Sitzung: 25.06.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 15 1000/2013
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.01 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass den Belangen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die
Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.
1.02 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass zu der Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich keine
planungsrechtliche Festsetzung zu treffen ist.
1.03 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt
im Bebauungsplan keine Festsetzung zum Ausschluss der Nutzung des südlich und
östlich an das Plangebiet angrenzenden Anliegerweges durch die zukünftigen
Bewohner im Planbereich vorzusehen.
1.04 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass den Anregungen betreffend Schaffung zusammenhängender Grünanteile im
Plangebiet im geänderten Bebauungsplanentwurf entsprochen wird.
1.05 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass den Bedenken der Nachbarn gegen die zukünftigen
Einsichtnahmemöglichkeiten in ihre Grundstücke von den neu geplanten Häusern im
Planbereich durch die Änderung des Bebauungsplanentwurfes z.T. entsprochen
wurde und beschließt den noch nicht ausgeräumten Bedenken im weiteren Verfahren
nicht zu entsprechen, da das nachbarliche Rücksichtnahmegebot eingehalten wird.
1.06 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass der Anregung auf Verzicht von allergieträchtigen Baumarten für
Ersatzpflanzungen im Plangebiet nicht durch planungsrechtliche Festsetzungen
entsprochen werden kann, und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der
anstehenden Ausnahmeregelungen nach Baumschutzsatzung bei Ersatzpflanzungen
innerhalb des Plangebietes für einen Verzicht solcher Baumarten Sorge zu tragen
1.07 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass der Anregung bzgl. eines Mindestabstandes der Bebauung zur südlichen
Grenze des Plangebietes im Entwurf der Offenlage gefolgt wird.
1.08 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass die Errichtung eines grenzständigen Carports bauordnungsrechtlich
nicht von einer Nachbarzustimmung abhängig ist, sofern die Bestimmungen bzgl.
der zulässigen Carporthöhe sowie der Grenzbebauungslänge eingehalten werden.
1.09 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass der Ersatz bei Realisierung des Bebauungsplanes etwaig beschädigter
Grenzeinrichtungen an der Plangebietsgrenze nicht Gegenstand von
planungsrechtlichen Festsetzungen ist, sondern sich nach BGB regelt. Er
beschließt, im Bebauungsplansplanentwurf keine Einkürzung der Festsetzung einer
Stellplatzfläche zum Schutz des betroffenen Zaunes vorzunehmen.
1.10 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass sich die Planungsabsicht der Gebietsentwicklung in Anpassung
an den Gebietscharakter der Umgebungsbebauung nicht allein an der
Bebauungsstruktur der unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke
orientiert, sondern dass in den Beurteilungsrahmen auch andere im
Umgebungsbereich in der Feldstraße vorhandene Strukturen einbezogen werden.
1.11 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, den Bedenken gegen die Überschreitung des Maßes der baulichen
Nutzung der unmittelbaren Nachbarschaft über die Veränderung des
Bebauungsplanentwurfes hinaus nicht nachzukommen.
1.12 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass keine Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes im
Bebauungsplan getroffen werden soll.
1.13 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass den Interessen der Anlieger Am Tabakfeld auf Erhalt ihrer
städtischen Pachtflächen durch die Festsetzung eines Geh-und Fahrrechtes auf
der in das Grundstück der Emmericher Baugenossenschaft verlagerten Teilfläche
entsprochen wird.
1.14 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass mit der Abänderung des Bauentwurfes eine alternativer Entwurf
erarbeitet wurde, der den Interessen sowohl des Vorhabenträgers als auch den
der Anlieger nachkommt, und beschließt, das Verfahren auf dieser Grundlage
weiterzuführen.
1.15 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anmerkung hinsichtlich
der finanziellen Auswirkungen bei Realisierung des Bebauungsplanes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.16 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anmerkung hinsichtlich einer Wirtschaftlichkeitsprüfung
für eine Sanierung des Altgebäudes der Emmericher Baugenossenschaft mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.17 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschießt,
dass der Bebauungsplan über die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)
hinaus keine Nutzungsbeschränkungen für die Aufteilung und Ausgestaltungen der
Wohnungen festsetzen soll.
1.18 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen betreffend Gebäudeausrichtung mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
1.19 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine spürbare Veränderung
der Grundwassersituation vorbereitet wird.
1.20 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der öffentliche Belang der
Kampfmittelablagerungen im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft
und in der Begründung thematisiert ist.
1.21 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der öffentliche
Belang Altlasten im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft und in
der Begründung thematisiert ist.
1.22 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung
betreffend Prüfung der Erhöhung des Verkehrsaufkommens mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.23 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der öffentliche
Belang Artenschutz im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft und in
der Begründung thematisiert ist.
1.24 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Bedenken
hinsichtlich eines ungenügenden Grenzabstandes der geplanten Gebäude mit der
Änderung der Planungskonzeption im Offenlageentwurf ausgeräumt sind.
1.25 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, auf Untersuchungen zur
Entwicklung von Feinstaub und Stickoxiden infolge des mit der Planaufstellung
vorbereiteten Vorhabens zu verzichten.
1.26 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die
Verfahrensdurchführung E 4/5 nicht von der Erstellung eines städtebaulichen Gesamtentwicklungskonzeptes
abhängig zu machen.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Herr Kemkes
erläutert die Vorlage.
Mitglied Sickelmann
gibt zu Protokoll, dass sie sich außer Stande sieht 26 abwägungsrelevante
Punkte in einer Vorlage nach zu vollziehen, deren Unterlagen sie erst Freitag
oder Samstag vor der Sitzung erhalten hat. Das ist keine angemessene Zeit für
die Beratung und Würdigung einer Vorlage die fast 50 Seiten umfasst. Ihre
Fraktion freut sich jedoch, dass hier Bewegung möglich war, wenn auch zu
bedauern ist, dass der Eingriff in Natur und Landschaft nicht ausgeglichen
wird. Das liegt an der Art des Bebauungsplanverfahrens und weil die bereits
gefällten Bäume nicht unter die Baumschutzsatzung fallen. Mitglied Sickelmann
und ihre Fraktion bedauern, dass sehr viel entfernt und nicht ausgeglichen
worden ist, das sei im Sinne der Stadtentwicklung nicht Ziel führend. Aus
diesem Grunde lehnt die Fraktion den Bebauungsplan und den Beschluss zur
Offenlage ab. Zudem, weil die Bürger keine Gelegenheit hatten sich vorab mit
der Vorlage zu beschäftigen.
Es wird Antrag nach
Vorlage gestellt.