hier: Eingabe Nr. 1/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme (kein
Beschluss):
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses vom 21.04.2020 wurde der Antrag des
CDU-Ortsverbandes Vrasselt-Dornick auf Versetzung des Ortseingangsschildes
Vrasselt an der Reeser Straße
(L 7) zurückgenommen. Da seitens des Ausschusses eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h weiterhin angestrebt wird, wurde
stattdessen die Verwaltung beauftragt, das Gespräch mit der Unfallkommission
und dem Landesbetrieb Straßen.NRW als Straßenbaulastträger zu suchen, mit dem
Ziel, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h und eine Querungshilfe auf
Höhe der Jahnstraße anzuordnen.
Die Verwaltung hat hiernach den Landesbetrieb Straßen.NRW sowie die
Kreispolizeibehörde Kleve als Unfallkommission über die seitens des Ausschusses
angestrebte Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h und Einrichtung einer
Querungshilfe im Bereich der Jahnstraße informiert und um Abgabe einer
straßenverkehrsrechtlichen Stellungnahme gebeten.
Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW
Zur
Verkehrssituation an der Querungsstelle mit der Jahnstraße wird seitens
Straßen.NRW wie folgt Stellung genommen:
„Im Zuge der L 7 (Reeser Straße) ist die
zulässige Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Die Jahnstraße ist für den
KFZ-Verkehr zur L 7 (Reeser Straße) gesperrt. Zu Fuß gehende und Rad fahrende
können die L 7 (Reeser Straße) befahren und diese überqueren. Im Nahbereich der
L 7 (Reeser Straße) befindet sich ein Sperrgitter als sogenannte Umlaufschranke.
Wegen der geringen Baubreite können zu Fuß gehende und Rad fahrende an dieser
vorbeifahren und ungehindert die L 7 (Reeser Straße) befahren.
Die L 7 (Reeser Straße) verläuft im
angesprochenen Streckenabschnitt geradlinig. Am Querungsbereich ist die Sicht
von der Jahnstraße in die L 7 (Reeser Straße) gut und weitestgehend frei. Die
Fahrbahnbreite beträgt ca. 7,50 m. Aufgrund der guten Sicht kann der Verkehr
der L 7 (Reeser Straße) frühzeitig erkannt werden. Zwischen dem Geh-/Radweg der
L 7 und der Fahrbahn sind keine sichtbehindernden Elemente vorhanden. Eine
Befestigung zwischen Fahrbahn und Radweg dient der Möglichkeit die L 7 zu
überqueren. (…)
Bei den beiden Verkehrsunfällen missachteten
die Unfallbeteiligten 01 den Vorrang der Unfallbeteiligten 02 ohne auf diese zu
achten.
Der letzte hier bekannte Verkehrsunfall vor
den beiden in 2020 ereignete sich in 2017. Im Zuge der Betuwe wird, nach
hiesiger Info, der Bahnübergang Jahnstraße zurückgebaut. Dadurch wird sich der
Querungsverkehr reduzieren.
Zur weiteren Reduzierung der zulässigen
Geschwindigkeit gemäß StVO besteht derzeitig keine Notwendigkeit.“
Stellungnahme
der Unfallkommission
Die
Kreispolizeibehörde Kleve teilte folgende Stellungnahme mit:
„Die L 7 Reeser Straße verbindet die Stadt
Emmerich mit der Stadt Rees. Die Einmündung mit der Jahnstraße liegt außerhalb
geschlossener Ortschaft. Die Geschwindigkeit ist hier durch das Zeichen 274 auf
70 km/h beschränkt.
Die Jahnstraße ist zur Ausfahrt auf die L 7
für den Kfz-Verkehr gesperrt, lediglich Fußgänger und Radfahrer können durch
eine Umlaufschranke passieren.
Die L 7 verläuft hier gerade,
Sichtbehinderungen sind hier nicht vorhanden, so dass der Verkehr gut
eingesehen werden kann.
Die Unfallauswertung ergab zwei Unfälle. Bei
beiden Unfällen war die Geschwindigkeit der PKW nicht ursächlich, sondern das
Fehlverhalten der anderen Unfallbeteiligten.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der
Unfallverursachung wird hier aus polizeilicher Sicht keine Notwendigkeit
gesehen, die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren.“
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung
schließt sich den Auffassungen, dass keine Notwendigkeit zur Reduzierung der
Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h sowie zur Einrichtung einer
Querungshilfe besteht, an.
Unter
Berücksichtigung der genannten Unfalllage besteht keine Gefahrenlange i. S. d.
§ 45 Abs. 9 StVO, die eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend
erforderlich macht.
Da das
Sperrgitter in der Jahnstraße, wie der Landesbetrieb bereits angesprochen hat,
derzeit ungehindert umfahren werden kann und somit keine sperrende Wirkung
entfaltet, wird die Verwaltung das Sperrgitter sowie die Gesamtsituation
überprüfen und ggfs. das Gitter austauschen oder Maßnahmen vornehmen, durch
welche das ungehinderte Umfahren des Gitters nicht mehr möglich ist.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter