Sitzung: 15.12.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0521/2015
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I )
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 3 Abs. 2 BauGB
keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Zu II)
II 1.
Der Rat beschließt,
den Anregungen des Tiefbauamtes dahingehend zu folgen, dass die Festsetzungen
zur Anpflanzung von Bäumen sofern sie den Ersatz von Bäumen auf der Grundlage
der Baumschutzsatzung sichern, im Bebauungsplan entfallen.
Der Rat nimmt die
Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Abwicklung der Rangiervorgänge im
Plangebiet zur Kenntnis und beschließt das Verfahren auf Grundlage des
bisherigen Planentwurfs fortzuführen.
Der Rat beschließt
den Anregungen des Tiefbauamtes hinsichtlich der Darstellung der Sichtdreiecke
und zum Ausschluss von Einfriedungen und Einbauten im Randbereich zur
´s-Heerenberger Straße zu folgen und die zeichnerischen und textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend zu ändern.
Der Rat beschließt,
die Anregungen des Tiefbauamtes hinsichtlich einer eingeschränkten
Ausfahrtsmöglichkeit aus dem Plangebiet zu berücksichtigen und Planzeichnung
und Begründung zum Bebauungsplan entsprechend anzupassen.
II 2. bis 5.
Der Rat nimmt die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
II 6.
Der Rat stellt fest, dass der Stellungnahme
der unteren Landschaftsbehörde mit der Erstellung einer Artenschutzprüfung
gefolgt wurde und nimmt das Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Rat beschließt,
die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanentwurfes bzgl. Ergänzung
der Begründung um eine artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bestandteil des
Satzungsentwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes E 30/2
zu machen.
Zu 3)
Der Rat beschließt
den Entwurf der gemäß § 13 a BauGB durchgeführten 7. Änderung des
Bebauungsplanes E 30/2 –Fulkskuhle- mit
Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Hierdurch wird der
Bebauungsplan dahin gehend geändert, dass für die Flurstücke 866 und 867, Flur
30, Gemarkung Emmerich eine Sonderbaufläche „kleinflächiger Einzelhandel“
festgesetzt wird.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen,
abstimmen.