Betreff
Sicherheitsaudit an Straßen,
hier: 1) BÜ-Beseitigungsmaßnahme Borgheeser Weg
2) BÜ-Beseitigungsmaßnahme Löwentor
Vorlage
05 - 15 0654/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das Ergebnis des durchgeführten Sicherheitsauditis zu den BÜ-Maßnahmen Borgheeser Weg und Löwentor zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Auf Anregung des Ratmitgliedes ten Brink wurden für die BÜ-Beseitigungsmaßnahmen Borgheeser Weg und Löwentor Sicherheitsaudits entsprechend den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen (ESAS)“ erstellt.

 

Das Sicherheitsaudit ist ein formalisiertes Verfahren zur Beurteilung der Sicherheitsbelange eines Straßenentwurfs. Ziel der ESAS ist die verstärkte Berücksichtigung der Verkehrssicherheit in der Straßenplanung und im Straßenentwurf.

Die Unabhängigkeit der Auditoren ist wichtig für eine unvoreingenommene und unbeeinflusste Beurteilung und Bewertung. Unabhängigkeit heißt in diesem Zusammenhang, dass das Audit von Auditoren durchgeführt wird, die keine Projektverantwortung tragen und auch nicht an der Erstellung des zu auditierenden Entwurfes beteiligt sind.

Die Stadt Emmerich am Rhein hat Herrn Dr.-Ing. Reinhold Baier, Aachen, mit der Erstellung der Sicherheitaudits beauftragt. Dieser ist Mitinhaber des Ingenieurbüros BVS, Aachen und zugelassener Auditor, auch ist er Mitglied der Forschungsgesellschaft für Stadt- und Verkehrswesen, Leiter des Arbeitsausschusses Stadtstraße und Mitglied der Arbeitsgruppe Straßenentwurf – Sicherheitsaudit an Straßen.

Ihm wurden die Planungen der Stadt Emmerich am Rhein bzw. bei der Maßnahme Borgheeser Weg auch die der DB AG zur Verfügung gestellt. Des Weiteren erhielt er alle verfügbaren Verkehrserhebungen, Unfalldaten und Unterlagen über absehbare zukünftige Verkehrsströme.

 

Die beauftragten Audits liegen nunmehr vor und sind als Anlage beigefügt.

 

Als Ergebnis der Audits kann festgehalten werden, dass alle Vorplanungen dem Grunde nach umsetzbar sind.

Die aufgegebenen Prüfungsaufträge und festgestellten Mängel werden berücksichtigt und in die Ausführungsplanung mit einbezogen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister