hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen wurde.
Zu I.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen wurde.
Zu
II.) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung der straßenbaulichen Anforderungen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf
der 3. Änderung des Bebauungsplans E19/2 –Eltener Feld- als Offenlegungsentwurf
und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2
i.V.m. 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 den Offenlegungsentwurf
für die 3. Änderung des Bebauungsplan EL 19/2 -Eltener Feld- beschlossen sowie
die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in Form einer Einsichtnahme in den
Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom 01.07.2021 bis
einschließlich zum 16.08.2021 statt.
Im gleichen Zeitraum
wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g. Aufstellungsverfahrens
beteiligt.
Im Rahmen dieser
Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über
die der Ausschuss für Stadtentwicklung unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.
I. Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit
a.
Anregung Anwohner des Eltener Feld, Einsicht Entwurf am 04.08.2021
Stellungnahme vom
04.08.2021:
Am 04.08.2021 waren
die Einwender im Rathaus um sich den Entwurf der 3. Änderung EL 19/2 -Eltener
Feld- anzusehen.
Ihre Anregung war,
dass die Zufahrt zum neuen Baugebiet in der Höhe vom Spielplatz verbreitert
werden soll, da die Straße Eltener Feld teils so schmal sei und regelmäßig
Beschädigungen an den Grundstückseinfriedungen bei Nr. 3 und 14 entstehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach der
Ortsbegehung wird angeregt, den Parkplatz an der Straße Eltener Feld in der
Höhe vom Spielplatz (Flurstück 533)/ Eltener Feld 10 (Flurstück 529) während
der Bauzeit in Straßenflächen umzuwandeln. Außerdem wird untersucht inwieweit
der Baum, Höhe Flurstück 557, Nahe des problematischen Kreuzungsbereiches ein
Hindernis während des Baustellenverkehrs darstellt.
b.
Anregung Anwohner des Eltener Feld, Einsicht Entwurf am 04.08.2021
Stellungnahme vom
04.08.2021:
Außerdem regt die
o.g. Familie an, die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h auf der Beeker Str.
weiter nördlich zu platzieren, in der Höhe des nördlichen Bereiches des neuen
Baugebietes / Höhe der neu anzupflanzenden Ortsbegrünung.
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Entscheidung
über der Verlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen fällt nicht auf die
Regelungsebene des vorliegenden Bebauungsplans. Da es durch die geplante
Schallschutzwand weder eine optische Verbindung noch eine Wegeverbindung
zwischen dem Baugebiet und der Beeker Straße gibt, wird die Anordnung von Tempo
50 seitens der Verwaltung als nicht notwendig erachtet.
II. Anregungen aus der Beteiligung der Behörden
Stadt
Emmerich am Rhein, Fachbereich Straßenbau, Schreiben vom 02.12.2020
Sichtdreiecke
Das Sichtdreieck ist
nichts korrekt eingezeichnet und auch nicht komplett berücksichtigt.
Die nördliche
Ausfahrt wird gar nicht berücksichtigt, hier steht sogar der Stellplatz für
Müllgefäße im Sichtdreieck.
Die Sicherstellung
einer ausreichenden Sichtbeziehung (rechts vor links) zwischen den
Verkehrsteilnehmern ist bei beiden Ausfahrten zu realisieren. Gem. RASt 06 (30
km/h) sind entsprechende Sichtdreiecke herzustellen.
Stellungnahme der
Verwaltung
Sichtdreiecke
Der Anregung entsprechende
Sichtdreiecke im Einmündungsbereich der neuen Verkehrsfläche an die bestehende
Straße wurde nachgekommen und in den Planentwurf eingetragen.
Nach einer Ortsbegehung mit
der Firma Schönmackers wurde beschlossen die Müllaufstellfläche für 16 Mülltonnen
á 240 l zu vergrößern und entsprechend außerhalb der Sichtdreiecke zu
situieren, jedoch maximal 3 m von der vorhandenen Straße Eltener Feld.
In diesem Zusammenhang wurde
der Baum als optische Trennung zwischen der Aufstellfläche für Abfallbehälter
und den Parkbuchten im Planentwurf angepasst.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter