

1.15       Der Ausschuss für Stadtentwicklung  beschließt, dass die Anmerkung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bei Realisierung des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.16       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anmerkung hinsichtlich einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für eine Sanierung des Altgebäudes der Emmericher Baugenossenschaft mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.17       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschießt, dass der Bebauungsplan über die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) hinaus keine Nutzungsbeschränkungen für die Aufteilung und Ausgestaltungen der Wohnungen festsetzen soll.

1.18       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen betreffend Gebäudeausrichtung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

1.19       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine spürbare Veränderung der Grundwassersituation vorbereitet wird.

1.20     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der öffentliche Belang der Kampfmittelablagerungen im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft und in der Begründung thematisiert ist.

1.21     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der öffentliche Belang Altlasten im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft und in der Begründung thematisiert ist.

1.22     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung betreffend Prüfung der Erhöhung des Verkehrsaufkommens mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.23     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der öffentliche Belang Artenschutz im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft und in der Begründung thematisiert ist.

1.24     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Bedenken hinsichtlich eines ungenügenden Grenzabstandes der geplanten Gebäude mit der Änderung der Planungskonzeption im Offenlageentwurf ausgeräumt sind.

1.25     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, auf Untersuchungen zur Entwicklung von Feinstaub und Stickoxiden infolge des mit der Planaufstellung vorbereiteten Vorhabens zu verzichten.

1.26     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Verfahrensdurchführung E 4/5 nicht von der Erstellung eines städtebaulichen Gesamtentwicklungskonzeptes abhängig zu machen.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Sickelmann gibt zu Protokoll, dass sie sich außer Stande sieht 26 abwägungsrelevante Punkte in einer Vorlage nach zu vollziehen, deren Unterlagen sie erst Freitag oder Samstag vor der Sitzung erhalten hat. Das ist keine angemessene Zeit für die Beratung und Würdigung einer Vorlage die fast 50 Seiten umfasst. Ihre Fraktion freut sich jedoch, dass hier Bewegung möglich war, wenn auch zu bedauern ist, dass der Eingriff in Natur und Landschaft nicht ausgeglichen wird. Das liegt an der Art des Bebauungsplanverfahrens und weil die bereits gefällten Bäume nicht unter die Baumschutzsatzung fallen. Mitglied Sickelmann und ihre Fraktion bedauern, dass sehr viel entfernt und nicht ausgeglichen worden ist, das sei im Sinne der Stadtentwicklung nicht Ziel führend. Aus diesem Grunde lehnt die Fraktion den Bebauungsplan und den Beschluss zur Offenlage ab. Zudem, weil die Bürger keine Gelegenheit hatten sich vorab mit der Vorlage zu beschäftigen.

 

Es wird Antrag nach Vorlage gestellt.