Sitzung: 23.05.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 1110/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
I.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Ausführungen der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Anregung des
Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde zu folgen und das Verfahrensgebiet
des Bebauungsplanes mit der Signatur „Flächen, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 und Abs. 6 BauGB)
zu kennzeichnen.
Darüber
hinaus beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein, wie von Seiten des
Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde angeregt, in die Hinweise und die
Begründung zum Bebauungsplan Ausführungen zum Thema Altlasten aufzunehmen.
Zu
II.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung
des Kreises Kleve – Untere Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu
III.a.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz
& Johlen zur Zulassung einer Verkaufsflächenerweiterung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
III.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen zur
Vereinbarkeit der Planung mit dem städtischen Einzelhandelskonzept mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu III.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der
Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen zur Umstellung auf das Vollverfahren mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
IV.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Korrekturvorschlag
des Kreises Kleve - Untere Bodenschutzbehörde in die Begründung aufzunehmen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des
Kreises Kleve - Untere Immissionsschutzbehörde zur Schalltechnischen
Untersuchung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
IV.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Stellungnahme
der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der Belange des Gewässerschutzes
zu potenziellen Hochwassergefahren und -risiken durch die Korrektur der
Satzungsfassung gefolgt wird.
Zu
IV.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Ausführungen
der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 27/3
-Wardstraße/Eltener Straße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag der CDU und SPD, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.