Betreff
Verfahren zur 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes E 11/1 - Spillingscher Weg / Gewerbegebiet Ost -,
hier: 1) Aufstellungsbeschlusse
2) Beschluss zur Offenlage
Vorlage
05 - 16 0523/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. E 11/1 -Spillingscher Weg / Gewerbegebiet Ost- dahin gehend zu ändern, dass

a)    die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche auf der südlichen Teilfläche des Grundstückes Marie-Curie-Straße 12, Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 422 umgewandelt und dem östlich angrenzenden Industriegebiet (GI) Nr. 2 mit einer Grundflächenzahl GRZ=0,8 und einer Baumassenzahl BMZ=6,0 zugeschlagen wird,

b)    eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche am Bärensackerweg betreffend Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 512 umgewandelt und ebenfalls dem Industriegebiet (GI) Nr. 2 mit einer Grundflächenzahl GRZ=0,8 und einer Baumassenzahl BMZ=6,0 zugeschlagen wird,

c)    die als GI-Gebiete festgesetzten beiden Teilflächen der Grundstückes Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 512 in Öffentliche Grünfläche der Zweckbestimmung „Abpflanzung mit integriertem Rad- und Fußweg“ umgewandelt werden,

d)    die überbaubare Fläche auf dem Grundstück Max-Planck-Str. 6, Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 326 der bestehenden südlichen Grundstücksgrenze angepasst wird.

Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des vorgelegten Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

a)         Planungsanlass

Der in den Gewerbehallen Marie-Curie-Straße 8 - 12 angesiedelte Gewerbebetrieb Q-Railing will sich nach Erwerb des südöstlich angrenzenden Grundstückes Max-Planck-Str. 6 durch Errichtung einer weiteren Halle nach Freiräumung dieser Arrondierungsfläche erweitern. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, eine zentrale Wareneingangs- und Ausgangstelle für den Gesamtbetrieb an der westlichen Gebäudefront der neu geplanten Halle einzurichten. Dies würde die Verteilung der Güter innerhalb des Betriebes und somit die Betriebsabläufe in den untereinander verbundenen 4 Hallenkörpern optimieren.

 

Der betroffene Betrieb expandiert seit Jahren und hat bereits mehrere Hallen im unmittelbaren Umfeld angemietet. Er erklärt, auf die geplante Erweiterung der Lagerhallen angewiesen zu sein, um seinen Standort zu halten. Insofern ist absehbar, dass er das mit dem Erwerb verbundene Erweiterungspotential ausnutzen muss und sich daher umfängliche Fahr- und Rangierflächen auf dem Grundstück ersparen möchte. Aus diesem Grunde soll der Lieferverkehr die zukünftigen Laderampen nicht von der Max-Planck-Straße, durch die die neue Halle ebenfalls erschlossen werden könnte, sondern über eine neu auszubauende Zufahrt auf dem Betriebsgelände von der Werner-Heisenberg-Straße längs der Südfront der bestehenden Betriebshallen Marie-Curie-Straße 8-12 aus anfahren.

 

Für eine solche Zufahrt soll die unbebaute südliche Teilfläche des Grundstückes Marie-Curie-Str. 12 (Gemarkung Emmerich, Flur 11, Flurstück 422) zur Anlage eines LKW-Wendeplatzes vor der neuen Halle genutzt werden, um eine Rückwärtsanfahrt der Laderampen zu ermöglichen. Die nach den Ausbaurichtlinien für Wendevorgänge von LKW-Zügen erforderliche Wendefläche umfasst einschließlich freizuhaltender Überhangflächen einen Kreis von 28 m Durchmesser. Zur Ausgestaltung eines solchen Wendeplatzes sowie zur Anlage einer für einen Begegnungsverkehr genügend breiten Zufahrtsspur von der Werner-Heisenberg-Straße wird eine Teilfläche von rd. 300 qm aus der südlich an das Betriebsgelände angrenzenden städtischen Grünfläche am Bärensackerweg benötigt.

 

Verwaltungsseitig wird die vorgelegte Planung im wirtschaftsfördernden Sinne unterstützt. Die bestehende Grünstruktur im betroffenen westlichen Abschnitt des Bärensackerweges würde hierdurch in ihrer Gesamtausdehnung nur geringfügig angetastet. Die ausgebaute Wegefläche der rad- und fußläufigen Querung des Gewerbegebietes innerhalb dieser Grünfläche würde nicht betroffen. Der gewerbliche Erweiterungsbereich würde nur punktuell hieran angrenzen, so dass bei dem dichten Bewuchs auf der verbleibenden Grünfläche nur eine geringe Außenwirkung der Maßnahme auftreten würde.

 

Zwischen der Werner-Heisenberg-Straße und der Max-Planck-Straße wird die Trasse des auch bereits vor der Entwicklung des Gewerbegebietes existenten landwirtschaftlichen Bärenackersweges beidseitig durch Grünflächen begleitet, die in ihrer Gesamtausdehnung bis zu 40 m Breite annehmen und neben wenigen Einzelbäumen im Wesentlichen durch dichten strauchartigen Bewuchs geprägt sind. Im weiteren Verlauf zur östlichen Plangrenze ist der Rad- und Fußweg durch beidseitige Baumreihen und östlich der Lise-Meitner-Straße nur noch durch Rasenbankette begleitet und stößt hier unmittelbar an die angrenzenden Gewerbegrundstücke an. Der im Rahmen dieser Planänderung entfallenden Teilflächen der betroffenen Grünstruktur kann im Gesamtgefüge des Gewerbegebietes insofern keine herausragende Bedeutung zugemessen werden.

 

Bei der Veräußerung der Fläche des heutigen Grundstückes Marie-Curie-Straße 12 durch die Stadt Emmerich im Jahre 1996 ist aus aktenkundig nicht mehr nachvollziehbaren Gründen eine Teilfläche der als öffentliche Grünfläche festgesetzten Anpflanzungsfläche am Bärensackerweg mit verkauft worden. Die im Kaufvertrag dem Erwerber seinerzeit vermeintlich eröffnete gewerbliche Nutzung der betroffenen Fläche ist im Folgenden aber nicht durch Planänderung abgesichert worden. Bislang wurde die südliche dreiecksförmige Teilfläche des Flurstückes 422 durch den nunmehr ansässigen Betrieb allerdings nicht genutzt und stellt sich in der Örtlichkeit weiterhin als Teil der Grünfläche dar.

 

Zur Ermöglichung seiner Erweiterungs- und Umstrukturierungsabsichten beantragt der betroffene Betrieb die Änderung des Bebauungsplanes sowie den Erwerb der für die Anlage der Zufahrt von der Werner-Heisenberg-Straße und den Wendeplatz erforderlichen Erweiterungsfläche von der Stadt Emmerich am Rhein.

 

 

b)         Planungsziel

Ziel der 9. Änderung des Bebauungsplans E 11/1 ist eine Neuordnung des südlichen Grundstücksteils eines bestehenden Gewerbegrundstücks an der Marie-Curie- und der Max-Planck-Straße und eine bessere Erschließung der Fläche über eine neue private Anbindung an die Werner-Heisenberg-Straße. Hierzu sollen Teile der festgesetzten Grünfläche am Bärensackerweg in die Festsetzung des angrenzenden Industriegebietes (GI) und im Gegenzug Teile der festgesetzten GI-Fläche in Grünfläche geändert werden.

 

 

c)         Geplante planungsrechtliche Festsetzungen

Zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans E 11/1 wird formell ein neuer Teilbebauungsplan aufgestellt, mit dessen Rechtskraft die bisherigen Festsetzungen der betroffenen Teilfläche des bestehenden Bebauungsplans ihre Gültigkeit verlieren. Auf der Planurkunde des bisherigen Bebauungsplans wird ein entsprechender Vermerk platziert, der für die betreffende Teilfläche auf den Änderungsbebauungsplan verweist.

 

Das Plangebiet des Änderungsplanes umfasst neben der betroffenen Grünflächenfestsetzung am Bärensackerweg auch die Fläche des Gewerbegrundstückes Max-Planck-Straße 6, dessen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung bis auf eine Anpassung der überbaubaren Fläche an die entstandene Grundstücksbildung erhalten bleiben. Zu den für dieses Grundstück in den Änderungsplan übernommenen Festsetzungen zählen auch die Nutzungsbeschränkung durch Grobzonierung nach Abstandserlass zur Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Belange schutzwürdiger Nutzungen in der Umgebung sowie die Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels und das Pflanzgebot.

 

Es findet im Rahmen der Änderungsplanung eine Neuordnung in der Flächenverteilung zwischen festgesetzten GI-Bereichen und Grünflächen statt. Dabei werden erforderliche Teilflächen für die geplante Anlage der LKW-Zufahrt von der Werner-Heisenberg-Straße und des Wendeplatzes von der Festsetzung als Öffentliche Grünfläche in GI-Fläche, die dem GI-Gebiet des Grundstückes Max-Planck-Str. 6 zugeschlagen wird, umgewandelt. Im Gegenzug erfolgt eine Umwandlung zweier als GI-Gebiet festgesetzter Teilflächen, die in Abweichung hiervon in der Örtlichkeit Bestandteil der städtischen Grünfläche geblieben sind, in die Festsetzung als „Öffentliche Grünfläche“ der Zweckbestimmung „Anpflanzung mit integriertem Rad- und Fußweg“.

 

 

d)         Ausgleichsbedarf

Die Eingriffsbilanzierung weist ein Ausgleichsdefizit von rd. 3.600 ökologischen Wertpunkten nach. Hierfür kann im Eingriffsbereich keine Kompensationsmaßnahme angeboten werden. Stattdessen wird dieses Defizit über eine Anrechnung auf das Ökokonto der Stadt Emmerich am Rhein, welches durch eine Extensivierungsmaßnahme auf der Ackerfläche am Flassertweg in Klein-Netterden, Flur 9, Flurstücke 88 und 89 gebildet wurde, ausgeglichen. Der Eingriffsverursacher leistet im Gegenzug einen Kostenbeitrag an die Stadt Emmerich am Rhein. Diese Regelung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zum Satzungsbeschluss gesichert.

 

 

e)         Erfüllung der Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren nach § 13     BauGB

Die Grundzüge der Planung werden durch die vorliegende Änderung nicht berührt, da die im Bebauungsplan festgelegten Nutzungsstrukturen dem Grunde nach erhalten bleiben. Es erfolgt lediglich eine Neuordnung in der Flächenverteilung zwischen festgesetzten GI-Bereichen und Grünflächen. Aus diesem Grund wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewandt. Die in § 13 Absatz 1 BauGB genannten Voraussetzungen (kein UVP- pflichtiges Vorhaben, keine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Vogelschutzgebieten) werden durch die vorgesehene Änderung erfüllt.

 

Änderungen von Bebauungsplänen, die im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, sind gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und zur Anfertigung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB ausgenommen.

 

Das Verfahrensgebiet der 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes E 11/ ist im Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die veränderte Planung entspricht insofern dem Entwicklungsgebot des Baugesetzbuches.

 

 

 

Zu 2)

 

Der Vorlage liegt der Bebauungsplanänderungsentwurf (Karte und textliche Festsetzungen sowie Hinweise) mit Begründung und Artenschutzrechtlicher Vorprüfung bei.

 

Da sich der Grad einer möglichen Betroffenheit der an dem Änderungsverfahren zu beteiligenden Öffentlichkeit nicht mit Bestimmtheit eingrenzen lässt, soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in der Form einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter