Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I )

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Zu II)

II 1.

Der Rat beschließt, den Anregungen des Tiefbauamtes dahingehend zu folgen, dass die Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen sofern sie den Ersatz von Bäumen auf der Grundlage der Baumschutzsatzung sichern, im Bebauungsplan entfallen.

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Abwicklung der Rangiervorgänge im Plangebiet zur Kenntnis und beschließt das Verfahren auf Grundlage des bisherigen Planentwurfs fortzuführen.

 

Der Rat beschließt den Anregungen des Tiefbauamtes hinsichtlich der Darstellung der Sichtdreiecke und zum Ausschluss von Einfriedungen und Einbauten im Randbereich zur ´s-Heerenberger Straße zu folgen und die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend zu ändern.

 

Der Rat beschließt, die Anregungen des Tiefbauamtes hinsichtlich einer eingeschränkten Ausfahrtsmöglichkeit aus dem Plangebiet zu berücksichtigen und Planzeichnung und Begründung zum Bebauungsplan entsprechend anzupassen.

 

II 2. bis 5.

Der Rat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

 

II 6.

Der Rat stellt fest, dass der Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde mit der Erstellung einer Artenschutzprüfung gefolgt wurde und nimmt das Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanentwurfes bzgl. Ergänzung der Begründung um eine artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bestandteil des Satzungsentwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes E 30/2

zu machen.

 

Zu 3)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 a BauGB durchgeführten 7. Änderung des Bebauungsplanes E 30/2 –Fulkskuhle- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der Bebauungsplan dahin gehend geändert, dass für die Flurstücke 866 und 867, Flur 30, Gemarkung Emmerich eine Sonderbaufläche „kleinflächiger Einzelhandel“ festgesetzt wird.

 


 

Mitglied Reintjes stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Hierüber lässt der vorsitzende abstimmen.