Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)      Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.a)     Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer (IHK) mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.b)     Der Rat beschließt, einen Hinweis zum Thema Kampfmittel in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu II.c)     Der Rat beschließt, einen Hinweis zum Thema Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) im Baugenehmigungsverfahren in die Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.

 

Zu III.a)    Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.a)   Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer (IHK) mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 17/1 – Hafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Frau Tepaß erläutert kurz die Vorlage. Die Änderung basiert auf einem Antrag der Fa. ALDI zur Erweiterung des Marktes an der Bahnhofstraße. Die Prüfung erfolgte vor dem Hintergrund des gültigen Einzelhandelskonzeptes und kam zu dem Ergebnis, dass die Verwaltung planerisch tätig werden muss. Daher ist die 11. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt worden. Derzeit wird der Satzungsbeschluss vorbereitet. Alle Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen der Beteiligten sind in der Vorlage niedergelegt. In der Planzeichnung ist erkennbar, dass eine Bestandsfestsetzung getroffen wurde und eine überbaubare Fläche festgesetzt wurde (blaue Linie), welche den derzeitigen Markt in seiner Größe umfasst. Derzeit verfügt der Markt über eine Verkaufsfläche von 928 qm, die damit im Bestand festgesetzt wird. Das gesamte Gebiet ist als Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen, weil die Verkaufsfläche von 800 qm, welche die Schwelle zur Großflächigkeit darstellt, bereits durch den bestehenden Markt überschritten wird. Die Höhenbegrenzung von 25,90 m über NN ist festgesetzt; dies bezieht sich ebenfalls auf die jetzt genehmigte Höhe des Marktes. Die jetzige Parkplatzfläche ist mit einer rot gestrichelten Linie gekennzeichnet und auch die vorhandenen Ein- und Ausfahrten sind gekennzeichnet. Die weiteren textlichen Festsetzungen setzen den Markt in seinem Bestand fest und beziehen sich auf die Verkaufsfläche und die Sortimente. Bei der Sortimentsbeschreibung bezieht man sich auf die Emmericher Sortimentsliste, die Gegenstand des Einzelhandelskonzeptes ist.

 

Mitglied Beckschäfer teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage nicht zustimmt. Bei seiner Fraktion entstand der Eindruck, dass die Verwaltung Verhinderungstaktik ausübt. Seiner Auffassung nach ist es dringend erforderlich, das Einzelhandelskonzept zur Diskussion zu stellen. Wenn man sich die Emmericher Innenstadt anschaut, muss man wirklich fragen, was an Geschäften noch geschützt werden muss. Es gibt einen eigenständigen Bäcker und Metzger und alle anderen Branchen werden von dem ALDI-Markt nicht bedrängt.

In der Vorlage heißt es, dass die Anregungen und Bedenken der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind. Die Praxis sieht so aus, dass wie z. B. in I. a) die Ausführungen gegensätzlich sind.

Er zitiert: „Der Eingriff in das Eigentum unserer Mandantin ist zudem auch deshalb abwägungsfehlerhaft, weil er nicht städtebaulich gerechtfertig ist. Wir verweisen insoweit erneut auf die fachkundige Bewertung der IHK Niederrhein.“

Auch die Stellungnahme der IHK Niederrhein steht im krassen Gegensatz zur Stellungnahme der Verwaltung (Punkt II. a). Die Stellungnahme der IHK besagt deutlich, dass die Ausführungen der Stadt zu den Aussagen der IHK fehlerhaft sind. Sie bezieht sich auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 23.02.1984. Weiterhin sagt die IHK, dass nach ihrer Einschätzung bei der Bauleitplanung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen wird. Zum Schluss des Schreibens regt die IHK an, maßvolle Erweiterungen, Änderungen und Erneuerungen am Standort Hafenstraße-Bahnhofstraße zu ermöglichen, um die Zukunftsfähigkeit des Standortes zu sichern.

Als Schlussbemerkung führt er aus, dass der Emmericher ALDI-Süd-Markt aufgrund der niederländischen Kunden einer der umsatzstärksten Märkte ist. Seine Fraktion hält es im Sinne der Interessen der Stadt Emmerich für absolut falsch, der Firma ALDI „Knüppel“ zwischen die Beine zu werfen und einer Erweiterung nicht zuzustimmen. Man sollte auch berücksichtigen, dass die niederländischen Kunden nicht nur den ALDI-Markt aufsuchen, sondern auch in die Innenstadt oder an die Rheinpromenade gehen.

Er plädiert an die Ausschussmitglieder, die vorgeschlagene Vorgehensweise der Verwaltung nochmals zu überdenken.

 

Mitglied ten Brink führt aus, dass mit dem Einzelhandelskonzept ein gewisser Rahmen gesteckt ist. Nach Meinung seiner Fraktion sind die Stellungnahmen im Sinne des Einzelhandelskonzeptes tragbar. Ob es wünschenswert ist, das gesamte Einzelhandelskonzept zu überdenken, ist fraglich.

 

Auf Anfrage von Mitglied Spiertz teilt Herr Kemkes mit, dass eine Beteiligung der Betroffenen stattgefunden hat (IHK, Rechtsanwälte) und daraus eine Rechtsauffassung resultierte. Die Rechtsauffassung der Verwaltung, im Sinne von Umgang mit derartigen Bedenken und den planerischen vom Rat beschlossenen Zielen (Steuerung des Einzelhandels mit Hilfe eines Einzelhandelskonzeptes als Grundlage) ist eine andere. Das Baugesetzbuch und der Einzelhandelserlass ermöglichen die Anwendung der Steuerungsmöglichkeiten, welche vom Gesetz vorgegeben sind. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die in Anspruch genommenen Steuerungsmöglichkeiten rechtens und auch durch anderslautende Rechtsprechungen bestätigt sind.

Ferner ist sie der Auffassung, dass mit der Abwägung das Thema tragfähig und rechtsbeständig ist. Die Inhalte der Vorlage sind durch den städtischen Rechtsbeistand geprüft und für richtig erachtet worden.

 

Mitglied Bartels führt aus, dass man seit dem Jahre 2004 auf Einzelhandelskonzepte zurückgreift. Seines Wissens hat im Jahre 2007 eine Novellierung stattgefunden. Nunmehr sind weitere 6 Jahre vergangen und die gesamten Rahmenbedingungen, die dem Einzelhandelskonzept zugrunde liegen, haben sich sicherlich verändert. Mit dem Einzelhandelskonzept sollte man sich schneller auseinandersetzen, um eine Anpassung an den Einzelhandel zu erreichen. Jeder Bürger sollte sich darüber freuen, wenn ein Einzelhandel eine Vergrößerung vornehmen möchte. Seine Fraktion sieht durch die Vorlage eine aktive Ansiedlungsverhinderung.

Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass die letzte Novellierung des Einzelhandelskonzeptes im Mai 2011 erfolgte.

 

Mitglied Hinze stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen. Seiner Meinung nach ist es wenig sinnvoll, alle 1 ½ bis 2 Jahre über das Einzelhandelskonzept zu diskutieren.