hier: 1) Bericht über die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu
1)
Zu
I.1) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich einer fehlenden
Erforderlichkeit der vorgesehenen Maßnahme mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu I.2.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der
Hueskampstraße hinsichtlich der Vorasphaltierung und der geringeren
Ausbaukosten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.
Zu I.2.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der
Hueskampstraße hinsichtlich der Nutzung des Bahnwegs mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen ist.
Zu I.2.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der
Hueskampstraße hinsichtlich der Entlastung der Bürger vom Schwerlastverkehr mit
den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.
Zu I.2.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der
Hueskampstraße hinsichtlich der geringeren Belastung durch Verkehrsemissionen
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.
Zu I.2.5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der
Hueskampstraße hinsichtlich der Erreichbarkeit landwirtschaftlich genutzter
Felder mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.
Zu I.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass den Anregungen zum Flächenverlust landwirtschaftlicher
Nutzfläche mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu I.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass den Anregungen zu den Ausbaukosten an der Hueskampstraße mit
den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu I.5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Streckenführung mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu I.6) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Nutzung einer Ausgleichsfläche an dem
Teilstück Gemarkung Vrasselt, Flurstück 53, Flur 3 mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu I.7) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zur Erreichbarkeit und Nutzung der ansässigen
Spedition mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung des Ausbaus der Strecke Oberhausen Emmerich-Staatsgrenze
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Zusendung der LBP und der Artenschutzberichte
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Weiterleitung der Ausführungen der TWE an das
Tiefbauamt mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.6) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu den Versorgungsanlagen mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.7) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu den Gasfernleitungen mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.8) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen zur fehlenden Erforderlichkeit sowie dem Ausbau
des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
Zu
2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den
beiliegenden Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser
Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu
1)
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte bei der Bebauungsplanaufstellung
im Rahmen einer Auslegung, die vom 22.05.2017 bis zum 22.06.2017 einschließlich
stattgefunden hat.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde parallel
dazu durchgeführt.
Bei diesen Beteiligungen gingen die
nachfolgenden Stellungnahmen ein, über die ein Beschluss herbeizuführen ist, ob
und wie die hierin geäußerten Bedenken oder Anregungen im weiteren
Planverfahren Berücksichtigung finden sollen.
I Ergebnisse
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
I.1) Keine
Erforderlichkeit
Einige Einwender sehen für die vorgesehene Maßnahme
keine Erforderlichkeit.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 1 Abs. 3 BauGB „Die Gemeinden haben die
Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“, besteht aus Sicht der Verwaltung das
Erfordernis das Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Wie im ersten Kapitel der Erläuterungen zum Vorentwurf
zu entnehmen ist, gibt es folgenden Planungsanlass:
Im Rahmen des Bahnübergangsbeseitigungskonzeptes
als Folge des geplanten Ausbaus eines dritten Gleises innerhalb der Bahnstrecke
Arnheim-Oberhausen (Betuwe; Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, hier
Planfeststellungsabschnitt 3.3) sollen die derzeit schienengleichen
Bahnübergänge Grüne Straße und Broichstraße aufgehoben werden. Stattdessen soll
ein Ersatzbauwerk ca. 80 m in östliche Richtung von dem derzeitigen Übergang an
der Broichstraße errichtet werden.
Dazu ist es erforderlich, die Verkehrswege in dem
Bereich neu zu planen, teilw. zu verbreitern und umzulegen.
Ziel des
Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung der geplanten Straße zu schaffen. Das Verfahren dient dazu, die
privaten und öffentlichen Belange zu ermitteln und sie gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
I.2) Werraweg ausbauen statt Hueskampstraße
Nach Ansicht einiger Einwender sei es sinnvoller, die
vorgesehene Ersatzmaßnahme nicht über die Hueskampstraße, sondern über den
nördlich gelegenen Werraweg laufen zu lassen. Im Folgenden werden jeweils die Gründe mit
anschließender Stellungnahme der Verwaltung dargelegt.
I.2.1) Werraweg vorasphaltiert und geringere
Ausbaukosten
Eines der vorgebrachten Argumente, warum der Ausbau
des Werraweges als sinnvoller erachtet wird, ist die Vorasphaltierung des
Werraweges. Dadurch seien die Kosten geringer als bei einem Ausbau der
Hueskampstraße.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist davon auszugehen, dass der Ausbau des Werrawegs
entgegen der dargelegten Annahme teurer sein würde als der Ausbau der
Hueskampstraße.
Zum einen umfasst die auszubauende Strecke beim
Werraweg 1.500 m multipliziert mit dem Straßenquerschnitt mit einer Breite von
mind. 13,00 m (6,50 m Fahrbahn; 2,50 m Geh- und Radweg; insgesamt 4,00 m - 4,50 m
Entwässerungsmulde) und bei der Hueskampstraße lediglich eine Länge
von 650 m. Zum anderen ist die angesprochene „Vorasphaltierung“ kein Vorteil im Hinblick auf die Kosten,
sondern ein Nachteil. Das Material kann nicht, wie ggf. von den Einwendern
angenommen, verwendet werden kann, sondern müsste weggenommen werden. Dies wäre
mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Zudem ist davon auszugehen, dass das
Material aufgrund des Alters sehr wahrscheinlich Teer-belastetet sein wird und
somit die Entsorgung mit einem hohen Kostenaufwand verbunden wäre.
In der Entwurfsbegründung wurde eine Variantenprüfung
ergänzt. Hierbei werden die drei vorstellbaren Varianten der Streckenführung,
nämlich Werraweg, Hueskampstraße und Bahnwegweg, beschrieben, geprüft, Vor- und
Nachteile aufgeführt und eine Wertung vorgenommen.
I.2.2) Anwohner der Grünen Straße können Bahnweg
nutzen
Die Anwohner der Grünen Straße könnten laut Einwender
bereits jetzt über den Bahnweg zum Bahnübergang gelangen. Somit bestehe kein
Erfordernis zum Ausbau der Hueskampstraße.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausführungen bezüglich der derzeitigen
Möglichkeit, dass die Anwohner der Grünen Straße derzeit über den Bahnweg an
einen Bahnübergang gelangen, ist zwar richtig. Künftig wird dies jedoch in der
derzeitigen Form nicht mehr möglich sein.
Aufgrund der Beseitigung der schienengleichen
Bahnübergänge Broichstraße und Grüne Straße, ist der Bau einer Überführung
notwendig. Resultierend daraus muss an das Überführungsbauwerk anschließend
eine möglichst optimale Verkehrsführung gefunden werden und vernünftig
ausgebaut werden. In der Entwurfsbegründung
sind Informationen zu einer Variantenprüfung ergänzt worden.
I.2.3) Belastung Anwohner der Grünen Straße
Als weiteres Argument wird aufgeführt, dass die
Anwohner der Grünen Straße bei einem Ausbau des Werraweges von dem
landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr entlastet würden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das angebrachte Argument ist nicht nachvollziehbar,
denn wenn man die beiden Varianten Hueskampstraße und Werraweg betrachtet, wird
deutlich, dass es für die Anwohner der Grünen Straße keinen Unterschied im
Hinblick auf eine Verkehrsbelastung ergibt.
I.2.4) Weniger belastete Personen
Bei dem Ausbau des Werraweges seien weniger Bewohner
durch landwirtschaftliche Maschinen gestört.
Stellungnahme der Verwaltung:
Diese vorgebrachte These ist aus Sicht der
Stadtverwaltung nicht nachvollziehbar. Bei einer Streckenführung über den
Werraweg wären sogar mehr Bewohner durch Verkehrsemissionen belastet. Im
Bebauungsplanentwurf sind in der Variantenprüfung dazu Informationen ergänzt
worden.
I.2.5) Vorteil für Landwirte wegen Erreichbarkeit
Felder
Der Werrawegs führe zu den meisten
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Hinterland. Deshalb wäre ein Ausbau dessen
mit Vorteilen für die Landwirte verbunden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das angebrachte Argument ist nicht triftig. Der
Werraweg bleibt in seinem jetzigem Zustand erhalten und kann weiterhin von
landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden. Es ist für die Stadtverwaltung
kein Grund, eine Straße auszubauen, damit Landwirte davon profitieren.
I.3) Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche
Einige der betroffenen Eigentümer fordern Ersatz für
die Flächen, die die Stadt für den Ausbau der Straße benötigt. Einer der
Einwender geht in seiner Stellungnahme soweit zu sagen, dass er bei dem
Flächenverlust seinen Tierbestand abstocken müsse und dies wirtschaftlich nicht
tragbar sei. Es werden weitergehende Verhandlungen gefordert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung ist bemüht, den Eigentümern soweit
es möglich ist entgegen zu kommen. Wenn die Stadt den Eigentümern Flächen zum
Tausch anbieten kann, wird sie dies nach Möglichkeit tun. Sollten keine Flächen
angeboten werden können, wird die Stadt den betroffenen Eigentümern den Verlust
entsprechend mit Geld ausgleichen. Die Grundstücksverhandlungen obliegen
Fachbereich 3 Immobilien.
I.4) Ausbaukosten
Hueskampstraße
Einige Anwohner befürchten, Sie würden an den
Ausbaukosten beteiligt.
Stellungnahme Verwaltung:
Erschließungsbeiträge werden nur in Gebieten, in denen
ein Bebauungsplan vorliegt oder in Gebieten, die unter den § 34 BauGB fallen,
erhoben. Das Gebiet der Bebauungsplan-änderung fällt unter den § 35 BauGB sowie
im Bereich der Flurstücke 767, 905, und 906 in den Bereich der
Außenbereichssatzung -Grüne Straße-. Nach dem KAG sowie der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Emmerich am Rhein vom 20.09.2006 können keine Beiträge erhoben werden.
I.5) Ausbau
der Hueskampstraße in einer geraden Linie
Ein Einwender äußert Kritik an dem Ausbau der
Hueskampstraße verbunden mit dem Ausbau der Kurvensituation des Auwegs, da der
Ausbau mit einem großen Flächenverlust seinerseits einhergehe. Er schlägt
stattdessen vor, die Streckenführung von der Hueskampstraße in einer geraden
Linie zur Grünen Straße auszubauen. Allerdings müsste er auch bei einer solchen
Streckenführung Fläche abgeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausbauplanung, wie sie derzeit verfolgt wird,
nimmt die vorhandenen Wegebeziehungen
des Auweges auf. Somit werden bei dieser Streckenführung nicht mehr Flächen in
Anspruch genommen als bei dem Ausbau der Hueskampstraße in Form einer geraden
Linie.
Der östliche Bereich der Grünen Straße müsste ohnehin
vorhanden bleiben, da er künftig die Erschließungsfunktion für das Grundstück
Bahnweg 178 übernehmen wird. Demnach wäre der Ausbau der vorgeschlagenen
geraden Linie ein Zusatz an Versieglung und Flächeninanspruchnahme. Des
Weiteren hätte der Ausbau der Hueskampstraße in einer geraden Linie den
Nachteil, dass ein Vielfaches mehr an landwirtschaftlicher Nutzfläche
zerschnitten werden müsste.
I.6) Teilstück
Flurstück 53, Flur 3, Gemarkung Vrasselt als Ausgleichsfläche
Der Eigentümer des Flurstücks 53, Flur 3, Gemarkung
Vrasselt regt in seiner Stellungnahme an, sein Grundstück als Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahme zu nutzen. Durch die zurzeit vorgesehen Planung werde das
Grundstück zerschnitten. Dies führe dazu, dass ein Teilstück von ca. 800 m² an
Ackerland übrig bleibt, welches im Nachhinein nicht mehr rentabel
bewirtschaftbar sei. Es würde sich für solch eine Fläche kein Pächter mehr
finden, sodass dies mit einem Wertverlust für den Eigentümer verbunden wäre.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hatte der
Eigentümer bereits vorgetragen, dass die neben dem neuen Gleis durchzuführenden
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die ebenfalls meine Fläche betreffen, besser
auf dem besagten nicht mehr rentabel zu bewirtschaftenden Teilstück vorgenommen
werden sollten. Im Rahmen des Deckblattverfahrens habe die DB Netz AG dies
abgelehnt, die genannte Flächenalternativ aber grundsätzlich als Standort für
Kompensationsflächen nicht infrage gestellt. Der Eigentümer sieht dies als eine
Möglichkeit die Restfläche noch sinnvoll zu verwerten zu können. Der Eigentümer
wünscht sich Unterstützung seitens der Stadtverwaltung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Einwender bezieht seine Anfrage auf das
Planfeststellungsverfahren. Allerdings bereitet die kommunale Bauleitplanung
die Zerschneidung der Fläche vor. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit
auf den Einwender zu gehen und eine Lösung finden.
Ob die Fläche für Ausgleichsmaßnahmen dienen kann,
wird im weiteren Verfahren geprüft.
I.7) Bedenken der vor Ort ansässigen
Spedition
Die Eigentümer der vor Ort ansässigen Spedition
bringen folgende Bedenken zur Planung vor:
Durch das geplante Vorhaben werde das Erreichen ihres
Betriebsgeländes mit schweren Nutzfahrzeugen unmöglich. Bei der jetzigen Ein-
und Ausfahrt Richtung Praest passe zum einen der Winkel nicht (wäre zu eng) und
zum anderen stehe ein A-Mast, Wasserhydrant und der Obstgarten des Nachbarn im
Weg.
Der Bahnweg soll in der Bauphase als Bautrasse benutzt
werden, somit sei dadurch der Begegnungsverkehr LKW/LKW und LKW/Baufahrzeuge
unmöglich.
Weiterer Begegnungsverkehr zwischen LKW sei auch nach
Abschluss des Bauvorhabens nicht möglich, da dafür weder der Bahnweg, die
Broichstraße noch die Grüne Straße ausgelegt sei und es keine Ausweichmöglichkeiten
gebe.
Die geplante Zufahrt zur Unterführung sei aus
wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel, da dies täglich einen Umweg von mehr
als 12 km für den gesamten Fuhrpark bedeuten würde. Die entstehenden Kosten
durch Treibstoff und Lenkzeiten der Mitarbeiter sei wirtschaftlich nicht
tragbar für das Unternehmen.
Es fehle der
Planung eine Schwerlast genügende Ein- und Ausfahrt zur Hueskampstraße. Diese
müsse neu errichtet werden. Dies würde bedeuten, dass das Firmengelände
umgebaut werden müsste. Notwendige bauliche Veränderungen sieht die Spedition
in folgenden Punkten:
- vorhandene Industriezaunanlage umstellen und teilw.
neu errichten
- eine Toranlage mit neuer Schließanlage an der
Hueskampstraße einrichten
- die Kameraüberwachung erweitern
- Beleuchtung des Platzes erweitern
- die vorhandene Pferdewiese auskoffern und befestigen
- Einrichtung von PKW und LKW Stellplätzen
- keine Wiese mehr für die Pferde
Die Kosten für die Maßnahmen möchte die Spedition
nicht tragen, sondern an die Stadt weiterleiten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erschließung des Speditionsgeländes erfolgt
derzeit über den Bahnweg. Die beiden kommunalen Bauleitplanungen tangieren den
Bahnweg nicht. Die Anliegen muss die Spedition mit dem Träger des Planfeststellungsverfahrens
klären.
Aus Sicht der Stadtverwaltung lässt sich eher die
Sichtweise vertreten, dass durch die kommunale Planung, die Hueskampstraße mit
gängigen Breiten auszubauen, die Spedition insofern davon profitiert, dass sie
ihre Erschließung vom Bahnweg zur Hueskampstraße verlegen kann, sofern sie dies
möchte.
II Ergebnisse
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
II.1) Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde
Die Untere Naturschutzbehörde teilt in ihrer Stellungnahme
mit, dass sie noch keine Stellungnahme abgeben kann, da artenschutzrechtliche
Belange noch nicht beurteilt worden sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB werden der Unteren Naturschutzbehörde
entsprechende Unterlagen vorgelegt.
II.2) Stellungnahme der Unteren
Immissionsschutzbehörde
Die Untere Immissionsschutzbehörde weist in Ihrer
Stellungnahme darauf hin, dass für den Bau oder die wesentliche Änderung von
öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen
die 16. BImSchV gilt.
Die Zuständigkeit der sich aus der Verordnung
ergebenden Pflichten obliege dem Träger der Baulast.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde dazu
zunächst eine Verkehrsprognose erstellt. Dabei hat man ausgehend von einer
aktuellen Verkehrszählung einen Plan-Fall entwickelt, wie sich die
Verkehrsströme verlagern werden, wenn die Wegeführungen im Umfeld des
Plangebietes wie derzeit geplant geändert werden. Die dabei ermittelten Werte
haben als Grundlage für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach der 16.
BImSchV fungiert.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, „dass an keinem
Wohnhaus im Einwirkungsbereich der Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße die
Grenzwerte nach § 2 auch nur annähernd erreicht werden.“ Ein Anspruch auf
Lärmschutz „dem Grunde nach“ bestehe daher in keinem Fall. Ursächlich sei das
letztlich nur geringe zu wartende Verkehrsaufkommen.
II.3) Stellungnahme vom
Eisenbahnbundesamt
Das Eisenbahnbundesamt teilt in seiner Stellungnahme
mit, dass es gegen die Planung keine Bedenken hat, sofern sie nicht gegen die
bestehende Planung für den Ausbau der Strecke Oberhausen Emmerich-Staatsgrenze
widerspreche. Da der Plan offen gelegen habe, gelte die Veränderungssperre nach
§ 19 AEG.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorliegende Planung widerspricht nicht gegen die
Planung des Ausbaus der Strecke Oberhausen Emmerich-Staatsgrenze. Im Gegenteil:
Das Bauleitplanverfahren resultiert aus dem Ausbau der Strecke und aus dem
Bahnübergangsbeseitigungskonzept. Der angrenzende Teilbereich der
Straßenplanung wird im Rahmen des angesprochenen Planfeststellungsverfahrens
mit planfestgestellt.
II.4) Stellungnahme der DB AG, DB
Immobilien, DB Netz AG
Die Bahn äußert keine Bedenken gegen die Planung. Sie
äußert in ihrer Stellungnahme die Bitte, um Zusendung des LBPs und die
Artenschutzberichte nach ihrer Erstellung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der LBP und die Artenschutzberichte sind inzwischen
erstellt und wurde der Bahn inzwischen zur Verfügung gestellt.
II.5) Stellungnahme der TWE
Die TWE äußern in ihrer Stellungnahme keine Bedenken
gegen die vorliegende Planung. Des Weiteren enthält die Stellungnahme
Ausführungen, die für das Bauleitplanverfahren nicht relevant sind, sondern
erst in der Ausführungsplanung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausführungen der TWE werden an das Tiefbauamt für
die weitere Planung weitergegeben.
II.6) Stellungnahme der Stadtwerke
Emmerich
Die Stadtwerke Emmerich teilen in ihrer Stellungnahme
mit, dass in dem Areal des Bauvorhabens Versorgungsanlagen von ihr liegen. Vor
Bauausführung und Veränderungen des Geländeniveaus bestehe Erkundungspflicht
für den Bauherrn und die planenden sowie bauausführenden Firmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein entsprechender Hinweis wird im
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
II.7) Stellungnahme Thyssengas
Thyssengas teilt in seiner Stellungnahme zum
Bebauungsplan mit, dass innerhalb des Verfahrensgebietes keine Gasfernleitungen
verlaufen. Innerhalb des parallel laufenden FNP-86. Änderungsverfahrens
verlaufen allerdings Leitungen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Abwägungsvorlage zur 86.
FNP-Änderung wird auf die Problematik der Gasfernleitung eingegangen.
II.8) Stellungnahme der
Kreisbauernschaft Kleve e.V.
Die Kreisbauernschaft legt in ihrer Stellungnahme dar,
dass die vorgesehene Ersatzmaßnahme aus ihrer Sicht nicht erforderlich sei. Sie
sähen die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche zur Herstellung der
Ersatzmaßnahme als kritisch an.
Es wäre ihrer Ansicht nach sinnvoller, die vorgesehene
Ersatzmaßnahme nicht über die Hueskampstraße, sondern über den nördlich
gelegenen Werraweg laufen zu lassen. Als Grund dafür führt die
Kreisbauernschaft an, dass der Werraweg in größerem Umfang vorasphaltiert sei.
Die Hueskampstraße sei lediglich ein Wirtschaftsweg, der komplett ausgebaut
werden müsste. Dadurch würden Kosten entstehen, die die Kreisbauernschaft im
Vergleich zu einer Anpassung des Werraweges als unverhältnismäßig erachtet.
Die durch die Ersatzmaßnahme angeschlossenen Anwohner
an der Grünen Straße könnten bereits jetzt schon den Bahnweg nutzen, um zu der
Bahnüberführung zu gelangen. Sie seien deshalb nicht auf einen Ausbau der
Hueskampstraße angewiesen.
Die Kreisbauernschaft sieht einen weiteren Vorteil
darin für die Ersatzmaßnahme den Werraweg zu nutzen: Die Anwohner der Grünen
Straße könnten durch den landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr entlastet
werden. Zudem seien weniger Bewohner durch landwirtschaftliche Maschinen gestört
und der Werraweg führe zu den meisten landwirtschaftlichen Nutzflächen im
Hinterland.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das angebrachte Argument der Kreisbauernschaft, die
Anwohner der Grünen Straße würden bei einem Ausbau des Werraweges von dem landwirtschaftlichen
Schwerlastverkehr entlastet, ist nicht nachvollziehbar, denn wenn man beide
Varianten betrachtet, wird deutlich, dass es für die Anwohner der Grünen Straße
keinen Unterschied im Hinblick auf eine Verkehrsbelastung ergibt.
Laut der Kreisbauernschaft seien bei dem Ausbau des
Werraweges weniger Bewohner durch landwirtschaftliche Maschinen gestört. Diese
vorgebrachte These ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht nachvollziehbar. Bei
einer Streckenführung über den Werraweg wären sogar mehr Bewohner durch
Verkehrsemissionen belastet. Im Bebauungsplanentwurf sind in der
Variantenprüfung dazu Informationen ergänzt worden.
Das angebrachte Argument der Kreisbauernschaft, dass
der Ausbau des Werraweges für die Landwirte von Vorteil wäre, da die meisten
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Hinterland lägen, ist ebenfalls nicht
triftig.
Der Werraweg bleibt in seinem jetzigen Zustand
erhalten und kann weiterhin von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden.
Es ist für die Stadtverwaltung kein Grund, eine Straße auszubauen, damit
Landwirte davon profitieren.
Die Ausführungen bezüglich der derzeitigen
Möglichkeit, dass die Anwohner der Grünen Straße derzeit über den Bahnweg an
einen Bahnübergang gelangen, ist zwar richtig. Künftig wird dies jedoch in der
derzeitigen Form nicht mehr möglich sein.
Aufgrund der Beseitigung der schienengleichen
Bahnübergänge Broichstraße und Grüne Straße, ist der Bau einer Überführung
notwendig. Resultierend daraus muss an das Überführungsbauwerk anschließend
eine möglichst optimale Verkehrsführung gefunden werden und vernünftig
ausgebaut werden. In der Entwurfsbegründung sind Informationen zu einer
Variantenprüfung ergänzt worden.
Es ist davon auszugehen, dass der Ausbau des Werrawegs
entgegen der Aussage der Kreisbauernschaft teurer sein würde als der Ausbau der
Hueskampstraße.
Zum einen umfasst die auszubauende Strecke beim
Werraweg 1.500 m multipliziert mit dem Straßenquerschnitt mit einer Breite von
mind. 13,00 m (6,50 m Fahrbahn; 2,50 m Geh- und Radweg; insgesamt 4,00 m - 4,50 m
Entwässerungsmulde) und bei der Hueskampstraße lediglich eine Länge
von 650 m. Zum anderen ist die angesprochene „Vorasphaltierung“ kein Vorteil im
Hinblick auf die Kosten, sondern ein Nachteil. Das Material kann nicht, wie
ggf. von der Kreisbauernschaft angenommen, verwendet werden kann, sondern
müsste weggenommen werden. Dies wäre mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Zudem
ist davon auszugehen, dass das Material aufgrund des Alters sehr wahrscheinlich
Teer-belastetet sein wird und somit die Entsorgung mit einem hohen
Kostenaufwand verbunden wäre.
In der Entwurfsbegründung wurde eine Variantenprüfung
ergänzt. Hierbei werden die drei vorstellbaren Varianten der Streckenführung,
nämlich Werraweg, Hueskampstraße und Bahnwegweg, beschrieben, geprüft, Vor- und
Nachteile aufgeführt und eine Wertung vorgenommen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter