Sitzung: 24.09.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 1057/2013
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
I.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der
Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu
II.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen
Industrie- und Handelskammer (IHK) mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu
II.b) Der Rat beschließt, einen Hinweis zum Thema
Kampfmittel in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.c) Der Rat beschließt, einen Hinweis zum Thema
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) im Baugenehmigungsverfahren in die
Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
III.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der
Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu
IV.a) Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen
Industrie- und Handelskammer (IHK) mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Entwurf zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 –
Hafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Frau Tepaß erläutert kurz die Vorlage. Die Änderung basiert auf einem
Antrag der Fa. ALDI zur Erweiterung des Marktes an der Bahnhofstraße. Die
Prüfung erfolgte vor dem Hintergrund des gültigen Einzelhandelskonzeptes und
kam zu dem Ergebnis, dass die Verwaltung planerisch tätig werden muss. Daher ist
die 11. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt worden. Derzeit wird der
Satzungsbeschluss vorbereitet. Alle Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen der
Beteiligten sind in der Vorlage niedergelegt. In der Planzeichnung ist
erkennbar, dass eine Bestandsfestsetzung getroffen wurde und eine überbaubare
Fläche festgesetzt wurde (blaue Linie), welche den derzeitigen Markt in seiner
Größe umfasst. Derzeit verfügt der Markt über eine Verkaufsfläche von 928 qm,
die damit im Bestand festgesetzt wird. Das gesamte Gebiet ist als Sondergebiet
„großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen, weil die Verkaufsfläche von 800 qm,
welche die Schwelle zur Großflächigkeit darstellt, bereits durch den
bestehenden Markt überschritten wird. Die Höhenbegrenzung von 25,90 m über NN ist
festgesetzt; dies bezieht sich ebenfalls auf die jetzt genehmigte Höhe des
Marktes. Die jetzige Parkplatzfläche ist mit einer rot gestrichelten Linie
gekennzeichnet und auch die vorhandenen Ein- und Ausfahrten sind
gekennzeichnet. Die weiteren textlichen Festsetzungen setzen den Markt in
seinem Bestand fest und beziehen sich auf die Verkaufsfläche und die Sortimente.
Bei der Sortimentsbeschreibung bezieht man sich auf die Emmericher
Sortimentsliste, die Gegenstand des Einzelhandelskonzeptes ist.
Mitglied Beckschäfer teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage
nicht zustimmt. Bei seiner Fraktion entstand der Eindruck, dass die Verwaltung
Verhinderungstaktik ausübt. Seiner Auffassung nach ist es dringend
erforderlich, das Einzelhandelskonzept zur Diskussion zu stellen. Wenn man sich
die Emmericher Innenstadt anschaut, muss man wirklich fragen, was an Geschäften
noch geschützt werden muss. Es gibt einen eigenständigen Bäcker und Metzger und
alle anderen Branchen werden von dem ALDI-Markt nicht bedrängt.
In der Vorlage heißt es, dass die Anregungen und Bedenken der
Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind. Die Praxis sieht so aus, dass wie z. B. in I. a) die
Ausführungen gegensätzlich sind.
Er zitiert: „Der Eingriff in das Eigentum unserer Mandantin ist zudem
auch deshalb abwägungsfehlerhaft, weil er nicht städtebaulich gerechtfertig
ist. Wir verweisen insoweit erneut auf die fachkundige Bewertung der IHK
Niederrhein.“
Auch die Stellungnahme der IHK Niederrhein steht im krassen Gegensatz
zur Stellungnahme der Verwaltung (Punkt II. a). Die Stellungnahme der IHK
besagt deutlich, dass die Ausführungen der Stadt zu den Aussagen der IHK
fehlerhaft sind. Sie bezieht sich auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom
23.02.1984. Weiterhin sagt die IHK, dass nach ihrer Einschätzung bei der
Bauleitplanung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen wird. Zum
Schluss des Schreibens regt die IHK an, maßvolle Erweiterungen, Änderungen und
Erneuerungen am Standort Hafenstraße-Bahnhofstraße zu ermöglichen, um die
Zukunftsfähigkeit des Standortes zu sichern.
Als Schlussbemerkung führt er aus, dass der Emmericher ALDI-Süd-Markt
aufgrund der niederländischen Kunden einer der umsatzstärksten Märkte ist.
Seine Fraktion hält es im Sinne der Interessen der Stadt Emmerich für absolut
falsch, der Firma ALDI „Knüppel“ zwischen die Beine zu werfen und einer
Erweiterung nicht zuzustimmen. Man sollte auch berücksichtigen, dass die
niederländischen Kunden nicht nur den ALDI-Markt aufsuchen, sondern auch in die
Innenstadt oder an die Rheinpromenade gehen.
Er plädiert an die Ausschussmitglieder, die vorgeschlagene
Vorgehensweise der Verwaltung nochmals zu überdenken.
Mitglied ten Brink führt aus, dass mit dem Einzelhandelskonzept ein
gewisser Rahmen gesteckt ist. Nach Meinung seiner Fraktion sind die
Stellungnahmen im Sinne des Einzelhandelskonzeptes tragbar. Ob es wünschenswert
ist, das gesamte Einzelhandelskonzept zu überdenken, ist fraglich.
Auf Anfrage von Mitglied Spiertz teilt Herr Kemkes mit, dass eine
Beteiligung der Betroffenen stattgefunden hat (IHK, Rechtsanwälte) und daraus
eine Rechtsauffassung resultierte. Die Rechtsauffassung der Verwaltung, im
Sinne von Umgang mit derartigen Bedenken und den planerischen vom Rat
beschlossenen Zielen (Steuerung des Einzelhandels mit Hilfe eines
Einzelhandelskonzeptes als Grundlage) ist eine andere. Das Baugesetzbuch und der
Einzelhandelserlass ermöglichen die Anwendung der Steuerungsmöglichkeiten,
welche vom Gesetz vorgegeben sind. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die
in Anspruch genommenen Steuerungsmöglichkeiten rechtens und auch durch
anderslautende Rechtsprechungen bestätigt sind.
Ferner ist sie der Auffassung, dass mit der Abwägung das Thema tragfähig
und rechtsbeständig ist. Die Inhalte der Vorlage sind durch den städtischen
Rechtsbeistand geprüft und für richtig erachtet worden.
Mitglied Bartels führt aus, dass man seit dem Jahre 2004 auf
Einzelhandelskonzepte zurückgreift. Seines Wissens hat im Jahre 2007 eine Novellierung
stattgefunden. Nunmehr sind weitere 6 Jahre vergangen und die gesamten
Rahmenbedingungen, die dem Einzelhandelskonzept zugrunde liegen, haben sich
sicherlich verändert. Mit dem Einzelhandelskonzept sollte man sich schneller
auseinandersetzen, um eine Anpassung an den Einzelhandel zu erreichen. Jeder
Bürger sollte sich darüber freuen, wenn ein Einzelhandel eine Vergrößerung
vornehmen möchte. Seine Fraktion sieht durch die Vorlage eine aktive
Ansiedlungsverhinderung.
Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass die letzte Novellierung des
Einzelhandelskonzeptes im Mai 2011 erfolgte.
Mitglied Hinze stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen. Seiner
Meinung nach ist es wenig sinnvoll, alle 1 ½ bis 2 Jahre über das
Einzelhandelskonzept zu diskutieren.