Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt dem Forderungskatalog der Stadt Emmerich am Rhein zu und beauftragt die Verwaltung, diesen an den Projektbeirat für die Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen weiterzuleiten.

Basis vorgenannten Beschlusses bilden, wie dargestellt, die städtischen, in das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen zu den Abschnitten 3.3 und 3.4. Darüber hinaus gehende Forderungen (vgl. verbliebene Mehrforderungen aus den Eingaben 13/2017; 15/2017) behält sich der Rat der Stadt Emmerich am Rhein im Sinne des Nachfolgenden vor.

Ziel ist es, einen Beschluss des Deutschen Bundestages im Hinblick auf „einen besonderen – über das gesetzliche Maß hinausgehenden – Schutz von Anwohnern und Umwelt“ für die ABS 46/2 zu erwirken (analog BT Drs. 18/7365, Projekt „Rheintalbahn“). Die Initiative soll Anfang 2018 bei den zuständigen Bundestagsabgeordneten abgefragt werden; bei positivem Ergebnis ist der städtische Forderungskatalog dann zu ergänzen.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass man es in diesem und im nächsten Tagesordnungspunkt mit 2 Eingaben hinsichtlich des zu erstellenden Forderungskataloges zu tun hat. Der Ausgangspunkt des Forderungskataloges liegt letztendlich in Gesprächen der Bürgerinitiativen, die diese mit verschiedenen Vertretern geführt haben. Auf der Ebene der Anrainerkommunen ist in der letzten gemeinsamen Sitzung beschlossen worden, dass „die Kommunen diejenigen Maßnahmen auflisten, welche in den jeweiligen Verfahren bereits eingebracht wurden, jedoch bisher in den Planungen der Bahn keine Berücksichtigung gefunden haben.“ Dies bedeutet z. B. für den Abschnitt 3.4 der Lärmschutz um den Bahnhof herum. Im Erörterungstermin sollte ein mehrere 100 m langer Lärmschutz gefordert werden. Von der DB AG wurde diese Forderung im Erörterungstermin als nicht notwendig erachtet. Dies wäre also eine solche wesentliche Forderung, die in den Forderungskatalog aufgenommen werden sollte. Der Forderungskatalog soll dazu dienen, zum einen die geforderten Maßnahmen mit Kosten zu versehen und zum anderen im Sinne eines vorlaufenden Abwägungsergebnisses im besten Fall bestimmte streitige Positionen in den Konsens zu bringen. Ein vorlaufendes Gespräch zwischen der Bürgerinitiative, den Fraktionen und der Verwaltung hat stattgefunden. Im Forderungskatalog und dem Forderungskatalog der BI ist erkennbar, dass dort noch ein kleines Delta vorliegt, wo die Forderungen der BI nicht im Forderungskatalog abgebildet werden. Ergebnis der Diskussion ist, dass man sich dem Delta bewusst ist und auch versucht, einen gemeinsamen Weg zur Aufarbeitung des Deltas zu finden. Dies könnte im Sinne eines Bundestagsbeschlusses erfolgen. Die Problematik der Rheintalbahn hat in Berlin einen entsprechenden Beschluss bewirkt, der das ganze Verfahren, insbesondere von den Planungsaufträgen und der finanziellen Unterfütterung, aufgeweitet hat. In gestriger Sitzung hat man sich auf den ersten gemeinsamen Schritt in diese Richtung geeinigt, indem man die Verbindung über die zuständigen Bundestagsabgeordneten sucht. Nach dem Gespräch mit den Fraktionen und der BI wurde der Beschussvorschlag ein wenig modifiziert und sieht nunmehr so aus:

 

„Der Rat stimmt dem Forderungskatalog der Stadt Emmerich am Rhein zu und beauftragt die Verwaltung, diesen an den Projektbeirat für die Ausbaustrecke Emmerich-Oberhausen weiterzuleiten.

Basis vorgenannten Beschlusses bilden, wie dargestellt, die städtischen, in das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren eingebrachten Stellungnahmen zu den Abschnitten 3.3 und 3.4. Darüber hinaus gehende Forderungen (vgl. verbliebene Mehrforderungen aus den Eingaben 13/2017; 15/2017) behält sich der Rat der Stadt Emmerich am Rhein im Sinne des Nachfolgenden vor.

Ziel ist es, einen Beschluss des Deutschen Bundestages im Hinblick auf „einen besonderen – über das gesetzliche Maß hinausgehenden – Schutz von Anwohnern und Umwelt“ für die ABS 46/2 zu erwirken (analog BT Drs. 18/7365, Projekt „Rheintalbahn“). Die Initiative soll Anfang 2018 bei den zuständigen Bundestagsabgeordneten abgefragt werden; bei positivem Ergebnis wäre der städtische Forderungskatalog dann ggf. zu ergänzen.

 

Mitglied Schaffeld hat das gestrige Gespräch zwischen den Fraktionen, der Bürgerinitiative und der Verwaltung als sehr intensiv und konstruktiv empfunden. Allen Beteiligten ist die besondere Problematik und auch die des Konsens bewusst. Vertreter der Bahn AG und Straßen NRW haben nochmals eindrücklich gesagt, dass es deren Rolle ist. Man befindet sich nach wie vor in einem schwierigen Prozess und ihre Fraktion wird die Bundestagesabgeordneten für den Kreis Kleve zwecks Koordination eines Termins einladen. Ein Beschluss über den Deutschen Bundestag ermöglicht, die Thematik der Betuwelinie auf eine andere Ebene zu heben; und das nicht nur für Emmerich sondern dann für alle Anrainerkommunen. Aus eigener Kraft können die Probleme vor Ort nicht gelöst werden. Sie appelliert an alle Ausschussmitglieder, dem neuen Beschussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Wohlwissend, das über etliche Baustellen noch gesprochen werden muss. Sie stellt den Antrag, über den neuen Beschlussvorschlag abzustimmen.

 

Mitglied Brouwer teilt mit, dass der Fraktionsvorsitzende aus dem Arbeitskreis berichtet hat und man nochmals darüber diskutiert hat. Auch seine Fraktion wird den entsprechenden Bundestagsabgeordneten kontaktieren und man schließt sich dem neuen Beschlussvorschlag der Verwaltung an.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied ten Brink zu Wort. Ziel des gestrigen Gespräches war es, noch wesentliche Punkte einzubringen. Der erste Schritt, der von der Verwaltung vorgeschlagen wird, ist gangbar. Aber im Wesentlichen geht es noch um weitere Punkte des Forderungskataloges, die noch angesprochen werden müssen. Er könnte den von der Verwaltung neu erarbeiteten Beschluss mittragen. Er hatte weiterhin die Absicht, dass die wesentlichen Punkte Elten betreffend auch im bestehenden Planfeststellungsverfahren noch hineinkommen. Das Erörterungsverfahren für den Planabschnitt Elten steht noch aus. Er ist der Auffassung, dass dennoch über einzelne Detailpunkte noch gesprochen werden muss.

 

Mitglied Leypoldt bittet lediglich um 2 kleine Korrekturen im letzten Absatz: ….. „Die Initiative soll Anfang 2018 …… Ergebnis ist der städtische Forderungskatalog dann ggf. zu ergänzen.“

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass die Entscheidungskompetenz letztendlich beim Rat liegt. Als erstes müssen die Rahmenbedingungen feststehen, unter denen ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht; diese Rahmenbedingungen sind derzeit noch nicht bekannt. Man weiß nicht, ob die Beteiligten bereit sind, ein solches Verfahren einzuleiten. Auch wurden über die Forderungen des Deltas bislang noch nicht gesprochen. Wenn im Frühjahr feststeht, dass ein Verfahren eingeleitet wird und die entsprechenden Finanzmittel bestehen, kann jeder Beschluss gefasst werden.

Mitglied Leypoldt versteht, dass noch über die einzelnen Forderungen gesprochen werden muss, aber es ist völlig unstrittig, dass der Forderungskatalog ergänzt wird. Von daher kann im Beschluss durchaus „ist“ anstatt „wäre“ stehen.

 

Mitglied Gerritschen versteht nicht, warum man die Forderungen für den Abschnitt 3.5 nicht formulieren kann, zumal dem noch keine Erörterung im Wege steht. Er kann sich aber dem neuen Beschussvorschlag der Verwaltung anschließen und würde auch der Korrektur von Mitglied Leypoldt zustimmen.

 

Auch Mitglied Malischewski kann sich dem neuen Beschussvorschlag mit den beiden Korrekturen von Mitglied Leypoldt anschließen.

 

Mitglied ten Brink wünscht sich sowohl bei Punkt 7 „Verlegung des Haltepunktes Praest“ und Punkt 14 „EÜ-PKW Borgheeser Weg“ Ergänzungen. Die Wegeunterführungen, die von der Bahn geplant sind, sind gleichzeitig als Radwege zu nutzen. D. h., wenn die Bahn nur Radwege planen würde, würde sie mit 4 % planen. Ein gemeinsamer Rad-/Fußweg plant man sohin auch mal mit 4 %. Er stellt den Antrag, die Rampenausführung entsprechend den Barriererichtlinien des Bundesumweltministeriums durchzuführen. Es sollte aufgenommen werden, dass die Rampenausführung kleiner 4 % nach BVUM – Barrierefreies Bauen – erfolgt.

Bei Punkt 7 „Verlegung des Haltepunktes Praest“ soll festgeschrieben werden, dass die fußläufige Erreichbarkeit des Bahnsteiges sowie des Geh-, Radweges EÜ Praestsches Feld mit einer maximalen 4 %igen Rampe ausgeführt wird, gemäß dem Leitfaden des Bundesumweltministeriums. Das gleiche gilt für den Punkt 14 „EÜ-Pkw Borgheeser Weg“; auch hier soll bitte kleiner 6 % nach Richtlinie „Barrierefreies Bauen“ stehen. Die Planung der Bahn sieht 6 % vor; dies sind Maximalwerte. Bei einer Planung mit 6 % werden 30 cm breitere Rad-/Fußwege benötigt. Im Zweirichtungsverkehr würde man somit 60 cm breitere Rad-/Fußwege benötigen. Dies ist teurer als eine einfache Rampenausbildung mit 3 oder 4 %.

 

Mitglied Brouwer schlägt vor, dass man den Hinweis auf diese Richtlinie entsprechend aufnimmt.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied Schaffeld, nach Vorlage mit den vorgetragenen Korrekturen von Mitglied Leypoldt und den von Mitglied ten Brink vorgebrachten Ergänzungen zu beschließen, abstimmen.