Betreff
Erneute Offenlage Bebauungsplanverfahren 3. Änderung EL 19/3 - Eltener Feld -;
hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Beschluss zur Offenlage
Vorlage
05 - 17 0400/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)              

Zu I.a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

Zu I.b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

 

Zu II.)       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung der straßenbaulichen Anforderungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans E19/2 –Eltener Feld- als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 i.V.m. 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 den Offenlegungsentwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplan EL 19/2 -Eltener Feld- beschlossen sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in Form einer Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom 01.07.2021 bis einschließlich zum 16.08.2021 statt.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g. Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über die der Ausschuss für Stadtentwicklung unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.

 

I.   Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

a. Anregung Anwohner des Eltener Feld, Einsicht Entwurf am 04.08.2021

 

Stellungnahme vom 04.08.2021:

Am 04.08.2021 waren die Einwender im Rathaus um sich den Entwurf der 3. Änderung EL 19/2 -Eltener Feld- anzusehen.

Ihre Anregung war, dass die Zufahrt zum neuen Baugebiet in der Höhe vom Spielplatz verbreitert werden soll, da die Straße Eltener Feld teils so schmal sei und regelmäßig Beschädigungen an den Grundstückseinfriedungen bei Nr. 3 und 14 entstehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Nach der Ortsbegehung wird angeregt, den Parkplatz an der Straße Eltener Feld in der Höhe vom Spielplatz (Flurstück 533)/ Eltener Feld 10 (Flurstück 529) während der Bauzeit in Straßenflächen umzuwandeln. Außerdem wird untersucht inwieweit der Baum, Höhe Flurstück 557, Nahe des problematischen Kreuzungsbereiches ein Hindernis während des Baustellenverkehrs darstellt.

 

b. Anregung Anwohner des Eltener Feld, Einsicht Entwurf am 04.08.2021

 

Stellungnahme vom 04.08.2021:

Außerdem regt die o.g. Familie an, die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h auf der Beeker Str. weiter nördlich zu platzieren, in der Höhe des nördlichen Bereiches des neuen Baugebietes / Höhe der neu anzupflanzenden Ortsbegrünung.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Eine Entscheidung über der Verlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen fällt nicht auf die Regelungsebene des vorliegenden Bebauungsplans. Da es durch die geplante Schallschutzwand weder eine optische Verbindung noch eine Wegeverbindung zwischen dem Baugebiet und der Beeker Straße gibt, wird die Anordnung von Tempo 50 seitens der Verwaltung als nicht notwendig erachtet.

 

 


 

II.  Anregungen aus der Beteiligung der Behörden

 

Stadt Emmerich am Rhein, Fachbereich Straßenbau, Schreiben vom 02.12.2020

 

Sichtdreiecke

Das Sichtdreieck ist nichts korrekt eingezeichnet und auch nicht komplett berücksichtigt.

Die nördliche Ausfahrt wird gar nicht berücksichtigt, hier steht sogar der Stellplatz für Müllgefäße im Sichtdreieck.

Die Sicherstellung einer ausreichenden Sichtbeziehung (rechts vor links) zwischen den Verkehrsteilnehmern ist bei beiden Ausfahrten zu realisieren. Gem. RASt 06 (30 km/h) sind entsprechende Sichtdreiecke herzustellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Sichtdreiecke

Der Anregung entsprechende Sichtdreiecke im Einmündungsbereich der neuen Verkehrsfläche an die bestehende Straße wurde nachgekommen und in den Planentwurf eingetragen.

Nach einer Ortsbegehung mit der Firma Schönmackers wurde beschlossen die Müllaufstellfläche für 16 Mülltonnen á 240 l zu vergrößern und entsprechend außerhalb der Sichtdreiecke zu situieren, jedoch maximal 3 m von der vorhandenen Straße Eltener Feld.

In diesem Zusammenhang wurde der Baum als optische Trennung zwischen der Aufstellfläche für Abfallbehälter und den Parkbuchten im Planentwurf angepasst.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter