Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.01       Der Rat beschließt, dass die Belange des Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan abgewogen sind.

 

1.02       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung angewogen ist.

 

1.03       Der Rat stellt fest, dass mit der Regelung des Parkverkehrs im Planbereich eine vermehrte Nutzung angrenzenden städtischen Anliegerweges durch PKW unterbunden wird und beschließt, dass die Anregung betreffend eines Nutzungsausschlusses für den Planbereich angrenzenden Anliegerweg mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.04       Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Schaffung zusammenhängender Grünanteile im Plangebiet mit dem im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Freiflächenanteil abgewogen ist.

 

1.05       Der Rat beschließt, dass die Bedenken der Nachbarn gegen unzumutbare Beeinträchtigungen und Wertverlust der eigene Immobilie bei Realisierung des geplanten Vorhabens durch die Einhaltung des nachbarlichen Rücksichtnahmegebotes abgewogen sind.

 

1.06       Der Rat stellt fest, dass der Anregung auf Verzicht von allergieträchtigen Baumarten für Ersatzpflanzungen im Plangebiet nicht durch planungsrechtliche Festsetzungen entsprochen werden kann, und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der anstehenden Ausnahmeregelungen nach Baumschutzsatzung bei Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes für einen Verzicht solcher Baumarten Sorge zu tragen.

 

1.07       Der Rat stellt fest, dass der Anregung bzgl. eines Mindestabstandes der Bebauung zur südlichen Grenze des Plangebietes im Bebauungsplanentwurf gefolgt wird.

 

1.08       Der Rat stellt fest, dass die Errichtung einer Carportanlage an der südlichen Plangrenze durch die Änderung der Bebauungskonzeption in dem zum Satzungsbeschluss vorgelegten Bebauungsplanentwurf nicht vorgesehen ist.

 

1.09       Der Rat stellt fest, dass der Ersatz bei Realisierung des Bebauungsplanes etwaig beschädigter Grenzeinrichtungen an der Plangebietsgrenze nicht Gegenstand von planungsrechtlichen Festsetzungen ist.

 

1.10       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Beurteilung des Gebietscharakters unter Einbeziehung eine den Baublock Feldstraße / Eikelnberger Weg / Kastanienweg / Am Tabakfeld überschreitenden Gesamtgebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.11       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Vorbereitung einer Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung der auf den unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücken mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.12       Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes im Sinne des § 2 BauNVO im Bebauungsplan mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.13       Der Rat stellt fest, dass den Interessen der Anlieger Am Tabakfeld auf Erhalt ihrer städtischen Pachtflächen durch die Festsetzung eines Geh-und Fahrrechtes auf der in das Grundstück der Emmericher Baugenossenschaft verlagerten Teilfläche entsprochen wird.

 

1.14       Der Rat stellt fest, dass die Bedenken gegen eine bedrückende Wirkung der ursprünglich geplanten Bebauung auf die unmittelbar angrenzenden Grundstücke im Satzungsentwurf ausgeräumt sind, und beschließt, dass die Anregungen betreffend Beschränkung der Bebauung auf die Lage der Bestandsgebäude mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.15       Der Rat stellt fest, dass der Vermerk in der Beschlussvorlage des Aufstellungsbeschlusses keine Angabe hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bei Realisierung des Bebauungsplanes beinhaltet.

 

1.16       Der Rat stellt fest, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung für eine Sanierung des Altgebäudes der Emmericher Baugenossenschaft keine Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist.

 

1.17       Der Rat beschießt, im Bebauungsplan über die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) hinaus keine Nutzungsbeschränkungen für die Aufteilung und Ausgestaltungen der Wohnungen festzusetzen sowie keine Festsetzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB zu treffen.

 

1.18     Der Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend Gebäudeausrichtung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.19     Der Rat stellt fest, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine signifikante Veränderung der Grundwassersituation vorbereitet wird.

 

1.20     Der Rat stellt fest, dass der öffentliche Belang der Kampfmittelablagerungen im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft und in der Begründung thematisiert ist.

 

1.21     Der Rat stellt fest, dass der öffentliche Belang Altlasten im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft und in der Begründung thematisiert ist.

 

1.22     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Prüfung der Mehrbelastung der Anliegerstraßen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.23     Der Rat stellt fest, dass der öffentliche Belang Artenschutz im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes geprüft und in der Begründung thematisiert ist.

 

1.24     Der Rat stellt fest, dass die bauordnungsrechtlich notwendigen Abstandflächen in dem zum Satzungsbeschluss vorgelegten Bebauungsplanentwurf bereits durch die Anordnung der überbaubaren Flächen sichergestellt sind.

 

1.25     Der Rat beschließt, dass die Anregung auf Untersuchung der Entwicklung von Feinstaub und Stickoxiden infolge des mit der Planaufstellung vorbereiteten Vorhabens mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.26     Der Rat beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes E 4/5 nicht von der Erstellung eines städtebaulichen Gesamtentwicklungskonzeptes für die Nutzung potentieller Reserveflächen im Innenbereich abhängig zu machen.

 

1.27     Der Rat stellt fest, dass die Bedenken gegen den Zugangsweg zum Hauseingang des ursprünglich geplanten nördlichen Baukörpers längs der südlichen Grenze der Grundstücke am Eikelnberger Weg durch den geänderten Bebauungsentwurf ausgeräumt sind.

 

1.28     Der Rat  beschließt, dass die Bedenken gegen eine die unmittelbaren Nachbarbauung überschreitende Baudichte mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.29     Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Anordnung der Stellplatzflächen an       der Feldstraße mit den Aussagen des Lärmgutachtens abgewogen sind.

 

1.30     Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen den Entfall von Stellplatzflächen im Straßentraum der Feldstraße vor dem Bebauungsplanbereich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.31     siehe Beschlussempfehlung  Nr. 2.01

 

1.32     Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Anordnung des nördlichen der zur Feldstraße orientierten Baufelder mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.33     Der Rat, dass die Anregungen zur nochmaligen Verlagerung der Baufelder mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

1.34     Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend den Nutzungsausschluss für den an Planbereich grenzenden Anliegerweg mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.35     Der Rat beschließt, dass die Bedenken betreffend die Belastung der Anlieger durch den durch die Planung vorbereiteten Mehrverkehr mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.36     Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme sowie des Gebietserhaltungsanspruches mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

1.37     Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen das sich Nichteinfügen des geplanten Vorhabens in den Wohncharakter des Viertels und in das Straßenbild mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.38     Der Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend Ausschluss einer dritten Geschossebene als Staffelgeschoss für das im inneren Planbereich liegende geplante Wohngebäude mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.39     Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Notwendigkeit einer Nachverdichtung auf dem Antragsgrundstück infolge fehlender demografischer Voraussetzungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

2.1       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine Reduzierung des Gebäudeabstandes der Bebauung im Planbereich untereinander infolge der geringfügige Verschiebung der überbaubaren Flächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

2.2       Der Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB abgehandelte Änderung des Bebauungsplanentwurfes nach Durchführung der Offenlage zum Bestandteil des Satzungsentwurfes des Bebauungsplanes E 4/5 zu machen.

 

 

Zu 3)

 

Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 4/5 -Feldstraße-gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Herr Kemkes verweist auf die Vorlage.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.